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   BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 15/08   

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https://dejure.org/2008,2823
BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 15/08 (https://dejure.org/2008,2823)
BAG, Entscheidung vom 10.12.2008 - 10 AZR 15/08 (https://dejure.org/2008,2823)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 10 AZR 15/08 (https://dejure.org/2008,2823)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Weihnachtsgeld

  • openjur.de

    Kein anteiliger Weihnachtsgeldanspruch bei vorzeitigem Ausscheiden im Anspruchsjahr; Vertragsauslegung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen; Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der Entstehung als Anspruchsvoraussetzung für einen Anspruch auf Weihnachtsgeld

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 611
    Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen; Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der Entstehung als Anspruchsvoraussetzung für einen Anspruch auf Weihnachtsgeld

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Weihnachtsgeld: Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der Entstehung als Anspruchsvoraussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein anteiliger Weihnachtsgeldanspruch bei vorzeitigem Ausscheiden im Anspruchsjahr

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Weihnachtsgeld bei gekündigtem Arbeitsverhältnis

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Anspruchsvoraussetzung für Weihnachtsgeldzahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1369
  • NZA 2009, 322
  • DB 2009, 514
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 341/89

    Erziehungsurlaub und tarifliches Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 15/08
    Selbst wenn angenommen werden müsste, dass das Weihnachtsgeld die geleisteten Dienste in der Vergangenheit anerkennen und diese zusätzlich vergüten will, zwingt dies nicht zu der Annahme, dass das Weihnachtsgeld im Eintritts- und Austrittsjahr anteilig zu zahlen ist (vgl. BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 341/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Glasindustrie Nr. 2 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 80).
  • BAG, 22.10.1997 - 10 AZR 44/97

    Sonderzuwendung: Anspruch während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 15/08
    Zum einen ist dies nicht ausdrücklich vereinbart, wie es häufig der Fall ist, wenn sich die Zahlung als reiner Vergütungsbestandteil darstellt, der in das vertragliche Austauschverhältnis von Vergütung und Arbeitsleistung eingebunden ist und mit dem kein weiterer Zweck verfolgt wird als die Entlohnung tatsächlich erbrachter Arbeitsleistung (vgl. BAG 22. Oktober 1997 - 10 AZR 44/97 -).
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 15/08
    Diese Regelung ist weder unklar noch widersprüchlich (vgl. BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - AP BGB § 307 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 26).
  • LAG Köln, 24.09.2007 - 14 Sa 539/07

    Weihnachtsgeld; Zeugnis

    Auszug aus BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 15/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24. September 2007 - 14 Sa 539/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 363/06

    Sonderzahlung

    Auszug aus BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 15/08
    Die Zahlung eines Weihnachtsgeldes soll in der Regel zu den anlässlich des Weihnachtsfestes entstehenden besonderen Aufwendungen des Arbeitnehmers beitragen und seine in der Vergangenheit geleisteten Dienste zusätzlich honorieren (BAG 23. Mai 2007 - 10 AZR 363/06 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 24; 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 - BAGE 116, 136).
  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 640/04

    Weihnachtsgeld - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 15/08
    Die Zahlung eines Weihnachtsgeldes soll in der Regel zu den anlässlich des Weihnachtsfestes entstehenden besonderen Aufwendungen des Arbeitnehmers beitragen und seine in der Vergangenheit geleisteten Dienste zusätzlich honorieren (BAG 23. Mai 2007 - 10 AZR 363/06 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 24; 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 - BAGE 116, 136).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 15/08
    Dies folgt aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, der dem Arbeitgeber eine sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage verbietet (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8).
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

    Der Wortlaut legt nahe, dass damit ein Beitrag des Arbeitgebers zu den erhöhten Weihnachtsaufwendungen zugesagt werden sollte, eindeutig ist dies für sich genommen jedoch nicht (vgl. BAG 21. Mai 2003 - 10 AZR 408/02 - EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 8: Weihnachtsgeld als reines Arbeitsentgelt; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 15/08 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 280: Weihnachtsgeld als Gratifikation, die das Bestehen des Arbeitsverhältnisses zu Weihnachten voraussetzt; 30. März 1994 - 10 AZR 134/93 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 161 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 109) .
  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 289/08

    Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - betriebliche Übung -

    Hinweise des Senats: Fortführung von BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 274 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 38; Abgrenzung von BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 15/08 - 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - AP BGB § 308 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 20; 12. Januar 2001 - 10 AZR 840/98 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 23 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 158.

    Der Senat hat im Urteil vom 10. Dezember 2008 (- 10 AZR 15/08 - DB 2009, 514) aus der Bezeichnung "Weihnachtsgeld" gefolgert, dass der Bestand des Arbeitsverhältnisses jedenfalls zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs im November Leistungsvoraussetzung war, damit der Zweck, den betriebsangehörigen Arbeitnehmern aus Anlass des Weihnachtsfestes eine besondere Zuwendung zukommen zu lassen, noch verwirklicht werden konnte.

  • LAG München, 19.01.2017 - 3 Sa 492/16

    Benachteiligende Rückzahlungsklausel, Weihnachtsgratifikation

    Darüber hinaus ist aus einer unwirksamen Rückzahlungsklausel zu folgern, dass dann auch der damit verfolgte Zweck, nämlich die Honorierung von Betriebstreue, nicht mehr anzuerkennen ist (vgl. BAG, Urteil vom 10.12.2008 - 10 AZR 15/08 - NJW 2009, 1369, Rn. 15).
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 6/09

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Begriff des "pensionsfähigen

    Anstelle der Arbeitsleistung oder - so der Regelfall - neben der Arbeitsleistung soll mit der Gratifikation auch die in der Vergangenheit erbrachte und/oder in der Zukunft erwartete Betriebszugehörigkeit belohnt werden (vgl. BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 15/08 - Rn. 13 f., AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 280 für die Weihnachtsgratifikation) .

