Rechtsprechung
   BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 175/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3963
BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 175/02 (https://dejure.org/2003,3963)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2003 - 10 AZR 175/02 (https://dejure.org/2003,3963)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2003 - 10 AZR 175/02 (https://dejure.org/2003,3963)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3963) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Baugewerbe - Stahlbiege- und -flechtarbeiten - Armierung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Zahlung von Beiträgen zu den Sozialkassen des Baugewerbes; Betrieblicher Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV); Baustahlflechten und Baustahlbiegen als Unternehmensgegenstand; Auslegung und Subsumtion der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - Baugewerbe; Stahlbiege- und -flechtarbeiten; Armierungsarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Gehören Stahlbiegearbeiten zum Baugewerbe?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eisenbiege- und Eisenflechtarbeiten sind allein keine baugewerblichen Tätigkeiten! (IBR 2003, 391)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 1167 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 277/93

    Stahlbiege- und -flechtarbeiten als bauliche Leistungen

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 175/02
    Das bloße Biegen und Flechten von Baustahl, ohne daß dieser auch verlegt oder eingebaut würde, erfüllt diese Merkmale nicht (BAG 16. März 1994 - 10 AZR 277/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 172).

    Dies hat der Senat im Urteil vom 16. März 1994 (- 10 AZR 277/93 - aaO) bereits entschieden.

    Darauf hat der Senat bereits in der Entscheidung vom 16. März 1994 (- 10 AZR 277/93 - aaO) hingewiesen.

  • BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 524/90

    Schneiden von Baustahl

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 175/02
    Dieser Systematik entspricht, worauf das Landesarbeitsgericht ebenfalls zu Recht hingewiesen hat, daß auch im Verhältnis des Beispielskatalogs zu den allgemeinen Bestimmungen von § 1 Abs. 2 Abschn. I bis III nicht auf die allgemeinen Bestimmungen zurückgegriffen werden kann, wenn die besonderen Voraussetzungen der unter ein Tätigkeitsbeispiel des Abschn. V fallenden Tätigkeiten nicht erfüllt sind (BAG 29. Mai 1991 - 4 AZR 524/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 142).

    In der Zeit vom 1. Januar 1980 bis zum 1. Januar 1990 hatten die Tarifvertragsparteien den VTV dahingehend geändert, daß nunmehr Stahlbiege- und -flechtarbeiten ohne jegliche Einschränkung erfaßt wurden - gleichgültig wo und für welchen Auftraggeber sie ausgeführt wurden - (BAG 26. April 1989 - 4 AZR 610/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 114; 29. Mai 1991 - 4 AZR 524/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 142).

  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 610/88

    Tarifvertrag: Auslegung - Stahlbiege- und -flechtarbeiten - BRTV-Bau

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 175/02
    In der Zeit vom 1. Januar 1980 bis zum 1. Januar 1990 hatten die Tarifvertragsparteien den VTV dahingehend geändert, daß nunmehr Stahlbiege- und -flechtarbeiten ohne jegliche Einschränkung erfaßt wurden - gleichgültig wo und für welchen Auftraggeber sie ausgeführt wurden - (BAG 26. April 1989 - 4 AZR 610/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 114; 29. Mai 1991 - 4 AZR 524/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 142).
  • BAG, 27.11.1963 - 4 AZR 486/62

    Herstellung von Material - Verwendung bei Bauten - Bauliche Leistungen -

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 175/02
    Schon damals interpretierte die Rechtsprechung dies dahin, daß das bloße Stahlbiegen und -flechten ohne Verlegung vom Tarifvertrag nicht erfaßt werde (BAG 27. November 1963 - 4 AZR 486/62 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 3).
  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88

    Anspruch der Einzugsstelle für Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes auf

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 175/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann von einer "Verbindung" der Bauarbeiten mit solchen der Fußbodenverlegung nur gesprochen werden, wenn diese und die sonstigen baulichen Leistungen bei Ausführung durch denselben Betrieb nach der Üblichkeit im Arbeits- und Wirtschaftsleben, insbesondere auf Grund einheitlicher Auftragserteilung, zusammengehören, einander bedingen und insgesamt der Errichtung oder Vollendung von Bauten oder Bauwerken oder auch ihrer Instandsetzung oder Änderung dienen (BAG 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 98 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 41).
  • LAG Hessen, 12.11.2001 - 16 Sa 307/01

    Streit um die Eingruppierung in den Sozialkassentarif des Baugewerbes;

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 175/02
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. November 2001 - 16 Sa 307/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 496/86

    Geltungsbereich des BRTV-Bau in einem Mischbetrieb

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 175/02
    Bei der Feststellung des betrieblichen Geltungsbereichs kommt es auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst und auf handelsrechtliche und gewerberechtliche Kriterien nicht an (BAG 22. April 1987 - 4 AZR 496/86 - BAGE 55, 223 mwN).
  • BayObLG, 06.04.1998 - 3 ObOWi 38/98

