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   BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 109/93   

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BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 109/93 (https://dejure.org/1994,939)
BAG, Entscheidung vom 26.10.1994 - 10 AZR 109/93 (https://dejure.org/1994,939)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - 10 AZR 109/93 (https://dejure.org/1994,939)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer anteiligen Weihnachtsgratifikation - Anspruch aus einer Gesamtzusage - Konsequenzen eines Freiwilligkeitsvorbehalts - Arbeitsrechtlicher Grundsatz der Gleichbehandlung - Gleichbehandlung von zum Zeitpunkt der Gratifikationszusage bereits ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Weihnachtsgratifikation - Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor der Zusage

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Weihnachtsgratifikation - Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor der Zusage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611
    Weihnachtsgratifikation: Kein Anspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Stichtag, auch wenn eine Honorierung der Arbeitsleistungen im zu Ende gehenden Jahr bezweckt ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2181
  • NZA 1995, 307
  • BB 1995, 1411
  • BB 1995, 156
  • DB 1995, 581
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 532/89

    Gratifikation; Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 109/93
    Damit sind die Voraussetzungen einer betrieblichen Übung (z.B. BAG Urteil vom 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 - AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 25. April 1991 - 6 AZR 532/89 - AP Nr. 137 zu § 611 BGB Gratifikation) nicht gegeben.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber, der in seinem Betrieb nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Leistungen gewährt, an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden (BAG Urteil vom 25. April 1991 - 6 AZR 532/89 -, aaO, m.w.N.).

  • BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 264/91

    Freiwillige Sonderzahlung - Ausschluß betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 109/93
    Eine solche Regelung ist von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stets für zulässig gehalten worden (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 19. November 1992 - 10 AZR 264/91 - AP Nr. 147 zu § 611 BGB Gratifikation, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Schon diese am Motivationszweck der Gratifikation orientierte Differenzierung danach, ob das Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag noch besteht oder nicht, ist sachlich gerechtfertigt, so daß ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht gegeben ist (BAG Urteil vom 19. November 1992, aaO).

  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 109/93
    Der Zweck einer Sonderleistung vermag über die normierten Anspruchsvoraussetzungen hinaus weder einen zusätzlichen Anspruch zu begründen noch einen danach gegeben Anspruch auszuschließen (Urteil des Senats vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 273/77

    Weihnachtsgratifikationen - Begründung eines Rechtsanspruchs -

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 109/93
    Diese Bindung an den Gleichbehandlungsgrundsatz wird auch durch einen in den Vorjahren regelmäßig erklärten Freiwilligkeitsvorbehalt für das Jahr der Zahlung nicht ausgeschlossen (BAG Urteil vom 27. Oktober 1978 - 5 AZR 273/77 - AP Nr. 97 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 26.06.1975 - 5 AZR 412/74

    Arbeitsentgelt: Freiwilligkeitsvorbehalt in Gratifikationszusagen

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 109/93
    Ein Anspruch auf alljährliche Gewährung der Sonderleistung entsteht nur bei mehrjähriger vorbehaltloser Zahlung (BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86

    Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers,

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 109/93
    Damit sind die Voraussetzungen einer betrieblichen Übung (z.B. BAG Urteil vom 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 - AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 25. April 1991 - 6 AZR 532/89 - AP Nr. 137 zu § 611 BGB Gratifikation) nicht gegeben.
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 109/93
    Der Zweck einer Sonderleistung vermag über die normierten Anspruchsvoraussetzungen hinaus weder einen zusätzlichen Anspruch zu begründen noch einen danach gegeben Anspruch auszuschließen (Urteil des Senats vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 290/17

    Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31.

    Darüber hinaus sollen die Arbeitnehmer durch die Jahressonderzahlung auch für die Zukunft zu reger und engagierter Mitarbeit motiviert werden (zu diesem Motivationsgedanken auch: BAG 23. Mai 2007 - 10 AZR 363/06 - Rn. 27; 8. März 1995 - 10 AZR 208/94 - zu I 2 b der Gründe; 26. Oktober 1994 - 10 AZR 109/93 - zu II 3 der Gründe) .
  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

    Darüber hinaus sollen die Mitarbeiter durch die Jahressonderzahlung auch für die Zukunft zu reger und engagierter Mitarbeit motiviert werden (Sponer/Steinherr § 20 Rn. 80; vgl. zu diesem Motivationsgedanken auch: BAG 23. Mai 2007 - 10 AZR 363/06 - Rn. 27, AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 24; 8. März 1995 - 10 AZR 208/94 - zu I 2 b der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 184 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 131; 26. Oktober 1994 - 10 AZR 109/93 - zu II 3 der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 167 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 115) .
  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 922/11

    Jahressonderzahlung - Zwölftelung

    Darüber hinaus sollen die Mitarbeiter durch die Jahressonderzahlung auch für die Zukunft zu reger und engagierter Mitarbeit motiviert werden (Sponer/Steinherr § 20 Rn. 80; vgl. zu diesem Motivationsgedanken auch: BAG 23. Mai 2007 - 10 AZR 363/06 - Rn. 27, AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 24; 8. März 1995 - 10 AZR 208/94 - zu I 2 b der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 184 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 131; 26. Oktober 1994 - 10 AZR 109/93 - zu II 3 der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 167 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 115) .
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