    Mit ihr soll in der Regel zu den anlässlich des Weihnachtsfestes entstehenden besonderen Aufwendungen des Arbeitnehmers beigetragen und seine in der Vergangenheit geleistete Arbeit zusätzlich honoriert werden; gegebenenfalls soll auch ein Anreiz für künftige Betriebszugehörigkeit geschaffen werden (vgl. BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 116, 136; 23. Mai 2007 - 10 AZR 363/06 - Rn. 26 f., AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 24; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 15/08 - aaO ) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2011 - 6 Sa 115/11

    Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Das Arbeitsgericht Mainz hat durch Urteil vom 12.01.2011 - 10 Ca 1884/10 - die Klage abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 10.12.2008 - 10 AZR 15/08 -) folge, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs (November 2010) noch hätte bestehen müssen.

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die die Vorinstanz zutreffend zitiert hat (BAG, Urteile vom 12.10.2005 - 10 AZR 640/04 - und vom 10.12.2008 - 10 AZR 15/08 -) spricht der Zahlungszeitpunkt dafür, dass die Zahlung davon abhängig ist, dass sich der Arbeitnehmer zu diesem Termin im November des jeweiligen Jahres noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet.

  • LAG Düsseldorf, 19.07.2011 - 16 Sa 607/11

    Unwirksame Arbeitsvertragsklausel zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei

    Aus der Bezeichnung "Weihnachtsgratifikation" folgt, dass das Arbeitsverhältnis zum Weihnachtsfest bzw. mindestens zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs im November 2010 bestehen musste (vgl. zur Bezeichnung "Weihnachtsgeld" BAG v. 10.12.2010 - 10 AZR 15/08 - AP Nr. 280 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG v. 30.03.1994 - 10 AZR 134/93 - AP Nr. 161 zu § 611 BGB Gratifikation; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht-Preis 11. Auflage 2011 § 611 BGB Rn. 534).

    Die Zahlung eines Weihnachtsgeldes soll in der Regel zu den anlässlich des Weihnachtsfestes entstehenden besonderen Aufwendungen des Arbeitnehmers beitragen und seine in der Vergangenheit geleisteten Dienste zusätzlich honorieren (BAG v. 10.12.2008 - 10 AZR 15/08 - a.a.O.; BAG v. 23.05.2007 - 10 AZR 363/06 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG v. 12.10.2005 - 10 AZR 640/04 - BAGE 116, 136).

  • LAG Köln, 08.02.2010 - 5 Sa 1204/09

    Stichtagsregelung für Bonusvereinbarung; unbegründete Bonusklage bei vorzeitigem

    Wenn schon die Bezeichnung einer Vergütung als "Weihnachtsgeld" hinreichend transparent sei, um zu verdeutlichen, dass ein Arbeitnehmer, der vor dem Weihnachtsfest ausscheide, keinen Anspruch habe (so BAG Urteil vom 10.12.2008 - 10 AZR 15/08 -), dann müsse dies erst Recht im vorliegenden Fall gelten.

    Eine solche Regelung ist aber zulässig, wenn die Zahlung ihrerseits vom Ergebnis des gesamten Jahres abhängig gemacht wird (siehe BAG Urteil vom 10.12.2008 - 10 AZR 15/08 - NZA 2009, S. 322; BAG Urteil vom 06.05.2009 - 10 AZR 443/08 - NZA 2009, S. 763).

  • LAG Baden-Württemberg, 01.12.2011 - 9 Sa 146/11

    AGB-Kontrolle - Gratifikation - Freiwilligkeitsvorbehalt - Zulässigkeit der

    b) Der Eindruck eines Rechtsanspruchs wird dadurch verstärkt, dass die Zahlung des Weihnachtsgeldes konkret betragsmäßig definiert ist (im Unterschied zur Entscheidung des BAG Urt. v. 1012.2008, 10 AZR 15/08).
  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 350/09

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifauslegung - Invaliditätsrente

    Derartige Stichtagsregelungen sind typisch für Gratifikationen, die den Zweck verfolgen, zumindest auch die zukünftige Betriebstreue des Arbeitnehmers zu honorieren (vgl. etwa BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 15/08 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 280) .
  • LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1494/11

    13. Monatsgehalt

    Noch in seiner Entscheidung vom 10.12.2008 (10 AZR 15/08 - NZA 2009, 322) betont der Zehnte Senat ausdrücklich, dass eine Stichtagsklausel für eine Sonderzahlung selbst im Rahmen einer Allgemeinen Geschäftsbedingung nur dann unzulässig ist, wenn mit der Leistung kein weiterer Zweck verfolgt wird, als die Entlohnung tatsächlich erbrachter Arbeitsleistung.
  • LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1492/11

    13. Monatsgehalt

  • LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1498/11

    13. Monatsgehalt

  • LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1497/11

    13. Monatsgehalt

  • LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1493/11

    13. Monatsgehalt

  • LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1496/11

    13. Monatsgehalt

  • LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1495/11

    13. Monatsgehalt

  • LAG Düsseldorf, 27.05.2010 - 11 Sa 438/10

    Anspruch auf eine Bonuszahlung auf Grund einer in einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2010 - 5 Sa 463/10

    Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers

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