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   BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 265/07   

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https://dejure.org/2008,4634
BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 265/07 (https://dejure.org/2008,4634)
BAG, Entscheidung vom 28.05.2008 - 10 AZR 265/07 (https://dejure.org/2008,4634)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 10 AZR 265/07 (https://dejure.org/2008,4634)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Rückzahlung einer tariflichen Zuwendung; Wirksamkeit eines Auflösungsvertrags für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Gesamtrechtsnachfolge gem. § 58 Bundesangestelltentarifvertrag-Ost (BAT-O); Anforderungen an das Vorliegen einer ...

  • Judicialis

    SächsHG in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung § 50; ; SHMG Art. 1; ; SHMG Art. 6; ; UKG § 11; ; BAT-O § 58; ; TV Zuwendung Ang-O § 1; ; Protokollnotizen 1 bis 3 zu § 1 TV Zuwendung Ang-O

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes - tarifliche Zuwendung; Rückzahlungspflicht des Angestellten bei Abschluss eines Auflösungsvertrags; Arbeitgeberwechsel im öffentlichen Dienst; Begriff des öffentlichen Dienstes iSd. TV Zuwendung Ang-O

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2008, 667
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 291/06

    Heimzulage

    Auszug aus BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 265/07
    a) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (20. Februar 2008 - 10 AZR 126/07 - 20. Juni 2007 - 10 AZR 291/06 - EzTöD 400 Eingruppierung BAT Sozial- und Erziehungsdienst Heimzulage Nr. 1).
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 814/98

    Sicherung eines monatlichen "Fixums

    Auszug aus BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 265/07
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 19. Januar 2000 - 4 AZR 814/98 -BAGE 93, 229).
  • LAG Sachsen, 17.11.2006 - 2 Sa 753/05
    Auszug aus BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 265/07
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 17. November 2006 - 2 Sa 753/05 - aufgehoben.
  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 126/07

    Sonderzahlung - Kürzung aus wirtschaftlichen Gründen - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 265/07
    a) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (20. Februar 2008 - 10 AZR 126/07 - 20. Juni 2007 - 10 AZR 291/06 - EzTöD 400 Eingruppierung BAT Sozial- und Erziehungsdienst Heimzulage Nr. 1).
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 707/07

    Verkürzung der Arbeitszeit durch Dienstvereinbarung

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 28. Mai 2008 - 10 AZR 265/07 -Rn. 19; 19. Januar 2000 - 4 AZR 814/98 - BAGE 93, 229, 233).
  • LAG Düsseldorf, 07.08.2008 - 5 Sa 513/08

    Auslegung von Arbeitsvertragsrichtlinien, Einmalzahlung für Auszubildende

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. hierzu zuletzt: BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 265/07 - n. v.) .
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 841/07

    Verkürzung der Arbeitszeit durch Dienstvereinbarung

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 28. Mai 2008 - 10 AZR 265/07 -Rn. 19; 19. Januar 2000 - 4 AZR 814/98 - BAGE 93, 229, 233).
  • ArbG Köln, 22.07.2008 - 17 Ca 4582/08

    Anspruch auf Zahlung einer Versetzungszulage bei einer freiwilligen Versetzung

    Die Auslegung eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 28. Mai 2008 GeschNr. 10 AZR 265/07) nach den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln: Danach ist zunächst vom Wortlaut des Tarifvertrags auszugehen und ist bei einem nicht eindeutigen Tarifwortlaut der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat.
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