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   BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 392/02   

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https://dejure.org/2003,3260
BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 392/02 (https://dejure.org/2003,3260)
BAG, Entscheidung vom 12.02.2003 - 10 AZR 392/02 (https://dejure.org/2003,3260)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 10 AZR 392/02 (https://dejure.org/2003,3260)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Sondervergütung - Erfolgsbeteiligung; Dividende

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung der Zusage einer Erfolgsbeteiligung ? Begriff der Dividende, Abgrenzung zur Sonderausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1363
  • NZA 2003, 800
  • DB 2003, 944
  • NZA-RR 2003, 459
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.06.2002 - 6 AZR 50/00

    Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache/Direktionsrecht -

    Auszug aus BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 392/02
    Es liegen damit keine auf den Einzelfall bezogene Erklärungen sondern typische in einer Vielzahl weiterer Fälle von der Beklagten verwendete Vertragsbestimmungen vor, deren Inhalt und Auslegung der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 26. Juni 2002 - 6 AZR 50/00 - nv.; 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212 mwN).
  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98

    Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Jahresleistungs- und Punktprämie eines

    Auszug aus BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 392/02
    Es liegen damit keine auf den Einzelfall bezogene Erklärungen sondern typische in einer Vielzahl weiterer Fälle von der Beklagten verwendete Vertragsbestimmungen vor, deren Inhalt und Auslegung der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 26. Juni 2002 - 6 AZR 50/00 - nv.; 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212 mwN).
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 513/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel im Vergleich

    Auszug aus BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 392/02
    Anhaltspunkte für das Gewollte können sich insbesondere aus der Entstehungsgeschichte, dem Zweck des Vertrages und der bei Vertragsschluß vorliegenden Interessenlage sowie aus weiteren Äußerungen der Parteien im Zusammenhang mit der Erklärung ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat 31. Juli 2002 - 10 AZR 513/01 - NZA 2003, 100, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG München, 07.05.2002 - 6 Sa 760/01
    Auszug aus BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 392/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 7. Mai 2002 - 6 Sa 760/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04

    Erfolgsbeteiligung - Anpassung bei Grundkapitalerhöhung

    Der Begriff der Dividende ist aktienrechtlich definiert und betrifft nur das, was die Hauptversammlung als solche bezeichnet, nicht dagegen Gewinnausschüttungen anderer Art an die Aktionäre (BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 392/02 - AP BGB § 611 Tantieme Nr. 3).

    (3) Dieser Sichtweise steht - entgegen der Auffassung der Beklagten - auch nicht das Urteil des Senats vom 12. Februar 2003 (- 10 AZR 392/02 - AP BGB § 611 Tantieme Nr. 3) entgegen.

    Mit der Wahl des Begriffs "Dividende" in den Bestimmungen haben die Parteien des Arbeitsvertrages sich insoweit der Definitionsmacht der Hauptversammlung überlassen (BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 392/02 - aaO).

  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 501/04

    Erfolgsbeteiligung - Anpassung bei Grundkapitalerhöhung

    Der Begriff der Dividende ist aktienrechtlich definiert und betrifft nur das, was die Hauptversammlung als solche bezeichnet, nicht dagegen Gewinnausschüttungen anderer Art an die Aktionäre (BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 392/02 - AP BGB § 611 Tantieme Nr. 3).

    cc) Dieser Sichtweise steht - entgegen der Auffassung der Beklagten - auch nicht das Urteil des Senats vom 12. Februar 2003 (- 10 AZR 392/02 - AP BGB § 611 Tantieme Nr. 3) entgegen.

    Mit der Wahl des Begriffes "Dividende" in den Bestimmungen haben die Parteien des Arbeitsvertrages sich insoweit der Definitionsmacht der Hauptversammlung überlassen (12. Februar 2003 - 10 AZR 392/02 - aaO).

  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 210/04

    Erfolgsbeteiligung - Anpassung bei Grundkapitalerhöhung

    Der Begriff der Dividende ist aktienrechtlich definiert und betrifft nur das, was die Hauptversammlung als solche bezeichnet, nicht dagegen Gewinnausschüttungen anderer Art an die Aktionäre (BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 392/02 - AP BGB § 611 Tantieme Nr. 3).

    cc) Dieser Sichtweise steht - entgegen der Auffassung der Beklagten - auch nicht das Urteil des Senats vom 12. Februar 2003 (- 10 AZR 392/02 - AP BGB § 611 Tantieme Nr. 3) entgegen.

    Mit der Wahl des Begriffes "Dividende" in den Bestimmungen haben die Parteien des Arbeitsvertrages sich insoweit der Definitionsmacht der Hauptversammlung überlassen (12. Februar 2003 - 10 AZR 392/02 - aaO).

  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 629/04

    Erfolgsbeteiligung - Anpassung bei Grundkapitalerhöhung

    Der Begriff der Dividende ist aktienrechtlich definiert und betrifft nur das, was die Hauptversammlung als solche bezeichnet, nicht dagegen Gewinnausschüttungen anderer Art an die Aktionäre (BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 392/02 - AP BGB § 611 Tantieme Nr. 3).

    (3) Dieser Sichtweise steht - entgegen der Auffassung der Beklagten - auch nicht das Urteil des Senats vom 12. Februar 2003 (- 10 AZR 392/02 - AP BGB § 611 Tantieme Nr. 3) entgegen.

    Mit der Wahl des Begriffes "Dividende" in den Bestimmungen haben die Parteien des Arbeitsvertrages sich insoweit der Definitionsmacht der Hauptversammlung überlassen (12. Februar 2003 - 10 AZR 392/02 - aaO).

  • LAG Düsseldorf, 23.07.2003 - 12 Sa 260/03

    Einfache und ergänzende Vertragsauslegung, Anspruch auf zeitanteilige Tantieme

    a) Die Vertragsauslegung hat zunächst, ohne am Buchstaben zu haften, vom Wortlaut des Vertragstextes auszugehen (BGH, Urteil vom 18.05.1998, NJW 1998, 2966, BAG, Urteil vom 12.02.2003, 10 AZR 392/02 AP Nr. 3 zu § 611 BGB Tantieme, Urteil vom 16.01.2003, 2 AZR 316/01, EzA-SD 2003, Nr. 14, 15, Urteil vom 03.03.1990, 1 AZR 22/89, n.v.).
  • ArbG Wesel, 30.03.2011 - 3 Ca 2345/10

    Eingruppierung , § 7 ERTV für die Ziegelindustrie im Gebiet der Bundesrepublik

    (1) Die Auslegung von Willenserklärungen hat zunächst, ohne an den Buchstaben zu haften, vom Wortlaut auszugehen (vgl. BGH vom 18.05.1998 - II ZR 19/97 in NJW 1998, 2966; BAG vom 12.02.2003 - 10 AZR 392/02 in AP Nr. 3 zu § 611 BGB Tantieme; BAG vom 16.01.2003 - 2 AZR 316/01 in EzA § 133 BGB 2002 Nr. 1; BAG vom 03.03.1990 - 1 AZR 22/89).
  • LAG München, 30.11.2011 - 11 Sa 668/11

    Kein Leistungsbonusanspruch mangels Erfolg des Arbeitgebers

    Insbesondere können sich Anhaltspunkte für das Gewollte aus der Entstehungsgeschichte, dem Zweck des Vertrages und der bei Vertragsschluss vorliegenden Interessenlage sowie aus weiteren Äußerungen der Parteien im Zusammenhang mit der Erklärung ergeben (vgl. BAG, Urt. v. 12.02.2003 - 10 AZR 392/02; Urt. v. 31.07.2002 - 10 AZR 513/01).
  • LAG Düsseldorf, 04.01.2005 - 6 Sa 1539/04

    Materielle Rechtskraft eines Urteils; verdeckte Teilklage

    Dabei ist für die Auslegung des Wortlauts wie auch seines sonstigen Klärungsverhaltens auf den objektiven Erklärungswert abzustellen und zur Auslegung einer Willenserklärung der wirkliche Wille zu erforschen (BAG, Urteil vom 12.02.2003 - 10 AZR 392/02 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Tantieme).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2014 - 10 Sa 1966/13

    Eingruppierung - Verkäuferin - fremde Sprachen - Unklarheitenregel

    Hierzu gehört vornehmlich die Entstehungsgeschichte, das Verhalten der Partei nach Vertragsschluss, der Zweck des Vertrages und die bei Vertragsschluss vorliegende Interessenlage (vgl. etwa BAG, Urteil vom 19. November 2008 - 10 AZR 671/07; Urteil vom 12. Februar 2003 - 10 AZR 392/02; Urteil vom 31. Juli 2002 - 10 AZR 513/01).
  • LAG Hamburg, 10.02.2010 - 3 Sa 83/09

    Auslegung von Willenserklärungen - Freiwilligkeitsvorbehalt bei Bonuszahlungen -

    Anhaltspunkte für das Gewollte können sich insbesondere aus der Entstehungsgeschichte, dem Zweck des Vertrages und der bei Vertragsschluss vorliegenden Interessenlage sowie aus weiteren Äußerungen der Parteien im Zusammenhang mit der Erklärung ergeben (BAG vom 12.02.2003 - 10 AZR 392/02, AP Nr. 3 zu § 611 BGB Tantieme, m.w.N., zitiert nach juris).
  • LAG Nürnberg, 07.10.2003 - 6 (3) Sa 252/01

    Bemessung einer arbeitsvertraglich vereinbarten Erfolgsbeteiligung; Auslegung von

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