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   BAG, 19.11.2003 - 10 AZR 127/03   

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BAG, 19.11.2003 - 10 AZR 127/03 (https://dejure.org/2003,5354)
BAG, Entscheidung vom 19.11.2003 - 10 AZR 127/03 (https://dejure.org/2003,5354)
BAG, Entscheidung vom 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 (https://dejure.org/2003,5354)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Pflegezulage - Geriatriezulage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Altenpflegerin auf eine Geriatriezulage; Ausübung zeitlich überwiegender Grundpflege und Behandlungspflege bei Kranken; Grundsätze der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Geriatriezulage - Tarifauslegung - Pflegezulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 638/98

    Pflegezulage - Kranke in geriatrischen Abteilungen und Stationen

    Auszug aus BAG, 19.11.2003 - 10 AZR 127/03
    Dies folgt schon daraus, daß sich die anwendbare Protokollerklärung im Abschnitt B ausdrücklich auf das Pflegepersonal bezieht, das in Anstalten und Heimen beschäftigt ist, die nicht unter Teil A fallen, wenn sie der Betreuung von Alten, Gebrechlichen oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen dienen (vgl. für den insoweit gleichlautenden BAT: BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - AP BAT § 33a Nr. 16).

    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 15. Dezember 1999 (- 10 AZR 638/98 - AP BAT § 33a Nr. 16) ausgeführt.

    Behandlungspflege ist die darüber hinausgehende Versorgung nach medizinischen Bedürfnissen, also zur Besserung oder Linderung von Krankheiten (BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - aaO).

    Als Krankheit wird allgemein jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand bezeichnet, der einer Heilbehandlung bedarf, oder der regelwidrige Verlauf leiblicher, seelischer oder geistiger Lebensvorgänge, der Krankenpflege notwendig macht (BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - AP BAT § 33a Nr. 16).

    Die Geriatrie ist die "Altersheilkunde, Lehre von den Erkrankungen des alten Menschen, fächerübergreifendes Gebiet der Medizin" (Pschyrembel Medizinisches Wörterbuch 258. Aufl. Stichwort "Geriatrie"; vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - AP BAT § 33a Nr. 16).

  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 579/02

    Pflegezulage - Kranke in geriatrischen Abteilungen

    Auszug aus BAG, 19.11.2003 - 10 AZR 127/03
    Dies hat der Senat im Urteil vom 4. Juni 2003 (- 10 AZR 579/02 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) betreffend eine andere Einrichtung des Beklagten entschieden.

    Dies hat der Senat im Urteil vom 4. Juni 2003 (- 10 AZR 579/02 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) ausführlich begründet.

  • LAG Niedersachsen, 10.01.2003 - 10 Sa 1115/02

    Anspruch auf Zahlung einer Geriatriezulage; Grund- und Behandlungspflege im

    Auszug aus BAG, 19.11.2003 - 10 AZR 127/03
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. Januar 2003 - 10 Sa 1115/02 - aufgehoben.
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 19.11.2003 - 10 AZR 127/03
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11 mwN).
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 387/17

    Tarifvertragliche Pflegezulage ("Geriatriezulage") - Altenpflegeheim

    Der Tarifvertrag gibt keinen Hinweis darauf, dass mit dem Begriff "Kranke" nur akut Kranke gemeint sind, die einer - vorübergehenden - Krankenhausbehandlung bedürfen, und chronisch-degenerative Krankheiten nicht erfasst sein sollen (BAG 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 - zu II 4 a der Gründe) .

    Vielmehr reicht es aus, wenn Hausärzte zu den Kranken kommen oder diese die Ärzte aufsuchen (BAG 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 - zu II 4 c der Gründe; 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 106, 225) .

    Ob die jeweilige Einheit als geriatrische Station oder Abteilung bezeichnet wird, ist unerheblich (BAG 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 - zu II 5 der Gründe) .

    Die Behandlungsbedürftigkeit von Erkrankungen trifft zusammen mit den besonderen Bedingungen, die diese Erkrankungen bei alten Menschen schaffen (BAG 28. März 2007 - 10 AZR 707/05 - Rn. 39, BAGE 122, 22; 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 - zu II 6 der Gründe; 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - zu II 6 der Gründe, BAGE 106, 225) .

    Für Wohnbereiche von Altenheimen hat der Senat das in der Vergangenheit bereits mehrfach angenommen, ohne dies näher problematisieren zu müssen (vgl. BAG 28. März 2007 - 10 AZR 707/05 - BAGE 122, 22; 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 -; 19. November 2003 - 10 AZR 128/03 -) .

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 707/05

    Pflegezulage - Grund- und Behandlungspflege

    Hinweise des Senats: Fortführung und teilweise Aufgabe von BAG 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 8; 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - BAGE 106, 225 Parallelsachen: - 10 AZR 707/05 - (führend), - 10 AZR 389/06 -, - 10 AZR 390/06 -, - 10 AZR 589/06 -, - 10 AZR 590/06 -, - 10 AZR 592/06 -.

