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   BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 3/98   

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BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 3/98 (https://dejure.org/1999,6541)
BAG, Entscheidung vom 27.01.1999 - 10 AZR 3/98 (https://dejure.org/1999,6541)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 (https://dejure.org/1999,6541)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.02.1998 - 10 AZR 298/97

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 3/98
    Da diese Tarifnorm eine tatsächliche Arbeitsleistung des Klägers nicht voraussetzt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - BAGE 76, 134 = AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 10. April 1996 - 10 AZR 600/95 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bergbau; Urteil vom 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - n.v. und Urteil vom 8. Juli 1998 - 10 AZR 404/97 - n.v.) die Gewährung einer Sonderzahlung wegen Fehlens einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht ausgeschlossen.

    b) Diese vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist durch das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt läßt und ob sie rechtlich möglich ist (BAG Urteil vom 14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - AP Nr. 159 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 9. August 1995 - 10 AZR 485/94 - n.v.; BAG Urteil vom 25. Februar 1998, aaO).

  • BAG, 10.04.1996 - 10 AZR 600/95

    Tarifliche Sonderzahlungen ohne Arbeitsleistung bei Antrag auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 3/98
    Da diese Tarifnorm eine tatsächliche Arbeitsleistung des Klägers nicht voraussetzt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - BAGE 76, 134 = AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 10. April 1996 - 10 AZR 600/95 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bergbau; Urteil vom 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - n.v. und Urteil vom 8. Juli 1998 - 10 AZR 404/97 - n.v.) die Gewährung einer Sonderzahlung wegen Fehlens einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht ausgeschlossen.

    Der Kläger kann seine Rechtsauffassung auch nicht auf die Senatsrechtsprechung im Urteil vom 10. April 1996 (- 10 AZR 600/95 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bergbau) zum Tarifvertrag über die Gewährung einer Jahresvergütung im rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbau stützen, wenn dort ausgeführt wird, daß das Arbeitsverhältnis nach dem Bezug des Arbeitslosengeldes zwar rechtlich noch nicht beendet war, aber dieser Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Zuerkennung der Rente wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit gleichgesetzt werden müsse.

  • BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 985/94

    Tarifliche Sonderzahlung bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 3/98
    Da die Gewährung einer Sonderzahlung von der jeweiligen tariflichen Gestaltung abhängig ist (vgl. z.B. BAG Urteil vom 11. Oktober 1995 - 10 AZR 985/94 - AP Nr. 133 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) sind beide Tarifverträge nicht vergleichbar.
  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 3/98
    Da diese Tarifnorm eine tatsächliche Arbeitsleistung des Klägers nicht voraussetzt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - BAGE 76, 134 = AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 10. April 1996 - 10 AZR 600/95 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bergbau; Urteil vom 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - n.v. und Urteil vom 8. Juli 1998 - 10 AZR 404/97 - n.v.) die Gewährung einer Sonderzahlung wegen Fehlens einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht ausgeschlossen.
  • BAG, 09.08.1995 - 10 AZR 539/94

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Stillschweigende Vereinbarung -

    Auszug aus BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 3/98
    Bezieht ein Arbeitnehmer bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auf seinen Antrag hin nach Aussteuerung aus der Krankenkasse Arbeitslosengeld nach § 105 a AFG , so ist nach der Rechtsprechung des Senates (Urteil vom 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308 = AP Nr. 181 zu § 611 BGB Gratifikation) zu vermuten, daß die Parteien zumindest stillschweigend das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbart haben.
  • BAG, 09.08.1995 - 10 AZR 485/94

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf anteilige Sondervergütung bei Ruhen des

    Auszug aus BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 3/98
    b) Diese vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist durch das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt läßt und ob sie rechtlich möglich ist (BAG Urteil vom 14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - AP Nr. 159 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 9. August 1995 - 10 AZR 485/94 - n.v.; BAG Urteil vom 25. Februar 1998, aaO).
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 3/98
    Da diese Tarifnorm eine tatsächliche Arbeitsleistung des Klägers nicht voraussetzt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - BAGE 76, 134 = AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 10. April 1996 - 10 AZR 600/95 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bergbau; Urteil vom 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - n.v. und Urteil vom 8. Juli 1998 - 10 AZR 404/97 - n.v.) die Gewährung einer Sonderzahlung wegen Fehlens einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht ausgeschlossen.
  • BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89

