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   BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 1006/08   

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https://dejure.org/2009,3133
BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 1006/08 (https://dejure.org/2009,3133)
BAG, Entscheidung vom 05.08.2009 - 10 AZR 1006/08 (https://dejure.org/2009,3133)
BAG, Entscheidung vom 05. August 2009 - 10 AZR 1006/08 (https://dejure.org/2009,3133)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Anspruch auf eine Jahressonderzahlung gemäß TVÜ-L - Begründung eines befristeten Arbeitsverhältnisses im Nachwirkungszeitraum

  • openjur.de

    Anspruch auf eine Jahressonderzahlung gemäß TVÜ-L; Begründung eines befristeten Arbeitsverhältnisses im Nachwirkungszeitraum

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines wissenschaftlichen Mitarbeiters auf eine Jahressonderzahlung nach § 20 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12. Oktober 2006 (TV-L) oder eine Zuwendung; Nachwirkungen eines abgelaufenen Tarifvertrags bei Begründung eines neuen ...

  • Judicialis

    TVG § 4 Abs. 5; ; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L vo... m 12. Oktober 2006) § 20; ; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L vom 12. Oktober 2006) Protokollerklärung Nr. 2 zu § 20; ; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL vom 12. Oktober 2006) und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-L vom 12. Oktober 2006) § 1; ; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL vom 12. Oktober 2006) und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-L vom 12. Oktober 2006) § 2; ; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL vom 12. Oktober 2006) und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-L vom 12. Oktober 2006) § 21; ; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL vom 12. Oktober 2006) und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-L vom 12. Oktober 2006) § Anlage 1 Teil B Nr. 19; ; BAT § 11; ; BAT § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Jahressonderzahlung; Übergangsregelung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1439 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 1006/08
    a) Allerdings haben die Gerichte für Arbeitssachen grundsätzlich die Pflicht, eine unbewusste Tariflücke zu schließen, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben und den Tarifvertragsparteien kein Spielraum zur Lückenschließung bleibt (BAG 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277, 284).

    Wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie muss es den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben, die von ihnen für angemessen gehaltene Lösung zu finden (st. Rspr., vgl. BAG 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277, 284; 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - BAGE 91, 358, 367).

  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 770/05

    Zuwendung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 1006/08
    Die Verlängerung eines Vertrags ist nur während seiner Laufzeit möglich, andernfalls liegt der Neuabschluss eines befristeten Vertrags vor (st. Rspr., vgl. BAG 20. September 2006 - 10 AZR 770/05 - mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 41).

    Dies schließt die Annahme einer Vertragsverlängerung aus (BAG 20. September 2006 - 10 AZR 770/05 - mwN, aaO.).

  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 451/97

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe und Einkommenssteuer

    Auszug aus BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 1006/08
    Wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie muss es den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben, die von ihnen für angemessen gehaltene Lösung zu finden (st. Rspr., vgl. BAG 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277, 284; 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - BAGE 91, 358, 367).
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 795/08

    Freizeitanspruch im Heuerverhältnis - Freizeitkonto

    Auf sie kommt es bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags entscheidend an (vgl. zB BAG 5. August 2009 - 10 AZR 1006/08 - Rn. 21 mwN, AP TVG § 4 Nr. 32).

    Eine unbewusste Tariflücke, die durch Rechtsfortbildung ausgefüllt werden könnte, scheidet deshalb aus (vgl. dazu BAG 5. August 2009 - 10 AZR 1006/08 - Rn. 17, AP TVG § 4 Nr. 32).

  • BAG, 27.10.2010 - 10 AZR 354/09

    Rückzahlung einer Zuwendung

    Eine abweichende Vereinbarung iSd. Tarifnorm liegt immer dann vor, wenn die Arbeitsvertragsparteien den TV Zuwendung und/oder die entsprechenden Tarifregelungen zum Urlaubsgeld nicht vollständig in ihre Vertragsregelung übernommen, sondern inhaltlich andere Verabredungen getroffen haben (vgl. Senat 5. August 2009 - 10 AZR 1006/08 - Rn. 20, AP TVG § 4 Nr. 32) .
  • LAG Köln, 05.02.2010 - 11 Sa 496/09

    Abschließende tarifliche Regelung zum Kreis der teilnahmeberchtigten Personen bei

    Allerdings haben die Gerichte für Arbeitssachen grundsätzlich die Pflicht, eine unbewusste Tariflücke zu schließen, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben und den Tarifvertragsparteien kein Spielraum zur Lückenschließung verbleibt (BAG, Urt. v. 05.08.2009 - 10 AZR 1006/08 - BAG, Urt. v. 29.04.2004 - 6 AZR 101/03 - m. w. N.).
  • LAG Köln, 14.07.2011 - 13 Sa 356/11

    Wirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung gegenüber einem Theatermitarbeiter

    Allerdings haben die Gerichte für Arbeitssachen grundsätzlich die Pflicht, eine unbewusste Tariflücke zu schließen, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben und den Tarifvertragsparteien kein Spielraum zur Lückenschließung verbleibt (BAG, Urt. v. 05.08.2009 - 10 AZR 1006/08 - BAG, Urt. v. 29.04.2004 - 6 AZR 101/03 - m. w. N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.02.1997 - 3 Sa 1/97
    Dem widerspräche es, verschöbe man die Entstehung und - vorliegend - damit die Fälligkeit auf einen solchen, nicht selten weit in der Zukunft liegenden Zeitpunkt (vgl. BAG vom 16.03.1966 - 1 AZR 411/65 - zu 2 c der Gründe; G. Hueck in Anmerkung dazu in AP Nr. 32 zu § 4 TVG -Ausschlußfristen-;; Sieg in Anmerkung unter Nr. 1, 2 zu BAG vom 25.01.1967 - 4 AZR 532/65 - in AP Nr. 35 zu § 4 TVG - Ausschlußfristen -;; siehe auch Clemens-Scheuring-Steingen-Wiese, BAT Bd. II § 70 Erl. 8 a - Stand März 1995 -).
  • ArbG Hamburg, 05.06.2007 - 21 Ca 504/06

    Zur Geltung eines nachwirkenden Tarifvertrags aufgrund Bezugnahmeklausel

    Allerdings erstreckt sich die Nachwirkung nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nur auf solche Arbeitsverhältnisse, die bereits zur Zeit der Geltung des Tarifvertrags begründet waren (ständige Rechtsprechung seit BAG 6, 6.1958, AP Nr. 1 zu § 4 TVG Nachwirkung; 10.12.1997, AP Nr. 20 zu § 3 TVG; 22.7.1998, AP Nr. 32 zu § 4 TVG Nachwirkung; 7.11.2001, AP Nr. 11 zu § 3 TVG; 11.6.2002 AP Nr. 113 zu § 87 BetrVG Lohngestaltung).
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