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   BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 1058/12   

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https://dejure.org/2013,44726
BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 1058/12 (https://dejure.org/2013,44726)
BAG, Entscheidung vom 13.11.2013 - 10 AZR 1058/12 (https://dejure.org/2013,44726)
BAG, Entscheidung vom 13. November 2013 - 10 AZR 1058/12 (https://dejure.org/2013,44726)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Sonderzahlung - Dachdeckerhandwerk

  • openjur.de

    Sonderzahlung; Dachdeckerhandwerk; Rückwirkung einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Sonderzahlung - Dachdeckerhandwerk - Rückwirkung einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 5 Abs 4 TVG, § 5 Abs 5 TVG
    Sonderzahlung - Dachdeckerhandwerk - Rückwirkung einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der rückwirkenden Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages; Ansprüche auf die Sonderzahlung 2010 im Dachdeckerhandwerk

  • rewis.io

    Sonderzahlung - Dachdeckerhandwerk - Rückwirkung einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der rückwirkenden Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der rückwirkenden Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sonderzahlung - Dachdeckerhandwerk - Tarifänderung mit Rückwirkung - rückwirkende Allgemeinverbindlicherklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 2014, 498
  • NZA-RR 2014, 392
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06

    Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 1058/12
    Die Rückwirkung einer Allgemeinverbindlicherklärung verletzt nicht die vom Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) umfassten Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes, soweit die Betroffenen mit ihr rechnen müssen (BAG 20. März 2013 - 10 AZR 744/11 - Rn. 19; 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - Rn. 27, BAGE 124, 1) .

    Bei dieser Sachlage müssen die Tarifgebundenen nicht nur mit einer Allgemeinverbindlicherklärung des Nachfolgetarifvertrags, sondern auch mit der Rückbeziehung der Allgemeinverbindlicherklärung auf den Zeitpunkt seines Inkrafttretens rechnen (st. Rspr., BAG 20. März 2013 - 10 AZR 744/11 - Rn. 20; 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - Rn. 27, aaO) .

  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 744/11

    Abbruchgewerbe - rückwirkende Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 1058/12
    Die Rückwirkung einer Allgemeinverbindlicherklärung verletzt nicht die vom Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) umfassten Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes, soweit die Betroffenen mit ihr rechnen müssen (BAG 20. März 2013 - 10 AZR 744/11 - Rn. 19; 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - Rn. 27, BAGE 124, 1) .

    Bei dieser Sachlage müssen die Tarifgebundenen nicht nur mit einer Allgemeinverbindlicherklärung des Nachfolgetarifvertrags, sondern auch mit der Rückbeziehung der Allgemeinverbindlicherklärung auf den Zeitpunkt seines Inkrafttretens rechnen (st. Rspr., BAG 20. März 2013 - 10 AZR 744/11 - Rn. 20; 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - Rn. 27, aaO) .

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05

    Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 1058/12
    Für Nichttarifgebundene galt der TV 13. ME 2003 mangels tariflicher Geltung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr kraft Allgemeinverbindlichkeit nach § 5 Abs. 4 TVG, sondern nur noch kraft Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG (BAG 8. November 2006 - 4 AZR 590/05 - Rn. 16, BAGE 120, 84; 17. Januar 2006 - 9 AZR 41/05 - Rn. 20, 22; BAGE 116, 366) .

    Diese kann durch eine andere Abmachung beendet werden; eine solche liegt bei Nichtorganisierten aber nicht bereits mit Inkrafttreten des ablösenden Tarifvertrags vor, weil dieser auf das Arbeitsverhältnis auch zur Anwendung kommen muss (BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 41/05 - Rn. 24, aaO) .

  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 590/05

    Allgemeinverbindlichkeit - Ende - mehrgliedriger Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 1058/12
    Für Nichttarifgebundene galt der TV 13. ME 2003 mangels tariflicher Geltung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr kraft Allgemeinverbindlichkeit nach § 5 Abs. 4 TVG, sondern nur noch kraft Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG (BAG 8. November 2006 - 4 AZR 590/05 - Rn. 16, BAGE 120, 84; 17. Januar 2006 - 9 AZR 41/05 - Rn. 20, 22; BAGE 116, 366) .
  • LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1494/11

    13. Monatsgehalt

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 1058/12
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Oktober 2012 - 14 Sa 1494/11 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 1058/12
    Ein Vertrauen in den unveränderten Fortbestand der Ansprüche nach §§ 3, 4 TV 13. ME 2003 bestand bei den Nichttarifgebundenen im Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs deshalb nicht; die Tarifvertragsparteien haben mit dem am 15. Juli 2010 vereinbarten TV 13. ME 2010 auch nicht nachträglich in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingegriffen (sog. echte Rückwirkung; vgl. BVerfG 13. Mai 1986 - 1 BvR 461/85 - zu B III 1 der Gründe, BVerfGE 72, 175) .
  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 209/95

    Rückwirkung der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 1058/12
    aa) Bei der Rückwirkung von Allgemeinverbindlicherklärungen sind die Grundsätze über die Rückwirkung von Gesetzen, wie sie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelt worden sind, entsprechend anzuwenden (BAG 25. September 1996 - 4 AZR 209/95 - zu I 2.6.1 der Gründe mwN, BAGE 84, 147) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2016 - 14 BVL 5007/15

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Baugewerbes

    Bei dieser Sachlage müssen die Tarifgebundenen nicht nur mit einer Allgemeinverbindlicherklärung des Nachfolgetarifvertrags, sondern auch mit der Rückbeziehung der Allgemeinverbindlicherklärung auf den Zeitpunkt seines Inkrafttretens rechnen (vgl. BAG, 13.11.2013, 10 AZR 1058/12, AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker mwN).
  • BAG, 21.03.2018 - 10 ABR 62/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe

    Bei dieser Sachlage müssen die Tarifgebundenen nicht nur mit einer AVE des Nachfolgetarifvertrags, sondern auch mit der Rückbeziehung der AVE auf den Zeitpunkt seines Inkrafttretens rechnen (st. Rspr., zB BAG 13. November 2013 - 10 AZR 1058/12 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 20.11.2018 - 10 ABR 12/18

    Allgemeinverbindlicherklärung vom 4. Mai 2016 des Tarifvertrags über das

    Bei dieser Sachlage müssen die Tarifgebundenen nicht nur mit einer AVE des Folgetarifvertrags, sondern auch mit der Rückbeziehung der AVE auf den Zeitpunkt seines Inkrafttretens rechnen (st. Rspr., zB BAG 13. November 2013 - 10 AZR 1058/12 - Rn. 19 mwN) .
  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Bei dieser Sachlage müssen die Tarifgebundenen nicht nur mit einer AVE des Nachfolgetarifvertrags, sondern auch mit der Rückbeziehung der AVE auf den Zeitpunkt seines Inkrafttretens rechnen (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 1058/12 - Rn. 19, AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker).
  • BAG, 28.08.2019 - 10 AZR 549/18

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

    Bei dieser Sachlage müssen die Tarifgebundenen nicht nur mit einer Allgemeinverbindlicherklärung des Folgetarifvertrags, sondern auch mit der Rückbeziehung der Allgemeinverbindlicherklärung auf den Zeitpunkt seines Inkrafttretens rechnen (st. Rspr., vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 1058/12 - Rn. 19; 20. März 2013 - 10 AZR 744/11 - Rn. 20; 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - Rn. 27, BAGE 124, 1) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.08.2015 - 7 BVL 5007/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Bei der Rückwirkung von Allgemeinverbindlicherklärungen sind die Grundsätze über die Rückwirkung von Gesetzen, wie sie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelt worden sind, entsprechend anzuwenden (BAG, Urteil vom 13. November 2013 - 10 AZR 1058/12 -, AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker).

    Bei dieser Sachlage müssen die Tarifgebundenen nicht nur mit einer Allgemeinverbindlicherklärung des Nachfolgetarifvertrags, sondern auch mit der Rückbeziehung der Allgemeinverbindlicherklärung auf den Zeitpunkt seines Inkrafttretens rechnen (BAG, Urteil vom 13. November 2013 - 10 AZR 1058/12 - a.a.O).

  • LAG Hessen, 27.01.2017 - 10 Sa 1747/14

    Auch ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag wirkt nach § 4 Abs. 5

    Die Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrag endet also erst, wenn der ablösenden Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt worden ist (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 1058/12 - Rn. 17, AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker; BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 41/05 - Rn. 24, NZA 2006, 923 [BAG 17.01.2006 - 9 AZR 41/05] ; BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 212/00 - zu 1 der Gründe, AP Nr. 38 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • LAG Hessen, 07.06.2018 - 9 Sa 1128/17

    Mit der Berufung auf das SokaSiG hat der Kläger keinen neuen Streitgegenstand in

    Bei dieser Sachlage müssen die Tarifgebundenen nicht nur mit einer AVE des Nachfolgetarifvertrags, sondern auch mit der Rückbeziehung der AVE auf den Zeitpunkt seines Inkrafttretens rechnen (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 1058/12 - Rn. 19, AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2016 - 3 Sa 137/16

    Tariflicher Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Anspruch eines gleichgestellten

    Diese Auslegung hat zunächst anhand der anerkannten Auslegungsgesichtspunkte zu erfolgen, das sind der Wortlaut (vgl. BAG 13.11.2013 - 10 AZR 1058/12, EzA-SD 6/2014, Seite 23 LS), der Sinn und Zweck der Regelung unter Berücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs, die Praktikabilität der einen oder anderen Auslegung, der Entstehungsgeschichte und des dabei zum Ausdruck gekommenen Willens der Tarifvertragsparteien.
  • LAG Hessen, 08.02.2018 - 9 Sa 740/16

    1. Mit der Berufung auf das SokaSiG hat der Kläger keinen neuen Streitgegenstand

    Bei dieser Sachlage müssen die Tarifgebundenen nicht nur mit einer AVE des Nachfolgetarifvertrags, sondern auch mit der Rückbeziehung der AVE auf den Zeitpunkt seines Inkrafttretens rechnen (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 1058/12 - Rn. 19, AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2016 - 3 Sa 71/16

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2014 - 5 Sa 237/13

    Differenzierungsklausel im Tarifvertrag - verschlechternde Rückwirkung - Höhe der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2022 - 3 Sa 127/21

    Tarifauslegung Kraftfahrer TV Bund - Geltungsbereich - Pauschalvergütung -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2014 - 5 Sa 236/13

    Differenzierungsklausel im Tarifvertrag - verschlechternde Rückwirkung - Höhe der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 3 Sa 253/18

    Tarifvertrag - Auslegung - Vergütung - Senkung des tariflichen Grundgehalts

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2015 - 3 Sa 667/14

    Tarifliche Eingruppierung - Flaschensortierer - Entgelttarifvertrag

  • LAG Hamburg, 01.08.2022 - 3 Sa 127/21
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 3 Sa 270/18

    Tarifvertrag - Auslegung - Vergütung - Senkung des tariflichen Grundgehalts

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