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   BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 235/05   

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https://dejure.org/2005,5818
BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 235/05 (https://dejure.org/2005,5818)
BAG, Entscheidung vom 16.11.2005 - 10 AZR 235/05 (https://dejure.org/2005,5818)
BAG, Entscheidung vom 16. November 2005 - 10 AZR 235/05 (https://dejure.org/2005,5818)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rückzahlung einer Zuwendung für Auszubildende

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung einer tariflichen Zuwendung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Vorliegen der Rückzahlungsvoraussetzungen für das Ausbildungsverhältnis; Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses mit Bestehen der Abschlussprüfung; Auslegung der tarifvertraglichen ...

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BBiG in der bis zum 31. März 2005 gelten... den Fassung § 6; ; BBiG in der bis zum 31. März 2005 geltenden Fassung § 14 Abs. 2; ; TV Zuwendung Azubi-Ostdeutsche Sparkassen vom 25. Oktober 1990 idF vom 29. Oktober 2001 § 1; ; TV Zuwendung Azubi-Ostdeutsche Sparkassen vom 25. Oktober 1990 idF vom 29. Oktober 2001 Protokollerklärung Nr. 1 zu § 1; ; TV Zuwendung Ang-Ostdeutsche Sparkassen vom 25. Oktober 1990 idF vom 29. Oktober 2001 § 1; ; TV Zuwendung Ang-Ostdeutsche Sparkassen vom 25. Oktober 1990 idF vom 29. Oktober 2001 § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - Rückzahlung einer Zuwendung für Auszubildende

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rückzahlung einer Zuwendung für Auszubildende

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 456 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 348/02

    Tarifgeltung Ost-West; Ausbildungsverhältnis im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 235/05
    Demgegenüber schuldet der Auszubildende, sich ausbilden zu lassen, während die Hauptpflicht des Ausbildenden nach § 6 BBiG aF darin besteht, dem Auszubildenden die zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 348/02 - BAGE 107, 72; 16. Dezember 2004 - 6 AZR 127/04 -).

    Das haben die Tarifvertragsparteien berücksichtigt und, wie im Bereich der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes üblich (vgl. BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 348/02 -aaO), zwischen Tarifverträgen für Arbeitnehmer und Tarifverträgen für Auszubildende unterschieden.

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 578/01

    Kürzung einer tariflichen Sonderzahlung bei Krankengeldbezug für die Pflege eines

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 235/05
    aa) Das folgt bereits aus dem Wortlaut der tariflichen Rückzahlungsklausel, auf den es für die Tarifauslegung zunächst ankommt (st. Rspr., vgl. BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 578/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Wohnungswirtschaft Nr. 3 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 167; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18; 27. Juni 2002 - 6 AZR 378/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 18).
  • LAG Sachsen, 22.12.2004 - 5 (10) Sa 1008/03
    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 235/05
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Dezember 2004 - 5 (10) Sa 1008/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.01.1985 - 5 AZR 552/83

    Anspruch auf Sonderzuwendungen bei Wechsel des Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 235/05
    Wenn die Tarifvertragsparteien in beiden Tarifverträgen bei den vergangenheitsbezogenen Anspruchsvoraussetzungen für die Zuwendung die im Bezugsjahr seit dem 1. Oktober in anderen Rechtsverhältnissen im öffentlichen Dienst zurückgelegte Zeit berücksichtigt und insoweit dem Gedanken der Einheit des öffentlichen Dienstes Rechnung getragen haben (vgl. BAG 23. Januar 1985 - 5 AZR 552/83 -AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 122), kann daraus nicht abgeleitet werden, dass die tariflichen Rückzahlungsklauseln auch eine in einem vorhergehenden, anderen Rechtsverhältnis gezahlte Zuwendung erfassen sollten.
  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 378/01

    Reisezeit bei auswärtigem Gastspiel des Orchesters

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 235/05
    aa) Das folgt bereits aus dem Wortlaut der tariflichen Rückzahlungsklausel, auf den es für die Tarifauslegung zunächst ankommt (st. Rspr., vgl. BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 578/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Wohnungswirtschaft Nr. 3 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 167; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18; 27. Juni 2002 - 6 AZR 378/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 18).
  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 209/01

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 235/05
    aa) Das folgt bereits aus dem Wortlaut der tariflichen Rückzahlungsklausel, auf den es für die Tarifauslegung zunächst ankommt (st. Rspr., vgl. BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 578/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Wohnungswirtschaft Nr. 3 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 167; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18; 27. Juni 2002 - 6 AZR 378/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 18).
  • BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 127/04

    Berufsausbildung - Kündigung während der Probezeit

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 235/05
    Demgegenüber schuldet der Auszubildende, sich ausbilden zu lassen, während die Hauptpflicht des Ausbildenden nach § 6 BBiG aF darin besteht, dem Auszubildenden die zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 348/02 - BAGE 107, 72; 16. Dezember 2004 - 6 AZR 127/04 -).
  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 918/08

    Ausschluss eines Abfindungsanspruchs

    Aus der Berücksichtigung der bei einem anderen öffentlichen Arbeitgeber zurückgelegten Zeit wird deutlich, dass die Tarifvertragsparteien des TVöD die Treue zum öffentlichen Dienst honorieren wollen und insoweit dem Gedanken der Einheit des öffentlichen Dienstes Rechnung tragen (vgl. zum Prinzip der Einheit des öffentlichen Dienstes BAG 16. November 2005 - 10 AZR 235/05 - EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 9; Senat 19. Oktober 2000 - 6 AZR 244/99 - ZTR 2001, 362; BAG 23. Januar 1985 - 5 AZR 552/83 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 122).
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 360/10

    Tarifliche Jahressonderzahlung für Auszubildende

    Demgegenüber schuldet der Auszubildende, sich ausbilden zu lassen, während die Hauptpflicht des Ausbildenden nach § 14 BBiG darin besteht, dem Auszubildenden die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln (vgl. BAG 16. November 2005 - 10 AZR 235/05 - Rn. 21, EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 9; 10. Juli 2003 - 6 AZR 348/02 - zu 2 a bb der Gründe, BAGE 107, 72; 17. August 2000 - 8 AZR 578/99 - zu 2 b der Gründe, AP BBiG § 3 Nr. 7 = EzA BBiG § 16 Nr. 3) .
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