Weitere Entscheidung unten: BAG, 06.12.2004

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   BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04   

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BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04 (https://dejure.org/2004,2014)
BAG, Entscheidung vom 27.10.2004 - 10 AZR 119/04 (https://dejure.org/2004,2014)
BAG, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 (https://dejure.org/2004,2014)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Verlegung von Natursteinböden - Steinmetzhandwerk

  • Wolters Kluwer

    Abstellen auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer bei der Beurteilung hinsichtlich der Verrichtung von vom Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) erfassten Tätigkeiten; Begriff des Fertigteilestrichs; Anforderungen an der ...

  • Judicialis

    Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 12. November 1986 § 1 Abs. 2 Abschn. II; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 1... 2. November 1986 § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 11; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 12. November 1986 § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 15; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 12. November 1986 § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 16; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 12. November 1986 § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 12. November 1986 § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 13; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 12. November 1986 § 24 Abs. 1; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 12. November 1986 § 24 Abs. 2; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 12. November 1986 § 29 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - Verlegung von Natursteinböden als bauliche Leistung; Steinmetzhandwerk

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 240 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 27.01.1993 - 10 AZR 473/91

    Anforderungen an den Unterhalt eines Betriebs des Baugewerbes i.S.d.

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04
    Ein solcher liegt vor, wenn die Arbeiten überwiegend mit der Hand nach den Methoden des einschlägigen Handwerks ausgeführt, für einen bestimmten Kundenkreis (Einzelfertigung) und nicht auf Vorrat angefertigt werden und wenn es sich um einen kleineren, weniger technisierten Betrieb handelt (BAG 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - 27. Januar 1993 - 10 AZR 473/91 -).

    g) Auf die Beschäftigung von gelernten Steinmetzen kommt es nicht an (BAG 3. Dezember 1986 - 4 AZR 466/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 73; 27. Januar 1993 - 10 AZR 473/91 -).

  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 251/02

    Sozialkassen im Baugewerbe - Steinflächenveredelung - Steinmetzhandwerk

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04
    Die Klage kann dennoch abzuweisen sein, wenn der Betrieb der Beklagten im Klagezeitraum als ein Betrieb des Steinmetzhandwerks iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 13 VTV aus dem Geltungsbereich des VTV ausgenommen war (BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 251/02 -).

    Dies hat der Senat im Urteil vom 12. Februar 2003 (- 10 AZR 251/02 -) entschieden und näher begründet.

  • BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 45/01

    Verlegung von Doppelböden als bauliche Leistung

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04
    Fertigteilestrich ist ein Estrich, der aus vorgefertigten, kraftschlüssig miteinander verbundenen Plattenelementen besteht, die trocken eingebaut und mit einem Bodenbelag belegt werden (BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 245 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 112).

    bb) Der Senat hat in einem Rechtsstreit, in dem es um die Verlegung von Doppelböden ging, darauf abgestellt, dass § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV eine solche Bodenverlegung meint, die dem Raumausstattergewerbe zuzurechnen ist (BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 245 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 112; ebenso bereits 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 98 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 41).

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 153/87

    Anspruch einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes auf

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04
    Ein solcher liegt vor, wenn die Arbeiten überwiegend mit der Hand nach den Methoden des einschlägigen Handwerks ausgeführt, für einen bestimmten Kundenkreis (Einzelfertigung) und nicht auf Vorrat angefertigt werden und wenn es sich um einen kleineren, weniger technisierten Betrieb handelt (BAG 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - 27. Januar 1993 - 10 AZR 473/91 -).
  • BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Installationsarbeiten

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04
    Grundsätzlich ist die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass die Ausnahmevoraussetzungen des § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV vorliegen (BAG 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 265 mwN).
  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 466/86

    Arbeitnehmer mit einer arbeiterrentenversicherungspflichtigen Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04
    g) Auf die Beschäftigung von gelernten Steinmetzen kommt es nicht an (BAG 3. Dezember 1986 - 4 AZR 466/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 73; 27. Januar 1993 - 10 AZR 473/91 -).
  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 646/93

