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   BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 42/15   

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https://dejure.org/2016,5644
BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 42/15 (https://dejure.org/2016,5644)
BAG, Entscheidung vom 13.01.2016 - 10 AZR 42/15 (https://dejure.org/2016,5644)
BAG, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 10 AZR 42/15 (https://dejure.org/2016,5644)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Sonderzahlung - Berechnung des Monatsverdienstes - Alterssicherung

  • IWW

    § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG, § 6.1.1 MTV, § 11.3 MTV, § 11.3.1, § 11.3.2 MTV, § 6.6,... § 6.7 MTV, § 6.10 Abs. 5 MTV, § 6.1.3 MTV, § 6.1 Abs. 2 MTV, § 6.9 Abs. 1 MTV, § 6.5, § 6.9 MTV, § 6.5 MTV, § 6.9 Abs. 5 MTV, § 6 MTV, §§ 305 ff. BGB, § 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 288 Abs. 1 BGB, § 187 Abs. 1 BGB, § 193 BGB, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Sonderzahlung - Berechnung des Monatsverdienstes - Alterssicherung

  • rewis.io

    Sonderzahlung - Berechnung des Monatsverdienstes - Alterssicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderzahlung; Berechnung des Monatsverdienstes; Alterssicherung

  • rechtsportal.de

    Begriff des Monatsverdienstes in § 2.2 des Tarifvertrages über die tarifliche Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie in Südbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sonderzahlung - Berechnung des Monatsverdienstes - Alterssicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 976
  • NZA-RR 2016, 309
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 66/06

    Jahressonderzuwendung - Begriff des Monatsverdienstes

    Auszug aus BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 42/15
    Sie ergibt vielmehr, dass der in § 2.2 TV SoZa verwendete Begriff "Monatsverdienst" in einem umfassenden Sinn zu verstehen ist (so bereits BAG 28. März 2007 - 10 AZR 66/06 - Rn. 18 f.) und damit dem nach § 6.1.1 MTV als "Mindestverdienst" garantierten Alterssicherungsbetrag entspricht, wenn und soweit der laufende Verdienst niedriger als der Alterssicherungsbetrag ist.

    Danach ist der Verdienst das durch Arbeit erworbene Geld, das dadurch erzielte Einkommen oder auch das Entgelt für eine Tätigkeit, der Lohn, das Gehalt oder eine sonstige Vergütung (BAG 28. März 2007 - 10 AZR 66/06 - Rn. 20 mwN) .

  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 260/14

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 42/15
    Die "Mitteilung Nr. 22" ist eine Gesamtzusage, aus der dem Kläger dem Grunde nach ein vertraglicher Anspruch auf Zahlung einer Weihnachtsgratifikation für das Kalenderjahr 2012 gegen die Beklagte zusteht (zum Charakter von Gesamtzusagen als Allgemeine Geschäftsbedingungen iSd. §§ 305 ff. BGB und zu ihrer Auslegung vgl. BAG 7. Juli 2015 - 10 AZR 260/14 - Rn. 18 f. mwN) .
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 936/07

    Auszubildende: Kostenerstattung, auswärtige Berufsschule

    Auszug aus BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 42/15
    Wird ein bestimmter Begriff mehrfach in einem Tarifvertrag verwendet, ist im Zweifel weiter davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien dem Begriff im Geltungsbereich dieses Tarifvertrags stets die gleiche Bedeutung beimessen wollen (vgl. BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 936/07 - Rn. 15, BAGE 133, 62) .
  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

    Auszug aus BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 42/15
    Soweit dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, verschiebt sich der Zeitpunkt der Fälligkeit nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag (BAG 19. November 2014 - 5 AZR 121/13 - Rn. 32) .
  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 701/12

    Tarifvertragsauslegung - Prozent/Prozentpunkt

    Auszug aus BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 42/15
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 701/12 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 672/08

    Erschwerniszulage - Arbeiten an heißen Anlageteilen

    Auszug aus BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 42/15
    Wird ein Fachbegriff verwendet, der in allgemeinen oder in den fachlichen Kreisen eine bestimmte Bedeutung hat, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien mit diesem Begriff den allgemein üblichen Sinn verbinden wollten, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind, die aus dem Tarifwortlaut oder anderen aus dem Tarifvertrag selbst ersichtlichen Gründen erkennbar sein müssen (BAG 8. Juli 2009 - 10 AZR 672/08 - Rn. 23 mwN) .
  • LAG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - 6 Sa 17/14

    Begriff "Monatsverdienst" - Alterssicherungsausgleichsbetrag

    Auszug aus BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 42/15
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2014 - 6 Sa 17/14 - aufgehoben.
  • BAG, 11.11.2015 - 10 AZR 719/14

    Kürzung der zweiten Hälfte einer Jahressonderzahlung

    Auszug aus BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 42/15
    Die Auslegung eines Tarifvertrags durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAG 11. November 2015 - 10 AZR 719/14 - Rn. 17) .
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 715/07

    Auslegung eines Arbeitsvertrags hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit -

    Auszug aus BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 42/15
    a) Dem Kläger stehen nach § 187 Abs. 1 BGB Verzugszinsen ab dem Tag nach dem Eintritt der Fälligkeit zu (vgl. BAG 8. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 253/14

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - AGB-Kontrolle -

    Wird ein bestimmter Begriff - wie hier - mehrfach in einem Tarifvertrag verwendet, ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien dem Begriff im Geltungsbereich dieses Tarifvertrags stets die gleiche Bedeutung beimessen wollen (BAG 13. Januar 2016 - 10 AZR 42/15 - Rn. 16) .
  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 429/15

    Urlaubsentgelt nach dem TV-Ärzte/VKA

    Entgegen der Auffassung der Revision kann dahinstehen, ob das für Zeiten der tatsächlichen Inanspruchnahme während einer Rufbereitschaft zustehende Entgelt entsprechend der Auffassung des Landesarbeitsgerichts bereits nach den allgemeinen Grundsätzen für die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags (vgl. hierzu BAG 13. Januar 2016 - 10 AZR 42/15 - Rn. 15 mwN) in das Referenzentgelt gemäß § 22 TV-Ärzte/VKA einzubeziehen ist (dagegen BAG 10. April 2013 - 5 AZR 97/12 - Rn. 15, BAGE 145, 1 [zu § 21 TV-L, nach dessen Wortlaut aus dem Referenzentgelt das zusätzlich gezahlte Entgelt für Überstunden und Mehrarbeit, mit Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Mehrarbeits- oder Überstunden sowie etwaiger Überstundenpauschalen, ausgenommen ist]) .
  • LAG Nürnberg, 18.04.2018 - 2 Sa 408/17

    Annahmeverzug - Schadensersatz - Leistungsfähigkeit - Direktionsrecht -

    Soweit dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, verschiebt sich der Zeitpunkt der Fälligkeit nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag (BAG 13.01.2016 - 10 AZR 42/15 Rn 27).
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