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   BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 174/11   

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https://dejure.org/2012,18270
BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 174/11 (https://dejure.org/2012,18270)
BAG, Entscheidung vom 16.05.2012 - 10 AZR 174/11 (https://dejure.org/2012,18270)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 10 AZR 174/11 (https://dejure.org/2012,18270)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Betriebliche Sonderzahlung - Anrechnung auf Tarifanspruch

  • openjur.de

    Betriebliche Sonderzahlung; Anrechnung einer erfolgsorientierten Prämie auf Tarifanspruch; § 4 TV Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie Tarifgebiete Südbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Sonderzahlung - Anrechnung einer erfolgsorientierten Prämie auf Tarifanspruch - § 4 TV Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie Tarifgebiete Südbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 362 BGB, § 612a BGB, § 1 TVG
    Betriebliche Sonderzahlung - Anrechnung einer erfolgsorientierten Prämie auf Tarifanspruch - § 4 TV Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie Tarifgebiete Südbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Betriebliche Sonderzahlung - Anrechnung einer erfolgsorientierten Prämie auf Tarifanspruch - § 4 TV Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie Tarifgebiete Südbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Sonderzahlung; Anrechnung auf Tarifanspruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Sonderzahlung - Anrechnung auf Tarifanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1104
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 07.12.1994 - 10 AZR 532/94

    Höhe einer tariflichen Sonderzahlung - Anrechnung "ähnlicher Leistungen" des

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 174/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats zu wortgleichen Tarifnormen aus anderen Tarifgebieten der Metall- und Elektroindustrie erfüllen alle vom Arbeitgeber aufgrund eines betrieblichen Systems zusätzlich gewährten Leistungen den tariflichen Anspruch auf die betriebliche Sonderzahlung, sofern sie - ebenso wie die in § 4 Satz 1 TV-Sonderzahlungen aufgeführten zusätzlichen Leistungen - auf das Kalenderjahr bezogen sind ( BAG 22. Mai 1996 - 10 AZR 802/95 - zu II 2 a der Gründe, zu § 4 des Tarifvertrags über betriebliche Sonderzahlungen für das Tarifgebiet II Berlin-Ost und Brandenburg vom 10. März 1991; 7. Dezember 1994 - 10 AZR 532/94 - zu II 2 der Gründe, zu § 5 des Tarifvertrags über betriebliche Sonderzahlungen für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte für die Metallindustrie Hamburgs und Umgebung sowie Schleswig-Holstein) .
  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 390/94

    Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung eines weiteren Teils einer tariflich

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 174/11
    Für die Erfüllungswirkung dieser Leistungen auf den tariflichen Anspruch ist es ohne Bedeutung, wenn sich die Leistungen auf einen bereits abgelaufenen Zeitraum beziehen (BAG 8. März 1995 - 10 AZR 390/94 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 802/95

    Sonderzuwendungen: tarifliche Sonderzahlung - Anrechnung eines 13. Monatsgehalts

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 174/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats zu wortgleichen Tarifnormen aus anderen Tarifgebieten der Metall- und Elektroindustrie erfüllen alle vom Arbeitgeber aufgrund eines betrieblichen Systems zusätzlich gewährten Leistungen den tariflichen Anspruch auf die betriebliche Sonderzahlung, sofern sie - ebenso wie die in § 4 Satz 1 TV-Sonderzahlungen aufgeführten zusätzlichen Leistungen - auf das Kalenderjahr bezogen sind ( BAG 22. Mai 1996 - 10 AZR 802/95 - zu II 2 a der Gründe, zu § 4 des Tarifvertrags über betriebliche Sonderzahlungen für das Tarifgebiet II Berlin-Ost und Brandenburg vom 10. März 1991; 7. Dezember 1994 - 10 AZR 532/94 - zu II 2 der Gründe, zu § 5 des Tarifvertrags über betriebliche Sonderzahlungen für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte für die Metallindustrie Hamburgs und Umgebung sowie Schleswig-Holstein) .
  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 639/06

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 174/11
    Über den unmittelbaren Anwendungsbereichs der Vorschrift hinaus kann als Rechtsausübung auch ihre kollektive Ausübung durch den Betriebsrat in Betracht kommen (BAG 18. September 2007 - 3 AZR 639/06 - Rn. 29, BAGE 124, 71) .
  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 67/09

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 174/11
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 376/10 - Rn. 15; 27. Juli 2010 - 1 AZR 67/09  - Rn. 9, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 31) .
  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 520/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 174/11
    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bildet (st. Rspr., BAG 14. Dezember 2011 - 5 AZR 675/10 - Rn. 23; 21. September 2011 - 5 AZR 520/10 - Rn. 27, EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 26) .
  • BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 376/10

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Anspruch auf Entgelterhöhung

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 174/11
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 376/10 - Rn. 15; 27. Juli 2010 - 1 AZR 67/09  - Rn. 9, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 31) .
  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 675/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung - Maßregelungsverbot -

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 174/11
    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bildet (st. Rspr., BAG 14. Dezember 2011 - 5 AZR 675/10 - Rn. 23; 21. September 2011 - 5 AZR 520/10 - Rn. 27, EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 26) .
  • LAG Baden-Württemberg, 12.01.2011 - 2 Sa 97/10

    Anrechnung einer erfolgsorientierten Prämie auf tarifvertragliche Sonderzahlung

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 174/11
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. Januar 2011 - 2 Sa 97/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 364/13

    Bonusanspruch - Ermittlung des EBITDA

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (st. Rspr., zuletzt zB BAG 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - Rn. 33; 5. März 2013 - 1 AZR 417/12 - Rn. 14; 16. Mai 2012 - 10 AZR 174/11 - Rn. 15 ) .
  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 619/11

    Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw - Gleichbehandlung

    Eine Benachteiligung ist nicht nur anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer eine Einbuße erleidet, sondern auch dann, wenn ihm Vorteile vorenthalten werden, die der Arbeitgeber Arbeitnehmern gewährt, wenn sie Rechte nicht ausüben (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 10 AZR 174/11 - Rn. 18) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2013 - 6 Sa 441/12

    Feststellungsinteresse - Eingliederungsmanagement - Direktionsrecht

    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bildet (BAG 16.5.2012 - 10 AZR 174/11 - Rn. 18, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 703/11

    Verbot der Herabwürdigung oder Missachtung des Arbeitnehmers durch Arbeitgeber -

    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bildet (BAG 16.5.2012 - 10 AZR 174/11 - Rn. 18, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 441/12

    Zuweisung eines Bürozimmers auf demselben Betriebsgelände zur innerbetrieblichen

    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bildet (BAG 16.5.2012 - 10 AZR 174/11 - Rn. 18, juris).
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2013 - 12 TaBV 107/12

    Unterlassungsanspruch des Gesamtbetriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Bezahlung

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG 21.01.2003 - 1 ABR 5/02, NZA 2003, 810 Rn. 18; BAG 16.05.2012 - 10 AZR 174/11, juris Rn. 15).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2017 - 6 Sa 520/16

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Nichtgewährung einer allgemeinen

    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bildet (st. Rspr., BAG 16. Mai 2012 - 10 AZR 174/11 - Rn. 18; 14. Dezember 2011 - 5 AZR 675/10 - Rn. 23; 21. September 2011 - 5 AZR 520/10 - Rn. 27, jeweils zitiert nach juris).
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