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   BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 163/09   

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https://dejure.org/2010,1837
BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 163/09 (https://dejure.org/2010,1837)
BAG, Entscheidung vom 21.04.2010 - 10 AZR 163/09 (https://dejure.org/2010,1837)
BAG, Entscheidung vom 21. April 2010 - 10 AZR 163/09 (https://dejure.org/2010,1837)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Bonus - Zusage durch konkludentes Verhalten

  • openjur.de

    Anspruch auf Zahlung eines Jahresbonus; Zusage durch konkludentes Verhalten

  • Bundesarbeitsgericht

    Anspruch auf Zahlung eines Jahresbonus - Zusage durch konkludentes Verhalten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB
    Anspruch auf Zahlung eines Jahresbonus - Zusage durch konkludentes Verhalten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zusage bezüglich einer jährlichen Bonuszusage durch konkludentes Verhalten (Zahlung in der Vergangenheit); Unmaßgeblichkeit der unterschiedlichen Höhe der Zahlung; Auslegung eines konkludent angenommenen Angebots

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Jahresbonuszahlung - betriebliche Übung

  • bag-urteil.com

    Anspruch auf Zahlung eines Jahresbonus - Zusage durch konkludentes Verhalten

  • Betriebs-Berater

    Zusage eines Jahresbonus durch konkludentes Verhalten

  • hensche.de

    Arbeitsvertrag, Bonus

  • rewis.io

    Anspruch auf Zahlung eines Jahresbonus - Zusage durch konkludentes Verhalten

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch auf Zahlung eines Jahresbonus - Zusage durch konkludentes Verhalten

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Jahresbonus - Zusage durch konkludentes Verhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusage bezüglich einer jährlichen Bonuszusage durch konkludentes Verhalten [Zahlung in der Vergangenheit]; Unmaßgeblichkeit der unterschiedlichen Höhe der Zahlung; Auslegung eines konkludent angenommenen Angebots

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zusage eines Bonus aufgrund konkludenten Verhaltens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bonusanspruch wegen regelmäßiger, vorbehaltloser Zahlung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 808
  • BB 2010, 2311
  • DB 2010, 1832
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.2008 - 22 Sa 35/08

    Betriebliche Übung - konkludente Vertragsänderung - Jahresbonus - freiwillige

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 163/09
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 21. Oktober 2008 - 22 Sa 35/08 - aufgehoben.
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 163/09
    Der Anspruch auf die nach billigem Ermessen festzusetzende Bonuszahlung basiert auf demselben Lebenssachverhalt wie der Anspruch auf einen bestimmten konkludent vereinbarten oder üblichen Bonus, nämlich auf einer Absprache der Parteien (vgl. BGH 4. April 2006 - X ZR 122/05 - BGHZ 167, 139).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZR 181/03

    Rollenantriebseinheit II

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 163/09
    Im Anwendungsbereich von § 315 Abs. 3 BGB kann die Klage auch unmittelbar auf Zahlung des nach Meinung des Gläubigers angemessenen Betrags gerichtet werden, ohne dass ein gesondertes Gestaltungsurteil ergehen müsste (vgl. BGH 26. September 2006 - X ZR 181/03 - mwN, NJW-RR 2007, 103).
  • BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 123/95

    13. Monatseinkommen - Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 163/09
    Das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung enthält ein kollektives Element (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 15, BAGE 118, 16; 6. Dezember 1995 - 10 AZR 123/95 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 186 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 68).
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 970/06

    Überschussbeteiligung - Pensionskasse

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 163/09
    Nach § 322 Abs. 1 ZPO ergibt sich der als Rechtsschutzbegehren aufgefasste prozessuale Anspruch durch den Klageantrag und den dazugehörigen Lebenssachverhalt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 14, AP BGB § 242 Ruhegehalt - Pensionskassen Nr. 6; 17. April 2002 - 5 AZR 400/00 - zu II 1 der Gründe, AP ZPO § 322 Nr. 34).
  • BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 60/03

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Urteils über eine Wandelungsklage

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 163/09
    Der Anspruch der Klägerin richtet sich bei natürlicher Betrachtungsweise auf ein einheitliches Ziel (vgl. BGH 19. November 2003 - VIII ZR 60/03 - BGHZ 157, 47).
  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 163/09
    a) Es kann dahinstehen, ob es sich wegen des Einzelfallcharakters der Zahlungen um eine sogenannte nichttypische Erklärung handelt, deren Würdigung nur einer eingeschränkten Überprüfung durch den Senat unterliegt (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - zu II 2 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 11 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 139), oder ob der Erklärungswert des Verhaltens der Beklagten in vollem Umfang revisionsrechtlich zu überprüfen ist.
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 400/00

    Eingruppierung - Rechtskraft

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 163/09
    Nach § 322 Abs. 1 ZPO ergibt sich der als Rechtsschutzbegehren aufgefasste prozessuale Anspruch durch den Klageantrag und den dazugehörigen Lebenssachverhalt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 14, AP BGB § 242 Ruhegehalt - Pensionskassen Nr. 6; 17. April 2002 - 5 AZR 400/00 - zu II 1 der Gründe, AP ZPO § 322 Nr. 34).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 500/05

    Vielflieger - Bonusmeilen - Herausgabeanspruch

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 163/09
    Das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung enthält ein kollektives Element (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 15, BAGE 118, 16; 6. Dezember 1995 - 10 AZR 123/95 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 186 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 68).
  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten -

    Es ist gerade typisch für eine vom Betriebsergebnis abhängige Sonderzahlung, dass deren Höhe schwanken kann (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 163/09 - Rn. 17) .
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer aus einem tatsächlichen Verhalten des Arbeitgebers auf ein Angebot schließen konnte, das er gemäß § 151 BGB durch schlüssiges Verhalten angenommen hat (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 163/09 - Rn. 11, 17, AP BGB § 151 Nr. 5) .
  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Es bedarf daher eines kollektiven Bezugs, da bloße Einzelmaßnahmen des Arbeitgebers nicht dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz unterliegen (BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 372/10 - Rn. 20; 24. Januar 2012 - 9 AZR 131/11 - Rn. 25; 21. Oktober 2009 - 10 AZR 664/08 - Rn. 29; ähnlich zur betrieblichen Übung BAG 21. April 2010 - 10 AZR 163/09 - Rn. 11, 13; zum erforderlichen kollektiven Bezug bei der Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes nach § 75 Abs. 1 BetrVG ausf.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 709/11

    Feststellungsinteresse - betriebliche Übung - Kombination von

    Eine betriebliche Übung bezieht sich auf eine Vielzahl von Arbeitnehmern oder zumindest eine abgrenzbare Gruppe, ohne dass individuelle Besonderheiten die vertraglichen Beziehungen gestalten (BAG 21.4.2010 - 10 AZR 163/09 - Rn. 11, NZA 2010, 808).

    Ergibt sich ein Anspruch dem Grunde nach, ist der Arbeitgeber im Rahmen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast gehalten, dazu vorzutragen, nach welchen Kriterien die Höhe der Zahlung bestimmt wurde (BAG 21.4.2010 - 10 AZR 163/09 - Rn. 21, a.a.O.).

    Aus Gehaltsmitteilungen ergibt sich ein für den Leistungszweck erbrachter Zahlungen maßgeblicher Anhalt (vgl. BAG 21.4.2010 - 10 AZR 163/09 - Rn. 19, a.a.O.; 24.3.2010 - 10 AZR 43/09 - Rn. 22, NZA 2010, 759).

    (bbb) Wenn über den Grund eines Anspruchs für jede Abrechnungsperiode neu entschieden werden soll, wird darauf typischerweise besonders hingewiesen (vgl. BAG 21.4.2010 - 10 AZR 163/09 - Rn. 17, NZA 2010, 808).

    Ihrer Verfahrenspflicht, im Rahmen einer abgestufter Darlegungslast die behauptete Regelhaftigkeit zu wiederlegen und ggf. Gutdünken oder Einzelfallentscheidungen zu konkretisieren (BAG 21.4.2010 - 10 AZR 163/09 - Rn. 21, NZA 2010, 808), kam die Beklagte auch mit ihrer Einlassung vor der Berufungskammer nicht nach.

