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   BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 167/97   

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BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 167/97 (https://dejure.org/1997,2699)
BAG, Entscheidung vom 06.08.1997 - 10 AZR 167/97 (https://dejure.org/1997,2699)
BAG, Entscheidung vom 06. August 1997 - 10 AZR 167/97 (https://dejure.org/1997,2699)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feuerwehrzulage - Angestellte des feuerwehrtechnischen Dienstes - Einsatzdienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 2332
  • NZA-RR 1998, 91
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 17.90

    Feuerwehrzulage - Einsatzdienst - Brandbekämpfungsdienst - Hilfeleistungsdienst

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 167/97
    Entsprechend hat auch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 C 17.90 - DÖD 1991, 282 und Urteil vom 21. März 1996 - 2 C 24.95 - ZTR 1996, 380) hinsichtlich der Verpflichtung zur Zahlung der Feuerwehrzulage an Beamte entschieden, daß anspruchsberechtigt nur solche Feuerwehrbeamte sind, die aktiv im Brandbekämpfungs- bzw. Hilfeleistungsdienst vor Ort eingesetzt sind.
  • BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 160/92

    Begründung weiterer Ausschluss- und Kürzungstatbestände einer betrieblichen oder

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 167/97
    Dieser Zweck der Feuerwehrzulage folgt aus den jeweiligen Voraussetzungen und sonstigen Merkmalen der Leistung (BAG, Urteile vom 24. März 1993 - 10 AZR 160/92 - AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 11. Dezember 1996 - 10 AZR 359/96 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 167/97
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 60, 219, 224 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, m.w.N.; BAG, Urteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 -AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, m.w.N.; Schaub, Auslegung und Regelungsmacht von Tarifverträgen, NZA 1994, 597 ff.).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 167/97
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 60, 219, 224 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, m.w.N.; BAG, Urteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 -AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, m.w.N.; Schaub, Auslegung und Regelungsmacht von Tarifverträgen, NZA 1994, 597 ff.).
  • BAG, 06.10.1965 - 4 AZR 189/64

    Krankentransportfahrer - Feuerwehrtechnischer Dienst - Brandschutz -

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 167/97
    Vom Zweck einer Feuerwehr her gesehen, liegt feuerwehrtechnischer Dienst immer dann vor, wenn die zu beurteilende Tätigkeit unmittelbar dem Brandschutz dient (BAG, Urteile vom 6. Oktober 1965 - 4 AZR 189/64 - AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT; vom 22 März 1990 - 6 AZR 411/88 - n.v.; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler, BAT, Stand Mai 1997, SR 2 x Erl. 1).
  • BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 411/88

    Anspruch auf Überstundenvergütung für die tatsächlichen Einsatzzeit in einer

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 167/97
    Vom Zweck einer Feuerwehr her gesehen, liegt feuerwehrtechnischer Dienst immer dann vor, wenn die zu beurteilende Tätigkeit unmittelbar dem Brandschutz dient (BAG, Urteile vom 6. Oktober 1965 - 4 AZR 189/64 - AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT; vom 22 März 1990 - 6 AZR 411/88 - n.v.; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler, BAT, Stand Mai 1997, SR 2 x Erl. 1).
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 224/93

    Außenwohngruppe

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 167/97
    Bei der Tarifauslegung ist - entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung - zunächst von dem Tarifwortlaut auszugehen und sodann über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien sowie der von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnorm mitzuberücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (BAG, Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 24.95

    Beamtenrecht: Anspruch auf Zulagen von Feuerwehrbeamten im Leitstellendienst

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 167/97
    Entsprechend hat auch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 C 17.90 - DÖD 1991, 282 und Urteil vom 21. März 1996 - 2 C 24.95 - ZTR 1996, 380) hinsichtlich der Verpflichtung zur Zahlung der Feuerwehrzulage an Beamte entschieden, daß anspruchsberechtigt nur solche Feuerwehrbeamte sind, die aktiv im Brandbekämpfungs- bzw. Hilfeleistungsdienst vor Ort eingesetzt sind.
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 167/97
    Eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats könnte einen Vergütungsanspruch der Klägerin nicht begründen (BAG, Urteil vom 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - BAGE 65, 163 = AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG).
  • BAG, 11.12.1996 - 10 AZR 359/96

    Sicherheitszulage für Teilzeitkräfte

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 167/97
    Dieser Zweck der Feuerwehrzulage folgt aus den jeweiligen Voraussetzungen und sonstigen Merkmalen der Leistung (BAG, Urteile vom 24. März 1993 - 10 AZR 160/92 - AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 11. Dezember 1996 - 10 AZR 359/96 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).
  • LAG Hamm, 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94

    Feuerwehrzulage: Einstellung der Zahlung

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 204/17

    Arbeitszeit von arbeitsvertraglich bei der Berliner Feuerwehr angestellten

    Vom Zweck einer Feuerwehr her gesehen ist inhaltlich eine Tätigkeit erforderlich, die unmittelbar dem Brandschutz dient (so zur SR 2x BAT: BAG 6. August 1997 - 10 AZR 167/97 - zu II 2 der Gründe; 22. März 1990 - 6 AZR 411/88 - zu II 1 der Gründe; vgl. auch BAG 6. Oktober 1965 - 4 AZR 189/64 -) .

    Für eine unmittelbare Brandbekämpfung genügt es - ist aber auch erforderlich -, wenn Beschäftigte bei der Bekämpfung von Bränden oder zur Beseitigung sonstiger Notstände Hilfsdienste leisten und damit die eigentliche Brandbekämpfung oder Hilfsleistung erst ermöglichen oder zumindest unterstützen (zur SR 2x BAT: BAG 22. Juli 1998 - 4 AZR 662/97 - zu II 3 a aa der Gründe, BAGE 89, 246; 22. März 1990 - 6 AZR 411/88 - zu II 1 der Gründe; zum TV AL BAG 11. September 1959 - 1 AZR 56/59 - zum Begriff des Einsatzdienstes und dessen Verhältnis zum Begriff des feuerwehrtechnischen Dienstes BAG 6. August 1997 - 10 AZR 167/97 - zu II 3 der Gründe) .

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Diese Tätigkeiten sind in schwierigen Situationen (Brand, Notfällen, Naturkatastrophen usw.) unter physischer und psychischer Belastung schnell und verantwortlich, sowie in Einsätzen unter widrigsten äußersten Bedingungen, die mit vielfältigen Risiken für Leben und Gesundheit verbunden sind, zu erbringen (BAG 6. August 1997 - 10 AZR 167/97 - zu II 3 der Gründe) .
  • ArbG Stuttgart, 02.07.2014 - 11 Ca 291/14

    Eingruppierung eines Gerätewartes der Feuerwehr

    Deswegen hat das Bundesarbeitsgericht den Einsatzsachbearbeiter in einer Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle zu den Angestellten im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst gezählt, weil der Begriff der technischen Angestellten nicht auf solche beschränkt werden dürfe, die "unmittelbar am Gerät" arbeiten (BAG 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 - Juris Rz. 47; 06.08.1997 - 10 AZR 167/97 - Juris Rz. 32, 33; 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 - Juris Rz. 37).

    Nach Auffassung und Willen der Tarifvertragsparteien zählt der dort genannte Personenkreis nicht zum feuerwehrtechnischen Dienst, weil er gerade nicht mir der unmittelbaren Brandbekämpfung betraut ist (BAG 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 - aaO; 06.08.1997 - 10 AZR 167/97 - aaO; 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 - aaO; LAG Hamm 09.03.1989 - 17 Sa 1524/88 - Juris; Leitsatz zu einem Angestellten, der für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten in einer Kreisschlauchpflegerei angestellt ist).

    Denn die Sonderregelungen über Beschäftige im Einsatzdienst nach dessen Nr. 2 Abs. 2 gelten nur für Beschäftigte, die hauptamtlich im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst beschäftigt sind, Nr. 1 zu § 1 Abs. 1 der Vorschrift (BAG 06.08.1997 - 10 AZR 167/97 - Rz. 28, Juris zu Satz 2 der Übergangsvorschrift zu Nr. 2 Satz 2 der SR 2 X BAT-O iVm Nr. 1 der SR 2 X BAT-O; zur Abgrenzung zwischen feuerwehrtechnischem Dienst und Einsatzdienst vgl. auch BAG 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 - Rz. 48, Juris; Bundesverwaltungsgericht 21.03.1996 - 2 C 24/95 - Rz. 23, Juris).

  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 662/97

    Eingruppierung: Einsatzsachbearbeiter in Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle

    Die Einsatzsachbearbeiter in einer Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle sind daher Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst (so auch BAG Urteil vom 22. März 1990, aaO; BAG Urteil vom 6. August 1997 - 10 AZR 167/97 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O SR 2 x = EzBAT SR 2 x BAT Einsatzdienst Nr. 2; LAG Hamm Urteil vom 9. Februar 1995 - 17 Sa 1179/94 - ZTR 1995, 367; a.A. Claus, Lexikon der Eingruppierung, Stand Januar 1996, Stichwort "Feuerwehr-Einsatz-Leitstellen").

    Es ist also erforderlich, daß die Bediensteten dem feuerwehrtechnischen Dienst angehören und regelmäßig zur unmittelbaren Brandbekämpfung und zum Hilfsdienst herangezogen werden (vgl. BAG Urteil vom 6. August 1997, aaO; aus der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte für die Feuerwehrzulage für Beamte z.B. Bundesverwaltungsgericht Urteile vom 21. März 1996 - 2 C 24.95 - ZTR 1996, 380 f. zur Zulagenberechtigung von Feuerwehrbeamten im Leitstellendienst; vom 27. Juni 1991 - 2 C 17.90 - EzBAT SR 2 x BAT Einsatzdienst Nr. 1: Aktiver Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst erforderlich).

