Rechtsprechung
   BAG, 17.01.1996 - 10 AZR 138/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1714
BAG, 17.01.1996 - 10 AZR 138/95 (https://dejure.org/1996,1714)
BAG, Entscheidung vom 17.01.1996 - 10 AZR 138/95 (https://dejure.org/1996,1714)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 1996 - 10 AZR 138/95 (https://dejure.org/1996,1714)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1714) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltungsbereich der Tarifverträge über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für das Bäckerhandwerk

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; Tarifverträge über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse und eines Förderungswerks für das Bäckerhandwerk vom 20.2.1970, jew. i.d.F. vom 8.12.1988 § 1
    Geltungsbereich von Tarifverträgen: Maßgeblichkeit der prägenden Zweckbestimmung - Zuordnung entsprechend den eingesetzten oder beaufsichtigenden Fachkräften (hier: Abgrenzung zwischen Bäcker-/Konditorenhandwerk)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 772
  • BB 1996, 1016
  • DB 1996, 1346
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 974/93

    Gutachtertätigkeit als bauliche Leistung

    Auszug aus BAG, 17.01.1996 - 10 AZR 138/95
    a) Dabei ist das Landesarbeitsgericht zunächst zu Recht davon ausgegangen, daß der Betrieb des Beklagten als Einheit zu betrachten ist und die den Betrieb prägende Zweckbestimmung, der Zweck der gesamten betrieblichen Tätigkeit, für die tarifliche Zuordnung maßgebend ist (BAG Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - AP Nr. 183 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 218/88

    Flachdachabdichtungen als Baugewerbe oder Dachdeckerbetrieb - Betrieblicher

    Auszug aus BAG, 17.01.1996 - 10 AZR 138/95
    So hat das Bundesarbeitsgericht die Tätigkeit von Flachdachisolierern, die eine bauliche Leistung, aber auch eine Tätigkeit des Dachdeckerhandwerks sein kann, dann dem Dachdeckerhandwerk zugeordnet, wenn sie in nicht unerheblichem Umfang von gelernten Dachdeckern ausgeführt oder von einem Meister des Dachdeckerhandwerks beaufsichtigt wird und wenn daneben in nicht unerheblichem Umfang Tätigkeiten ausgeführt werden, die allein dem Dachdeckerhandwerk zuzuordnen sind - handwerkstypische Tätigkeiten - (Urteil vom 14. September 1988 - 4 AZR 218/88 -, n.v.; vgl. auch Urteil des Senats vom 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zur Zuordnung von Glasversiegelungsarbeiten zum Glaserhandwerk).
  • BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 105/95

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaserhandwerks

    Auszug aus BAG, 17.01.1996 - 10 AZR 138/95
    So hat das Bundesarbeitsgericht die Tätigkeit von Flachdachisolierern, die eine bauliche Leistung, aber auch eine Tätigkeit des Dachdeckerhandwerks sein kann, dann dem Dachdeckerhandwerk zugeordnet, wenn sie in nicht unerheblichem Umfang von gelernten Dachdeckern ausgeführt oder von einem Meister des Dachdeckerhandwerks beaufsichtigt wird und wenn daneben in nicht unerheblichem Umfang Tätigkeiten ausgeführt werden, die allein dem Dachdeckerhandwerk zuzuordnen sind - handwerkstypische Tätigkeiten - (Urteil vom 14. September 1988 - 4 AZR 218/88 -, n.v.; vgl. auch Urteil des Senats vom 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zur Zuordnung von Glasversiegelungsarbeiten zum Glaserhandwerk).
  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 67/94

    Baugewerbe - Kabelleitungstiefbauarbeiten

    Auszug aus BAG, 17.01.1996 - 10 AZR 138/95
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auch handels- bzw. gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (BAG Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 67/94 - AP Nr. 182 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 18.08.1993 - 10 AZR 273/91

