Rechtsprechung
   BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 15/08   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Weihnachtsgeld

  • openjur.de

    Kein anteiliger Weihnachtsgeldanspruch bei vorzeitigem Ausscheiden im Anspruchsjahr; Vertragsauslegung

  • Bundesarbeitsgericht

    Kein anteiliger Weihnachtsgeldanspruch bei vorzeitigem Ausscheiden im Anspruchsjahr - Vertragsauslegung

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  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Weihnachtsgeld: Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der Entstehung als Anspruchsvoraussetzung

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 307 Abs. 1 S . 2, § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen; Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der Entstehung als Anspruchsvoraussetzung für einen Anspruch auf Weihnachtsgeld

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Weihnachtsgeld

Kurzfassungen/Presse (2)

  • BetriebsratsZentrum (Leitsatz)

    Freiwilligkeitsvorbehalt für die Zahlung von Weihnachtsgeld

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Weihnachtsgeld bei gekündigtem Arbeitsverhältnis

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2009, 1369
  • DB 2009, 514
  • NZA 2009, 322



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 289/08  

    Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - betriebliche Übung -

    Hinweise des Senats: Fortführung von BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 274 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 38; Abgrenzung von BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 15/08 - 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - AP BGB § 308 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 20; 12. Januar 2001 - 10 AZR 840/98 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 23 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 158.

    Der Senat hat im Urteil vom 10. Dezember 2008 (- 10 AZR 15/08 - DB 2009, 514) aus der Bezeichnung "Weihnachtsgeld" gefolgert, dass der Bestand des Arbeitsverhältnisses jedenfalls zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs im November Leistungsvoraussetzung war, damit der Zweck, den betriebsangehörigen Arbeitnehmern aus Anlass des Weihnachtsfestes eine besondere Zuwendung zukommen zu lassen, noch verwirklicht werden konnte.

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10  

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

    Der Wortlaut legt nahe, dass damit ein Beitrag des Arbeitgebers zu den erhöhten Weihnachtsaufwendungen zugesagt werden sollte, eindeutig ist dies für sich genommen jedoch nicht (vgl. BAG 21. Mai 2003 - 10 AZR 408/02 - EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 8: Weihnachtsgeld als reines Arbeitsentgelt; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 15/08 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 280: Weihnachtsgeld als Gratifikation, die das Bestehen des Arbeitsverhältnisses zu Weihnachten voraussetzt; 30. März 1994 - 10 AZR 134/93 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 161 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 109).
  • LAG Köln, 08.02.2010 - 5 Sa 1204/09  

    Stichtagsregelung für Bonusvereinbarung; unbegründete Bonusklage bei vorzeitigem

    Wenn schon die Bezeichnung einer Vergütung als "Weihnachtsgeld" hinreichend transparent sei, um zu verdeutlichen, dass ein Arbeitnehmer, der vor dem Weihnachtsfest ausscheide, keinen Anspruch habe (so BAG Urteil vom 10.12.2008 - 10 AZR 15/08 -), dann müsse dies erst Recht im vorliegenden Fall gelten.

    Eine solche Regelung ist aber zulässig, wenn die Zahlung ihrerseits vom Ergebnis des gesamten Jahres abhängig gemacht wird (siehe BAG Urteil vom 10.12.2008 - 10 AZR 15/08 - NZA 2009, S. 322; BAG Urteil vom 06.05.2009 - 10 AZR 443/08 - NZA 2009, S. 763).

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  • LAG Düsseldorf, 19.07.2011 - 16 Sa 607/11  

    Unwirksame Arbeitsvertragsklausel zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei

    Aus der Bezeichnung "Weihnachtsgratifikation" folgt, dass das Arbeitsverhältnis zum Weihnachtsfest bzw. mindestens zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs im November 2010 bestehen musste (vgl. zur Bezeichnung "Weihnachtsgeld" BAG v. 10.12.2010 - 10 AZR 15/08 - AP Nr. 280 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG v. 30.03.1994 - 10 AZR 134/93 - AP Nr. 161 zu § 611 BGB Gratifikation; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht-Preis 11. Auflage 2011 § 611 BGB Rn. 534).