    Hieraus folgt nicht, dass und inwieweit die Klägerseite auf die Einmaligkeit der jeweiligen Gewährung hingewiesen worden sein sollte (vgl. hierzu BAG 21.4.2010 - 10 AZR 163/09 - Rn. 17, NZA 2010, 808).

    Es wäre Sache der Beklagten gewesen, im Rahmen abgestufter Darlegungslast dazu vorzutragen, aus welchen Gründen und mit welchen Maßgaben die Zahlungen in bestimmten (für das Gericht nicht ersichtlichen Fällen) abweichend erfolgt sein mochten (BAG 21.4.2010 - 10 AZR 163/09 - Rn. 21, a.a.O.).

  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 650/09

    Betriebsrente - betriebliche Übung - Urteilsergänzung

    Das Institut der betrieblichen Übung enthält ein kollektives Element (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 163/09 - Rn. 11, AP BGB § 151 Nr. 5; 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 15, BAGE 118, 16) .
  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 120/13

    Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

    Es bedarf daher eines kollektiven Bezugs, da bloße Einzelmaßnahmen des Arbeitgebers nicht dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz unterliegen (BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 372/10 - Rn. 20; 24. Januar 2012 - 9 AZR 131/11 - Rn. 25; 21. Oktober 2009 - 10 AZR 664/08 - Rn. 29; ähnlich zur betrieblichen Übung BAG 21. April 2010 - 10 AZR 163/09 - Rn. 11, 13; zum erforderlichen kollektiven Bezug bei der Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes nach § 75 Abs. 1 BetrVG ausf.
  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 251/12

    Tantiemeanspruch - Entstehungsgrund - Auslegung von Leistungsverhalten

    Eine betriebliche Übung bezieht sich auf eine Vielzahl oder zumindest auf eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern, ohne dass individuelle Besonderheiten die vertraglichen Beziehungen gestalten; das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung enthält ein kollektives Element (vgl. BAG 21. April 2010 - 10 AZR 163/09 - Rn. 11; 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 15, BAGE 118, 16) .

    Naheliegend (und wahrscheinlich) ist vielmehr, dass nach §§ 133, 157 BGB die Annahme gerechtfertigt ist, die Beklagte habe sich zumindest kraft konkludenter Abrede dem Grunde nach zur Zahlung einer Tantieme verpflichtet und lediglich vorbehalten, nach § 315 BGB jährlich über deren Höhe zu bestimmen (zu einer ähnlichen Auslegung von Leistungsverhalten vgl. BAG 21. April 2010 - 10 AZR 163/09 -) .

  • LAG Baden-Württemberg, 10.01.2022 - 9 Sa 66/21

    Vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt für Jahressonderzahlung - AGB-Kontrolle -

    Nach § 322 Abs. 1 ZPO ergibt sich der als Rechtsschutzbegehren aufgefasste prozessuale Anspruch durch den Klageantrag und den dazugehörigen Lebenssachverhalt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BAG, Urteil vom 21. April 2010 - 10 AZR 163/09 -, Rn. 23, juris).

    Eine konkludente Zusage künftiger Bonuszahlungen ist nicht bereits deshalb zu verneinen, weil die Zahlung nicht in einer bestimmten Höhe zugesagt worden ist (BAG, Urteil vom 21. April 2010 - 10 AZR 163/09 -, juris).

  • LAG München, 28.07.2016 - 3 Sa 1042/15

    Leistungsbonus, variable Vergütung, Ermessensentscheidung, billiges Ermessen,

    Ein Anspruch aufgrund einer individuellen arbeitsvertraglichen konkludenten Abrede setzt voraus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehrfach einen jährlichen Bonus gezahlt hat und im Zusammenhang mit Äußerungen oder durch schlüssiges Verhalten darin die Zusage liegt, auch künftig einen Bonus zahlen zu wollen (vgl. BAG, Urteil vom 21.04.2010 - 10 AZR 163/09 - NZA 2010, 808, Rn. 14 ff.).

