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   BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 112/11   

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https://dejure.org/2012,9456
BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 112/11 (https://dejure.org/2012,9456)
BAG, Entscheidung vom 14.03.2012 - 10 AZR 112/11 (https://dejure.org/2012,9456)
BAG, Entscheidung vom 14. März 2012 - 10 AZR 112/11 (https://dejure.org/2012,9456)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Tarifliche Sondervergütung bei Langzeiterkrankung

  • openjur.de

    Tarifliche Sondervergütung bei Langzeiterkrankung; § 10 RTV Glaserhandwerk NRW 1992

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tarifliche Sondervergütung bei Langzeiterkrankung - § 10 RTV Glaserhandwerk NRW 1992

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4a EntgFG, § 1 TVG
    Tarifliche Sondervergütung bei Langzeiterkrankung - § 10 RTV Glaserhandwerk NRW 1992

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erbringung von Arbeitsleistung im Kalenderjahr als Voraussetzung für einen Anspruch auf Sondervergütung gem. § 10 RTV Glaserhandw NRW 1992

  • rewis.io

    Tarifliche Sondervergütung bei Langzeiterkrankung - § 10 RTV Glaserhandwerk NRW 1992

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung; Tarifliche Sondervergütung bei Langzeiterkrankung [RTV Glaserhandw NRW 1992]

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifliche Sondervergütung bei Langzeiterkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifliche Sondervergütung bei Langzeiterkrankung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifliche Sondervergütung bei Langzeiterkrankung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2012, 1817
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 25.02.1998 - 10 AZR 298/97

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 112/11
    Die Tatbestandsvoraussetzungen einer solchen Leistung mit Mischcharakter und eine eventuelle Kürzungsmöglichkeit wegen Arbeitsunfähigkeitszeiten nach § 4a EFZG (vgl. dazu BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 502/00 - BAGE 98, 245) oder einen Entfall der Leistung bei Fehlzeiten ohne Entgeltanspruch legen die Tarifvertragsparteien selbst fest (BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 -; 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -) .
  • BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 3/98

    Tarifliche Jahressonderzahlung ohne Arbeitsleistung - Ruhen des

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 112/11
    Die Tatbestandsvoraussetzungen einer solchen Leistung mit Mischcharakter und eine eventuelle Kürzungsmöglichkeit wegen Arbeitsunfähigkeitszeiten nach § 4a EFZG (vgl. dazu BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 502/00 - BAGE 98, 245) oder einen Entfall der Leistung bei Fehlzeiten ohne Entgeltanspruch legen die Tarifvertragsparteien selbst fest (BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 -; 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -) .
  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 502/00

    Sondervergütung - Kürzung bei Krankheit

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 112/11
    Die Tatbestandsvoraussetzungen einer solchen Leistung mit Mischcharakter und eine eventuelle Kürzungsmöglichkeit wegen Arbeitsunfähigkeitszeiten nach § 4a EFZG (vgl. dazu BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 502/00 - BAGE 98, 245) oder einen Entfall der Leistung bei Fehlzeiten ohne Entgeltanspruch legen die Tarifvertragsparteien selbst fest (BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 -; 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -) .
  • BAG, 09.08.1995 - 10 AZR 539/94

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Stillschweigende Vereinbarung -

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 112/11
    Die Tatbestandsvoraussetzungen einer solchen Leistung mit Mischcharakter und eine eventuelle Kürzungsmöglichkeit wegen Arbeitsunfähigkeitszeiten nach § 4a EFZG (vgl. dazu BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 502/00 - BAGE 98, 245) oder einen Entfall der Leistung bei Fehlzeiten ohne Entgeltanspruch legen die Tarifvertragsparteien selbst fest (BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 -; 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -) .
  • LAG Hamm, 27.01.2011 - 8 Sa 2010/10

    Tarifliche Sonderzahlung/ Arbeitsentgelt/ Gratifikation/ Zwölftelung/ Wegfall der

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 112/11
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27. Januar 2011 - 8 Sa 2010/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass ein Zinsanspruch erst ab dem 1. Dezember 2009 besteht.
  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 28/00

    13. Monatgehalt - arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 112/11
    Auch die weiteren tariflichen Regelungen geben keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei der Sondervergütung oder bei deren im November fälligen Teil ausschließlich um Arbeitsentgelt für erbrachte Arbeitsleistung handelt, die zu einem Wegfall des Anspruchs für Zeiten ohne Entgeltfortzahlung führen würde (vgl. dazu BAG 21. März 2001 - 10 AZR 28/00 - BAGE 97, 211) .
  • BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 299/10

    Theaterbetriebszulage - Voraussetzungen - anteilige Zahlung

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 112/11
    Nach dem Wortlaut der tariflichen Regelung, von dem nach ständiger Rechtsprechung vorrangig auszugehen ist (zB BAG 23. Februar 2011 - 10 AZR 299/10 - Rn. 14, ZTR 2011, 491) , ist Anspruchsvoraussetzung für die Sondervergütung nur ein mindestens sechsmonatiger Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Fälligkeitszeitpunkt.
  • BAG, 10.04.1996 - 10 AZR 600/95

    Tarifliche Sonderzahlungen ohne Arbeitsleistung bei Antrag auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 112/11
    Nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts lag im Jahr 2009 keine Situation vor, bei der trotz fortbestehendem Arbeitsverhältnis von einer Lockerung der Bindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Sinne der Entscheidung des Senats vom 10. April 1996 (- 10 AZR 600/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge Bergbau Nr. 3 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 142) ausgegangen werden könnte.
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 850/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

    Insbesondere sind sie dabei in der Entscheidung frei, ob die Erbringung von Arbeitsleistung Voraussetzung für einen Sonderzahlungsanspruch ist (vgl. zu Sonderzahlungen mit Mischcharakter: grundlegend BAG 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - BAGE 71, 78; zuletzt 14. März 2012 - 10 AZR 112/11 - Rn. 12) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 - 2 Sa 52/20

    Annahmeverzug nach langandauernder Arbeitsunfähigkeit - Nichtleistung im

    Insbesondere sind sie dabei in der Entscheidung frei, ob die Erbringung von Arbeitsleistung Voraussetzung für eine Sonderzahlung ist (BAG, Urteil vom 25.09.2013 - 10 AZR 850/12 - Rn. 10; BAG, Urteil vom 14.03.2012 - 10 AZR 112/11 - Rn. 12; BAG, Urteil vom 05.08.1992 - 10 AZR 88/90 - Rn. 16, juris).
  • BAG, 26.04.2023 - 10 AZR 163/22

    Tarifliche Sonderzahlung - Kürzung - Lohnersatzleistung

    Insgesamt handelt es sich bei der tariflichen Sonderzahlung um eine Leistung mit Mischcharakter, bei der die Tarifvertragsparteien Anspruchsvoraussetzungen und Kürzungsmöglichkeiten differenziert festgelegt haben (vgl. BAG 14. März 2012 - 10 AZR 112/11 - Rn. 12) .
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 400/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

    Insbesondere sind sie dabei in der Entscheidung frei, ob die Erbringung von Arbeitsleistung Voraussetzung für einen Sonderzahlungsanspruch ist (vgl. zu Sonderzahlungen mit Mischcharakter grundlegend BAG 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - BAGE 71, 78; zuletzt 14. März 2012 - 10 AZR 112/11 - Rn. 12) .
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 401/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

    Insbesondere sind sie dabei in der Entscheidung frei, ob die Erbringung von Arbeitsleistung Voraussetzung für einen Sonderzahlungsanspruch ist (vgl. zu Sonderzahlungen mit Mischcharakter: grundlegend BAG 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - BAGE 71, 78; zuletzt 14. März 2012 - 10 AZR 112/11 - Rn. 12) .
  • LAG Hamburg, 25.03.2021 - 3 Sa 47/20
    Dass der Bezeichnung ausschlaggebende Bedeutung nicht zukommen kann (vgl. etwa BAG vom 14. März 2012, Az. 10 AZR 112/11, AP Nr. 293 zu § 611 BGB Gratifikation; vgl. auch den Rechtsgedanken in § 611a Abs. 1 Satz 6 BGB ), folgt hier schon daraus, dass dieser Vergütungsbestandteil in der "Betriebsvereinbarung über das Mitarbeitergespräch und die übertarifliche variable Zulage (VAZ)" einheitlich als Zulage bezeichnet wird.
  • LAG Düsseldorf, 04.09.2012 - 16 Sa 664/12

    Annahmeverzug

    Für eine Kürzung nach § 4 a, S. 1 EFZG müsste die Regelung zudem wenigstens einen Anhaltspunkt enthalten (BAG vom 14.03.2012 - 10 AZR 112/11 - zit. nach juris, Rn. 12 zu einer tariflichen Leistung).
  • LAG Düsseldorf, 03.05.2012 - 11 Sa 65/12

    Tarifauslegung

    Soweit es sich bei derartigen Fehlzeiten um solche ohne gesetzliche Entgeltfortzahlung handelt, bedarf ihre Berücksichtigung bei der Berechnung des durchschnittlichen Monatsverdienstes bei einer Jahressonderzahlung, bei der, wie im Streitfall, der Entgeltcharakter im Vordergrund steht, einer besonderen Regelung (BAG 21.03.2001 - 10 AZR 28/00 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 163; vgl. auch BAG 25.04.2007 - 10 AZR 110/06 - juris; BAG 14.03.2012 - 10 AZR 112/11 - Rz. 12 juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 8 Sa 682/12

    Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

    Damit stellt die Sonderzahlung einen Vergütungsbestandteil dar, der in das vertragliche Austauschverhältnis von Vergütung und Arbeitsleistung eingebunden ist, mit dem kein weitergehender Zweck verfolgt wird und der somit als eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung, mithin als Entgelt im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anzusehen ist (vgl. nur BAG, Urteil vom 14.03.2012 - 10 AZR 112/11 - zitiert nach juris, vom 25.11.1998 - 10 AZR 595/97 - EzA Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation, Prämie).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2013 - 9 Sa 278/13

    Anspruch auf Gratifikationen aus betrieblicher Übung - Weihnachtsgeld

    Bei derartigen Leistungen, die nicht ausschließlich der zusätzlichen Vergütung erbrachter Arbeitsleistung dienen, kommt eine Nichtgewährung oder Kürzung nur dann in Betracht, wenn die entsprechende vertragliche Grundlage dies vorsieht (vgl. für tarifvertraglich vorgesehene Gratifikationen etwa BAG 05.08.1992 - 10 AZR 88/90 - EzA § 611 BGB Gratifikation Prämie Nr. 90; 14.03.2012 - 10 AZR 112/11 - juris).
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