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   BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 1038/94   

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https://dejure.org/1995,4682
BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 1038/94 (https://dejure.org/1995,4682)
BAG, Entscheidung vom 22.11.1995 - 10 AZR 1038/94 (https://dejure.org/1995,4682)
BAG, Entscheidung vom 22. November 1995 - 10 AZR 1038/94 (https://dejure.org/1995,4682)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 984/94

    Tarifliche Sonderzahlung - Betriebsübergang nach Konkurseröffnung

    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 1038/94
    Dies hat zur Folge, daß der Anspruch auf die Sonderzahlung nicht entsprechend den einzelnen Entgeltabrechnungszeiträumen "pro rata temporis" entsteht (so auch zu einem mit dem TV-Sonderzahlung im wesentlichen gleichlautenden Tarifvertrag: BAG Urteil vom 11. Oktober 1995 - 10 AZR 984/94 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 1038/94
    a) In seiner grundlegenden Entscheidung vom 17. Januar 1980 ( BAGE 32, 326 = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB) hat der Dritte Senat ausgeführt, nach der Konkursordnung seien die Gläubiger des Gemeinschuldners im Konkursverfahren grundsätzlich gleichzubehandeln.
  • BAG, 13.11.1986 - 2 AZR 771/85

    Haftung des Betriebserwerbers für Abfindungsforderung bei Betriebsübergang im

    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 1038/94
    Dieser Rechtsprechung hat sich auch der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 13. November 1986 (2 AZR 771/85 - AP Nr. 57 zu § 613 a BGB) angeschlossen.
  • BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 160/92

    Begründung weiterer Ausschluss- und Kürzungstatbestände einer betrieblichen oder

    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 1038/94
    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. März 1993 (10 AZR 160/92 - AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation) entschieden.
  • BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 648/94

    Kürzung eines Weihnachtsgeldes für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 1038/94
    Solche "arbeitsleistungsbezogenen" Sonderzahlungen werden nämlich als Vergütungsbestandteile in den jeweiligen Abrechnungsmonaten verdient, jedoch aufgespart und dann erst am vereinbarten Fälligkeitstag ausbezahlt (vgl. BAG Urteil vom 10. Mai 1995 - 10 AZR 648/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 14.11.1957 - 2 AZR 481/55

    Tarifvertrag - Rechtsterminologie - Wort mit festem Inhalt - Abweichende

    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 1038/94
    Wenn die Tarifvertragsparteien die tarifliche Sonderzahlung als Leistung im Sinne des sozialversicherungsrechtlichen Begriffes des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts verstehen, so ist davon auszugeben, daß sie diesen Begriff auch im Sinne der gesetzlichen Regelung, also hier im Sinne der gesetzlichen Definition verwendet haben (vgl. BAG Urteil vom 14. November 1957 - 2 AZR 481/55 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 6. November 1969 - 5 AZR 29/69 - AP Nr. 1 zu § 6 BUrlG).
  • BAG, 06.11.1969 - 5 AZR 29/69

    Urlaubsvorschriften - Urlaubsanspruch - Jahresurlaub - Teilurlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 1038/94
    Wenn die Tarifvertragsparteien die tarifliche Sonderzahlung als Leistung im Sinne des sozialversicherungsrechtlichen Begriffes des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts verstehen, so ist davon auszugeben, daß sie diesen Begriff auch im Sinne der gesetzlichen Regelung, also hier im Sinne der gesetzlichen Definition verwendet haben (vgl. BAG Urteil vom 14. November 1957 - 2 AZR 481/55 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 6. November 1969 - 5 AZR 29/69 - AP Nr. 1 zu § 6 BUrlG).
  • BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 246/86

    Betriebsübergang nach Konkurs - Haftung des Erwerbers fürMasseschulden -

    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 1038/94
    Dies hat der Zweite Senat in seinem Urteil vom 4. Dezember 1986 ( BAGE 53, 380 = AP Nr. 56 zu § 613 a BGB) ausdrücklich klargestellt.
  • LAG Baden-Württemberg, 08.11.1994 - 10 Sa 59/94

    Haftung des Betriebsnachfolgers für zur Zeit der Konkurseröffnung bereits

    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 1038/94
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 8. November 1994 - 10 Sa 59/94 - aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 22.10.2003 - 12 Sa 1202/03

    Auswirkungen des Betriebsübergangs im Insolvenzverfahren auf ein

    Nach der Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts wirkt sich die Unterscheidung zwischen Insolvenzforderungen einerseits und Masseforderungen andererseits in Fällen, in denen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Betriebsübergang erfolgt, auf die Haftung des Betriebserwerbers aus (BAG, Urteil vom 17.01.1980, 3 AZR 160/79, AP Nr. 18 zu § 613a BGB, Urteil vom 22.11.1995, 10 AZR 1038/94, n.v., Urteil vom 20.06.2002, 8 AZR 459/01, AP Nr. 10 zu § 113 InsO).

    Richtigerweise muss die Frage nach der Entstehung, wenn es um Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis geht, unter Einbeziehung des Leistungszwecks beantwortet werden (BAG, Urteil vom 22.11.1995, a.a.O.), denn der Leistungszweck charakterisiert den Einzelanspruch im Dauerschuldverhältnis und verdeutlicht für die insolvenzrechtliche Behandlung, inwieweit er vor der Eröffnung erworben worden ist oder erst künftig, nach der Eröffnung, entsteht.