    Typischerweise hängt die Bonuszahlung von unterschiedlichen Voraussetzungen wie dem Betriebsergebnis oder der persönlichen Leistung des Arbeitnehmers ab und schwankt daher (vgl. BAG, Urteil vom 21.04.2010, a.a.O., Rn. 17).

  • ArbG Köln, 09.10.2019 - 18 Ca 3535/19

    Unterlassene Zielvereinbarung, Bonus, Primäranspruch und Schadensersatz

    4) Die von der Klägerin angestellten Vermutungen hinsichtlich der von der Beklagten mit der Nichtauszahlung des Bonus' verfolgten Zwecke (Mobbing, Herausdrängen) führen ebenso wenig dazu, dass die Anspruchsvoraussetzungen für den Bonusanspruch in Höhe von 5.000,00 Euro als gegeben angesehen werden können wie der Umstand, dass der Bonus offensichtlich für die Kalenderjahre 2012 - 2014 zur Auszahlung gelangt ist (vgl. allg. zu einer Anspruchsbegründung kraft "individueller Übung" etwa: BAG, Urteil vom 21. April 2010 - 10 AZR 163/09 -, Rn. 14 ff., juris; Urteil vom 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 -, Rn. 16, juris).

    Dass es für die Arbeitsleistung der Klägerin an einer üblichen Vergütung überhaupt fehlte (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 21. April 2010 - 10 AZR 163/09 -, Rn. 22, juris; Staudinger/Richardi/Fischinger, § 612 BGB Rn. 61; Greiner in: Preis, Der Arbeitsvertrag, 5. Aufl. 2015, Z 5 Zielvereinbarungen, Rn. 40; HWK/Thüsing § 611a BGB, Rn. 268), ist nicht ersichtlich.

  • LAG Baden-Württemberg, 01.12.2010 - 22 Sa 40/10

    Anspruch auf Zahlung eines Jahresbonus - Zusage durch konkludentes Verhalten

  • LAG Düsseldorf, 30.09.2011 - 10 Sa 119/11

    Arbeitsentgelt (Tantiemen

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 149/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 148/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 164/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 150/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 179/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 151/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • LAG Nürnberg, 11.10.2013 - 8 Sa 756/12

    Urlaub - Übertragung - Anforderungen an die Geltendmachung

  • LAG Baden-Württemberg, 12.10.2021 - 11 Sa 33/21

    Betriebliche Übung - Aufhebung durch Freiwilligkeitsvorbehalt in späterem

  • LAG München, 14.12.2016 - 8 Sa 1064/15

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Boni - Billiges Ermessen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2018 - 8 Sa 1/18

    Dienstwagen - Privatnutzung - Auslegung eines Vergleichs

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 13.04.2021 - 3 Ca 242/20

    Betriebliche Übung - Aufhebung durch Freiwilligkeitsvorbehalt - Sonderzahlung -

  • LAG München, 14.12.2016 - 8 Sa 1066/15

    Kein Anspruch auf Bonuszahlungen nach der Formel "Zielbonus x Leistungsfaktor x

  • LAG München, 14.12.2016 - 8 Sa 1065/15

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Boni - Billiges Ermessen

  • ArbG Rheine, 22.05.2014 - 2 Ca 1372/13
  • LAG Hamm, 21.11.2013 - 15 Sa 1092/13

    Anspruch auf Sondervergütung

  • LAG Hamm, 13.05.2016 - 16 Sa 1652/15

    Betriebliche Übung; doppelte Schriftformklausel; Widerrufsvorbehalt

  • LAG Hessen, 11.05.2015 - 7 Sa 279/13

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Arbeitnehmers auf Zahlung von Boni

  • ArbG Solingen, 29.07.2014 - 1 Ca 311/14

    Freiwilligkeitsvorbehalt, betriebliche Übung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.2021 - 2 Sa 20/21

    Funktionszulage - vertraglicher Anspruch - Ablösung durch Einführung einer

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