    Einbau von Garagentoren als bauliche Leistung

    Auszug aus BAG, 17.01.1996 - 10 AZR 138/95
    Diese Zweckbestimmung richtet sich nicht allein nach den zeitlichen Anteilen der einzelnen Tätigkeiten an der Gesamtarbeitszeit (BAG Urteil vom 18. August 1993 - 10 AZR 273/91 - AP Nr. 163 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BSG, 12.10.2016 - B 11 AL 6/15 R

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Rechtmäßigkeit einer

    Nur vor dem Hintergrund der Organisation nach dem Industrieverbandsprinzip hat das BAG für die im Rahmen der Tarifgeltung zu bestimmende Branchenzuordnung von Mischbetrieben auf das sog Überwiegensprinzip abgestellt (vgl BAG vom 17.1.1996 - 10 AZR 138/95 - juris RdNr 22; Löwisch/Rieble, TVG, 3. Aufl 2012, § 4 RdNr 204a; zum Überwiegensprinzip als Auslegungsgrundsatz und nicht als Rechtssatz Wißmann in Thüsing/Braun, Tarifrecht, 2. Aufl 2016, Kap 4 RdNr 189) .
  • BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 76/01

    ZVK-Verfahren Brot- und Backwarenindustrie - industrielle Herstellung von feinen

    Das Landesarbeitsgericht hat allerdings mit Recht den Betrieb der Beklagten als Einheit betrachtet und für die Beurteilung der Frage, ob er dem fachlichen Geltungsbereich des ZVK-TV unterfällt, auf die den Betrieb prägende Zweckbestimmung, den Zweck der gesamten betrieblichen Tätigkeit, abgestellt (vgl. BAG 17. Januar 1996 - 10 AZR 138/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bäcker Nr. 1 = EzA TVG § 4 Bäcker Nr. 1; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 455/99 - nv.).

    Bei seiner Feststellung, der Betrieb der Beklagten werde durch die Herstellung von Konditoreiprodukten geprägt, hat das Landesarbeitsgericht allerdings, wie die Revision mit Recht rügt, die von ihm zunächst noch zitierte Rechtsprechung des Senats nicht mehr beachtet, bei Mischtätigkeiten sei zusätzlich darauf abzustellen, ob sie von Arbeitnehmern des einen oder anderen Handwerks ausgeführt oder doch wenigstens von Fachkräften des einen oder anderen Handwerks beaufsichtigt werden (vgl. BAG 17. Januar 1996 - 10 AZR 138/95 - aaO; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 455/99 - nv.).

  • BAG, 26.08.1998 - 4 AZR 471/97

    Geltung der Einzelhandelstarifverträge für Großbäckerei mit Direktvertrieb

    Dieser Vertrieb ist auch als Direktvertrieb kein Handel und damit kein Einzelhandel i.S. von § 1 B GTV 1994, GTV 1995 und MTV (ebenso der Sache nach BAG Urteil vom 17. Januar 1996 - 10 AZR 138/95 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bäcker, für einen ähnlich gelagerten Fall).
  • LAG Düsseldorf, 13.12.2000 - 4 Sa 1133/00

    Konditorwaren und Backwaren im Sinne der tariflichen Regelungen

    Diese vorhergehenden Überlegungen zwingen nach Auffassung der Kammer dazu, die Herstellung von Konditoreiwaren im handwerklichen Bereich von vornherein aus dem Geltungsbereich des Tarifvertrages für das Bäckerhandwerk auszunehmen ­ hiervon geht auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.01.1996 ­ 10 AZR 138/95 ­ ohne weiteres aus.

    Maßgeblich hierfür ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 17.01.1996 a. a. O.) die den Betrieb prägende Zweckbestimmung, wobei es nicht darauf ankommt, in welchem zeitlichen Umfange die Arbeitnehmer eines Betriebes Bäckerei- oder Konditorwaren herstellen, sondern allein, welchem Zweck die vorgenommenen Tätigkeiten dienen.