  • LAG Düsseldorf, 22.10.2003 - 12 (15) Sa 1205/03

    Altersteilzeit (Blockmodell), Insolvenz während der Arbeitsphase und

    Nach der Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts wirkt sich die Unterscheidung zwischen Insolvenzforderungen einerseits und Masseforderungen andererseits in Fällen, in denen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Betriebsübergang erfolgt, auch auf die Haftung des Betriebserwerbers aus (BAG, Urteil vom 17.01.1980, 3 AZR 160/79, AP Nr. 18 zu § 613a BGB, Urteil vom 22.11.1995, 10 AZR 1038/94, n.v., Urteil vom 20.06.2002, 8 AZR 459/01, AP Nr. 10 zu § 113 InsO).

    c) Die Frage nach der Entstehung ist, wenn es um Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis geht, unter Einbeziehung des Leistungszwecks zu beantworten (BAG, Urteil vom 22.11.1995, a.a.O.), denn der Leistungszweck charakterisiert den Einzelanspruch im Dauerschuldverhältnis und verdeutlicht für die insolvenzrechtliche Behandlung, inwieweit der Anspruch vor der Eröffnung erworben worden ist oder erst künftig, nach der Eröffnung, entsteht.

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2003 - 12 Sa 1202/03
    Nach der Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts wirkt sich die Unterscheidung zwischen Insolvenzforderungen einerseits und Masseforderungen andererseits in Fällen, in denen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Betriebsübergang erfolgt, auf die Haftung des Betriebserwerbers aus ( BAG, Urteil vom 17.01.1980, 3 AZR 160/79 , AP Nr. 18 zu § 613a BGB, Urteil vom 22.11.1995, 10 AZR 1038/94, n. v., Urteil vom 20.06.2002, 8 AZR 459/01 , AP Nr. 10 zu § 113 InsO).

    Richtigerweise muss die Frage nach der Entstehung, wenn es um Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis geht, unter Einbeziehung des Leistungszwecks beantwortet werden (BAG, Urteil vom 22.11.1995, a.a.O.), denn der Leistungszweck charakterisiert den Einzelanspruch im Dauerschuldverhältnis und verdeutlicht für die insolvenzrechtliche Behandlung, inwieweit er vor der Eröffnung erworben worden ist oder erst künftig, nach der Eröffnung, entsteht.

  • LAG Düsseldorf, 10.12.2003 - 12 (15) Sa 1205/03
    Nach der Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts wirkt sich die Unterscheidung zwischen Insolvenzforderungen einerseits und Masseforderungen andererseits in Fällen, in denen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Betriebsübergang erfolgt, auch auf die Haftung des Betriebserwerbers aus ( BAG, Urteil vom 17.01.1980, 3 AZR 160/79 , AP Nr. 18 zu § 613a BGB, Urteil vom 22.11.1995, 10 AZR 1038/94, n. v., Urteil vom 20.06.2002, 8 AZR 459/01 , AP Nr. 10 zu § 113 InsO).

    c) Die Frage nach der Entstehung ist, wenn es um Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis geht, unter Einbeziehung des Leistungszwecks zu beantworten (BAG, Urteil vom 22.11.1995, a.a.O.), denn der Leistungszweck charakterisiert den Einzelanspruch im Dauerschuldverhältnis und verdeutlicht für die insolvenzrechtliche Behandlung, inwieweit der Anspruch vor der Eröffnung erworben worden ist oder erst künftig, nach der Eröffnung, entsteht.

  • LAG Hessen, 17.04.2002 - 7 Sa 1350/01
    Der Zweck einer Sonderzahlung ergibt sich alleine aus ihren Voraussetzungen, Ausschluss- und Kürzungstatbeständen (vgl. BAG, Urteil vom 22.11.1995, 10 AZR 1038/94, n. v.; Urteil vom 24.3.1993, 10 AZR 160/92 , AP Nr. 152 zu § 611 BGB, Gratifikation; Urteil vom 22.10.1997, 10 AZR 44/97. n.v.).
  • LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 Sa 1142/03

    Arbeitsentgelt einschließlich des Aufstockungsbetrages während der

    Richtigerweise muss die Frage nach der Entstehung, wenn es um Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis geht, unter Einbeziehung des Leistungszwecks beantwortet werden (BAG 22.11.1995 - 10 AZR 1038/94 - n. v.).
  • LAG Hessen, 17.12.1999 - 7 Sa 1690/99

    Zahlung eines anteiligen 13. Monatsgehalts; Entgeltfortzahlung

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  • LAG Hessen, 02.04.2002 - 7 Sa 1826/01

    Anwendbarkeit des § 174 Abs. 2 BGB auf die anspruchserhaltende Geltendmachung

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  • LAG Hessen, 02.04.2002 - 7 Sa 485/01

    Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs auf anteilige Jahressondervergütung

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  • LAG Hessen, 28.11.2001 - 7 Sa 1517/01

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

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  • LAG Hessen, 13.11.2001 - 7 Sa 1231/01

    Zahlung von Entgelt im engeren Sinne im Wege der Blankettzusage

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