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   BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 244/98   

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BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 244/98 (https://dejure.org/1998,37962)
BAG, Entscheidung vom 09.12.1998 - 10 AZR 244/98 (https://dejure.org/1998,37962)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - 10 AZR 244/98 (https://dejure.org/1998,37962)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 489/94

    Eingruppierung von Lehrern in Bremen

    Auszug aus BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 244/98
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts ist die formularmäßige Inbezugnahme der TdL-Richtlinien in den von der Beklagten verwendeten Arbeitsverträgen so zu verstehen, daß hiernach die se Richtlinien nur in der von der Beklagten bekannt gemachten Form gelten sollen (vgl. zuletzt Urteil vom 15. November 1995 - 4 AZR 489/94 - AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    II bei der Beklagten generell nicht anwendbar sind (BAG Urteil vom 15. November 1995 - 4 AZR 489/94 - aaO).

    IV a BAT vereinbart haben, steht dies einer höheren Vergütung der Klägerin nicht entgegen, da der Klägerin die Vergütung entsprechend den Tätigkeitsmerkmalen der für das Arbeitsverhältnis gültigen TdL-Richtlinien zusteht (BAG Urteil vom 15. November 1995-4 AZR 489/94 - aaO).

  • BAG, 16.09.1998 - 10 AZR 275/97
    Auszug aus BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 244/98
    Außerdem würde eine spätere Umwandlung der Hochschule für Sozialpädagogik und Sozialökonomie in eine wissenschaftliche Hochschule das bereits vorher absolvierte Studium der Klägerin (ebenso wenig wie die nachträgliche Erteilung eines Diploms) nicht zu einem solchen an einer wissenschaftlichen Hochschulen aufwerten (BAG Urteil vom 16. September 1998 -10 AZR 275/97 - n.v.).

    Die Nachdiplomierung hat für die vergütungsrechtliche Regelung in den TdL-Richtlinien keine Bedeutung, da dies in den Eingruppierungsbestimmungen nicht vorgesehen ist (BAG Urteil vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 634/95 - AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Senatsurteil vom 16. September 1998 -10 AZR 275/97).

  • LAG Bremen, 01.10.1997 - 3 Sa 107/95

    Eingruppierung einer Diplomsozialpädagogin an einer Sonderschule; Gerichtliche

    Auszug aus BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 244/98
    Anwendung der TdL-Richtlinien in der Bremer Fassung - Begriff der wissenschaftlichen Hochschulausbildung - Nachdiplomierung einer Sozialpädagogin zur Diplom-Sozialpädagogin 10AZR 244/98 3 Sa 107/95 Bremen .

    hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 9. Dezember 1998 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Freitag, die Richter Prof. Dr. Jobs und Hauck sowie die ehrenamtliche Richterin Schlaefke und den ehrenamtlichen Richter Peters für Recht erkannt: 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 1. Oktober 1997 - 3 Sa 107/95 - aufgehoben.

  • BAG, 25.10.1972 - 4 AZR 432/71

    Gartenbauabteilung eines Staatsbades - Landwirtschaftlicher Betrieb - Volle

    Auszug aus BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 244/98
    Die Nachdiplomierung hat für die vergütungsrechtliche Regelung in den TdL-Richtlinien keine Bedeutung, da dies in den Eingruppierungsbestimmungen nicht vorgesehen ist (BAG Urteil vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 634/95 - AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Senatsurteil vom 16. September 1998 -10 AZR 275/97).
  • BAG, 17.07.1997 - 6 AZR 634/95

    Eingruppierung eines Ingenieurpädagogen

    Auszug aus BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 244/98
    Die Nachdiplomierung hat für die vergütungsrechtliche Regelung in den TdL-Richtlinien keine Bedeutung, da dies in den Eingruppierungsbestimmungen nicht vorgesehen ist (BAG Urteil vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 634/95 - AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Senatsurteil vom 16. September 1998 -10 AZR 275/97).
  • BAG, 25.08.1971 - 4 AZR 375/70

    Meister - Gärtnermeister - Tätigkeit im Gartenbau

    Auszug aus BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 244/98
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts ist die formularmäßige Inbezugnahme der TdL-Richtlinien in den von der Beklagten verwendeten Arbeitsverträgen so zu verstehen, daß hiernach die se Richtlinien nur in der von der Beklagten bekannt gemachten Form gelten sollen (vgl. zuletzt Urteil vom 15. November 1995 - 4 AZR 489/94 - AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 244/98
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststel lungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (BAG Urteil vom 19. März 1986-4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 12. August 1998 -10 AZR 483/97 - n.v.).
  • BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 483/97
    Auszug aus BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 244/98
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststel lungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (BAG Urteil vom 19. März 1986-4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 12. August 1998 -10 AZR 483/97 - n.v.).
  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

    Auszug aus BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 244/98
    Er ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für die Ungleichbehandlung nicht finden läßt (BAG Urteil vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt, m.w.N.).
  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufeststellung des JAV gem § 90 Abs 1 und Abs 2

    Das LSG hat im Ergebnis zu Recht entschieden, dass die Klägerin in die Vergütungsgruppe BAT II a einzuordnen war (vgl zu der sog Eingruppierungsfeststellungsklage etwa BAG vom 7.5.2008 - 4 AZR 223/07 - ZTR 2009, 25; 15.3.2006 - 4 AZR 157/05 - ZTR 2006, 590; 9.12.1998 - 10 AZR 244/98 - ZTR 1999, 464; 12.8.1998 - 10 AZR 483/97 - ZTR 1999, 80) .
  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15

    Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten

    Der Verzicht auf die Anforderung "wissenschaftlich" lässt erkennen, dass mit Nr. 42.3 der Anlage zum Eingruppierungserlass alle Diplom-Dolmetscher bzw. Diplom-Übersetzer erfasst werden sollen, das heißt auch diejenigen mit einem Studienabschluss an einer Fachhochschule, welche nach Nr. 2.2 des Eingruppierungserlasses ebenso wie nach der Protokollnotiz Nr. 1 zu Teil I der Anlage 1a zum BAT keine wissenschaftliche Hochschule ist (vgl. BAG 9. Dezember 1998 - 10 AZR 244/98 - zu II 2 c der Gründe; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Dassau BAT Stand November 2003 Anlage 1a (B/TdL) Teil I Protokollnotizen zu Protokollnotiz Nr. 1) .
  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02

    Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung;

    Daß bei gleicher oder auch gleichwertiger Tätigkeit, aber unterschiedlicher Ausbildung auch eine unterschiedliche Vergütung geschuldet wird, ist für das Vergütungssystem des öffentlichen Dienstes typisch und läßt sachfremde Erwägungen nicht erkennen (BAG 6. August 1997 - 10 AZR 638/96 - aaO; 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 - ZTR 1989, 110; 9. Dezember 1998 - 10 AZR 244/98 - ZTR 1999, 464).
  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 379/02

    Eingruppierung einer Musikschullehrerin in Nordrhein-Westfalen

    Es ist für das Vergütungssystem des öffentlichen Dienstes typisch und läßt keine sachfremden Erwägungen erkennen, wenn bei gleicher Tätigkeit, aber unterschiedlicher Ausbildung eine unterschiedliche Vergütung geschuldet wird (BAG 9. Dezember 1998 - 10 AZR 244/98 - ZTR 1999, 464, zu II 2 e der Gründe).

    Auch die unterbliebende eingruppierungsrechtliche Gleichstellung einer Nachdiplomierung ist nicht willkürlich, wenn für die Nachdiplomierung nicht dieselbe Ausbildung vorausgesetzt wird (BAG 9. Dezember 1998 - 10 AZR 244/98 - aaO, zu II 2 c bb der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 07.05.2002 - 16 Sa 1224/01

    Nachdiplomierung nach § 29 Dipl.PrüfO 1997 fuer den Studiengang Musikpaedagogik

    Die nachträgliche Verleihung des akademischen Grads einer Diplom-Musikpädagogin, wie sie hier mit der Nachdiplomierung der Klägerin vom 14.06.1999 erfolgt ist, hat für die vergütungsrechtliche Regelung in dem Erlass vom 20.11.1981 keine Bedeutung, da dies in den Eingruppierungsbestimmungen als Qualifikationsmerkmal nicht vorgesehen ist (vgl. für den Bereich der TdL-Richtlinien ebenso: BAG vom 09.12.1998 - 10 AZR 244/98 - ZTR 1999, 464 zu II 2 c bb der Gründe m. w. N.).

    Dass bei gleicher Tätigkeit, aber unterschiedlicher Ausbildung auch eine unterschiedliche Vergütung geschuldet wird, ist für das Vergütungssystem des öffentlichen Dienstes typisch und lässt sachfremde Erwägungen nicht erkennen (BAG vom 09.12.1998 - 10 AZR 244/98 - a. a. O., zu II 2 e der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 22.02.2006 - 13 Sa 42/05

    Korrigierende Rückgruppierung: Leiter einer Reprographieabteilung; im Einzelfall

    Unter wissenschaftlichen Hochschulen sind nach Protokollerklärung Nr. 2 Abs. 1 zu Abschnitt D Teil I der Anlage 1 a BAT (VKA) Universitäten, Technische Hochschulen und andere Hochschulen zu verstehen, die nach Landesrecht als wissenschaftliche Hochschulen anerkannt sind (vgl. dazu auch BAG 09.12.1998 - 10 AZR 244/98 - ZTR 1999, 464, zu II 2 c aa der Gründe) .
  • BAG, 12.10.2005 - 4 AZR 147/04

    Eingruppierung einer Fachlehrerin nach dem Nichterfüllererlass

    1.2 des Nichterfüllererlasses NRW; 9. Dezember 1998 - 10 AZR 244/98 - ZTR 1999, 464, zu II 2 c bb der Gründe; 27. Januar 1999 - 10 AZR 541/97 - 21. August 2003 - 8 AZR 379/02 - AP BGB § 611 Musiker Nr. 40 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer - Musikschullehrer Nr. 3, betreffend eine nachdiplomierte Musikschullehrerin in NRW), an der der Senat festhält.
  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 238/04

    Eingruppierung: Facharbeiterin "Berufskraftfahrer" nach BMT-G-O

    Entsprechendes gilt für die gleichermaßen von der Beklagten genannte Entscheidung des Zehnten Senats vom 9. Dezember 1998 (- 10 AZR 244/98 - ZTR 1999, 464).
  • LAG Hamm, 29.08.2001 - 18 Sa 1989/00

    Eingruppierung, Lehrer, Nichterfüllerlass, Gleichwertigkeit eines Studiums an

    Es ist sachlich gerechtfertigt, ein ausländisches Studium einem Studium in Deutschland nur dann gleichzusetzen, wenn die Ausbildung im Ausland als in etwa gleich anerkannt wird in einem förmlichen Verwaltungsverfahren (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 09.12.1998 - 10 AZR 244/98 - ZTR 1999, 464).
  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 548/03

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Realschule in Mecklenburg-Vorpommern

    Dass bei gleicher oder auch gleichwertiger Tätigkeit, aber unterschiedlicher Ausbildung auch eine unterschiedliche Vergütung geschuldet wird, ist für das Vergütungssystem des öffentlichen Dienstes typisch und lässt sachfremde Erwägungen nicht erkennen (BAG 25. September 2003 - 8 AZR 472/02 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 26 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 3; 6. August 1997 - 10 AZR 638/96 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 61; 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 - ZTR 1989, 110; 9. Dezember 1998 - 10 AZR 244/98 - ZTR 1999, 464).
  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 549/03

    Eingruppierung eines Diplomlehrers an einer Realschule in Mecklenburg-Vorpommern

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 15 Sa 959/01
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