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   BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 340/96   

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BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 340/96 (https://dejure.org/1996,900)
BAG, Entscheidung vom 13.11.1996 - 10 AZR 340/96 (https://dejure.org/1996,900)
BAG, Entscheidung vom 13. November 1996 - 10 AZR 340/96 (https://dejure.org/1996,900)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sozialplanabfindung - Betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag - Vereinbarung von Arbeitsvertragsparteien, das Arbeitsverhältnis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist aus betrieblichen Gründen gegen Zahlung einer Abfindung zu beenden als nachträgliche Befristung ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialplanabfindung - Betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses mittels Aufhebungsvertrags: Keine Unwirksamkeit trotz Verstoßes gegen die Pflicht zur Anzeige einer Massenentlassung - Begriff des geplanten stufenweisen Personalabbaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3043
  • ZIP 1997, 556
  • NZA 1997, 390
  • NJ 1997, 443
  • BB 1997, 1362
  • DB 1996, 2498
  • DB 1997, 936
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Abfindung - Sozialplan -

    Auszug aus BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 340/96
    Die Prüfung einer unterschiedlichen Behandlung einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen hat sich am Zweck der Sozialplanleistungen zu orientieren, mit denen wirtschaftliche Nachteile der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer ausgeglichen oder gemildert, nicht aber erbrachte Leistungen für den Betrieb oder eine Betriebszugehörigkeit nachträglich vergütet werden sollen (BAG Urteil vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 - AP Nr. 96 zu § 112 BetrVG 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Damit ist die Klägerin im Ergebnis so zu behandeln, als sei ihr durch die Beklagte betriebsbedingt gekündigt worden (ständige Rechtsprechung des BAG und des Senats, vgl. BAG Urteil vom 20. April 1994 - 10 AZR 323/93 - AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 -, aa0; BAG Urteil vom 11. Oktober 1995 - 10 AZR 100/95 - n.v.).

  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Auszug aus BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 340/96
    Eine solche Täuschung durch Unterlassen kann nur dann angenommen werden, wenn hinsichtlich der verschwiegenen Tatsachen eine Aufklärungspflicht bestanden hat (RGZ 77, 314; BAG Urteil vom 21. Februar 1991 - 2 AZR 449/90 - AP Nr. 35 zu § 123 BGB).
  • BAG, 13.12.1988 - 3 AZR 322/87

    Aufklärung über Rentenansprüche vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages -

    Auszug aus BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 340/96
    Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können von einem Arbeitgeber besondere Hinweise auf die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen der Beendigung erwartet werden, wenn der Arbeitgeber erkennen muß, daß der Arbeitnehmer weiterer Informationen bedarf und er selbst die Auskünfte unschwer erteilen oder beschaffen kann (BAG Urteil vom 13. Dezember 1988 - 3 AZR 322/87 - AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 323/93

    Sozialplanabfindung - betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 340/96
    Damit ist die Klägerin im Ergebnis so zu behandeln, als sei ihr durch die Beklagte betriebsbedingt gekündigt worden (ständige Rechtsprechung des BAG und des Senats, vgl. BAG Urteil vom 20. April 1994 - 10 AZR 323/93 - AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 -, aa0; BAG Urteil vom 11. Oktober 1995 - 10 AZR 100/95 - n.v.).
  • BAG, 30.11.1994 - 10 AZR 578/93

    Sozialplan - Wirksamkeit einer Stichtagsregelung

    Auszug aus BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 340/96
    Die Betriebspartner hatten für einen solchen Ausschluß billigenswerte Gründe, so daß er nicht sachfremd ist (BAG Urteil vom 30. November 1994 - 10 AZR 578/93 - AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 100/95

    Kündigung: Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Abfindungsanspruch

    Auszug aus BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 340/96
    Damit ist die Klägerin im Ergebnis so zu behandeln, als sei ihr durch die Beklagte betriebsbedingt gekündigt worden (ständige Rechtsprechung des BAG und des Senats, vgl. BAG Urteil vom 20. April 1994 - 10 AZR 323/93 - AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 -, aa0; BAG Urteil vom 11. Oktober 1995 - 10 AZR 100/95 - n.v.).
  • BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 420/85

    Hinweispflicht bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 340/96
    Eine Aufklärungspflicht besteht insbesondere dann, wenn die Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Billigkeitsgesichtspunkten und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ergibt, daß der Arbeitnehmer durch eine sachgerechte und vom Arbeitgeber redlicherweise zu erwartende Aufklärung vor der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bewahrt werden muß, weil er sich durch sie aus Unkenntnis selbst schädigen würde (vgl. zur Aufklärungspflicht in bezug auf die Altersversorgung: BAG Urteil vom 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 - AP Nr. 99 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87

    Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig

    Auszug aus BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 340/96
    Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können von einem Arbeitgeber besondere Hinweise auf die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen der Beendigung erwartet werden, wenn der Arbeitgeber erkennen muß, daß der Arbeitnehmer weiterer Informationen bedarf und er selbst die Auskünfte unschwer erteilen oder beschaffen kann (BAG Urteil vom 13. Dezember 1988 - 3 AZR 322/87 - AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen).
  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 281/03

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Inhaltskontrolle - Widerruf

    aa) Eine zur Anfechtung berechtigende arglistige Täuschung durch Unterlassung im Sinne des § 123 BGB begeht, wer bei Vertragsverhandlungen einen Umstand verschweigt, hinsichtlich dessen ihn gegenüber seinem Vertragspartner eine Aufklärungspflicht trifft (st. Rspr., vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 106/98 - AP Einigungsvertrag Anl. II Kap. VIII Nr. 8 = EzA BGB § 138 Nr. 25; 13. November 1996 - 10 AZR 340/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 90; 21. Februar 1991 - 2 AZR 449/90 - AP BGB § 123 Nr. 35 = EzA BGB § 123 Nr. 35; BGH 3. Mai 2002 - V ZR 175/01 - IBR 2002, 382; 12. Juli 2001 - IX ZR 360/00 - NJW 2001, 3331; 20. Oktober 2000 - V ZR 285/99 - NJW 2001, 64).

    Eine Aufklärungspflicht besteht insbesondere dann, wenn die Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Billigkeitsgesichtspunkten und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ergibt, dass der Arbeitnehmer durch eine sachgerechte und vom Arbeitgeber redlicherweise zu erwartende Aufklärung vor der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bewahrt werden muss, weil er sich durch sie aus Unkenntnis selbst schädigen würde (vgl. BAG 13. November 1996 - 10 AZR 340/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 90; zur Aufklärungspflicht in Bezug auf die Altersversorgung: 11. Mai 1999 - 3 AZR 106/98 - AP Einigungsvertrag Anl. II Kap. VIII Nr. 8 = EzA BGB § 138 Nr. 25 und 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 99 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 6).

  • BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 48/99

    Aufhebungsvertrag - Befristungskontrollrecht

    Das bringen die Parteien durch die Wahl einer zeitnahen Beendigung, die sich häufig an der jeweiligen Kündigungsfrist orientiert, und weiteren Vereinbarungen über Rechte und Pflichten aus Anlaß der vorzeitigen Vertragsbeendingung zum Ausdruck (vgl. BAG 13. November 1996 - 10 AZR 340/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 90 zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 45/06

    Abfindung nach § 1a KSchG - Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs

    a) Eine Aufklärungspflicht besteht insbesondere dann, wenn die Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Billigkeitsgesichtspunkten und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ergibt, dass der Arbeitnehmer durch eine sachgerechte und vom Arbeitgeber redlicherweise zu erwartende Aufklärung vor der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bewahrt werden muss, weil er sich durch sie aus Unkenntnis selbst schädigen würde (vgl. BAG 22. April 2004 - 2 AZR 281/03 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 27 = EzA BGB 2002 § 312 Nr. 2; 13. November 1996 - 10 AZR 340/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 90; zur Aufklärungspflicht in Bezug auf die Altersversorgung: 11. Mai 1999 - 3 AZR 106/98 -AP Einigungsvertrag Anl. II Kap. VIII Nr. 8 = EzA BGB § 138 Nr. 25 und 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 99 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 6).
  • LAG Hamm, 01.04.2003 - 19 Sa 1901/02

    Widerruf eines Aufhebungsvertrages; Wiedereinstellungsanspruch nach

    Eine Aufklärungspflicht besteht insbesondere dann, wenn die Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Billigkeitsgesichtspunkten und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ergibt, dass der Arbeitnehmer durch eine sachgerechte und von ihm redlicherweise zu erwartende Aufklärung vor der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bewahrt werden muss, weil er sich durch sie aus Unkenntnis selbst schädigen würde (BAG, Urt. v. 13.11.1996 - 10 AZR 340/96 -, NZA 1997, 390 ff.).

    Da die Beklagte somit nicht hätte erkennen können, ob sich der Kläger durch den Abschluss des Aufhebungsvertrages wirtschaftlich selbst schädigen würde, konnte von ihr billigerweise ein Hinweis auf die laufenden Sozialplanverhandlungen nicht erwartet werden (vgl. BAG, Urt. v. 13.11.1996 - 10 AZR 340/96 -, NZA 1997, 390 ff.).

    Insoweit hat es die Rechtsprechung stets als mit dem Gebot der Gleichbehandlung nach § 75 BetrVG für vereinbar angesehen, wenn die Betriebspartner bei der Zuerkennung von Ansprüchen auf eine Abfindung zwischen Arbeitnehmern, denen infolge der Betriebsänderung gekündigt worden ist und solchen, die ihr Arbeitsverhältnis durch eine Eigenkündigung oder einen Aufhebungsvertrag beendet haben, unterschieden haben (vgl. BAG, Urt. v. 17.04.1996 - 10 AZR 560/95 -, n. v.; BAG, Urt. v. 13.11.1996 - 10 AZR 340/96 -, NZA 1997, 390 ff.).

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 461/98

    Massenentlassungsschutz bei Aufhebungsverträgen

    Durch diese aufgrund des Gesetzes zur Anpassung arbeitsrechtlicher Bestimmungen an das EG-Recht vom 20. Juli 1995 (vgl. auch die Richtlinie 92/56/EWG vom 24. Juni 1992 zur Änderung der Richtlinie 75/129/EWG - Massenentlassungsrichtlinie -) eingefügte Bestimmung des § 17 Abs. 1 Satz 2 KSchG hat der Gesetzgeber ausdrücklich klargestellt, daß das Ausscheiden aufgrund eines zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung geschlossenen Aufhebungsvertrages eine Entlassung im Sinne des § 17 Abs. 1 KSchG ist (so BAG Urteil vom 13. November 1996 - 10 AZR 340/96 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 16.11.2005 - 7 AZR 86/05

    Befristung - Altersteilzeit - Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über

    Gesteigerte Hinweispflichten können den Arbeitgeber vor allem dann treffen, wenn die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führende Vereinbarung auf seine Initiative hin und in seinem Interesse zustande kommt (BAG 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 -AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 25, zu II 2 a der Gründe) oder wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Arbeitnehmer durch eine sachgerechte und vom Arbeitgeber redlicherweise zu erwartende Aufklärung vor der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bewahrt werden muss, weil er sich durch sie aus Unkenntnis selbst schädigen würde (vgl. BAG 13. November 1996 - 10 AZR 340/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 90, zu II 1 c der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 21 Sa 60/05

    Rechtsmissbräuchliche Berufung auf Verstoß gegen Schriftformerfordernis

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil des 10. Senates v. 13.11.1996 - Az.: 10 AZR 340/96) beinhalte eine Aufhebungsvereinbarung nicht die nachträgliche Vereinbarung eines befristeten Arbeitsverhältnisses.

    Die Auffassung des Arbeitsgerichts lasse sich jedenfalls nicht mit Hinweis auf die Entscheidung des 10. Senates (10 AZR 340/96) begründen.

  • LAG Hessen, 28.08.2012 - 15 Sa 1710/11

    Anfechtung einer Aufhebungsvereinbarung wegen Verletzung von

    Eine zur Anfechtung berechtigende arglistige Täuschung durch Unterlassung im Sinne des § 123 BGB begeht, wer bei Vertragsverhandlungen einen Umstand verschweigt, hinsichtlich dessen ihn gegenüber seinem Vertragspartner eine Aufklärungspflicht trifft (st. Rspr., vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 106/98 - AP Einigungsvertrag Anl. II Kap. VIII Nr. 8 = EzA BGB § 138 Nr. 25; 13. November 1996 - 10 AZR 340/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 90; 21. Februar 1991 - 2 AZR 449/90 - AP BGB § 123 Nr. 35 = EzA BGB § 123 Nr. 35; BGH 3. Mai 2002 - V ZR 175/01 - IBR 2002, 382; 12. Juli 2001 - IX ZR 360/00 - NJW 2001, 3331; 20. Oktober 2000 - V ZR 285/99 - NJW 2001, 64).