  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 16/19

    Bereitschaftszeit in einer Rettungsdienstleitstelle

    Dies gilt auch, wenn die Einsatzleitzentrale einer städtischen Berufsfeuerwehr auch Notrufe bezüglich des medizinischen Rettungsdienstes entgegennimmt (vgl. BAG 6. August 1997 - 10 AZR 167/97 -) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 3 Sa 871/12

    Angestellte im feuerwehrtechnischen Dienst in der Leitstelle der Berliner

    Mit der unmittelbaren Brandbekämpfung sind aber nicht nur die Angestellten beschäftigt, die vor Ort ein Feuer bekämpfen, sondern auch diejenigen Angestellten, die bei der Bekämpfung von Bränden oder zur Beseitigung sonstiger Notstände Hilfsdienste leisten und damit durch ihre Tätigkeit die eigentliche Brandbekämpfung oder die Hilfsleistung erst ermöglichen oder zumindest unterstützen (so BAG 6. August 1997 - 10 AZR 167/97 - Juris-Rn. 32, ZTR 1998, 35).

    Die Tätigkeit in einer Leitstelle einer Berufsfeuerwehr, in der wie im vorliegenden Fall, die Notrufe, die den Brandschutz, die technische Hilfeleistung und den medizinischen Rettungsdienst betreffen, entgegengenommen sowie die Einsätze gelenkt und organisiert werden, erfüllt dieses Merkmal (vgl. BAG 6. August 1997 - 10 AZR 167/97 - Juris-Rn. 33, aaO).

  • BAG, 24.06.2020 - 6 AZR 15/19

    Feuerwehr - Arbeitszeitreduzierung - Feiertag - Gleichbehandlung

    Diese Tätigkeiten sind in schwierigen Situationen (Brand, Notfällen, Naturkatastrophen usw.) unter physischer und psychischer Belastung schnell und verantwortlich, sowie in Einsätzen unter widrigsten Bedingungen, die mit vielfältigen Risiken für Leben und Gesundheit verbunden sind, zu erbringen (BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 34; 6. August 1997 - 10 AZR 167/97 - zu II 3 der Gründe) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.08.2022 - 8 Sa 261/19

    Eingruppierung - Brandschutzprüfer

    Vom Zweck einer Feuerwehr her gesehen, liegt feuerwehrtechnischer Dienst immer dann vor, wenn die zu beurteilende Tätigkeit unmittelbar dem Brandschutz dient ( BAG, Urteil vom 06.10.1965 - 4 AZR 189/64 - AP. Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 - Rn. 37; Urteil vom 06.08.1997 - 10 AZR 167/97 - Rn. 32, juris ).
  • BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 688/10

    Eingruppierung eines Sachgebietsleiters Brand- und Zivilschutz

    Das Landesarbeitsgericht ist jedoch zutreffend davon ausgegangen, dass die hierfür erforderlichen tatsächlichen Voraussetzungen vom Kläger nicht hinreichend dargelegt worden sind, so dass dahinstehen kann, ob die Tätigkeit des Klägers überhaupt dem feuerwehrtechnischen Dienst iSd. SR 2x BAT-O unterfällt (vgl. insoweit zum Begriff des feuerwehrtechnischen Dienstes ua. BAG 6. Oktober 1965 - 4 AZR 189/64 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 1; 6. August 1997 - 10 AZR 167/97 - AP BAT-O § 2 SR 2x Nr. 1; 22. Juli 1998 - 4 AZR 662/97 - BAGE 89, 246) .
  • LAG Hamm, 01.08.2001 - 18 Sa 661/01

    Eingruppierung in Vergütungsgruppe IV a BAT/VKA Nr. 2 a Abs. 1 der

    Feuerwehrtechnischer Dienst liegt immer dann vor, dies ergibt sich schon vom Zweck der Feuerwehr her gesehen, wenn die zu beurteilende Tätigkeit unmittelbar dem Brandschutz dient (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 06.10.1965 - 4 AZR 189/64 - AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT; BAG, Urteil vom 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 - ZTR 1990, 517; BAG, Urteil vom 06.08.1997 - 10 AZR 167/97 - ZTR 1998, 35; LAG Hamm, Urteil vom 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94 - ZTR 1995, 367).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - 20 Sa 832/09

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz -

  • LAG Hessen, 10.08.1999 - 9 Sa 2922/98

    Anspruch auf Gewährung einer Feuerwehrzulage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2010 - 7 Sa 414/10

    Eingruppierung eines Gerätewarts der kommunalen Freiwilligen Feuerwehr;

  • LAG Sachsen-Anhalt, 31.07.2001 - 8 (5) Sa 286/01

    Feuerwehrzulage; Einsatzdienst; Rettungsdienst

  • ArbG Ludwigshafen, 07.01.1998 - 8 Ca 1473/97

    Anspruch auf Zahlung einer Feuerwehrzulage; Erfordernis der Unterscheidung der

  • VG Gera, 16.01.2017 - 1 K 84/15

    Rückforderung der Zulage für Beamte im Einsatzdienst der Feuerwehr

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