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaser- oder Schreinerhandwerks

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04
    die Arbeitnehmer des Betriebes im Kalenderjahr zu mehr als 50 % ihrer Arbeitszeit beanspruchen (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 180; 9. Dezember 1998 - 10 AZR 248/98 -).
  • BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 248/98
    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04
    die Arbeitnehmer des Betriebes im Kalenderjahr zu mehr als 50 % ihrer Arbeitszeit beanspruchen (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 180; 9. Dezember 1998 - 10 AZR 248/98 -).
  • BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 618/90

    Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks - Bodenbeschichtung

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04
    In diesem Sinne hat die Beklagte durchaus Natursteinböden, die mit Kunststoff gebunden wurden oder als Platten vorgefertigt waren, "verlegt", indem sie diese auf den zuvor bestehenden Untergrund aufgebracht hat (missverständlich insoweit BAG vom 7. April 1993 - 10 AZR 618/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 7 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 67).
  • BAG, 22.06.1994 - 10 AZR 656/93

    Verlegung von PVC-Bahnen in Schwimmbädern, Garagen und auf Balkonen ;

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04
    Die Bodenverlegung in diesem Sinne dient in erster Linie der Verschönerung eines Raumes (BAG 22. Juni 1994 - 10 AZR 656/93 -).
  • LAG Hessen, 14.10.2003 - 15 Sa 1066/00
  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88

    Anspruch der Einzugsstelle für Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes auf

  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 82/90

    Heizungs- und Lüftungsbau als Baugewerbe

  • BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 105/95

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaserhandwerks

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es zunächst darauf an, ob im Klagezeitraum im Betrieb des Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, wobei auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer des Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen ist (st. Rspr. vgl. zB BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - 14. Dezember 2005 - 10 AZR 115/05 - 15. Februar 2006 - 10 AZR 270/05 - 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Hessen, 07.12.2018 - 10 Sa 555/18

    Keine tarifliche Abgrenzungsregelung zwischen Tätigkeiten von Betrieben des

    Zwischen beiden Aufgabenbereichen muss eine Verbindung bestehen, d.h. ein innerer, die Tarifregelung rechtfertigender Zusammenhang (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 3 c bb der Gründe, Juris; BAG 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Zwar ist zutreffend, dass das BAG bei der Abgrenzung z.T. allgemein formuliert hat und auch betont hat, dass die Tätigkeit des Raumausstatters in erster Linie der Verschönerung des Raums diene (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 3 c bb der Gründe, Juris) .

    Für die Herstellung eines Bodenbelags mit Dekorkieseln hat das BAG ausgeführt, der VTV erfasse auch die Herstellung neuer Fußböden, die den gewünschten optischen Eindruck oder die erstrebte Pflegeleichtigkeit aufweisen sollen (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 3 c bb der Gründe, Juris) .

    Solche Folien werden zu Isolationszwecken bei Abdichtungsarbeiten gegen Feuchtigkeit nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 1 VTV und bei Estricharbeiten nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 11 VTV (vgl. BAG 25. April 2007 - 10 AZR 246/06 - Rn. 36, NZA-RR 2007) , bei Gülleanlagen (vgl. Hess. LAG 11. August 2017 - 10 Sa 123/17 - Rn. 53 , Juris) , dem Auskleiden von Schwimmbädern und von Fischteichen (vgl. Hess. LAG 7. Dezember 2018 - 609/18 SK - n.v.) sowie der schwimmenden Verlegung von Dekorkieseln (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 3 b aa der Gründe, Juris) zum Einsatz gebracht.

  • BAG, 19.02.2014 - 10 AZR 428/13

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV - Verlegung von Bodenbelägen

    bb) Selbst wenn aber auch das Aufbringen flüssiger Aufstriche auf einen Körper mitunter als "Verlegen" bezeichnet werden mag, zB im Falle der Aufbringung von Dekorböden durch Auftragen einer mit Bindemittel angerührten Körnung (vgl. dazu BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 -) , so muss - bei dann allenfalls unklarer Wortlautbedeutung - die aus der Tarifgeschichte ablesbare Regelungsabsicht in den Vordergrund rücken (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 701/12 -; 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 3 c bb der Gründe) .