    Eine Aufklärungspflicht besteht insbesondere dann, wenn die Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Billigkeitsgesichtspunkten und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ergibt, dass der Arbeitnehmer durch eine sachgerechte und vom Arbeitgeber redlicherweise zu erwartende Aufklärung vor der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bewahrt werden muss, weil er sich durch sie aus Unkenntnis selbst schädigen würde (vgl. BAG 13. November 1996 - 10 AZR 340/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 90; zur Aufklärungspflicht in Bezug auf die Altersversorgung: 11. Mai 1999 - 3 AZR 106/98 - AP Einigungsvertrag Anl. II Kap. VIII Nr. 8 = EzA BGB § 138 Nr. 25 und 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 99 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 6).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2010 - 6 Sa 1442/10

    Aufhebungsvertrag - Drohung mit fristloser Kündigung - Verletzung einer Pflicht

    Eine Aufklärungspflicht kann sich nur auf die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen eines Aufhebungsvertrags beziehen ( dazu BAG, Urteil vom 13.11.1996 - 10 AZR 340/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 4 zu II 1 c der Gründe ), nicht dagegen auf die Möglichkeit, sich von diesem wieder zu lösen ( ähnlich Thüsing RdA 2005, 257, 268; Kaiser, Anm. BAG EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 13 zu IV ).
  • LAG Nürnberg, 16.01.2018 - 6 Sa 359/17

    Freiwillige Betriebsvereinbarung - Stichtagsregelung - Sozialplan

    Die Beklagte muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entgegenhalten lassen, dass der Aufhebungsvertrag durch die Beklagte veranlasst worden ist (vgl. z.B. Bundesarbeitsgericht vom 13.11.1996, Az.: 10 AZR 340/96, m.w.N., nach juris).

    Deshalb hält es sich im Rahmen des den Betriebspartnern zustehenden weiten Ermessensspielraumes, wenn diese den - sozusagen auf eigenes Risiko - gegen Zahlung einer Abfindung aufgrund eines vor Beginn der Sozialplanverhandlungen abgeschlossenen, arbeitgeberseitig veranlassten Aufhebungsvertrages ausscheidenden Kläger von Sozialplanansprüchen ausgeschlossen haben (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 13.11.1996 - 10 AZR 340/96 - m.w.N.).

  • LAG Hamburg, 22.01.2003 - 4 TaBV 1/02

    Sozialplan - wirtschaftliche Vertretbarkeit - Berechnungsdurchgriff -

  • ArbG Essen, 22.12.2005 - 1 Ca 3702/05

    Schadensersatzanspruch wegen Aufklärungspflichtverletzung bzgl. der Gewährung

  • LAG Hamm, 19.03.1998 - 17 Sa 1749/97

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Arbeitgeberseitige Kündigung wegen

  • ArbG Essen, 22.12.2005 - 1 Ca 3725/05

    Klage auf Auszahlung der "Performance-Abschläge" für die Aktienbezugsrechte ist

  • ArbG Frankfurt/Main, 22.08.2007 - 15 Ca 1686/07

    Höhe einer Auslagenpauschale aus einem Sozialplan

  • LAG Hessen, 04.07.2000 - 9 Sa 2207/99

    Anforderungen an die Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Irrtums oder

  • ArbG Karlsruhe, 06.12.2007 - 8 Ca 295/07

    Aufklärungspflicht des Arbeitgebers bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.11.1997 - 5 Sa 617/96

    Zahlung einer Abfindung gem. einem zuvor beschlossenen Sozialplan; Sozialplan als

  • ArbG Hannover, 13.11.2003 - 10 Ca 184/03

    Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages und auf Wiedereinstellung;

  • ArbG Frankfurt/Main, 25.03.2004 - 11 Sa 1677/02
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