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   BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04   

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https://dejure.org/2004,2166
BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04 (https://dejure.org/2004,2166)
BAG, Entscheidung vom 24.11.2004 - 10 AZR 221/04 (https://dejure.org/2004,2166)
BAG, Entscheidung vom 24. November 2004 - 10 AZR 221/04 (https://dejure.org/2004,2166)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze der Tarifauslegung; Folgen des Gebrauchs eines im Rechtsleben einen bestimmten Inhalt habenden Begriffes durch die Tarifvertragsparteien; Begriff der Sonderzahlung oder Sondervergütung; Sonderzahlungscharakter einer Jahresabschlussgratifikation; Auslegung von ...

  • Judicialis

    Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken in der ab 1. Juni 2001 geltenden Fassung § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gratifikation/Sondervergütung; Tarifauslegung - Anrechnung einer betrieblichen Jahresabschlussvergütung auf eine tarifliche Sonderzahlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 655 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 646/89

    Anspruch auf eine Gratifikation bei Kündigung - Die Grundsätze der Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04
    Durch die Einfügung des Wortes "zufließenden" in § 10 Abs. 1 MTV hätten die Tarifvertragsparteien deutlich gemacht, dass es - im Unterschied zu der dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Dezember 1991 (- 6 AZR 646/89 -) zugrunde liegenden Rechtslage - nicht mehr auf den Bezugszeitraum einer Sonderzahlung ankomme, sondern vielmehr das Zuflussprinzip gelten solle.

    Damit ist nicht mehr die in den vorangegangenen Fassungen des § 10 Abs. 1 Satz 1 MTV (zuletzt ab 25. Januar 2000 gültige Fassung) enthaltene und auch dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. September 1991 (- 6 AZR 646/89 -) zugrunde liegende Formulierung maßgebend, wonach auf "die betrieblichen Sonderzahlungen in einem Kalenderjahr" abgestellt wurde.

    Dies gilt um so mehr, als die Betriebsvereinbarung aus der Zeit vor der Umstellung des § 10 Abs. 1 MTV auf das Zuflussprinzip stammt, für die es mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. September 1991 (- 6 AZR 646/89 -) eine Rechtsprechung gab, die die Anrechenbarkeit der für das Vorjahr gezahlten Gratifikation verneinte.

  • BAG, 21.02.1974 - 5 AZR 302/73

    Gratifikation - Sonderzahlung - Abschlußvergütung - Ausscheiden vor dem Stichtag

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04
    Der Sonderzahlungscharakter einer Jahresabschlussgratifikation ist zu verneinen, wenn ihr Provisionscharakter zukommt, weil sie allein nach den individuellen Leistungen des Arbeitnehmers in der Vergangenheit bemessen ist (BAG 21. Februar 1974 - 5 AZR 302/73 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 81).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04
    Die Auslegung von Betriebsvereinbarungen richtet sich wegen deren aus § 77 Abs. 4 BetrVG folgenden Normcharakters nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung (BAG 2. März 2004 - 1 AZR 272/03 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 13; 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - BAGE 103, 312).
  • BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 95/88

    Auslegung einer tariflichen Befristungsregelung - Einschränkung des zulässigen

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04
    Gebrauchen die Tarifvertragsparteien einen Begriff, der im Rechtsleben einen bestimmten Inhalt hat, so ist anzunehmen, dass sie ihn auch mit diesem Inhalt verwenden wollten (BAG 11. August 1988 - 2 AZR 95/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 70 = EzA BGB § 620 Nr. 105).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; zuletzt 23. Juni 2004 - 10 AZR 496/03 -).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04
    In diesem Rechtsgebiet ist das Zuflussprinzip ausdrücklich geregelt (vgl. BSG 14. Juli 2004 - B 12 KR 1/04 R - …
  • BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 496/03

    Tarifliche Jahresleistung - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; zuletzt 23. Juni 2004 - 10 AZR 496/03 -).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04
    Mangels abweichender Anhaltspunkte ist ferner von einer dynamischen Bezugnahme auf die Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung auszugehen (BAG 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330; ErfK/Schaub 5. Aufl. TVG § 3 Rn. 43).
  • BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 268/89

    Zuwendung - Wechsel vom DRK zum öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04
    a) Die Auslegung der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen tariflichen Regelungen folgt den Grundsätzen der Tarifauslegung (BAG 6. Dezember 1990 - 6 AZR 268/89 - BAGE 66, 322, 325).
  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 272/03

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04
    Die Auslegung von Betriebsvereinbarungen richtet sich wegen deren aus § 77 Abs. 4 BetrVG folgenden Normcharakters nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung (BAG 2. März 2004 - 1 AZR 272/03 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 13; 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - BAGE 103, 312).
  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 363/06

    Sonderzahlung

    Sie mussten nicht noch ausdrücklich auf den Zufluss der Leistung abstellen (vgl. BAG 24. November 2004 - 10 AZR 221/04 - EzA TVG § 4 Bankgewerbe Nr. 4).

    aa) Sonderzahlungen oder Sondervergütungen sind alle Leistungen, die der Arbeitgeber aus bestimmtem Anlass oder zu bestimmten Terminen zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (24. November 2004 - 10 AZR 221/04 - EzA TVG § 4 Bankgewerbe Nr. 4 mwN und unter Verweis auf die Legaldefinition in § 4a Satz 1 EFZG).

    Um Sonderzahlungen in diesem Sinne handelt es sich aber nicht, wenn ihnen Provisionscharakter zukommt, weil sie allein nach den individuellen Leistungen des Arbeitnehmers in der Vergangenheit zu bemessen sind (vgl. BAG 24. November 2004 - 10 AZR 221/04 - aaO zu einer Jahresabschlussgratifikation; 21. Februar 1974 - 5 AZR 302/73 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 81 zu einer Erfolgsbeteiligung).

  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 216/08

    Anwesenheitsprämie - Anrechenbarkeit auf eine tarifliche Sonderzahlung

    a) Sonderzahlungen sind alle Leistungen, die der Arbeitgeber aus einem bestimmten Anlass oder zu bestimmten Terminen zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (BAG 23. Mai 2007 - 10 AZR 363/06 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 24; 24. November 2004 - 10 AZR 221/04 - EzA TVG § 4 Bankgewerbe Nr. 4).

    Eine Sondervergütung erbringt der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Entgelt; sie wird nicht in jedem Abrechnungszeitraum fällig (vgl. MünchKommBGB/Müller-Glöge 5. Aufl. § 611 BGB Rn. 773; BAG 23. Mai 2007 - 10 AZR 363/06 - aaO.; 24. November 2004 - 10 AZR 221/04 - aaO.).

    Um keine Sonderzahlungen handelt es sich, wenn Entgelten Provisionscharakter zukommt, weil sie allein nach der individuellen Leistung des Arbeitnehmers in der Vergangenheit zu bemessen sind (BAG 24. November 2004 - 10 AZR 221/04 - aaO.).

  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 129/05

    Eingruppierung "Agent Front Office" bei der Telekom

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - BAGE 106, 225; 24. November 2004 - 10 AZR 221/04 - EzA TVG § 4 Bankgewerbe Nr. 4).
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