Weitere Entscheidung unten: BAG, 30.01.2019

Rechtsprechung
   BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18 (A)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,16764
BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18 (A) (https://dejure.org/2018,16764)
BAG, Entscheidung vom 05.06.2018 - 10 AZR 155/18 (A) (https://dejure.org/2018,16764)
BAG, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - 10 AZR 155/18 (A) (https://dejure.org/2018,16764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,16764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 139 ZPO, Art. ... 103 Abs. 1 GG, § 62 Abs. 2 ArbGG, §§ 767, 769 Abs. 1 ZPO, § 769 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 707 Abs. 1 ZPO, § 719 Abs. 1 ZPO, § 62 Abs. 1 Satz 4 ArbGG, Art. 2 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes, § 62 Abs. 1 ArbGG, § 769 ZPO, 769 ZPO, § 769 Abs. 1 ZPO, § 769 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 769 Abs. 1 Satz 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit im arbeitsgerichtlichen Urteil; Einstellung der Zwangsvollstreckung nach Abwägung des gegenläufigen Schutzbedürfnisses von Gläubiger und Schuldner

  • bag-urteil.com

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Vollstreckungsabwehrklage

  • rewis.io

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Vollstreckungsabwehrklage - Darlegungslast

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit im arbeitsgerichtlichen Urteil

  • datenbank.nwb.de

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Vollstreckungsabwehrklage - Darlegungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckungsabwehrklage - und die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vollstreckungsabwehrklage - einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.01.2017 - I ZR 64/16

    Rechtmäßige Anordnung einer Zwangshaft aufgrund einer Weigerung zur

    Auszug aus BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18
    Da das Gesetz die Interessen des Gläubigers im Verhältnis zum Schuldner in den Vordergrund stellt (Musielak/Voit/Lackmann ZPO 15. Aufl. § 769 Rn. 3; vgl. auch OLG Hamm 10. Februar 1993 - 17 W 23/92 - zu 3 b aa der Gründe) , hat der Schuldner sein Schutzbedürfnis darzulegen und nach § 769 Abs. 1 Satz 3 ZPO glaubhaft zu machen, dass es in angemessenem Verhältnis zu den Aussichten des in der Hauptsache eingeleiteten Rechtsstreits steht (MüKoZPO/Schmidt/Brinkmann aaO Rn. 17) und das Interesse des Gläubigers an der Durchführung der Zwangsvollstreckung überwiegt (BGH 4. Januar 2017 - I ZR 64/16 - Rn. 9; 4. Mai 2016 - I ZR 64/16 - Rn. 9) .
  • LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 3 Sa 862/16

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Bestimmung des zuständigen

    Auszug aus BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18
    Zuständiges "Prozessgericht" iSv. § 769 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist im Streitfall das Bundesarbeitsgericht, weil bei diesem auch die Vollstreckungsgegenklage anhängig ist (vgl. LAG Düsseldorf 16. Juni 2017 - 3 Sa 862/16 - zu II der Gründe; Zöller/Herget ZPO 32. Aufl. § 769 Rn. 3; Musielak/Voit/Lackmann ZPO 15. Aufl. § 769 Rn. 2) .
  • LAG Köln, 10.07.2013 - 6 Ta 184/13

    Unzulässige sofortige Beschwerde gegen die Versagung einer einstweiligen

    Auszug aus BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18
    Es sei nicht erkennbar, aus welchem Sachgrund diese Wertentscheidung bei der Vollstreckungsgegenklage nach §§ 767, 769 ZPO durchbrochen werden solle (vgl. LAG Nürnberg 5. Januar 2006 - 6 Ta 255/05 - zu II 2 der Gründe; LAG Bremen 24. Juni 1996 - 2 Ta 28/96 -; - ohne auf die Gesetzesänderung einzugehen - LAG Köln 10. Juli 2013 - 6 Ta 184/13 - zu II der Gründe mwN) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18
    Sie hat überdies eingewandt, die Ansprüche seien entfallen, nachdem der Zehnte Senat mit Beschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213) die Unwirksamkeit der ihrer Verurteilung zugrunde liegenden Allgemeinverbindlicherklärung vom 15. Mai 2008 (AVE VTV 2008, BAnz. Nr. 104a vom 15. Juli 2008) des VTV in der im Streitzeitraum geltenden Fassung festgestellt habe.
  • LAG Bremen, 24.06.1996 - 2 Ta 28/96