    Die Tarifvertragsparteien haben einen Teilbereich aus dem Tätigkeitsfeld des Raumausstattergewerbes, nämlich die Verlegung von Bodenbelägen, nur dann im Sinne einer beschränkenden Ausnahmeregelung dem Geltungsbereich der Tarifverträge für das Baugewerbe unterwerfen wollen, wenn derartige Betriebe zugleich andere bauliche Leistungen erbringen (BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 3 c bb der Gründe) .

    Die von der Beklagten erbrachten Tätigkeiten sind baulich geprägt, da sie sich mit Werkstoffen des Baugewerbes und mit baugewerblichen Arbeitsmitteln, also nach den Arbeitsmethoden des Baugewerbes vollziehen (BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 3 b bb der Gründe; 5. September 1990 - 4 AZR 82/90 -) .

  • LAG Hessen, 09.10.2015 - 10 Sa 572/15

    Bodenbelagsarbeiten werden nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV-Bau nur dann vom

    Zwischen beiden Aufgabenbereichen muss eine Verbindung bestehen, d.h. ein innerer, die Tarifregelung rechtfertigender Zusammenhang (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 3 c bb der Gründe, Juris; BAG 28. September 1988-4 AZR 343/88 - AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Entsprechend den unterschiedlichen Anforderungen, die an einen Fußboden gestellt werden, gibt es eine Vielzahl von Ausführungsarten und Werkstoffen, die den Gesamteindruck eines Raumes stark beeinflussen (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 3 c aa der Gründe, Juris).

    Eine andere Form des Fußbodenbelags ist der Teppichboden (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 3 c aa der Gründe, Juris).

    Es ginge nicht um eine "Verschönerungstätigkeit" des Raumausstatters (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 -zu II 3 c bb der Gründe, Juris).

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08

    Baugewerbe - Nebenarbeiten für Subunternehmer - Einschränkung der

    Bei Reinigungsarbeiten hängt die Zuordnung zu den baulichen Leistungen davon ab, ob es sich um "eigenständige" und "isolierte" (Fußboden-)Reinigungsarbeiten oder um (Fußboden-)Reinigungsarbeiten "im Zusammenhang mit den sonstigen baulichen Leistungen" handelt (BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 5 der Gründe, Verlegen von Bodenbelägen).
  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 337/18

    Sozialkassentarifvertrag - Betrieblicher Geltungsbereich

    Mit dem Tätigkeitsbeispiel "Verlegen von Bodenbelägen" wollten die Tarifvertragsparteien einen Tätigkeitsbereich des Raumausstattergewerbes vom Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge grundsätzlich ausnehmen und ihn nur dann den Verfahrenstarifverträgen unterwerfen, wenn die Tätigkeit in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen versehen wird (BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 3 c bb der Gründe; 22. Juni 1994 - 10 AZR 656/93 - zu II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05

    Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG

    Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es zunächst darauf an, ob im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, wobei auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen ist (st. Rspr. vgl. BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 -, zu II 2 der Gründe; 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 -, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 756/05

    Baugewerbe - Vermietung von Baumaschinen mit Bedienungspersonal

    Dabei kommt es nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien an (st. Rspr., vgl. zB BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79; 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 -, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

    Bei Reinigungsleistungen hängt die Zuordnung zu den baulichen Leistungen davon ab, ob es sich um "eigenständige bzw. isolierte" Reinigungsarbeiten oder nur um solche handelt, die im Zusammenhang mit einer sonstigen baulichen Leistung des Betriebs stehen (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 5 der Gründe) .
  • LAG Hessen, 05.11.2019 - 12 Sa 1304/18

    Für die Abgrenzung zwischen dem Bau- und dem Maler- und Lackierergewerbe kommt es

    Zwischen beiden Aufgabenbereichen muss eine Verbindung bestehen, d.h. ein innerer, die Tarifregelung rechtfertigender Zusammenhang (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 3 c bb der Gründe, Juris; BAG 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Entsprechend den unterschiedlichen Anforderungen, die an einen Fußboden gestellt werden, gibt es eine Vielzahl von Ausführungsarten und Werkstoffen, die den Gesamteindruck eines Raumes stark beeinflussen (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 3 c aa der Gründe, Juris) .

