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   BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 152/01   

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BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 152/01 (https://dejure.org/2001,3493)
BAG, Entscheidung vom 14.11.2001 - 10 AZR 152/01 (https://dejure.org/2001,3493)
BAG, Entscheidung vom 14. November 2001 - 10 AZR 152/01 (https://dejure.org/2001,3493)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Vertragsauslegung - zusätzliche unterrichtsfreie- und unterweisungsfreie Tage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Ausgleichstagen gemäß Arbeitsvertrag - Entstehen einer betrieblichen Übung bei gegenteiligen Verlautbarungen des Arbeitgebers - Auslegung nichttypischer Willenserklärungen - Einbeziehung eines Arbeitnehmers in die betriebliche Übung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsauslegung; betriebliche Übung; Zulässigkeit der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 527 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 152/01
    Die Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist nach ständiger Rechtsprechung in der Revisionsinstanz nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt läßt und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 - BAGE 71, 164, 171; 22. Januar 1997 - 5 AZR 499/95 - nv. mwN).
  • BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 499/95

    Arbeitsvertrag: Auslegung - Vergütungsregelung

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 152/01
    Die Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist nach ständiger Rechtsprechung in der Revisionsinstanz nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt läßt und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 - BAGE 71, 164, 171; 22. Januar 1997 - 5 AZR 499/95 - nv. mwN).
  • LAG Hamburg, 31.01.2001 - 8 Sa 2/00

    Anspruch auf Gewährung zusätzlicher Ausgleichstage aus betrieblicher Übung;

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 152/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 31. Januar 2001 - 8 Sa 2/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 571/87

    Einstufung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters - Anspruch auf die Anpassung

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 152/01
    Für später in einen Betrieb eintretende Arbeitnehmer kann eine betriebliche Übung bei Vertragsschluß durch eindeutige einseitige Erklärung des Arbeitgebers beendet werden (vgl. BAG 10. August 1988 - 5 AZR 571/87 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 32 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 25; ErfK/Preis 2. Aufl. § 611 BGB Rn. 283).
  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 704/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 152/01
    Wird mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht, das Berufungsgericht habe einen Beweisantritt übergangen, ist diese Rüge nur zulässig, wenn die Revisionsbegründung das Beweisthema wiedergibt, die Angabe der Schriftsatz- oder Protokollstellen enthält, mit der der Beweis in der Revisionsinstanz angetreten worden ist und darlegt, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und weshalb das angefochtene Urteil auf dem Verfahrensfehler beruhen kann (BAG 12. April 2000 - 5 AZR 704/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 72 mwN).
  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 215/94

    Zeitanteilige Kürzung einer unverfallbaren Anwartschaft

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 152/01
    Es läßt sich demnach der Revisionsbegründung die Rüge einer Verletzung der §§ 133, 157 BGB entnehmen (vgl. BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 215/94 - AP BetrAVG § 2 Nr. 22 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 14).
  • BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00

    Betriebliche Übung - Trennungsentschädigung bei Ausscheiden aus dem

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 152/01
    Zwar gilt für neu in einen Betrieb eintretende Arbeitnehmer der allgemeine Erfahrungssatz, daß betriebsübliche begünstigende Leistungen auch ihnen bekannt werden; auch ein solches Vertragsangebot kann gem. § 151 BGB konkludent angenommen werden (BAG 27. Juni 2001 - 10 AZR 488/00 - nv.).
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 152/01
    Hierfür hat sich die Revisionsbegründung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils auseinanderzusetzen (BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 - AP BUrlG § 7 Nr. 28 = EzA BUrlG § 1 Nr. 23).
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    (4) Die Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in erster Linie Sache der Tatsachengerichte und in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob sie Verstöße gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften enthält oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (14. September 2005 - 4 AZR 195/04 - 31. Juli 2002 - 7 AZR 72/01 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 237 = EzA BGB § 620 Nr. 196; 14. November 2001 - 10 AZR 152/01 -).
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    (4) Die Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in erster Linie Sache der Tatsachengerichte und in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob sie Verstöße gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften enthält oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (14. September 2005 - 4 AZR 195/04 - 31. Juli 2002 - 7 AZR 72/01 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 237 = EzA BGB § 620 Nr. 196; 14. November 2001 - 10 AZR 152/01 -).
  • LAG Sachsen, 17.03.2016 - 6 Sa 631/15

    Bindung des Betriebsübernehmers an die arbeitsvertraglich vereinbarten

    Demgemäß ist einer möglichen Auslegung der Vorzug zu geben, bei welcher der Vertragsregelung eine tatsächliche Bedeutung zukommt, wenn sich diese ansonsten als überflüssig oder sinnlos erweisen würde (BAG, Urteil vom 25.09.2002 - 10 AZR 7/02 -, AP Nr. 27 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV; BAG, Urteil vom 14.11.2001 - 10 AZR 152/01 - zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 18.05.1998 - II ZR 19/97 -, NJW 1998, 2966 ).
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 449/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    (4) Die Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in erster Linie Sache der Tatsachengerichte und in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob sie Verstöße gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften enthält oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (14. September 2005 - 4 AZR 195/04 - 31. Juli 2002 - 7 AZR 72/01 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 237 = EzA BGB § 620 Nr. 196; 14. November 2001 - 10 AZR 152/01 -).
  • ArbG Köln, 11.10.2023 - 9 Ca 5402/22

    Kündigung einer TV-Moderatorin wegen Wettbewerbstätigkeit wirksam

    Die Orientierung an Treu und Glauben bedeutet, dass im Zweifel ein Auslegungsergebnis anzustreben ist, das die berechtigten Belange beider Parteien angemessen berücksichtigt und mit den Anforderungen des redlichen Verkehrs im Einklang steht (vgl. BAG, Urt. v. 14.11.2001, 10 AZR 152/01 = NJOZ 2002, 1076).
  • LAG Düsseldorf, 09.03.2010 - 8 TaBV 140/09

    Mitbestimmungsfreie Entlohnung neueingestellter und nicht gewerkschaftlich

    Jedenfalls kann eine betriebliche Übung durch eindeutige einseitige Erklärung des Arbeitgebers beseitigt werden (BAG, Urteil vom 14.11.2001 - 10 AZR 152/01 - AiB 2003, S. 46; ErfKomm/Preis, 9. Auflage, 2009, § 611 BGB Rdnr. 226; anders offenbar BAG, Beschluss vom 23.11.1993 - 1 ABR 34/93 - AP Nr. 111 zu § 99 BetrVG 1972).
  • LAG Düsseldorf, 09.03.2010 - 8 TaBV 146/09

    Mitbestimmungsfreie Entlohnung neueingestellter und nicht gewerkschaftlich

    Jedenfalls kann eine betriebliche Übung durch eindeutige einseitige Erklärung des Arbeitgebers beseitigt werden (BAG, Urteil vom 14.11.2001 - 10 AZR 152/01 - AiB 2003, S. 46; ErfKomm/Preis, 9. Auflage, 2009, § 611 BGB Rdnr. 226; anders offenbar BAG, Beschluss vom 23.11.1993 - 1 ABR 34/93 - AP Nr. 111 zu § 99 BetrVG 1972).
  • LAG Düsseldorf, 27.03.2007 - 6 Sa 227/07

    Klage auf Annahme des Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrages aufgrund

    Demgemäß ist einer möglichen Auslegung der Vorzug zu geben, bei welcher der Vertragsregelung eine tatsächliche Bedeutung zukommt, wenn sich diese ansonsten als überflüssig oder sinnlos erweisen würde (vgl. nur BAG vom 25.09.2002 10 AZR 7/02 AP-Nr. 27 zu den §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV; Urteil vom 14.11.2001 10 AZR 152/01 AIB 2003, 46; BGH, Urteil vom 18.05.1998 II ZR 19/97 NJW 1998, 2966).
  • LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 865/07

    Erstreckung der Nachwirkung von Tarifverträgen auf erst im Nachwirkungszeitraum

    Sie kann jedoch gegenüber neu eintretenden Arbeitnehmern durch eindeutige einseitige Erklärung des Arbeitgebers beseitigt werden (BAG vom 14.11.2001, 10 AZR 152/01, NZA 2002, 527).
  • LAG Sachsen, 17.03.2016 - 6 Sa 632/15

    Bindung des Betriebsübernehmers an die arbeitsvertraglich vereinbarten

    Demgemäß ist einer möglichen Auslegung der Vorzug zu geben, bei welcher der Vertragsregelung eine tatsächliche Bedeutung zukommt, wenn sich diese ansonsten als überflüssig oder sinnlos erweisen würde (BAG, Urteil vom 25.09.2002 - 10 AZR 7/02 -, AP Nr. 27 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV; BAG, Urteil vom 14.11.2001 - 10 AZR 152/01 - zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 18.05.1998 - II ZR 19/97 -, NJW 1998, 2966 ).
  • LAG Düsseldorf, 05.06.2007 - 6 Sa 591/07

    Neubegründung des Arbeitsverhältnisses einer Krankenschwester aufgrund eines

  • LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 85/06

    Beschlussverfahren; Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung; einseitige

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 318/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 230/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2007 - 6 Sa 590/07

    Neubegründung des Arbeitsverhältnisses eines Krankenpflegers der

  • ArbG Aachen, 14.04.2021 - 9 Ca 7361/20
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 03.08.2011 - 1 Ca 88/11

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt

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