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18
    Es sei nicht erkennbar, aus welchem Sachgrund diese Wertentscheidung bei der Vollstreckungsgegenklage nach §§ 767, 769 ZPO durchbrochen werden solle (vgl. LAG Nürnberg 5. Januar 2006 - 6 Ta 255/05 - zu II 2 der Gründe; LAG Bremen 24. Juni 1996 - 2 Ta 28/96 -; - ohne auf die Gesetzesänderung einzugehen - LAG Köln 10. Juli 2013 - 6 Ta 184/13 - zu II der Gründe mwN) .
  • LAG Nürnberg, 07.05.1999 - 7 Ta 89/99

    Zwangsvollstreckung: Vorläufige Einstellung bei Vollstreckungsmaßnahmen aus

    Auszug aus BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18
    Die Zwangsvollstreckung könne auch gegen Sicherheitsleistung eingestellt oder nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werden (LAG Nürnberg 7. Mai 1999 - 7 Ta 89/99 - zu 2 der Gründe; AR/Heider 8. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 9; GK-ArbGG/Vossen Stand Dezember 2015 § 62 Rn. 39; GMP/Schleusener 9. Aufl. § 62 Rn. 50; Düwell/Lipke/Dreher 4. Aufl. § 62 Rn. 24; ErfK/Koch 18. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 2) .
  • OLG Hamm, 10.02.1993 - 17 W 23/92

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die einstweilige Einstellung der

    Auszug aus BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18
    Da das Gesetz die Interessen des Gläubigers im Verhältnis zum Schuldner in den Vordergrund stellt (Musielak/Voit/Lackmann ZPO 15. Aufl. § 769 Rn. 3; vgl. auch OLG Hamm 10. Februar 1993 - 17 W 23/92 - zu 3 b aa der Gründe) , hat der Schuldner sein Schutzbedürfnis darzulegen und nach § 769 Abs. 1 Satz 3 ZPO glaubhaft zu machen, dass es in angemessenem Verhältnis zu den Aussichten des in der Hauptsache eingeleiteten Rechtsstreits steht (MüKoZPO/Schmidt/Brinkmann aaO Rn. 17) und das Interesse des Gläubigers an der Durchführung der Zwangsvollstreckung überwiegt (BGH 4. Januar 2017 - I ZR 64/16 - Rn. 9; 4. Mai 2016 - I ZR 64/16 - Rn. 9) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2017 - L 3 KA 87/16

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18
    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist ausgeschlossen, wenn für den Antragsteller im Hauptverfahren keinerlei Erfolgsaussichten bestehen (LSG Niedersachsen-Bremen 9. Januar 2017 - L 3 KA 87/16 B ER - zu II 4 a der Gründe mwN; MüKoZPO/Schmidt/Brinkmann 5. Aufl. § 769 Rn. 4; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 76. Aufl. § 769 ZPO Rn. 6; Zöller/Herget ZPO 32. Aufl. § 769 Rn. 6) .
  • LAG Nürnberg, 05.01.2006 - 6 Ta 255/05

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18
    Es sei nicht erkennbar, aus welchem Sachgrund diese Wertentscheidung bei der Vollstreckungsgegenklage nach §§ 767, 769 ZPO durchbrochen werden solle (vgl. LAG Nürnberg 5. Januar 2006 - 6 Ta 255/05 - zu II 2 der Gründe; LAG Bremen 24. Juni 1996 - 2 Ta 28/96 -; - ohne auf die Gesetzesänderung einzugehen - LAG Köln 10. Juli 2013 - 6 Ta 184/13 - zu II der Gründe mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 25.02.2022 - 4 Sa 37/22

    Analoge Anwendung des § 769 ZPO bei Vollstreckungsgegenklage wegen nachträglicher