    Eine andere Form des Fußbodenbelags ist der Teppichboden (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 3 c aa der Gründe, Juris) .

    Es ginge nicht um eine "Verschönerungstätigkeit" des Raumausstatters (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 3 c bb der Gründe, Juris) .

  • BAG, 27.04.2022 - 10 AZR 322/20

    Beitragspflicht - Sozialkassen der Bauwirtschaft - betrieblicher Geltungsbereich

  • LAG Hessen, 10.05.2019 - 10 Sa 275/18

    1. Restaurationsarbeiten an Steinwerken unterfallen grundsätzlich § 1 Ziff. 2.1

  • BAG, 20.04.2005 - 10 AZR 282/04

    Baugewerbe - Montage vorgefertigter Kabelträgersysteme

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 722/10

    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - bauliche

  • BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 305/07

    Baugewerbe - Fertiggaragen

  • BAG, 15.02.2006 - 10 AZR 270/05

    Baugewerbe - Montage von Reinraumanlagen

  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 246/06

    Baugewerbe - Wasserbau - Verlegen und Verschweißen von Folien

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 995/06

    Baugewerbe - Estrichaufrauarbeiten - Parkettleger

  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 302/06

    Geltungsbereich des VTV und Einschränkung der AVE

  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 344/05

    Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus der Schweiz

  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 593/08

    Baugewerbe - Gleisbauarbeiten - Weichenmontage

  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 348/05

    Bürgenhaftung - Erklärung des Bürgen mit Nichtwissen

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 321/05

    Holztreppenbauarbeiten als bauliche Leistung

  • BAG, 01.08.2007 - 10 AZR 369/06

    Malerhandwerk - Ausführung von Putzarbeiten

  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 392/05

    Baugewerbe - Wasserbauarbeiten durch Taucher

  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 587/04

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung

  • LAG Hessen, 25.07.2005 - 10 Sa 1425/04

    Transport von Gussasphalt

  • OLG Köln, 21.12.2016 - 17 U 42/15

    Schadensersatzansprüche eines unterlegenen Bieters wegen Ausschließung vom

  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 312/06

    Geltungsbereich des VTV und Einschränkung der AVE

  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 594/08

    Baugewerbe; Gleisbauarbeiten; Weichenmontage

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 115/05

    Holztreppenbauarbeiten als bauliche Leistung

  • LAG Hessen, 26.02.2008 - 15 Sa 724/03

    Zur Geltung des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für

  • LAG Hessen, 25.07.2005 - 10 Sa 1426/04

    Transport von Gussasphalt

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2022 - 7 Sa 1056/21

    Sozialkassenbeiträge Versetzen von Natursteinplatten von einer Fassade

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   BAG, 06.12.2004 - 10 AZR 119/04   

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Wird zitiert von ...

  • LAG Hessen, 17.11.2009 - 12 Sa 2301/04

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - betrieblicher Geltungsbereich des VTV-Bau -

    Auf die Revision der Beklagten hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 6.12.2004 - 10 AZR 119/04 - entschieden, dass zwar in den Tätigkeitsbereichen 1 - 3 ausschließlich, und damit, bezogen auf die Gesamtarbeitszeit, überwiegend bauliche Leistungen erbracht werden.

    Zur näheren Begründung wird auf die entsprechenden Ausführungen im Urteil des Bundesarbeitsgerichts in dieser Sache vom 27.10.2004 - 10 AZR 119/04, II 3 der Entscheidungsgründe verwiesen.

    3 von den Parteien erfassten Tätigkeiten der Verlegung von Dekorkieselböden mit insgesamt 43, 6 % der Gesamtarbeitszeit (so BAG vom 27.10.2004 - 10 AZR 119/04 zu diesem Fall).

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