    Die Zahlung eines Weihnachtsgeldes soll in der Regel zu den anlässlich des Weihnachtsfestes entstehenden besonderen Aufwendungen des Arbeitnehmers beitragen und seine in der Vergangenheit geleisteten Dienste zusätzlich honorieren (BAG v. 10.12.2008 - 10 AZR 15/08 - a.a.O.; BAG v. 23.05.2007 - 10 AZR 363/06 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG v. 12.10.2005 - 10 AZR 640/04 - BAGE 116, 136).

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 6/09  

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Begriff des "pensionsfähigen

    Anstelle der Arbeitsleistung oder - so der Regelfall - neben der Arbeitsleistung soll mit der Gratifikation auch die in der Vergangenheit erbrachte und/ oder in der Zukunft erwartete Betriebszugehörigkeit belohnt werden (vgl. BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 15/08 - Rn. 13 f., AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 280 für die Weihnachtsgratifikation).

    Mit ihr soll in der Regel zu den anlässlich des Weihnachtsfestes entstehenden besonderen Aufwendungen des Arbeitnehmers beigetragen und seine in der Vergangenheit geleistete Arbeit zusätzlich honoriert werden; gegebenenfalls soll auch ein Anreiz für künftige Betriebszugehörigkeit geschaffen werden (vgl. BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 116, 136; 23. Mai 2007 - 10 AZR 363/06 - Rn. 26 f., AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 24; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 15/08 - aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2011 - 6 Sa 115/11  

    Ausschluss anteiliger Sonderzahlung bei Auszahlung des Weihnachtsgeldes im

    Das Arbeitsgericht Mainz hat durch Urteil vom 12.01.2011 - 10 Ca 1884/10 - die Klage abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 10.12.2008 - 10 AZR 15/08 -) folge, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs (November 2010) noch hätte bestehen müssen.

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die die Vorinstanz zutreffend zitiert hat (BAG, Urteile vom 12.10.2005 - 10 AZR 640/04 - und vom 10.12.2008 - 10 AZR 15/08 -) spricht der Zahlungszeitpunkt dafür, dass die Zahlung davon abhängig ist, dass sich der Arbeitnehmer zu diesem Termin im November des jeweiligen Jahres noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet.

  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 350/09  

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifauslegung - Invaliditätsrente

    Derartige Stichtagsregelungen sind typisch für Gratifikationen, die den Zweck verfolgen, zumindest auch die zukünftige Betriebstreue des Arbeitnehmers zu honorieren (vgl. etwa BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 15/08 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 280).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.12.2011 - 9 Sa 146/11  

    AGB-Kontrolle - Gratifikation - Freiwilligkeitsvorbehalt - Zulässigkeit der

    b) Der Eindruck eines Rechtsanspruchs wird dadurch verstärkt, dass die Zahlung des Weihnachtsgeldes konkret betragsmäßig definiert ist (im Unterschied zur Entscheidung des BAG Urt. v. 1012.2008, 10 AZR 15/08).
  • LAG Düsseldorf, 27.05.2010 - 11 Sa 438/10  
    Bis zu diesem Zeitpunkt besteht weder ein Rechtsanspruch noch eine ausreichende Grundlage für eine entsprechende Erwartung bzw. einen entsprechenden Vertrauensbestand (vgl. LAG Hamm 09.06.2005 - 8 Sa 2403/04 - NZA-RR 2005, 624 f.; vgl. auch BAG 10.12.2008 - 10 AZR 15/08 - Rz. 12, DB 2009, 514, 515).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2010 - 5 Sa 463/10  

    Weihnachtsgeld; Auskunftsanspruch

    NZA 2009, 322 angenommen.
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