    Dies sieht § 769 Abs. 1 ZPO nicht vor und § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG verweist insoweit ausdrücklich nur auf die Fälle der §§ 707 und 719 ZPO, nicht aber auf § 769 ZPO (hM, vgl. LAG Nürnberg 07.05.1999 - 7 Ta 89/99 zu 2 der Gründe; 29.02.2016 - 7 Ta 17/16 Rn. 16; LAG Sachsen-Anhalt 25.09.2002 - 8 Sa 344/02, Rn. 12; LAG Düsseldorf 31.08.2020 - 4 Sa 480/20, alle juris; AR/Heider 8. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 9; GK- ArbGG/Vossen Stand Dezember 2015 § 62 Rn. 39; GMP/Schleusener 9. Aufl. § 62 Rn. 50; Düwell/Lipke/Dreher 4. Aufl. § 62 Rn. 24; ErfK/Koch 18. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 2; aA LAG Nürnberg 5. Januar 2006 - 6 Ta 255/05 - zu II 2 der Gründe; LAG Bremen 24. Juni 1996 - 2 Ta 28/96; LAG Köln 10. Juli 2013 - 6 Ta 184/13 - zu II der Gründe mwN, alle juris; offen gelassen in BAG 05.06.2018 - 10 AZR 155/18 (A), juris Rn. 11).

    Der eher versteckt liegende Wertungswiderspruch und Verstoß gegen den Gleichheitssatz ist in der Rechtsprechung bislang nur vereinzelt zutage getreten (vgl. die oben angeführten Entscheidungen) und hat insbesondere in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mangels eröffneten Rechtsweges kaum Niederschlag gefunden (erwähnt in BAG 05.06.2018 - 10 AZR 155/18 (A)).

    Da das Gesetz die Interessen des Gläubigers im Verhältnis zum Schuldner in den Vordergrund stellt, hat der Schuldner sein Schutzbedürfnis darzulegen und nach § 769 Abs. 1 Satz 3 ZPO glaubhaft zu machen, dass es in angemessenem Verhältnis zu den Aussichten des in der Hauptsache eingeleiteten Rechtsstreits steht und das Interesse des Gläubigers an der Durchführung der Zwangsvollstreckung überwiegt (BGH 4. Januar 2017 - I ZR 64/16 - Rn. 9; 4. Mai 2016 - I ZR 64/16 - Rn. 9; BAG 05.06.2018 - 10 AZR 155/18 (A) mwN).

  • LAG Düsseldorf, 31.08.2020 - 4 Sa 480/20

    Vorläufiger Weiterbeschäftigungsanspruch; Folgekündigung mit Freistellung

    Bestreitet der Arbeitgeber den vom Arbeitsgericht ausgeurteilten vorläufigen Weiterbeschäftigungsanspruch im Rechtsmittel auch unter Hinweis auf eine nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz ausgesprochene Folgekündigung, bedarf es insoweit für die Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht der Glaubhaftmachung eines unersetzbaren Nachteils (offen gelassen in BAG 05.06.2018 - 10 AZR 155/18 (A)).

    Denn dies sieht § 767 Abs. 1 ZPO nicht vor und § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG verweist insoweit ausdrücklich nur auf die Fälle der §§ 707 und 719 ZPO (wohl hM, vgl. LAG Nürnberg 07.05.1999 - 7 Ta 89/99 zu 2 der Gründe; 29.02.2016 - 7 Ta 17/16 Rn. 16; LAG Sachsen-Anhalt 25.09.2002 - 8 Sa 344/02, Rn. 12, alle juris; AR/Heider 8. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 9; GK-ArbGG/Vossen Stand Dezember 2015 § 62 Rn. 39; GMP/Schleusener 9. Aufl. § 62 Rn. 50; Düwell/Lipke/Dreher 4. Aufl. § 62 Rn. 24; ErfK/Koch 18. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 2; aA LAG Nürnberg 5. Januar 2006 - 6 Ta 255/05 - zu II 2 der Gründe; LAG Bremen 24. Juni 1996 - 2 Ta 28/96; LAG L. 10. Juli 2013 - 6 Ta 184/13 - zu II der Gründe mwN, alle juris; offen gelassen in BAG 05.06.2018 - 10 AZR 155/18 (A), juris Rn. 11).

