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   BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 128/92   

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BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 128/92 (https://dejure.org/1992,1968)
BAG, Entscheidung vom 28.10.1992 - 10 AZR 128/92 (https://dejure.org/1992,1968)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 128/92 (https://dejure.org/1992,1968)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sozialplanabfindung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer - Berechnung der Abfindung eines Arbeitnehmers - Sinn und Zweck der Sozialplanabfindung als Überbrückungshilfe - Auslegung eines Sozialplans - Differenzierung zwischen Vollzeitbeschäftigten und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 515
  • NZA 1993, 515 u. 717
  • BB 1993, 506
  • DB 1993, 591
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 04.06.1987 - 2 AZR 393/86

    Abfindungsanspruch aus Betriebsvereinbarung bei Kündigung eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 128/92
    Sozialpläne sind als Betriebsvereinbarungen besonderer Art nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wie Tarifverträge auszulegen (BAG Urteil vom 4. Juni 1987 - 2 AZR 393/86 - n.v.; BAG Urteil vom 27. August 1975 - 4 AZR 454/74 - AP Nr. 2 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90

    Teilunwirksamkeit eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 128/92
    Berücksichtigt man weiter, daß ein Sozialplan nach seiner gesetzlichen Definition den von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmern eine Überbrückungshilfe bis zu einem neuen Arbeitsverhältnis oder längstens bis zum Bezug von Altersruhegeld gewähren soll (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen), so folgt auch daraus, daß sich die Berechnung der Abfindung nach dem Stand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der Kündigung richtet.
  • BAG, 27.08.1975 - 4 AZR 454/74

    Interessenausgleich: Auslegung von Sozialplänen

    Auszug aus BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 128/92
    Sozialpläne sind als Betriebsvereinbarungen besonderer Art nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wie Tarifverträge auszulegen (BAG Urteil vom 4. Juni 1987 - 2 AZR 393/86 - n.v.; BAG Urteil vom 27. August 1975 - 4 AZR 454/74 - AP Nr. 2 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 128/92
    Eine Differenzierung ist dann sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt Urteil vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90

    Mittelbare Frauendiskriminierung

    Auszug aus BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 128/92
    Art. 119 Abs. 1 EWG-Vertrag (Grundsatz der Lohngleichheit), der nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten entfaltet, verbietet nicht nur solche Diskriminierungen, die sich unmittelbar aus der ausdrücklich nach dem Geschlecht differenzierenden jeweiligen Regelungen ergeben, sondern auch solche Regelungen, die zwar geschlechtsneutral formuliert und deshalb auf Frauen und Männer gleichermaßen anzuwenden sind, tatsächlich jedoch aus Gründen, die auf dem Geschlecht oder der Geschlechterrolle beruhen, wesentlich mehr Frauen als Männer nachteilig treffen (BAG Urteil vom 9. Oktober 1991 - 5 AZR 598/90 - EzA § 1 LohnFG Nr. 122).
  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 128/92
    Eine unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen bedeutet aber dann keine Verletzung des Art. 119 Abs. 1 EWG-Vertrag, wenn hierfür objektiv rechtfertigende Gründe bestehen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rechtssache 170/84 - AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag).
  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 729/05

    Abfindung - Gleichbehandlung

    Die Zulässigkeit der zeitanteiligen Berücksichtigung der Beschäftigung bei der Bemessung der Abfindung ist im Hinblick auf Sozialplanabfindungen anerkannt worden (BAG 14. August 2001 - 1 AZR 760/00 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 142 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 108; 28. Oktober 1992 - 10 AZR 128/92 - NZA 1993, 515; 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - BAGE 71, 280).

    Die unterschiedliche Behandlung der teilzeitbeschäftigten und der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist daher wegen des Zwecks der Abfindung sachlich gerechtfertigt (vgl. zur Sozialplanabfindung BAG 28. Oktober 1992 - 10 AZR 128/92 - NZA 1993, 515).

  • LAG Hessen, 05.09.2000 - 4 Sa 1984/99

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung aus dem Sozialplan bei Berücksichtigung der

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  • LAG Hessen, 21.04.2005 - 9 Sa 1077/04

    Abfindung - Erziehungsurlaub - Mittelbare Diskriminierung

    Die geringere Vergütung von Teilzeitbeschäftigten kann bei Abfindungsregelungen zu Lasten der Arbeitnehmerin berücksichtigt werden (so BAG Urteil vom 14. Aug. 2001 - 1 AZR 760/00 - EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 108; BAG Urteil vom 28. Okt. 1992 - 10 AZR 128/92 - NZA 1993, 515).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2007 - 6 Sa 134/07

    Sozialplan, Auslegung, Abfindung, Berechnung, Betriebszugehörigkeit,

    Wegen dieses Zwecks der Abfindung ist auch die unterschiedliche Behandlung der teilzeitbeschäftigten und der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer sachlich gerechtfertigt (vgl. BAG 28.10.1992 - 10 AZR 128/92 - NZA 1993, 515).
  • LAG Brandenburg, 19.07.1995 - 4 Sa 378/93

    Aufhebungsvertrag; Abfindung; Sozialplan; Betriebsänderung; Arbeitsvermittlung

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  • LAG Brandenburg, 16.04.1993 - 4 (5) Sa 880/92

    Tarifvertrag: Ausschlussfrist für Sozialplanabfindung

    Ein Sozialplan soll nach seiner gesetzlichen Definition den von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmern eine Überbrückungshilfe bis zu einem neuen Arbeitsverhältnis oder längstens bis zum Bezug von Altersruhegeld gewähren (vgl. BAG, Urteil vom 15.01.1991 - 1 AZR, 80/90 -, AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 28.10.1992 - 10 AZR 128/92 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LAG Brandenburg, 22.06.1994 - 4 Sa 74/94

    Zahlung einer Abfindung aus einem Sozialplan

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