Rechtsprechung
BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 100/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 242 611 Abs. 1; BetrVG § 112
Kündigung: Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Abfindungsanspruch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 24.11.1993 - 58 Ca 18411/93
- LAG Berlin, 18.04.1994 - 4 Sa 30/94
- LAG Berlin, 18.08.1994 - 4 Sa 30/94
- BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 100/95
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Abfindung - Sozialplan - …
Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 100/95
Diese Grundsätze hat der Senat im Urteil vom 19. Juli 1995 (10 AZR 885/94 -;, auch zur Veröffentlichung vorgesehen) zusammengefaßt und im einzelnen begründet.Ein bloßer Hinweis des Arbeitgebers auf eine unsichere Lage des Unternehmens, auf notwendig werdende Betriebsänderungen oder der Rat, sich eine neue Stelle zu suchen, genügt nicht ( BAG Urteil vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen).
d) Allerdings kann auch eine Differenzierung zwischen Arbeitnehmern, die ihr Arbeitsverhältnis selbst kündigen, und solchen, die aufgrund eines von ihnen gewünschten Aufhebungsvertrages ausscheiden, sachlich gerechtfertigt sein, wenn dem Arbeitgeber damit die Entscheidung belassen werden soll, ob er den Arbeitnehmer noch für die Zeit bis zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsänderung benötigt ( BAG Urteil vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 323/93
Sozialplanabfindung - betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag
Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 100/95
In einem solchen Fall sind gekündigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer, die aufgrund einer Eigenkündigung oder eines Aufhebungsvertrages ausgeschieden sind, gleichzubehandeln ( BAG Urteil vom 20. April 1994 - 10 AZR 323/93 - AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972). - LAG Berlin, 18.08.1994 - 4 Sa 30/94
Kündigung: Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Abfindungsanspruch
Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 100/95
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 18. August 1994 - 4 Sa 30/94 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 163/06
Sozialplan - Gleichbehandlungsgrundsatz
Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat dieses Interesse des Arbeitgebers an der geordneten Weiterführung des Betriebs bis zu dessen Schließung wiederholt als Rechtfertigungsgrund für die Versagung eines Abfindungsanspruchs im Falle "vorzeitiger" Eigenkündigung des Arbeitnehmers anerkannt (vgl. 9. November 1994 - 10 AZR 281/94 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 85 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 78, zu II 2 a der Gründe; 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 - BAGE 80, 286, zu III 3 a der Gründe; 11. Oktober 1995 - 10 AZR 100/95 -, zu II 2 d der Gründe). - BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 340/96
Sozialplanabfindung - Betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag
Damit ist die Klägerin im Ergebnis so zu behandeln, als sei ihr durch die Beklagte betriebsbedingt gekündigt worden (ständige Rechtsprechung des BAG und des Senats, vgl. BAG Urteil vom 20. April 1994 - 10 AZR 323/93 - AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 -, aa0; BAG Urteil vom 11. Oktober 1995 - 10 AZR 100/95 - n.v.).