  • LAG Hamm, 06.12.2021 - 12 Ta 378/21

    Vorläufige Weiterbeschäftigung; Zwangsvollstreckung; Unmöglichkeit

    Zudem bedarf es der Prüfung des streitigen Einwandes der Unmöglichkeit im Verfahren nach § 888 ZPO nicht, weil die Schuldnerin entweder Berufung einlegen und die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG i.V.m §§ 719, 707 ZPO beantragen oder alternativ Vollstreckungsgegenklage nach §§ 767, 769 ZPO erheben kann ( zu § 767 ZPO vgl. BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18 (A )).
  • LAG Köln, 11.09.2020 - 9 TaBV 24/20

    Vollstreckungsabwehrklage im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren -

    Da das Gesetz die Interessen des Gläubigers, hier des Betriebsrats, im Verhältnis zum Schuldner, hier der Arbeitgeberin, in den Vordergrund stellt, muss der Schuldner sein Schutzbedürfnis darlegen und nach § 769 Abs. 1 Satz 3 ZPO glaubhaft machen, dass es in angemessenem Verhältnis zu den Aussichten des in der Hauptsache eingeleiteten Rechtsstreits steht und das Interesse des Gläubigers an der Durchführung der Zwangsvollstreckung überwiegt (BAG, Beschluss vom 05. Juni 2018 - 10 AZR 155/18 (A) -, Rn. 15, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,1145
BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18 (https://dejure.org/2019,1145)
BAG, Entscheidung vom 30.01.2019 - 10 AZR 155/18 (https://dejure.org/2019,1145)
BAG, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - 10 AZR 155/18 (https://dejure.org/2019,1145)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,1145) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Einwendungen bei der Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO

  • rewis.io

    Vollstreckungsabwehrklage - Unwirksamkeit der AVE VTV 2008

  • bag-urteil.com

    Unwirksamkeit der AVE VTV 2008, Vollstreckungsabwehrklage

  • rechtsportal.de

    Vollstreckungsabwehrklage; Unwirksamkeit der AVE VTV 2008

  • rechtsportal.de

    Wirksamwerden einer Auskunft als geschäftsähnliche Handlung mit Zugang beim Empfänger

  • datenbank.nwb.de

    Vollstreckungsabwehrklage - Unwirksamkeit der AVE VTV 2008

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vollstreckungsabwehrklage - Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des VTV 2008

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 860
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18
    Die Klägerin hat gemeint, die Ansprüche seien entfallen, nachdem der Senat mit Beschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213) die Unwirksamkeit der ihrer Verurteilung zugrunde liegenden AVE VTV 2008 festgestellt habe.

    Die Vollstreckungsabwehrklage ist auch im Hinblick auf die weitere Einwendung der Klägerin statthaft, aufgrund der Entscheidung des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213) sei rückwirkend die Rechtsgrundlage für ihre Verurteilung entfallen.

    Die Klägerin kann gegen die Zwangsvollstreckung aus Nr. 4 des Urteils vom 11. August 2011 wegen § 767 Abs. 2 ZPO auch nicht mit Erfolg geltend machen, dass der Senat mit Beschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213) die Unwirksamkeit der AVE VTV 2008 festgestellt hat.

    Für die analoge Anwendung von § 79 Abs. 2 Satz 3 BVerfGG ist kein Raum (offengelassen von BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 67, BAGE 156, 213) .

    Die Formulierung "in absehbarer Zeit" in § 98 Abs. 1 ArbGG ist § 47 Abs. 2 VwGO entlehnt (BT-Drs. 18/1558 S. 45; vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 45, BAGE 156, 213) .

  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16

    Vollstreckungsabwehrklage - Beschäftigungstitel - Unmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18
    Entscheidend ist die letzte im Rechtsmittelzug ergangene Entscheidung, sie bestimmt Umfang und Tragweite der Rechtskraft (BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 12 mwN, BAGE 162, 221) .

    Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Vollstreckung des Titels durch die Beklagte unzweifelhaft nicht mehr drohte (vgl. BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 15 mwN, BAGE 162, 221) .

    Die Klägerin war nach § 767 Abs. 2 ZPO nicht gehalten, die Einwendung mit einer Berufung geltend zu machen, selbst wenn ihr dies möglich gewesen wäre (BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 14 mwN, BAGE 162, 221) .

  • BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2723/06

    Keine Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens (§ 580 Nr 6

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18
    Nachträglich entstandene Umstände, die den Subsumtionsschluss infrage stellen, den das Gericht aufgrund einer von ihm für wirksam erachteten Rechtsnorm in Bezug auf den entscheidungserheblichen Tatsachenstoff gezogen hat, haben keine Auswirkungen auf die Rechtskraft und begründen grundsätzlich auch keine Einwendung gegen den titulierten Anspruch iSv. § 767 ZPO (vgl. BGH 12. November 2015 - IX ZR 313/14 - Rn. 4; vgl. auch BVerfG 19. Dezember 2006 - 1 BvR 2723/06 - Rn. 15, BVerfGK 10, 99) .

    bb) In bestimmten, von ihm gesondert geregelten Fällen hat der Gesetzgeber der Einzelfallgerechtigkeit und dem Individualrechtsschutz im Vollstreckungsverfahren ausnahmsweise Vorrang vor der ihrerseits verfassungsrechtliche Legitimität beanspruchenden Rechtskraft und Bestandskraft eingeräumt (vgl. BVerfG 19. Dezember 2006 - 1 BvR 2723/06 - Rn. 14, BVerfGK 10, 99; Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge BVerfGG Stand Juni 2018 § 79 Rn. 3 f.) .

  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 541/91

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Versäumnisurteil -

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18
    Er kann die Handlung innerhalb der gesetzten Frist vornehmen oder die Frist ablaufen lassen und schuldet dann nur noch die Entschädigungssumme (BAG 28. Oktober 1992 - 10 AZR 541/91 - zu II 3 b der Gründe; Schwab/Weth/Tiedemann 5. Aufl. ArbGG § 61 Rn. 54) .

    Er kann jedoch auch nach Ablauf der vom Arbeitsgericht gesetzten Frist noch erfüllt werden (BAG 28. Oktober 1992 - 10 AZR 541/91 - zu II 3 b der Gründe) .

  • BGH, 02.07.2009 - I ZR 146/07

    Mescher weis

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18
    Mit einer solchen Klage würde vielmehr unzulässigerweise die Richtigkeit des Urteils infrage gestellt (vgl. BGH 2. Juli 2009 - I ZR 146/07 - Rn. 19, BGHZ 181, 373; MüKoZPO/Schmidt/Brinkmann 5. Aufl. § 767 Rn. 70) .

    aa) Hat sich die höchstrichterliche Rechtsprechung gewandelt, kann eine Vollstreckungsabwehrklage ungeachtet der eingetretenen materiellen Rechtskraft begründet sein, wenn der Schuldner zur Erbringung künftig fällig werdender wiederkehrender Leistungen verurteilt oder gegen ihn ein für die Zukunft wirkendes Verbot tituliert wurde und die Rechtslage nach höchstrichterlicher Rechtsprechung künftig zweifelsfrei anders zu beurteilen ist (vgl. BGH 2. Juli 2009 - I ZR 146/07 - Rn. 19 ff., BGHZ 181, 373) .

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18
    Bestand jedoch zwischen den Parteien über die Wirksamkeit der AVE kein Streit und waren auch von Amts wegen keine ernsthaften Zweifel gerechtfertigt, war ihre gerichtliche Überprüfung entbehrlich (vgl. nur BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - zu A II 2 b aa der Gründe, BAGE 101, 357) .
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18
    § 79 Abs. 2 BVerfGG ist analog anzuwenden, wenn das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit einer Norm mit dem Grundgesetz festgestellt hat (BVerfG 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 - zu D 1 der Gründe, BVerfGE 81, 363) .
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

    Zum Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vom

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18
    Die analoge Anwendung von § 79 Abs. 2 BVerfGG kommt auch in Betracht, wenn die angegriffene rechtskräftige Entscheidung auf der vom Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärten Auslegung einer Norm beruht (BVerfG 6. Dezember 2005 - 1 BvR 1905/02 - Rn. 39, BVerfGE 115, 51) .
  • BGH, 17.10.1996 - IX ZR 293/95

    Darlegung der Klageforderung gegenüber einem später pfändenden anderen Gläubiger

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18
    Dazu sind regelmäßig bestimmte Tatsachen zu behaupten, die wenigstens einen einzelnen Lebensvorgang erkennen lassen, dem aus Rechtsgründen ein Erlöschen der geltend gemachten Forderung zu entnehmen ist (vgl. BGH 17. Oktober 1996 - IX ZR 293/95 - zu II 2 b der Gründe) .
  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 190/89