    Abgrenzung des Gewerbes eines "Eisenflechters"

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 175/02
    vom 31. März 1998 (BGBl. I S 596) bloße Stahlverlegearbeiten einschließlich des Biegens der Bewehrungsstäbe nicht dem Kernbereich des - nunmehrigen - Gewerbes mit der Bezeichnung "Mauerer und Betonbauer" zuzuordnen sind, sondern als eine einfache Tätigkeit, die der Meisterprüfung im Handwerk "Maurer und Betonbauer" nicht bedarf, als Gewerbe unter der Bezeichnung "Eisenflechter" handwerksähnlich betrieben werden kann (BayObLG 6. April 1998 - 3 ObOwi 38/98 - GewArch 1998, 299).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 175/02
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11 mwN).
  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03

    Sozialkassen im Baugewerbe - Kugelstrahlarbeiten

    Bezüglich des Biegens und Flechtens von Baustählen hat der Senat es dahinstehen lassen, ob diese Arbeiten begrifflich als Teiltätigkeiten den Armierungsarbeiten iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 5 VTV zuzurechnen wären, da die Stahlbiege- und Flechtarbeiten in Nr. 30 der Vorschrift gesondert erfasst und unter weitere Voraussetzungen gestellt worden sind (19. März 2003 - 10 AZR 175/02 - NZA 2003, 1167).
  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 344/05

    Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus der Schweiz

    "Armieren" ist das Ausrüsten bzw. Bewehren mit Stahleinlagen (BAG 19. März 2003 - 10 AZR 175/02 -).
  • LAG Hessen, 31.10.2005 - 16 Sa 654/05

    Geltungsbereich der Bautarifverträge

    Im Zweifel soll nach der Rechtsprechung die Tarifauslegung zu wählen sein, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAG, 19.März 2003 - 10 AZR 175/02).
  • LAG Hessen, 24.07.2006 - 16 Sa 2258/05

    Baugewerblicher Betrieb

    Im Zweifel soll nach der Rechtsprechung die Tarifauslegung zu wählen sein, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG 19. März 2003 - 10 AZR 175/02; BAG 24. November 2004, EzA TVG § 4 Bankgewerbe Nr. 4).
  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 16 Sa 1610/07

    Tarifauslegung - Sozialkasse - Glaserhandwerk - Baugewerbe

    Im Zweifel soll nach der Rechtsprechung die Tarifauslegung zu wählen sein, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAG, 19. März 2003 - 10 AZR 175/02; BAG 20. April 1994 AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen; BAG 24. November 2004 EzA TVG § 4 Bankgewerbe Nr. 4).
  • LAG Hessen, 07.07.2003 - 16 Sa 1890/02

    Einordnung von montierten Deckenteilen als Fertigbauteile; Auslegung des

    Im Zweifel soll nach der Rechtsprechung die Tarifauslegung zu wählen sein, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (sf. Rspr., vgl. zB BAG 19.03.2003 - 10 AZR 175/02).
  • LAG Hessen, 31.07.2006 - 16 Sa 1889/05

    Betrieblicher Geltungsbereich der Bautarifverträge - Fenstereinbau - Türeinbau

    Im Zweifel soll nach der Rechtsprechung die Tarifauslegung zu wählen sein, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAG, 19.März 2003 - 10 AZR 175/02; BAG 20. April 1994 AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen; BAG 24. November 2004 EzA TVG § 4 Bankgewerbe Nr. 4).
  • LAG Hessen, 18.08.2003 - 16 Sa 1888/02

    Arbeitnehmerentsendung; Fertigbauarbeiten

    Im Zweifel soll nach der Rechtsprechung die Tarifauslegung zu wählen sein, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG 19.03.2003 - 10 AZR 175/02).
  • LAG Hessen, 08.10.2014 - 18 Sa 631/13

    Aussetzen eines schon vor dem 16. August anhängigen Verfahrens wegen eines

    Es kann also ausgeschlossen werden, dass die Beklagte lediglich Stahlbiege- und -flechtarbeiten ohne Zusammenhang mit anderen baulichen Leistungen erbrachte (vgl. BAG Urteil vom 19. März 2003 - 10 AZR 175/02 - veröffentlicht in juris ).
  • LAG Hessen, 08.10.2014 - 18 Sa 1377/14

    Bruttoschätzung

    Es kann also ausgeschlossen werden, dass die Beklagte lediglich Stahlbiege- und -flechtarbeiten ohne Zusammenhang mit anderen baulichen Leistungen erbrachte (vgl. BAG Urteil vom 19. März 2003 - 10 AZR 175/02 - veröffentlicht in juris ).
  • LAG Hessen, 29.05.2013 - 12 Sa 946/12

    Unschlüssige Beitragsklage aus dem Bereich Stahlbiege- und Flechtarbeiten sowie

  • LAG Hessen, 26.10.2011 - 18 Sa 1661/10

    TV Sozialkassenverfahren des Baugewerbes - Beitragspflicht eines Mischbetriebs -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht