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   BAG, 01.04.1998 - 10 AZR 304/96   

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https://dejure.org/1998,10852
BAG, 01.04.1998 - 10 AZR 304/96 (https://dejure.org/1998,10852)
BAG, Entscheidung vom 01.04.1998 - 10 AZR 304/96 (https://dejure.org/1998,10852)
BAG, Entscheidung vom 01. April 1998 - 10 AZR 304/96 (https://dejure.org/1998,10852)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.11.1997 - 6 AZR 278/96

    Eingruppierung eines Diplomsportlehrers - Anerkennung einer Ausbildung der Lehrer

    Auszug aus BAG, 01.04.1998 - 10 AZR 304/96
    Dieser kann nach der Studienkonzeption 1964 (Studienkonzeption für die Fachrichtungen Leistungssport, Volkssport, Schulsport; bestätigt vom staatlichen Komitee für Körperkultur und Sport beim Ministerrat der DDR am 9. September 1964) und der dazu am 13. August 1965 ergangenen vorläufigen Prüfungsordnung durch eine Ausbildung und Prüfung in der Fachrichtung Schulsport als der maßgebenden berufsspezifischen Ausbildung nachgewiesen werden (vgl. BAG Urteile vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 637/95 - AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer sowie vom 20. November 1997 - 6 AZR 278/96 - n.v.).

    Die Fächer "Lehrpraktische Ausbildung sowie die Hospitationen bzw. Prüfungslektionen beziehen sich auf den berufspraktischen Studienabschnitt und vermögen deshalb den Nachweis einer methodischen Ausbildung und ihres Abschlusses durch eine entsprechende Prüfung nicht zu ersetzen (vgl. BAG Urteil vom 20. November 1997 - 6 AZR 278/96 - n.v.).

  • BAG, 25.10.1972 - 4 AZR 511/71

    Entsprechende Tätigkeit - Ausgebildeter Akademiker - Angestellter mit

    Auszug aus BAG, 01.04.1998 - 10 AZR 304/96
    Dieser kann nach der Studienkonzeption 1964 (Studienkonzeption für die Fachrichtungen Leistungssport, Volkssport, Schulsport; bestätigt vom staatlichen Komitee für Körperkultur und Sport beim Ministerrat der DDR am 9. September 1964) und der dazu am 13. August 1965 ergangenen vorläufigen Prüfungsordnung durch eine Ausbildung und Prüfung in der Fachrichtung Schulsport als der maßgebenden berufsspezifischen Ausbildung nachgewiesen werden (vgl. BAG Urteile vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 637/95 - AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer sowie vom 20. November 1997 - 6 AZR 278/96 - n.v.).
  • BAG, 17.07.1997 - 6 AZR 637/95

    Eingruppierung eines Diplomsportlehrers

    Auszug aus BAG, 01.04.1998 - 10 AZR 304/96
    Dieser kann nach der Studienkonzeption 1964 (Studienkonzeption für die Fachrichtungen Leistungssport, Volkssport, Schulsport; bestätigt vom staatlichen Komitee für Körperkultur und Sport beim Ministerrat der DDR am 9. September 1964) und der dazu am 13. August 1965 ergangenen vorläufigen Prüfungsordnung durch eine Ausbildung und Prüfung in der Fachrichtung Schulsport als der maßgebenden berufsspezifischen Ausbildung nachgewiesen werden (vgl. BAG Urteile vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 637/95 - AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer sowie vom 20. November 1997 - 6 AZR 278/96 - n.v.).
  • LAG Thüringen, 22.11.1995 - 5 Sa 1024/93

    Eingruppierung: Diplomsportlehrer mit Abschluss an der DHfK Leipzig

    Auszug aus BAG, 01.04.1998 - 10 AZR 304/96
    Auf die Revision des Beklagten wird das Teilurteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 22. November 1995 - 6/5 Sa 1024/93 - aufgehoben.
  • BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 37/98

    Eingruppierung eines Diplomsportlehrers mit postgradualer Ausbildung bei

    Ein an der DHfK ausgebildeter Diplomsportlehrer besitzt dann eine pädagogische Hochschulausbildung, wenn er über eine postgraduale Ausbildung mit Prüfung im Fach "Didaktik des Schulsports" verfügt (BAG Urteil vom 26. April 1995 - 4 AZR 404/94 - AP Nr. 5 zu § 11 BAT-O sowie Urteile vom 1. April 1998 - 10 AZR 304/96 - und - 10 AZR 635/96 - n.v.).
  • BAG, 13.05.1998 - 10 AZR 435/97
    Gleiches gilt für "Sportlehrer mit Hochschulabschluß", die eine Zusatzprüfung an einer pädagogischen Hochschule abgelegt haben und deswegen die Berufsbezeichnung "Diplomlehrer für Sport" führen dürfen oder eine postgraduale Ausbildung und Prüfung im Fach "Didaktik des Schulsports" absolviert haben (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vgl. BAG Urteile vom 20. November 1997 - 6 AZR 278/96 - n.v.; vom 1. April 1998 -1 0 AZR 303/96 und 10 AZR 304/96 - n.v.).
  • BAG, 08.07.1998 - 10 AZR 465/97
    Gleiches gilt für "Diplomsportlehrer", die eine Zusatzprüfung an einer pädagogischen Hochschule abgelegt haben und deswegen die Berufsbezeichnung "Diplomlehrer für Sport" führen dürfen oder eine postgraduale Ausbildung und Prüfung im Fach "Didaktik des Schulsports" absolviert haben (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG Urteile vom 20. November 1997 - 6 AZR 278/96 - n.v.; vom 1. April 1 9 9 8 - 1 0 AZR 303/96 und 10 AZR 304/96 - n.v.).
  • BAG, 13.05.1998 - 10 AZR 434/97
    Gleiches gilt für "Sportlehrer mit Hochschulabschluß", die eine Zusatzprüfung an einer pädagogischen Hochschule abgelegt haben und deswegen die Berufsbezeichnung "Diplomlehrer für Sport" führen dürfen oder eine postgraduale Ausbildung und Prüfung im Fach "Didaktik des Schulsports" absolviert haben (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG Ur teile vom 20. November 1997 - 6 AZR 278/96 - n.v.; vom 1. April 1998 -1 0 AZR 303/96 und 10 AZR 304/96 - n.v.).
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