    Darlegungs- und Beweislast im Zeitpunkt des Zustandekommens eines Vertrages

    Auszug aus BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18
    bb) Auch für den Zugang einer Auskunft gilt die allgemeine prozessuale Regel, wonach grundsätzlich der Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast für die rechtsbegründenden Tatbestandsmerkmale trägt, während der Anspruchsgegner die rechtsvernichtenden, rechtshindernden und rechtshemmenden Tatbestandsmerkmale darlegen und ggf. beweisen muss (BAG 20. April 2010 - 3 AZR 553/08 - Rn. 37; BGH 14. Januar 1991 - II ZR 190/89 - zu I 3 der Gründe, BGHZ 113, 222) .
  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 80/88

    Unterrichtung über die Nichteinlösung der Lastschrift im

  • BAG, 04.10.1989 - 4 AZR 396/89

    Auskunftsanspruch - Fortgeltung - Umwandlung

  • BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09

    Entgeltklage - Verfahrensaussetzung - Postmindestlohnverordnung

  • BAG, 11.07.1975 - 5 AZR 273/74

    Schadensersatz: Annahme einer Leistung an Erfüllungs Statt

  • BGH, 10.03.2010 - IV ZR 264/08

    Auskunftspflichtverletzung des Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten:

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 553/08

    Betriebliche Altersversorgung - "Dienstunfähigkeit iSd. Leistungsordnung des

  • BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 5/11

    Entgeltansprüche nach dem TV Mindestlohn Briefdienstleistungen - Wirksamkeit der

  • BGH, 17.09.2013 - II ZR 142/12

    Rechtsstreit um die Erfüllung einer Einlageschuld: Darlegungs- und Beweislast;

  • BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • BGH, 12.11.2015 - IX ZR 313/14

    Insolvenzforderung: Anmeldung einer Forderung aus mangelhaftem Darlehensvertrag

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 377/14

    Befristung - Leiharbeitnehmer - Fortsetzung der Tätigkeit im Entleiherbetrieb

  • BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 190/17

    Umfang der Revisionszulassung - Vertragsstrafe - arbeitnehmerseitige

  • LAG Hessen, 19.01.2018 - 10 Sa 1277/17

    Will der Bauarbeitgeber im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage bei einer

  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 35/11

    Vollstreckungsabwehrklage - Unterlassungstitel - Herausgabe eines

  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 82/13

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung in einem notariellen

  • BGH, 03.11.2015 - II ZR 446/13

    Zwangsvollstreckung gegen eine BGB-Gesellschaft: Aktivlegitimation für eine

  • BAG, 20.12.2022 - 9 AZR 266/20

    Verjährung von Urlaubsansprüchen nur nach Belehrung

    Grundsätzlich hat derjenige, der aus einer ihm günstigen Norm Rechte herleitet, deren tatsächliche Voraussetzungen darzulegen und für den Fall, dass die Gegenseite seinen Vortrag bestreitet, zu beweisen (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 10 AZR 155/18 - Rn. 24, BAGE 165, 220) .
  • BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 275/18

    Zulässigkeit der Berufung - Antragsänderung in der Berufungsinstanz - Umfang der

    Nur so kann das Revisionsgericht feststellen, ob die gerügte Verletzung für das Urteil kausal war (vgl. zu § 139 Abs. 2 ZPO: BAG 30. Januar 2019 - 10 AZR 155/18 - Rn. 32; 22. März 2018 - 8 AZR 190/17 - Rn. 32; zu § 139 Abs. 3 ZPO: BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 41, BAGE 154, 337) .
  • BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 276/18

    Zulässigkeit der Berufung - Antragsänderung in der Berufungsinstanz - Umfang der

    Nur so kann das Revisionsgericht feststellen, ob die gerügte Verletzung für das Urteil kausal war (vgl. zu § 139 Abs. 2 ZPO: BAG 30. Januar 2019 - 10 AZR 155/18 - Rn. 32; 22. März 2018 - 8 AZR 190/17 - Rn. 32; zu § 139 Abs. 3 ZPO: BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 41, BAGE 154, 337) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht