Rechtsprechung
BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 375/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Zuwendung - erziehungsgeldunschädliche Teilzeittätigkeit
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zuwendung für Angestellte; Erziehungsgeldunschädliche Teilzeittätigkeit; Verringerung des tariflichen Urlaubsgeldes; Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte (Zuwendungs-TV)
- Judicialis
Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973 § 2; ; Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973 § 3; ; Tarifvertrag über eine Zuw... endung für Angestellte vom 5. Mai 1998 § 3; ; Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 15. März 1999 § 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifauslegung; Gratifikation/Sondervergütung - Zuwendung, Berechnung bei erziehungsgeldunschädlicher Teilzeittätigkeit
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Tarifliche Zuwendung während der Elternzeit: Keine Schlechterstellung bei Teilzeittätigkeit gegenüber Mitarbeitern ohne Tätigkeit während der Elternzeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Erziehungsgeldunschädliche Teilzeitarbeit
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 104, 336
- BB 2003, 1624
- DB 2003, 1583
- NZA-RR 2003, 482
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 930/98
Zuwendung während des Erziehungsurlaubs bei Teilzeittätigkeit
Auszug aus BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 375/02
Auch eine erziehungsgeldunschädliche Teilzeitbeschäftigung fällt unter den BAT (BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 930/98 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 23, zu II 2 der Gründe).Diese Auslegung der tariflichen Bestimmungen gilt nur für den Fall, daß das Kind den zwölften Lebensmonat noch nicht vollendet hat (BAG 24. Februar 1999 - 10 AZR 5/98 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 21 und 12. Januar 2000 - 10 AZR 930/98 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 23).
Die Teilzeittätigkeit während des Erziehungsurlaubs soll nach der Rechtsprechung des Senats nicht dazu führen, daß der Angestellte einen geringeren Zuwendungsanspruch erwirbt, als ihm im Falle eines Erziehungsurlaubs ohne Arbeitsleistung zustehen würde (vgl. BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 930/98 - aaO).
- BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 29/01
Urlaubsgeld im öffentlichen Dienst bei Verringerung der Arbeitszeit während des …
Auszug aus BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 375/02
Im Hinblick darauf führt eine erziehungsgeldunschädliche Teilzeittätigkeit auch nicht zur Verringerung des tariflichen Urlaubsgeldes (BAG 19. März 2002 - 9 AZR 29/01 - AP BAT §§ 22, 23 Urlaubsgeld Nr. 2 in Bezug auf das vom Kläger für das Jahr 1998 geltend gemachte Urlaubsgeld). - BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98
Tarifliche Zuwendung - Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit
Auszug aus BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 375/02
Hätte der Kläger im Monat September Urlaub gehabt, hätte ihm die Urlaubsvergütung nur entsprechend seiner Teilzeittätigkeit zugestanden (BAG 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - BAGE 92, 218).
- BAG, 28.06.1995 - 10 AZR 948/94
Tarifliche Zuwendung bei Teilzeitarbeit im Erziehungsurlaub
Auszug aus BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 375/02
Auch soweit sich der Kläger auf das Senatsurteil vom 28. Juni 1995 (- 10 AZR 948/94 - AP MTAng-LV § 3 h Nr. 1 = EzA Bundeserziehungsgeldgesetz § 15 Nr. 8) beruft, kann er damit keinen Erfolg haben. - BAG, 24.02.1999 - 10 AZR 5/98
Zuwendung - Erziehungsurlaub und geringfügige Beschäftigung
Auszug aus BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 375/02
Diese Auslegung der tariflichen Bestimmungen gilt nur für den Fall, daß das Kind den zwölften Lebensmonat noch nicht vollendet hat (BAG 24. Februar 1999 - 10 AZR 5/98 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 21 und 12. Januar 2000 - 10 AZR 930/98 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 23). - LAG Berlin, 18.10.2000 - 4 Sa 398/00
Urlaubsentgelt: Höhe - Erziehungsurlaub
Auszug aus BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 375/02
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 18. Oktober 2000 - 4 Sa 398/00 - bezüglich des Zuwendungsanspruchs teilweise aufgehoben, soweit es die Klage in Höhe von 1.441,66 DM nebst 4 % Zinsen auf den sich daraus ergebenden Nettobetrag seit 1. Dezember 1998 abgewiesen hat.