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   BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 150/99   

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https://dejure.org/2000,3652
BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 150/99 (https://dejure.org/2000,3652)
BAG, Entscheidung vom 15.03.2000 - 10 AZR 150/99 (https://dejure.org/2000,3652)
BAG, Entscheidung vom 15. März 2000 - 10 AZR 150/99 (https://dejure.org/2000,3652)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Bundesentgelttarifvertrag für die Entsorgungswirtschaft vom 13. Juli 1994 § 2; ; Bundesentgelttarifvertrag für die Entsorgungswirtschaft vom 13. Juli 1994 § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung - Fahrer eines Müllsammelfahrzeuges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 1528
  • NZA-RR 2000, 668
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.1999 - 2 (4) Sa 1018/98

    Tarifgerechte Eingruppierung des Fahrers eines Müllsammelfahrzeugs; Anwendung des

    Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 150/99
    Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 2 (4) Sa 1018/98 -.

    10 AZR 150/99 2 (4) Sa 1018/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Januar 1999 - 2 (4) Sa 1018/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 150/99
    Die Ergänzung der Eingruppierungsgrundsätze in § 2 Abs. 2 Satz 3 BERT durch den Satz, die "aufgeführten Richtbeispiele erfüllen die Tätigkeitsmerkmale auch" hat somit für die Eingruppierung keine unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit, rechtsbegründende Wirkung, sondern stellt die Rechtsfolge nur insoweit klar, daß dann, wenn die Tätigkeit eines Arbeitnehmers ausdrücklich als Beispiel zu den allgemein gefaßten Tätigkeitsmerkmalen erwähnt wird, die allgemeinen tariflichen Merkmale (Oberbegriffe) erfüllt sind und deshalb nicht mehr geprüft werden müssen (BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121; 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 6; 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2; 21. Juli 1993 - 4 AZR 486/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 10; 8. Juli 1998 - 10 AZR 217/97 - nv.).

    Er kann nicht nach allgemeinen Merkmalen einer anderen Vergütungsgruppe zugeordnet werden, selbst wenn er die Tätigkeitsmerkmale einer anderen Gruppe ebenfalls erfüllt (BAG 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 3 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2).

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 150/99
    Die Ergänzung der Eingruppierungsgrundsätze in § 2 Abs. 2 Satz 3 BERT durch den Satz, die "aufgeführten Richtbeispiele erfüllen die Tätigkeitsmerkmale auch" hat somit für die Eingruppierung keine unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit, rechtsbegründende Wirkung, sondern stellt die Rechtsfolge nur insoweit klar, daß dann, wenn die Tätigkeit eines Arbeitnehmers ausdrücklich als Beispiel zu den allgemein gefaßten Tätigkeitsmerkmalen erwähnt wird, die allgemeinen tariflichen Merkmale (Oberbegriffe) erfüllt sind und deshalb nicht mehr geprüft werden müssen (BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121; 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 6; 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2; 21. Juli 1993 - 4 AZR 486/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 10; 8. Juli 1998 - 10 AZR 217/97 - nv.).
  • BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91

    Auszeichnerin im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 150/99
    Überwiegende Tätigkeit ist diejenige, die mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit in Anspruch nimmt (BAG 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56 mwN).
  • BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 747/94

    Anwendung des zwischen dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft und

    Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 150/99
    Der Arbeitnehmer ist folglich in die Vergütungsgruppe einzugruppieren, deren Richtbeispiel er erfüllt, weil ihm Tätigkeiten übertragen worden sind und von ihm überwiegend ausgeübt werden, die dem Richtbeispiel entsprechen (so auch BAG 13. November 1996 - 4 AZR 747/94 - ZTR 1997, 174).
  • BAG, 08.07.1998 - 10 AZR 217/97
    Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 150/99
    Die Ergänzung der Eingruppierungsgrundsätze in § 2 Abs. 2 Satz 3 BERT durch den Satz, die "aufgeführten Richtbeispiele erfüllen die Tätigkeitsmerkmale auch" hat somit für die Eingruppierung keine unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit, rechtsbegründende Wirkung, sondern stellt die Rechtsfolge nur insoweit klar, daß dann, wenn die Tätigkeit eines Arbeitnehmers ausdrücklich als Beispiel zu den allgemein gefaßten Tätigkeitsmerkmalen erwähnt wird, die allgemeinen tariflichen Merkmale (Oberbegriffe) erfüllt sind und deshalb nicht mehr geprüft werden müssen (BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121; 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 6; 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2; 21. Juli 1993 - 4 AZR 486/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 10; 8. Juli 1998 - 10 AZR 217/97 - nv.).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92

    Eingruppierung eines Zollsachbearbeiters

    Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 150/99
    Die Ergänzung der Eingruppierungsgrundsätze in § 2 Abs. 2 Satz 3 BERT durch den Satz, die "aufgeführten Richtbeispiele erfüllen die Tätigkeitsmerkmale auch" hat somit für die Eingruppierung keine unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit, rechtsbegründende Wirkung, sondern stellt die Rechtsfolge nur insoweit klar, daß dann, wenn die Tätigkeit eines Arbeitnehmers ausdrücklich als Beispiel zu den allgemein gefaßten Tätigkeitsmerkmalen erwähnt wird, die allgemeinen tariflichen Merkmale (Oberbegriffe) erfüllt sind und deshalb nicht mehr geprüft werden müssen (BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121; 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 6; 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2; 21. Juli 1993 - 4 AZR 486/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 10; 8. Juli 1998 - 10 AZR 217/97 - nv.).
  • BAG, 07.11.1984 - 4 AZR 286/83

    Eingruppierung von Erster Verkäuferin - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale -

    Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 150/99
    Die Ergänzung der Eingruppierungsgrundsätze in § 2 Abs. 2 Satz 3 BERT durch den Satz, die "aufgeführten Richtbeispiele erfüllen die Tätigkeitsmerkmale auch" hat somit für die Eingruppierung keine unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit, rechtsbegründende Wirkung, sondern stellt die Rechtsfolge nur insoweit klar, daß dann, wenn die Tätigkeit eines Arbeitnehmers ausdrücklich als Beispiel zu den allgemein gefaßten Tätigkeitsmerkmalen erwähnt wird, die allgemeinen tariflichen Merkmale (Oberbegriffe) erfüllt sind und deshalb nicht mehr geprüft werden müssen (BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121; 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 6; 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2; 21. Juli 1993 - 4 AZR 486/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 10; 8. Juli 1998 - 10 AZR 217/97 - nv.).
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