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   BAG, 08.07.1998 - 10 AZR 217/97   

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BAG, 08.07.1998 - 10 AZR 217/97 (https://dejure.org/1998,21921)
BAG, Entscheidung vom 08.07.1998 - 10 AZR 217/97 (https://dejure.org/1998,21921)
BAG, Entscheidung vom 08. Juli 1998 - 10 AZR 217/97 (https://dejure.org/1998,21921)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92

    Eingruppierung eines Zollsachbearbeiters

    Auszug aus BAG, 08.07.1998 - 10 AZR 217/97
    a) Dabei ist das Landesarbeitsgericht zu Recht von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen, wonach ein Arbeitnehmer, der eine der im Tarifvertrag genannten Beispielstätigkeiten ausübt, auch die Merkmale der betreffenden Vergütungsgruppe erfüllt ( BAG Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 486/92 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt).

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage nach den allgemeinen Grundsätzen des materiellen und des Verfahrensrechts diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Streitfalle zu beweisen, aus denen für das Gericht der rechtliche Schluß möglich ist, daß er die tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluß der darin vorgesehenen Qualifizierungsmerkmale erfüllt ( BAG Urteile vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 486/92 - a.a.O; vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 217/93 - AP Nr. 176 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. Oktober 1986 - 4 AZR 614/85 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 217/93

    Vergütung einer als Erziehungshelferin tätigen Erzieherin

    Auszug aus BAG, 08.07.1998 - 10 AZR 217/97
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage nach den allgemeinen Grundsätzen des materiellen und des Verfahrensrechts diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Streitfalle zu beweisen, aus denen für das Gericht der rechtliche Schluß möglich ist, daß er die tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluß der darin vorgesehenen Qualifizierungsmerkmale erfüllt ( BAG Urteile vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 486/92 - a.a.O; vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 217/93 - AP Nr. 176 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. Oktober 1986 - 4 AZR 614/85 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • EuGH, 04.12.1997 - C-253/96

    Kampelmann

    Auszug aus BAG, 08.07.1998 - 10 AZR 217/97
    Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Dezember 1997 (Rs. C - 253/96 - C - 258/96 - DB 1997, 2617) hinsichtlich der Nachweisrichtlinie und des Nachweisgesetzes führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • LAG Hamburg, 19.12.1996 - 2 Sa 10/95

    Überdurchschnittliche Leistungen; Bestimmbarkeit eines Begriffes; Auslegung;

    Auszug aus BAG, 08.07.1998 - 10 AZR 217/97
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 19. Dezember 1996 - 2 Sa 10/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 614/85

    Eingruppierung: Pförtner beim

    Auszug aus BAG, 08.07.1998 - 10 AZR 217/97
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage nach den allgemeinen Grundsätzen des materiellen und des Verfahrensrechts diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Streitfalle zu beweisen, aus denen für das Gericht der rechtliche Schluß möglich ist, daß er die tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluß der darin vorgesehenen Qualifizierungsmerkmale erfüllt ( BAG Urteile vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 486/92 - a.a.O; vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 217/93 - AP Nr. 176 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. Oktober 1986 - 4 AZR 614/85 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 23.06.1999 - 10 AZR 562/98

    Eingruppierung eines Prüfers in der Flugzeugwartung in tarifliche

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erfüllt ein Arbeitnehmer, der eine im Tarifvertrag genannte Beispielstätigkeit ausübt, auch die Merkmale der betreffenden Vergütungsgruppe (Senatsurteil vom 8. Juli 1998 - 10 AZR 217/97 - n.v.; BAG Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 486/92 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt).

    Hierzu ist anhand eines Vergleichs zu den Anforderungen/Kriterien der jeweiligen Grundaufgabenstellung festzustellen, ob im Hinblick auf Quantität und/oder Qualität der Aufgabenstellung bzw. Aufgabenerfüllung die höheren Anforderungen der Leistungsstufe II "gute, über dem Durchschnitt liegende Leistungen" gegeben sind (BAG Urteil vom 8. Juli 1998 - 10 AZR 217/97 - n.v.).

  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 150/99

    Eingruppierung - Fahrer eines Müllsammelfahrzeuges

    Die Ergänzung der Eingruppierungsgrundsätze in § 2 Abs. 2 Satz 3 BERT durch den Satz, die "aufgeführten Richtbeispiele erfüllen die Tätigkeitsmerkmale auch" hat somit für die Eingruppierung keine unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit, rechtsbegründende Wirkung, sondern stellt die Rechtsfolge nur insoweit klar, daß dann, wenn die Tätigkeit eines Arbeitnehmers ausdrücklich als Beispiel zu den allgemein gefaßten Tätigkeitsmerkmalen erwähnt wird, die allgemeinen tariflichen Merkmale (Oberbegriffe) erfüllt sind und deshalb nicht mehr geprüft werden müssen (BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121; 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 6; 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2; 21. Juli 1993 - 4 AZR 486/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 10; 8. Juli 1998 - 10 AZR 217/97 - nv.).
  • BAG, 26.05.1999 - 10 AZR 389/98

    Eingruppierung eines Wartungstechnikers mit Prüfaufgaben beim Bodenpersonal einer

    Erfüllt ein Arbeitnehmer ein spezielles Tätigkeitsmerkmal, ist er grundsätzlich in die entsprechende Vergütungsgruppe eingruppiert und kann nicht nach allgemeinen Merkmalen dieser oder einer anderen Vergütungsgruppe eingruppiert werden, sofern der Tarifvertrag selbst nichts anderes vorsieht (vgl. BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung, zuletzt BAG Urteil vom 8. Juli 1998 - 10 AZR 217/97 - n.v.).
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