    Erwerbsunfähigkeit und Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 3/98
    Der sozialrechtliche Tatbestand der Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente selbst hat auf den Inhalt eines Arbeitsverhältnisses ohne tarifrechtliche oder arbeitsvertragliche Umsetzung keine rechtlichen Auswirkungen (BAG Urteil vom 7. Juni 1990 - 6 AZR 52/89 - BAGE 65, 187 = AP Nr. 92 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 25/91

    Ständiger Vertreter des Leiters einer Universitätsklinik

    Auszug aus BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 3/98
    b) Diese vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist durch das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt läßt und ob sie rechtlich möglich ist (BAG Urteil vom 14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - AP Nr. 159 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 9. August 1995 - 10 AZR 485/94 - n.v.; BAG Urteil vom 25. Februar 1998, aaO).
  • BAG, 08.07.1998 - 10 AZR 404/97
    Auszug aus BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 3/98
    Da diese Tarifnorm eine tatsächliche Arbeitsleistung des Klägers nicht voraussetzt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - BAGE 76, 134 = AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 10. April 1996 - 10 AZR 600/95 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bergbau; Urteil vom 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - n.v. und Urteil vom 8. Juli 1998 - 10 AZR 404/97 - n.v.) die Gewährung einer Sonderzahlung wegen Fehlens einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht ausgeschlossen.
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

    (3.2) Diese vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist durch das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).

    (3.3) Bezieht ein Arbeitnehmer wie der Kläger bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auf seinen Antrag hin nach Ablauf der Krankengeldzahlungen Arbeitslosengeld nach § 125 Abs. 1 SGB III, so ist zu vermuten, dass die Parteien zumindest stillschweigend das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbart haben (vgl. BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).

    Dadurch wurde die Dienstleistungspflicht des Klägers und gleichzeitig die Vergütungspflicht der Beklagten suspendiert und das Arbeitsverhältnis zum Ruhen gebracht (vgl. BAG 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 10 Sa 19/11

    Urlaubsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug von Arbeitslosengeld -

    Dadurch wurde die Dienstleistungspflicht des Klägers und gleichzeitig die Vergütungspflicht der Beklagten suspendiert und das Arbeitsverhältnis zum Ruhen gebracht (vgl. bereits BAG 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.06.2005 - 11 Sa 131/04

    Anspruch eines langzeiterkrankten und Arbeitslosengeld beziehenden Arbeitnehmers

    Damit aber ist von einem ruhenden Arbeitsverhältnis kraft Vereinbarung auszugehen (vgl. BAG 27.01.1999 - 10 AZR 3/98 - recherchiert nach Juris).
  • BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 672/99

    Tarifliche Sonderzahlung

    Jedoch hat der Senat demgegenüber bei entsprechender tatsächlicher Ausgangssituation in anderen Entscheidungen ein Arbeitsverhältnis im Sinne des jeweiligen Tarifvertrages angenommen (vgl. BAG 22. Februar 1995 -10 AZR 782/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 123 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 118; 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - nv.; 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 - nv.).

    Da die Tarifnorm eine tatsächliche Arbeitsleistung des Klägers nicht voraussetzt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Sonderzahlung auch ohne tatsächliche Arbeitsleistung zu gewähren (BAG 10. April 1996 - 10 AZR 600/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bergbau Nr. 3 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 142; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - nv.; 8. Juli 1998 - 10 AZR 404/97 - nv.; 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 - nv. - jeweils mwN).

  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 112/11

    Tarifliche Sondervergütung bei Langzeiterkrankung

    Die Tatbestandsvoraussetzungen einer solchen Leistung mit Mischcharakter und eine eventuelle Kürzungsmöglichkeit wegen Arbeitsunfähigkeitszeiten nach § 4a EFZG (vgl. dazu BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 502/00 - BAGE 98, 245) oder einen Entfall der Leistung bei Fehlzeiten ohne Entgeltanspruch legen die Tarifvertragsparteien selbst fest (BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 -; 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -) .
  • LAG Hessen, 22.06.2015 - 7 Sa 381/14

    Der Anspruch auf eine - aus Urlaubsgeld und Sonderzuwendung zusammengesetzte -

    Bei diesen Arbeitsverhältnissen sei mit einer Reaktivierung nicht mehr zu rechnen ( Urteile v. 28. September 1994 - 10 AZR 805/93 - AP Nr. 168 zu § 611 BGB Gratifikation; v. 11. Oktober 1995 - 10 AZR 364/94 -, juris; v. 6. Dezember 1995 - 10 AZR 334/94 - juris; v. 10. April 1996 - 10 AZR 600/95 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge Bergbau; v. 12. November 1997 - 10 AZR 74/97 - juris; v. 11. Februar 1998 - 10 AZR 264/97 - BB 1998, 2367; v. 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 - juris; v. 15. März 2000 - 10 AZR 115/99 - juris; v. 24. Januar 2001 - 10 AZR 672/99 -, juris ).

