Rechtsprechung
BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 311/96 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sozialplan - Abfindung - Arbeitsvertrag - Vertragsparteien - Personalreduzierung - Aufhebungsvertrag - Tod des Arbeitnehmers
- archive.org
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG (1972) § 112
Abfindung beim vorzeitigen Tod des Arbeitnehmers - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG 1972 § 112
Keine Sozialplanabfindung bei Tod des Arbeitnehmers vor Ende des Arbeitsverhältnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 20.07.1995 - 4 Ca 1417/95
- LAG Düsseldorf, 02.04.1996 - 6 Sa 1145/95
- BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 311/96
Papierfundstellen
- BAGE 84, 158
- BAGE 84, 159
- NJW 1997, 2065
- ZIP 1997, 46
- MDR 1997, 172
- NZA 1997, 163
- NJ 1997, 112
- BB 1996, 2572
- DB 1997, 281
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 907/95
Tariflicher Abfindungsanspruch - Tod des Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 311/96
"Haben die Arbeitsvertragsparteien im Zuge einer geplanten Personalreduzierung einen Aufhebungsvertrag geschlossen und dabei auf Leistungen eines Sozialplanes verwiesen, nach dem der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung hat, so entsteht der Anspruch auf die Abfindung nicht, wenn der Arbeitnehmer nach Abschluß des Aufhebungsvertrages aber vor der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses stirbt (im Anschluß an die Entscheidung des Senats vom 22. Mai 1996 - 10 AZR 907/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).«.Aus diesen Erwägungen hat der Senat auch für einen durch Tarifvertrag geregelten Abfindungsanspruch für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge von Rationalisierungsmaßnahmen entschieden, daß dieser Anspruch nicht entsteht, wenn dem Arbeitnehmer zwar wegen der geplanten Rationalisierungsmaßnahme gekündigt worden ist, dieser aber vor Ablauf der Kündigungsfrist verstirbt (vgl. Entscheidung des Senats vom 22. Mai 1996 - 10 AZR 907/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
- BAG, 27.06.2006 - 1 AZR 322/05
Sozialplananspruch bei Tod des Arbeitnehmers
Eine ausschließlich die Erben begünstigende Abfindung würde dem Zweck des Sozialplans nicht gerecht (vgl. auch BAG 25. September 1996 - 10 AZR 311/96 - BAGE 84, 158, zu 2 der Gründe). - BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 227/96
Abfindung bei Tod des Arbeitnehmers vor vereinbartem Beendigungstermin des …
Auch dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG Urteile vom 25. September 1996 - 10 AZR 311/96 - AP Nr. 105 zu § 112 BetrVG; vom 22. Mai 1996 - 10 AZR 907/95 - AP Nr. 13 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz). - BAG, 27.10.1998 - 1 AZR 94/98
Sozialplanabfindung im Konkurs - Gleichbehandlungsgrundsatz
Soweit der Kläger sich demgegenüber darauf beruft, daß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abhängige Ansprüche auf Abfindung nicht entstehen, wenn der Arbeitnehmer vor der vereinbarten Beendigung verstirbt (so für eine Sozialplanabfindung Urteil vom 25. September 1996 - 10 AZR 311/96 - BAGE 84, 159 = AP Nr. 105 zu § 112 BetrVG 1972; für eine Abfindung aus einem tariflichen Rationalisierungsschutzabkommen Urteil vom 22. Mai 1996 - 10 AZR 907/95 - AP Nr. 13 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz; für eine Abfindung bei Frühpensionierung Urteil vom 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - AP Nr. 8 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag), kann er hieraus nichts für die Auffassung herleiten, sein Anspruch aus dem Sozialplan vom 17. Februar 1995 sei als Masseschuld zu betrachten.
- LAG München, 23.11.2006 - 3 Sa 644/06
Betriebsübergang, Widerspruch
Erst ab diesem Zeitpunkt treten die zu mildernden wirtschaftlichen Nachteile bzw. der Verlust des sozialen Besitzstandes ein (vgl. BAG v. 27.01.2006 - 1 AZR 322/05; BAG v. 16.05.2000 - 9 AZR 277/99; BAG v. 25.09.1996 - 10 AZR 311/96). - LAG Düsseldorf, 01.09.2006 - 17 Sa 254/06
Einordnung einer im Zusammenhang mit der Altersteilzeit vereinbarten Abfindung …
Der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Frage der Entstehung und Vererbbarkeit von Abfindungsansprüchen, wenn der Arbeitnehmer vor der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses verstirbt (vgl. BAG vom 25.09.1996 - 10 AZR 311/96, AP Nr. 105 zu § 112 BetrVG 1972; BAG vom 22.05.1996 - 10 AZR 907/95, AP Nr. 13 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz; BAG vom 26.08.1997 - 9 AZR 227/96, AP Nr. 8 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag), kommt hinsichtlich der Einordnung von Abfindungsansprüchen als Masse- oder Insolvenzverbindlichkeit keine Bedeutung zu. - LAG Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 12 Sa 118/96
Rang einer Sozialplanforderung; Zustandekommen des Sozialplans vor …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 564/96
Aufhebungsvertrag - Entstehenszeitpunkt des Abfindungsanspruchs
Auch dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden ( BAG Urteile vom 25. September 1996 - 10 AZR 311/96 - AP Nr. 105 zu § 112 BetrVG; vom 22. Mai 1996 - 10 AZR 907/95 - AP Nr. 13 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz).