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   BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 1010/94   

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BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 1010/94 (https://dejure.org/1995,2500)
BAG, Entscheidung vom 18.10.1995 - 10 AZR 1010/94 (https://dejure.org/1995,2500)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 1995 - 10 AZR 1010/94 (https://dejure.org/1995,2500)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 224
  • NZA-RR 1996, 256
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 224/93

    Außenwohngruppe

    Auszug aus BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 1010/94
    Auch die gemeinsame und übereinstimmende Vorstellung der Tarifvertragsparteien über den Inhalt der von ihnen getroffenen Regelung ist bei der Auslegung eines Tarifvertrages nur dann zu berücksichtigen, wenn diese Vorstellung im Tarifwortlaut und im Zusammenhang der tariflichen Regelung noch einen Niederschlag gefunden hat (BAG Urteile vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 - AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung; vom 25. November 1987 - 4 AZR 403/87 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Auslösung; vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen).
  • BAG, 30.09.1971 - 5 AZR 123/71

    Auslegung von Tarifnormen

    Auszug aus BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 1010/94
    Auch die gemeinsame und übereinstimmende Vorstellung der Tarifvertragsparteien über den Inhalt der von ihnen getroffenen Regelung ist bei der Auslegung eines Tarifvertrages nur dann zu berücksichtigen, wenn diese Vorstellung im Tarifwortlaut und im Zusammenhang der tariflichen Regelung noch einen Niederschlag gefunden hat (BAG Urteile vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 - AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung; vom 25. November 1987 - 4 AZR 403/87 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Auslösung; vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen).
  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 403/87

    Anspruch eines Montageschreiners auf die tarifliche Auslösung bei auswärtigem

    Auszug aus BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 1010/94
    Auch die gemeinsame und übereinstimmende Vorstellung der Tarifvertragsparteien über den Inhalt der von ihnen getroffenen Regelung ist bei der Auslegung eines Tarifvertrages nur dann zu berücksichtigen, wenn diese Vorstellung im Tarifwortlaut und im Zusammenhang der tariflichen Regelung noch einen Niederschlag gefunden hat (BAG Urteile vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 - AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung; vom 25. November 1987 - 4 AZR 403/87 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Auslösung; vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen).
  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87

    Mischbetrieb - Inzidentfeststellungsklage

    Auszug aus BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 1010/94
    Auch die gemeinsame und übereinstimmende Vorstellung der Tarifvertragsparteien über den Inhalt der von ihnen getroffenen Regelung ist bei der Auslegung eines Tarifvertrages nur dann zu berücksichtigen, wenn diese Vorstellung im Tarifwortlaut und im Zusammenhang der tariflichen Regelung noch einen Niederschlag gefunden hat (BAG Urteile vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 - AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung; vom 25. November 1987 - 4 AZR 403/87 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Auslösung; vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen).
  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 865/93

    Begriff des "Anlernens mit zusätzlichen Erfahrungen"

    Auszug aus BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 1010/94
    Auch die gemeinsame und übereinstimmende Vorstellung der Tarifvertragsparteien über den Inhalt der von ihnen getroffenen Regelung ist bei der Auslegung eines Tarifvertrages nur dann zu berücksichtigen, wenn diese Vorstellung im Tarifwortlaut und im Zusammenhang der tariflichen Regelung noch einen Niederschlag gefunden hat (BAG Urteile vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 - AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung; vom 25. November 1987 - 4 AZR 403/87 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Auslösung; vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1555/07

    Anspruch auf Tariflohnerhöhung - Nichteinführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags

    Eine Aufklärung wäre deshalb unzulässig, weil sie nur möglich wäre, wenn ein entsprechender Wille der Tarifvertragsparteien in den Tarifnormen seinen Niederschlag gefunden hätte, was nicht der Fall ist (vgl. dazu etwa BAG 10 AZR 1010/94 vom 18. Oktober 1995, NZA-RR 96, 256).
  • LAG Berlin, 14.10.1997 - 3 Sa 94/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Falle einer auf das Gesetz verweisenden

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  • LAG Hamm, 30.05.2001 - 2 Sa 1631/00

    Anspruch einer Verkäuferin im Einzelhandel auf Zulagen; Tarifvertragliche

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  • LAG Hamm, 11.02.1997 - 6 Sa 161/96
    So ist z. B. einer Arbeitnehmerin, die einige Lehrgänge in Erster Hilfe absolviert hatte und die vom Arbeitgeber daraufhin die Funktion einer "betrieblichen Ersthelferin" übertragen wurde, mit Rücksicht auf diese besondere Zuständigkeit die Zulage zuerkannt worden - BAG, Urteil vom 18.10.1995, AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel -;.
  • LAG Berlin, 17.09.1996 - 3 Sa 65/96

    Tarifvertrag; Auslegung; Betriebsbedingte Kündigung; Rückwirkung

    Läßt sich aber aus der Tarifnorm nichts anderes herleiten, so ist daraus der Schluß zu ziehen, daß die Tarifvertragsparteien diesen Nachteil und etwaige in Einzelfällen dadurch verursachte Härten für Arbeitnehmer in Kauf genommen haben, was keiner arbeitsgerichtlichen Korrektur zugänglich ist, ohne daß dies den Vorwurf zur Folge hätte, das Gericht greife unzulässigerweise in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie und in den damit verbundenen Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien ein (vgl. dazu etwa BAG 3 AZR 952/94 vom 7.11.1995; BAG 10 AZR 1010/94 vom 18.10.1995; zum Sozialplan: BAG 10 AZR 155/95 vom 24.1.1996, NZA 96, 834); dabei bleibt hinzuzufügen, daß eine tarifliche Stichtagsregelung, die auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Tarifvertrags abstellt, in aller Regel sachgerecht und auch aus Verfassungsgründen nicht zu beanstanden ist (vgl. BAG 4 AZR 738/93 vom 28.9.1994 zu 4a und b d. Gr.; vgl. auch BAG 4 AZR 165/93 vom 23.2.1994, ZTR 94, 462).
  • LAG Berlin, 23.06.1998 - 3 Sa 27/98

    Wiedereinstellungspflicht des Arbeitgebers nach einer Kündigung wegen schlechter

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