Rechtsprechung
   BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 360/08   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Karenzentschädigung - Elternteilzeit

  • openjur.de

    Wettbewerbsverbot; Berechnung einer Karenzentschädigung; Elternteilzeit

  • Betriebs-Berater

    Höhe der Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach Elternteilzeit

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  • Bundesarbeitsgericht

    Wettbewerbsverbot - Berechnung einer Karenzentschädigung - Elternteilzeit

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Höhe der Karenzentschädigung nach Elternteilzeit - Keine Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit und keine (mittelbare) Diskriminierung wegen des Geschlechts

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Karenzentschädigung bei Teilzeitbeschäftigung vor dem Ausscheiden "Elternzeit"

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Karenzentschädigung; Elternteilzeit

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Höhe der Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach Elternteilzeit

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Karenzentschädigung und Elternteilzeit

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Arbeitsrecht - Ehemals Angestellten steht bei Wettbewerbsverbot Entschädigung zu

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Karenzentschädigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit" von RAin Dr. Claudia Hahn, FAinArbR, original erschienen in: FA 2010, 41 - 43.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2009, 2395
  • NZA 2009, 962
  • BB 2010, 579
  • DB 2009, 404



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Wird zitiert von ... (3)  

  • LAG München, 28.06.2011 - 6 Sa 252/11  

    Altersdiskriminierung

    Für die unterschiedliche Behandlung gibt es billigenswerte Gründe (BAG v. 22.10.2008 - 10 AZR 360/08, NZA 2009, 962; BAG v. 10.11.1994 - 6 AZR 486/94, NZA 1994, 693).

    Die - unterstellte - Ungleichbehandlung ist jedenfalls durch objektive Gründe gerechtfertigt, die nichts mit einer Ungleichbehandlung - hier wegen des Alters - zu tun haben (vgl. dazu BAG v. 22.10.2008, a.a.O.; BAG v. 26.5. 1993 - 5 AZR 184/92, NZA 1994, 413; vgl. auch EuGH v. 3.10.2006 - Rs. C - 17/05, NZA 2006, 1205; BAG 18.10.2005 - 3 AZR 506/04, NZA 2006, 1159).

    Eine Stichtagsregelung, wie diejenige des § 20 Abs. 1 TVöD, ist als Ausdruck einer pauschalierten Betrachtung und im Interesse der Praktikabilität grundsätzlich zulässig, sofern sich die Wahl des Zeitpunkts am zu regelnden Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (BAG v. 22.10.2008, a.a.O.; BAG v. 18.3. 2004 - 6 AZR 199/03, ZTR 2004, 424) .

    Dabei beurteilt sich die diskriminierende Wirkung jeweils nach dem Zweck, den der Arbeitgeber mit seiner Leistung verfolgt (BAG v. 22.10.2008, a.a.O. m.w.N.) .

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 198/10  

    Karenzentschädigung - Anrechnung von Arbeitslosengeld

    Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Karenzentschädigung setzt allein voraus, dass der Arbeitnehmer den ihm verbotenen Wettbewerb unterlässt (BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 360/08 - Rn. 14, AP HGB § 74 Nr. 83 = EzA HGB § 74 Nr. 71; 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - zu A I 2 der Gründe, BAGE 112, 376).
  • LAG Düsseldorf, 25.08.2011 - 11 Sa 360/11  

    Teilzeitbegehren einer Flugbegleiterin

    Der Antrag nach § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG richtet sich dagegen ausschließlich auf eine unbefristete Verringerung der Arbeitszeit (vgl. BAG 19.08.2003 - 9 AZR 542/02 - EzA § 8 TzBfG Nr. 4; BAG 21.11.2006 - 9 AZR 138/06 - Rz. 32, 33 EzA § 8 TzBfG Nr. 16; BAG 22.10.2008 - 10 AZR 360/08 - Rz. 25 EzA § 74 HGB Nr. 71).
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