    Dies folgt schon daraus, dass sich die Protokollerklärung im Abschn. B ausdrücklich auf das Pflegepersonal bezieht, das in Anstalten und Heimen beschäftigt ist, die nicht unter Teil A fallen, wenn sie der Betreuung von alten, gebrechlichen oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen dienen (BAG 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 8).

    Grundpflege ist die Befriedigung der allgemeinen Bedürfnisse der zu pflegenden Personen im Hinblick auf Nahrungsaufnahme und Hygiene, also die Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung (BAG 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 8).

    Dabei sei es nicht erforderlich, dass die Behandlungspflege arbeitszeitlich insgesamt oder auch nur im Verhältnis zur Grundpflege überwiege (BAG 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 8).

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 390/06

    Pflegezulage - Grund- und Behandlungspflege

    Hinweise des Senats: Fortführung und teilweise Aufgabe von BAG 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 8; 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - BAGE 106, 225 Parallelschachen - 10 AZR 707/05 - (führend), - 10 AZR 389/06 -, - 10 AZR 390/06 - (vorliegend), - 10 AZR 589/06 -, - 10 AZR 590/06 -, - 10 AZR 592/06 -.

    Dies folgt schon daraus, dass sich die Protokollerklärung im Abschn. B ausdrücklich auf das Pflegepersonal bezieht, das in Anstalten und Heimen beschäftigt ist, die nicht unter Teil A fallen, wenn sie der Betreuung von alten, gebrechlichen oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen dienen (BAG 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 8).

    Grundpflege ist die Befriedigung der allgemeinen Bedürfnisse der zu pflegenden Personen im Hinblick auf Nahrungsaufnahme und Hygiene, also die Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung (BAG 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 8).

    Dabei sei es nicht erforderlich, dass die Behandlungspflege arbeitszeitlich insgesamt oder auch nur im Verhältnis zur Grundpflege überwiege (BAG 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 8).

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 228/05

    Mehrflugstundenvergütung - Flugdienstuntauglichkeit

    b) Krankheit im Sinne des § 3 EFZG setzt einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand voraus (BAG 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 8, zu II 4 der Gründe; Senat 27. Mai 1992 - 5 AZR 297/91 - EEK I/1084, zu II 1 der Gründe; 7. August 1991 - 5 AZR 410/90 - BAGE 68, 196, 198; 9. Januar 1985 - 5 AZR 415/82 - BAGE 48, 1, 3).
  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 768/14

    Geriatriezulage bei ambulanter Pflege

    Die Grund- und Behandlungspflege (zu den Anforderungen an eine solche Pflege BAG 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 - zu II 3 a der Gründe) an Patienten mit geriatrischer Erkrankungssymptomatik erbringt sie nicht in geriatrischen Abteilungen und Stationen, sondern ambulant.

    Grund- und Behandlungspflege wird nur dann iSd. Protokollerklärung Nr. 1 und damit auch iSd. § 16 Abs. 1 ERTV bei Kranken in geriatrischen Abteilungen oder Stationen erbracht, wenn die Pflege in einer organisatorisch (nicht notwendig räumlich) abgegrenzten Einheit erfolgt, der alte Patienten zugeordnet sind, an denen eine medizinische Heilbehandlung durchgeführt wird (BAG 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 - zu II 5 der Gründe) .

    Die Tarifvertragsparteien haben jedoch offenkundig zur Vereinfachung mit der Bezeichnung "Pflegezulage" an die im Sprachgebrauch der beteiligten Fachkreise übliche Umschreibung der von der Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 geregelten Zulage als "Pflegezulage" angeknüpft (vgl. nur BAG 28. März 2007 - 10 AZR 707/05 - BAGE 122, 22; 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 -; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT VergO BL Stand Oktober 2003 Anl. 1b A, B - Pflegepersonal Erl. 85; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Dassau BAT Stand Februar 2003 Anlage 1b zum BAT (Bund/TdL/VKA) B 3.2 [Pflegepersonal nach Abschn. A] S. 113) .

  • LAG Baden-Württemberg, 11.10.2013 - 12 Sa 33/13

    Eingruppierung - Geriatrie-Ergotherapeutin

    (Urteil vom 28.03.2007, 10 AZR 707/05, AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt, Rn. 27 - Hervorhebungen durch die Unterzeichner; vgl. auch BAG, Urteil vom 19.11.2003, 10 AZR 127/03, AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Bl. 3 R f./Rn. 33).

    Für die begriffsnotwendigen medizinischen Heilbehandlungen reicht es aus, dass diese von Hausärzten vorgenommen werden, die zu den Kranken kommen (vgl. BAG, AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt, Bl. 3 R).

    Die Tarifparteien gehen davon aus, dass die Arbeit der Ergotherapeuten mit stationär aufgenommenen psychisch oder geriatrisch Kranken schwierig ist, und zwar unabhängig davon, welche Beschäftigungstherapien angewandt werden und wie diese in einen ärztlichen oder nicht ärztlichen Behandlungsplan eingebunden sind (vgl. auch BAG AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Bl. 4/Rn. 34; AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt, Rn. 39).

  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - 1 Sa 4/15

    Pflegezulage in geriatrischen Abteilungen oder Stationen

    Ein zeitliches Überwiegen der Behandlungspflege ist nicht erforderlich (BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 579/02 - und 19.11.2003 - 10 AZR 127/03 - AP TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt § 1 Nr. 7 und 8).
  • LAG Hamm, 16.03.2006 - 15 Sa 1588/05

    Geriatriezulage für Pflegehilfskräfte in Altenheimen der Arbeiterwohlfahrt

    Zur Begründung hat sie vorgetragen, ausweislich der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 19.11.2003 (10 AZR 128/03 und 10 AZR 127/03) hätten Pflegepersonen, die in der Grund- und Behandlungspflege tätig seien und diese Tätigkeit zeitlich überwiegend bei Kranken in geriatrischen Abteilungen ausübten, Anspruch auf eine Geriatriezulage entsprechend der Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 Buchst. c zu Teil II Abschnitt B AW-KrT.

    Tätigkeiten der Prophylaxe dienen nicht der Besserung und Linderung von Krankheiten und sind deshalb nicht als Behandlungspflege zu werten (vgl. BAG, Urteil vom 04.06.2003 - 10 AZR 579/02 - Urteil vom 19.11.2003 - 10 AZR 127/03 - jeweils m.w.N.).

  • LAG Hamm, 16.03.2006 - 15 Sa 1876/05

    Geriatriezulage für Pflegehilfskräfte in Altenheimen der Arbeiterwohlfahrt

    Zur Begründung hat sie vorgetragen, ausweislich der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 19.11.2003 (10 AZR 128/03 und 10 AZR 127/03) hätten Pflegepersonen, die in der Grund- und Behandlungspflege tätig seien und diese Tätigkeit zeitlich überwiegend bei Kranken in geriatrischen Abteilungen ausübten, Anspruch auf eine Geriatriezulage entsprechend der Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 Buchst. c zu Teil II Abschnitt B AW-KrT.

    Tätigkeiten der Prophylaxe dienen nicht der Besserung und Linderung von Krankheiten und sind deshalb nicht als Behandlungspflege zu werten (vgl. BAG, Urteil vom 04.06.2003 - 10 AZR 579/02 - Urteil vom 19.11.2003 - 10 AZR 127/03 - jeweils m.w.N.).

  • LAG Hamm, 16.03.2006 - 15 Sa 1876/06

    Geriatriezulage für Pflegehilfskräfte in Altenheimen der Arbeiterwohlfahrt

    Zur Begründung hat sie vorgetragen, ausweislich der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 19.11.2003 (10 AZR 128/03 und 10 AZR 127/03) hätten Pflegepersonen, die in der Grund- und Behandlungspflege tätig seien und diese Tätigkeit zeitlich überwiegend bei Kranken in geriatrischen Abteilungen ausübten, Anspruch auf eine Geriatriezulage entsprechend der Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 Buchst. c zu Teil II Abschnitt B AW-KrT.

    Tätigkeiten der Prophylaxe dienen nicht der Besserung und Linderung von Krankheiten und sind deshalb nicht als Behandlungspflege zu werten (vgl. BAG, Urteil vom 04.06.2003 - 10 AZR 579/02 - Urteil vom 19.11.2003 - 10 AZR 127/03 - jeweils m.w.N.).

  • LAG Hamm, 16.03.2006 - 15 Sa 1558/05

    Geriatriezulage für Pflegehilfskräfte in Altenheimen der Arbeiterwohlfahrt

  • LAG Hamm, 16.03.2006 - 15 Sa 1570/05

    Geriatriezulage für Pflegehilfskräfte in Altenheimen der Arbeiterwohlfahrt

  • LAG Hamm, 16.03.2006 - 15 Sa 1570.05

    Gewährung einer Geriatriezulage für Pflegehilfskräfte in Altenheimen der

  • LAG Hamm, 11.08.2005 - 15 Sa 901/05

    Geriatriezulage für Pflegehilfskräfte in Altenheimen der Arbeiterwohlfahrt

  • LAG Düsseldorf, 14.06.2017 - 7 Sa 80/17

    Voraussetzungen der tariflichen Pflegezulage nach dem DRK-RTV "Kranke in

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 08.12.2008 - KGH.EKD I-0124/P52
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 08.12.2008 - KGH.EKD II-0124/P50
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 08.12.2008 - KGH.EKD II-0124/P52
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