  • LAG Köln, 15.05.2002 - 8 Sa 60/02

    Voraussetzungen einer Beihilfe zur Erwerbsunfähigkeitsrente nach den Bedingungen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hessen, 19.01.2016 - 15 Sa 46/15

    Anspruch eines bei einem Unternehmen der Kontraktlogistik eingesetzten

    Bei der Entscheidung abzustellen ist auf die Anzahl der in den einzelnen Betriebsbereichen eingesetzten Arbeitnehmer sowie auf die Anzahl der in den einzelnen Betriebsbereichen geleisteten Arbeitsstunden (BAG, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 10 AZR 455/99 - BeckRS 2000, 30787336; vom 22. April 1987 -4 AZR 496/86 - AP Nr. 82 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 17. Januar 1996-10 AZR 138/95 - NZA 1996, 772, 773; vom 24. August 1994-10 AZR 980/93 - NZA 1995, 1116, 1117 m. w. N.; Mehnert/Stubbe/Haber, BB 2013, 1269, 1272).
  • LAG Köln, 19.05.1999 - 2 Sa 119/99

    Fachlicher Geltungsbereich der Tarifverträge über die Errichtung einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Niedersachsen, 07.12.2000 - 10 Sa 1505/00

    Verfall des Anspruchs auf Zahlung von Mehrarbeitszuschlägen wegen Versäumens der

    Sie sind daher gemäß § 16 MTV, der kraft einzelvertraglicher Vereinbarung und zugleich kraft Allgemeinverbindlichkeit Anwendung findet (vgl. BAG, 17.01.1996, 10 AZR 138/95 , AP 1 zu § 1 TVG - Tarifverträge Bäcker ), verfallen.
  • LAG Berlin, 04.02.1997 - 3 Sa 96/96

    Tarifvertrag; Maler; Lackierer; Handwerk; Betrieb

    Soweit im Handwerksbetrieb derartige "Sowohl-Als-Auch-Tätigkeiten" bzw. Mischtätigkeiten ausgeführt werden, die also in Betrieben verschiedener Gewerke anfallen können, kommt es grundsätzlich darauf an, ob in nicht unerheblichem Umfang Arbeiten durchgeführt werden, die ausschließlich einem bestimmten Handwerk zuzuordnen sind (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler; BAG AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bäcker).

    Dieser erforderliche Anknüpfungspunkt, der dem Betrieb das Gepräge gibt, fehlt aber auch dann, wenn neben den Mischtätigkeiten, die verschiedenen Gewerken zugeordnet werden können, in nur unerheblichem Umfang die für das Maler- und Lackiererhandwerk typischen Arbeiten verrichtet werden (vgl. dazu BAG AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bäcker).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2015 - 7 Sa 144/15

    Anspruch auf Zahlung von Branchenzuschlägen - Tarifvertrag über Branchenzuschläge

    Bei der Entscheidung abzustellen ist auf die Anzahl der in den einzelnen Betriebsbereichen eingesetzten Arbeitnehmer sowie auf die Anzahl der in den einzelnen Betriebsbereichen geleisteten Arbeitsstunden (BAG, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 10 AZR 455/99 - BeckRS 2000, 30787336; vom 22. April 1987 - 4 AZR 496/86 - AP Nr. 82 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 17. Januar 1996 - 10 AZR 138/95 - NZA 1996, 772, 773; vom 24. August 1994 - 10 AZR 980/93 - NZA 1995, 1116, 1117 m. w. N.; Mehnert/Stubbe/Haber , BB 2013, 1269, 1272).
  • LAG Hessen, 19.01.2016 - 15 Sa 47/15

    Anspruch eines bei einem Unternehmen der Kontraktlogistik eingesetzten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2015 - 7 Sa 145/15

    Anspruch auf Zahlung von Branchenzuschlägen - Tarifvertrag über Branchenzuschläge

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2015 - 7 Sa 146/15

    Anspruch auf Zahlung von Branchenzuschlägen - Tarifvertrag über Branchenzuschläge

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2006 - L 5 (3) B 10/06

    Rentenversicherung

  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 455/99

    Abgrenzung von Bäcker- und Konditorhandwerk

  • LAG Köln, 30.10.2002 - 8 Sa 671/02

    Klage zweier Zusatzversorgungskassen auf Zahlung von Beiträgen gegen einen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 10 Sa 185/02

    Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgratifikationen; Vorliegen selbstständiger

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht