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   BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 152/05   

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https://dejure.org/2005,3510
BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 152/05 (https://dejure.org/2005,3510)
BAG, Entscheidung vom 16.11.2005 - 10 AZR 152/05 (https://dejure.org/2005,3510)
BAG, Entscheidung vom 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 (https://dejure.org/2005,3510)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Karenzentschädigung für die Laufzeit einer Wettbewerbsvereinbarung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Betriebsbedingte Kündigung; Monatsbezogene teilweise Anrechnung des Überbrückungsgeldes; Kriterium der Verwertung der Arbeitskraft

  • Judicialis

    HGB § 74c Abs. 1; ; SGB III § 57

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverbot; Karenzentschädigung - Anrechnung von Überbrückungsgeld gem. § 57 SGB III auf eine Karenzentschädigung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anrechnung von Überbrückungsgeld gem. § 57 SGB III auf eine Karenzentschädigung ? Anrechnung nur monatsbezogen vorzunehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Anrechnung des Überbrückungsgeldes auf Karenzentschädigung nur monatsbezogen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3227
  • DB 2006, 1275
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 305/83

    Wettbewerbsabrede - Wettbewerbsverbot - Arbeitslosigkeit - Karenzzeit -

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 152/05
    Einkünfte außerhalb der beruflichen Betätigung des Arbeitnehmers sind nicht anzurechnen (BAG 25. Juni 1985 - 3 AZR 305/83 - BAGE 49, 109, 115); wegen der Notwendigkeit der Erfüllung der dargelegten Voraussetzungen einer nach § 57 SGB III geförderten Selbständigkeit gehört diese aber zur beruflichen Betätigung des Leistungsempfängers, hier: des Klägers.

    dd) Da für die Anrechnung des Überbrückungsgeldes die Verwertung der eigenen Arbeitskraft durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit maßgebend ist, ist die von den Parteien aufgeworfene Frage, ob § 74c HGB auch nach der ersatzlosen Streichung von § 148 SGB III (Art. 1 Nr. 82 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003, BGBl. I S. 2848) auf Arbeitslosengeld noch anzuwenden ist (zur früheren Rechtslage grdl. BAG 25. Juni 1985 - 3 AZR 305/83 - BAGE 49, 109; 22. Mai 1990 - 3 AZR 373/88 - AP HGB § 74c Nr. 19 = EzA HGB § 74c Nr. 28), für die Entscheidung des Rechtsstreits ohne Bedeutung.

  • BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02

    Rückforderung einer Zuwendung

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 152/05
    Zwar kann eine Aufrechnung auch konkludent erklärt werden; der Aufrechnungswille muss jedoch klar erkennbar sein (BAG 25. September 2002 - 10 AZR 7/02 - BAGE 103, 1, 7; Mikosch AR-Blattei SD Aufrechnung im Arbeitsverhältnis Rn. 18).
  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 373/88

    Anrechnung von Arbeitslosengeld auf Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 152/05
    dd) Da für die Anrechnung des Überbrückungsgeldes die Verwertung der eigenen Arbeitskraft durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit maßgebend ist, ist die von den Parteien aufgeworfene Frage, ob § 74c HGB auch nach der ersatzlosen Streichung von § 148 SGB III (Art. 1 Nr. 82 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003, BGBl. I S. 2848) auf Arbeitslosengeld noch anzuwenden ist (zur früheren Rechtslage grdl. BAG 25. Juni 1985 - 3 AZR 305/83 - BAGE 49, 109; 22. Mai 1990 - 3 AZR 373/88 - AP HGB § 74c Nr. 19 = EzA HGB § 74c Nr. 28), für die Entscheidung des Rechtsstreits ohne Bedeutung.
  • BAG, 13.11.1975 - 3 AZR 38/75

    Wettbewerbsverbot: Aufnahme bzw. Unterlassen einer selbständigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 152/05
    Aber auch Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ist anrechenbar (BAG 13. November 1975 - 3 AZR 38/75 - AP HGB § 74c Nr. 7 = EzA HGB § 74c Nr. 16).
  • BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 739/97

    Karenzentschädigung bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 152/05
    Damit ist eine Gegenüberstellung der Einnahmen aus anderweitiger Tätigkeit einerseits und der zu zahlenden Karenzentschädigung andererseits für einen größeren oder den gesamten Zeitraum des Wettbewerbsverbots nicht zulässig; die Anrechnung erfolgt pro rata temporis, anders als bei der Anrechnung anderweitig erzielten Verdienstes nach § 615 Satz 2 BGB (BAG 16. Mai 1969 - 3 AZR 137/68 - BAGE 22, 6, 14 f.; 23. Februar 1999 - 9 AZR 739/97 - BAGE 91, 56, 62 f.; MünchKomm-HGB/von Hoyningen-Huene 2. Aufl. § 74c Rn. 22).
  • BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 796/87

    Karenzentschädigung: Anrechnungsverbot - Übergangsgeld

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 152/05
    aa) Aus der Verwertung der Arbeitskraft erzielte Erlöse sind alle geldwerten Leistungen zur Abgeltung der Arbeitsleistung (BAG 7. November 1989 - 3 AZR 796/87 -BAGE 63, 206, 209).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.01.2005 - 8 Sa 50/04

    Lohnersatzfunktion von Überbrückungsgeld

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 152/05
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 4. Januar 2005 - 8 Sa 50/04 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
  • BAG, 16.05.1969 - 3 AZR 137/68

    Wettbewerbsabrede

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 152/05
    Damit ist eine Gegenüberstellung der Einnahmen aus anderweitiger Tätigkeit einerseits und der zu zahlenden Karenzentschädigung andererseits für einen größeren oder den gesamten Zeitraum des Wettbewerbsverbots nicht zulässig; die Anrechnung erfolgt pro rata temporis, anders als bei der Anrechnung anderweitig erzielten Verdienstes nach § 615 Satz 2 BGB (BAG 16. Mai 1969 - 3 AZR 137/68 - BAGE 22, 6, 14 f.; 23. Februar 1999 - 9 AZR 739/97 - BAGE 91, 56, 62 f.; MünchKomm-HGB/von Hoyningen-Huene 2. Aufl. § 74c Rn. 22).
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 198/10

    Karenzentschädigung - Anrechnung von Arbeitslosengeld

    b) Erwerb aus der Verwertung der Arbeitskraft sind alle geldwerten Leistungen zur Abgeltung der Arbeitsleistung (BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - zu II 2 a aa der Gründe, AP HGB § 74c Nr. 21 = EzA HGB § 74c Nr. 35; 7. November 1989 - 3 AZR 796/87 - zu 3 a der Gründe, BAGE 63, 206) .

    In beiden Fällen handelt es sich um den Ertrag aus persönlichem Arbeitseinsatz, der erst durch die Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses möglich geworden ist (vgl. BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - zu II 2 a aa der Gründe, aaO) .

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage der Anrechnung bisher offengelassen (BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 20, AP HGB § 74c Nr. 21 = EzA HGB § 74c Nr. 35; 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - zu A II der Gründe, BAGE 112, 376) .

  • BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18

    Karenzentschädigung - Auskunft - Gewinnanrechnung

    Da § 74c Abs. 1 Satz 1 HGB auf die Verwertung der Arbeitskraft abstellt, müssen in die Gewinnermittlung alle Gegenleistungen eingestellt werden, die auf dem Einsatz der eigenen Arbeitskraft während des Karenzzeitraums beruhten und ohne die Aufgabe der bisherigen Tätigkeit nicht hätten erzielt werden können (vgl. BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 15, 18) .

    b) Bei den nach § 74c Abs. 1 Satz 1 HGB auf die Karenzentschädigung anzurechnenden Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit geht es in der Regel um Erträge, die der Selbstständige als Anbieter auf dem Markt durch Verkäufe von Waren oder durch Dienstleistungen erzielt (BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 15) .

  • LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15

    Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich erhaltener Vergütungen

    Erwerb aus der Verwertung der Arbeitskraft sind alle geldwerten Leistungen zur Abgeltung der Arbeitsleistung (BAG v. 14.09.2011 - 10 AZR 198/10, juris; BAG v. 16.11.2005 - 10 AZR 152/05, juris; BAG v. 07.11.1989 - 3 AZR 796/87, juris; BAG v. 13.11.1975 - 3 AZR 38/75, juris).

    Denn in beiden Fällen handelt es sich um den Ertrag aus persönlichem Arbeitseinsatz, der erst durch die Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses möglich geworden ist (BAG v. 14.09.2011 - 10 AZR 198/10, juris; BAG v. 16.11.2005 - 10 AZR 152/05, juris; BAG v. 07.11.1989 - 3 AZR 796/87, juris; BAG v. 13.11.1975 - 3 AZR 38/75, juris; LAG Köln v. 30.01.2014 - 13 Sa 744/13, juris).

    Sie muss das Ergebnis eines persönlichen Arbeitseinsatzes sein, der gerade durch die Beendigung des vorhergehenden Arbeitsverhältnisses möglich geworden ist (vgl. auch BAG v. 16.11.2005 - 10 AZR 152/05, juris; LAG Köln v. 30.01.2014 - 13 Sa 744/13, juris).

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage der Anrechnung bisher offengelassen (BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 20, AP HGB § 74c Nr. 21 = EzA HGB § 74c Nr. 35; 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - zu A II der Gründe, BAGE 112, 376).

  • BAG, 16.12.2021 - 8 AZR 498/20

    Karenzentschädigung - Anrechnung anderweitigen Erwerbs

    Es trägt durch entsprechende Gegenüberstellung der Vorgabe Rechnung, dass die Anrechnung nach § 74c Abs. 1 HGB - im Gegensatz zu § 615 Satz 2 BGB und § 11 KSchG - auf jede fällige Monatsrate der Entschädigung pro rata temporis erfolgt (vgl. BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 25; 23. Februar 1999 - 9 AZR 739/97 - BAGE 91, 56; 16. November 1973 - 3 AZR 61/73 - zu II 1 der Gründe, BAGE 25, 385) .
  • BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gründungszuschuss

    Auch wenn man deshalb davon ausgeht, dass der Gründungszuschuss aus einem früheren Einsatz der Arbeitskraft resultiert und dieser darüber hinaus den Einsatz der eigenen Arbeitskraft in einer selbständigen Tätigkeit verlangt (Senat 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 16, AP HGB § 74c Nr. 21 = EzA HGB § 74c Nr. 35) , stehen Zweck und Höhe der Leistung einer Berücksichtigung entgegen.

    Vielmehr dient er dazu, den Start in die Selbständigkeit zu fördern und zu unterstützen und die regelmäßig mit geringeren Einnahmen versehene Anlaufphase zu überbrücken (vgl. Senat 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 16, aaO) .

  • LAG Köln, 30.01.2014 - 13 Sa 744/13

    Anrechnung Arbeitslosengeld auf Karenzentschädigung

    Erwerb aus der Verwertung der Arbeitskraft sind alle geldwerten Leistungen zur Abgeltung der Arbeitsleistung (BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 ; 7. November 1989 - 3 AZR 796/87).

    In beiden Fällen handelt es sich um den Ertrag aus persönlichem Arbeitseinsatz, der erst durch die Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses möglich geworden ist (vgl. BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05).

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage der Anrechnung bisher offengelassen (BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 20, AP HGB § 74c Nr. 21 = EzA HGB § 74c Nr. 35; 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - zu A II der Gründe, BAGE 112, 376).

  • LAG Köln, 13.09.2022 - 4 Sa 416/21

    Anspruch auf Karenzentschädigung; Keine Anrechnung anderweitigen Erwerbs bei

    Es trägt durch entsprechende Gegenüberstellung der Vorgabe Rechnung, dass die Anrechnung nach § 74c Abs. 1 HGB - im Gegensatz zu § 615 Satz 2 BGB und § 11 KSchG - auf jede fällige Monatsrate der Entschädigung pro rata temporis erfolgt (vgl. (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 8 AZR 498/20 -, Rn. 66 - 67, juris; BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 25; 16. November 1973 - 3 AZR 61/73 - juris).

    Erwerb aus der Verwertung der Arbeitskraft sind alle geldwerten Leistungen zur Abgeltung der Arbeitsleistung (BAG 16.11.2005 - 10 AZR 152/05 - NJW 2006, 3227).

    In beiden Fällen handelt es sich um den Ertrag aus persönlichem Arbeitseinsatz, der erst durch die Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses möglich geworden ist (vgl. BAG 16.11.2005 - a.a.O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - 5 Sa 38/17

    Karenzentschädigung, Wettbewerbsverbot, nachvertraglich, Einkommen,

    Erwerb aus der Verwertung der Arbeitskraft sind alle geldwerten Leistungen zur Abgeltung der Arbeitsleistung (BAG, Urt. v. 16.11.2005 - 10 AZR 152/05 -, juris).
  • LAG Nürnberg, 21.02.2007 - 6 Sa 576/04

    Wettbewerbsentschädigung - Ausschlussfrist - künftige

    Bei Ansprüchen auf Karenzentschädigung erfolgt die Anrechnung anderweitigen Verdienstes für jeden Monat, in dem der Arbeitnehmer Karenzentschädigung beanspruchen kann und andere Leistungen bezieht (zuletzt BAG vom 16.11.2005, 10 AZR 152/05, EzA § 74c HGB Nr. 35; Schaub in Erfurter Kommentar, a.a.O., § 74c HGB Rn. 18).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 7 Sa 703/09

    Unwirksame außerordentliche und ordentliche Kündigung eines Mitglieds der

    Der Gründungszuschuss stellt eine aufgrund anderweitiger Arbeit erzielte geldwerte Leistung im Sinne von § 11 Nr. 1 KSchG dar (so auch BAG v. 16.11.2005 - 10 AZR 152/05 - EzA § 74c HGB Nr. 35 zu der dem Rechtsgedanken nach identischen Regelung in § 74 c HGB ; LAG Köln v. 15.10.2003 - 7 Sa 163/03 - NZA-RR 2004, 612 -614 zur Vorgängerregelung).
  • LAG Hessen, 21.06.2011 - 15 Sa 254/10

    Annahmeverzugslohn und Anrechnung eines Gründungszuschusses

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