    Dadurch würden die Dienstleistungspflicht des Arbeitnehmers und gleichzeitig die Vergütungspflicht des Arbeitgebers suspendiert und das Arbeitsverhältnis zum Ruhen gebracht ( BAG Urteil v. 14. März 2006 - 9 AZR 312/05 - Rn. 27, AP Nr. 90 zu § 7 BUrlG Abgeltung; so auch BAG, Urteil v. 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 - a.a.O. ).

  • LAG Hessen, 01.06.2015 - 7 Sa 412/14

    Der Anspruch auf eine - aus Urlaubsgeld und Sonderzuwendung zusammengesetzte -

    Bei diesen Arbeitsverhältnissen sei mit einer Reaktivierung nicht mehr zu rechnen (Urteile v. 28. September 1994 - 10 AZR 805/93 - AP Nr. 168 zu § 611 BGB Gratifikation; v. 11. Oktober 1995 - 10 AZR 364/94 -, [...]; v. 6. Dezember 1995 - 10 AZR 334/94 -[...]; v. 10. April 1996-10 AZR 600/95 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge Bergbau; v. 12. November 1997 - 10 AZR 74/97 - [...]; v. 11. Februar 1998 - 10 AZR 264/97 - BB 1998, 2367; v. 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 - [...]; v. 15. März 2000 - 10 AZR 115/99 - [...]; v. 24. Januar 2001 - 10 AZR 672/99 -, [...]).

    Dadurch würden die Dienstleistungspflicht des Arbeitnehmers und gleichzeitig die Vergütungspflicht des Arbeitgebers suspendiert und das Arbeitsverhältnis zum Ruhen gebracht ( BAG Urteil v. 14. März 2006 - 9 AZR 312/05 - Rn. 27, AP Nr. 90 zu § 7 BUrlG Abgeltung; so auch BAG, Urteil v. 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 - a.a.O. ).

  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 630/04

    Tarifliche Sonderzahlung - Ausscheiden wegen Erwerbsunfähigkeit

    Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse trotz Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses Leistungen der Arbeitslosenversicherung bezieht, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung von einer Vermutung für eine solche konkludente Ruhensvereinbarung der Parteien aus (9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308, 314; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).
  • LAG Hessen, 05.09.2000 - 7 Sa 602/00

    Bezug von Erwerbunfähigkeitsrente; Anspruch auf betriebliche Sonderzahlung trotz

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2016 - 3 Sa 359/15

    Urlaubsabgeltung - tarifvertraglicher Mehrurlaub - Verfall - Ruhen des

    Bezieht ein Arbeitnehmer wie der Kläger bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auf seinen Antrag hin nach Ablauf der Krankengeidzahlungen Arbeitslosengeld nach § 125 Abs. 1 SGB III, so ist zu vermuten, dass die Parteien zumindest stillschweigend das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbart haben (vgl. SAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - SAGE 80, 308; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -)• Voraussetzung zum Bezug von Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III ist, dass der Arbeitnehmer nicht in einem "Beschäftigungsverhältnis" steht, § 119 SGB III. Das setzt im rechtlich fortbestehenden Arbeitsverhältnisvoraus, dass der Arbeitgeber auf eine Verfügungsgewalt über den Arbeitnehmer und dessen Arbeitskraft verzichtet - etwa nach einer unwirksamen Kündigung - oder der Arbeitnehmer die Verfügungsgewalt des Arbeitgebers über seine Arbeitskraft nicht mehr anerkennt (vgl. BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - a.a.O.; 9.August 1995 - 10 AZR 485/94 -).
  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 613/98

    Weihnachtszuwendung bei Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit - Sachliche

  • ArbG Würzburg, 12.07.2011 - 10 Ca 201/11

    Verfall des tariflichen Mehrurlaubs nach TV-LKein Urlaub im ruhenden

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