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   BAG, 13.05.1998 - 10 AZR 421/97   

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BAG, 13.05.1998 - 10 AZR 421/97 (https://dejure.org/1998,2147)
BAG, Entscheidung vom 13.05.1998 - 10 AZR 421/97 (https://dejure.org/1998,2147)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - 10 AZR 421/97 (https://dejure.org/1998,2147)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BAT § 22; ; BAT § 23 Lehrer; ; Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost) (Lehrer-Richt... linien-O der TdL) vom 22. Juni 1995 Abschnitt B Teil I Nr. 8 a Vergütungsgruppe IV b Protokollnotiz Nr. 6 zu Abschnitt B

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Freundschaftspionierleiterin; Besitzstandsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 1904
  • NZA-RR 1998, 523
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95

    Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 10 AZR 421/97
    Wird eine zu hohe Vergütung rechtsgrundlos gewährt, so ist der Arbeitgeber ohne Ausspruch einer Änderungskündigung berechtigt, den Arbeitnehmer in die zutreffende, niedrigere Vergütungsgruppe korrigierend rückzugruppieren (ständige Rechtsprechung: BAG Urteile vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.; vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP Nr. 6 zu § 20 BMT-G II m.w.N.).

    Das Landesarbeitsgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteile vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und Urteil vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP Nr. 6 zu § 20 BMT-G II, m.w.N.) angenommen, daß die fehlende Zustimmung des Personalrates zur Rückgruppierung (vgl. § 80 Abs. 1 Nr. 2 SächsPersVG) vergütungsrechtlich unbeachtlich ist, weil dadurch ein nicht bestehender Vergütungsanspruch nicht begründet werden kann.

  • LAG Sachsen, 29.04.1997 - 5 Sa 1085/96

    Anspruch auf Eingruppierung in eine bestimmte Vergütungsgruppe; Vorliegen einer

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 10 AZR 421/97
    Sächsisches Landesarbeitsgericht - 5 Sa 1085/96 -.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. April 1997 - 5 Sa 1085/96 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 10 AZR 421/97
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag schon deswegen nicht eine solche Bedeutung beimessen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG Urteile vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169, m.w.N.; vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu § 22, 23 BAT Lehrer; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.; vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; und vom 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Das Landesarbeitsgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteile vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und Urteil vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP Nr. 6 zu § 20 BMT-G II, m.w.N.) angenommen, daß die fehlende Zustimmung des Personalrates zur Rückgruppierung (vgl. § 80 Abs. 1 Nr. 2 SächsPersVG) vergütungsrechtlich unbeachtlich ist, weil dadurch ein nicht bestehender Vergütungsanspruch nicht begründet werden kann.

  • BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 383/95

    Eingruppierung: Korrigierende Rückgruppierung - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 10 AZR 421/97
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag schon deswegen nicht eine solche Bedeutung beimessen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG Urteile vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169, m.w.N.; vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu § 22, 23 BAT Lehrer; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.; vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; und vom 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Wird eine zu hohe Vergütung rechtsgrundlos gewährt, so ist der Arbeitgeber ohne Ausspruch einer Änderungskündigung berechtigt, den Arbeitnehmer in die zutreffende, niedrigere Vergütungsgruppe korrigierend rückzugruppieren (ständige Rechtsprechung: BAG Urteile vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.; vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP Nr. 6 zu § 20 BMT-G II m.w.N.).

  • BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 71/96

    Eingruppierung einer "Diplomlehrerin für Englisch"

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 10 AZR 421/97
    b) Für die Zeit ab 1. Juli 1995 besteht nach den beim Beklagten seit diesem Zeitpunkt allein anzuwendenden Richtlinien (BAG Urteil vom 25. September 1997 - 6 AZR 71/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; Amtsblatt des Sächsischen Ministeriums für Kultus Nr. 14 vom 14. November 1995 S. 347 ff.) kein arbeitsvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach VergGr.
  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 972/94

    Eingruppierung eines Freundschaftspionierleiters

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 10 AZR 421/97
    IV b BAT-O, weil diese keine abgeschlossene pädagogische Fachschulausbildung als Lehrer für untere Klassen aufweisen (vgl. BAGE 80, 24 = AP Nr. 6 zu § 11 BAT-O; BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O).
  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 10 AZR 421/97
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag schon deswegen nicht eine solche Bedeutung beimessen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG Urteile vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169, m.w.N.; vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu § 22, 23 BAT Lehrer; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.; vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; und vom 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 751/87

    Arbeitsgerichtsprozeß: Voraussetzungen für die Entscheidung durch Teilurteil -

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 10 AZR 421/97
    Diese Übergangsregelung wurde durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Mai 1988 (- 4 AZR 751/87 - BAGE 58, 269 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Datenverarbeitung) dahingehend rechtlich bewertet, daß es nicht auf die bisherige faktische Vergütung des Angestellten ankommt, sondern darauf, ob dem Angestellten zuvor ein tariflicher Anspruch auf Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe zustand als es die neuen tariflichen Bestimmungen vorsahen.
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 10 AZR 421/97
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag schon deswegen nicht eine solche Bedeutung beimessen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG Urteile vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169, m.w.N.; vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu § 22, 23 BAT Lehrer; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.; vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; und vom 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 352/94

    Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Vergütung aus der VergGr. Kr. VII BAT -

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 10 AZR 421/97
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag schon deswegen nicht eine solche Bedeutung beimessen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG Urteile vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169, m.w.N.; vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu § 22, 23 BAT Lehrer; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.; vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; und vom 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 08.09.1971 - 4 AZR 405/70

    Klagänderungen - Revisionsinstanz - Parteivorbringen - Tatbestand des

  • BAG, 26.04.1995 - 4 AZR 905/93

    Eingruppierung eines Freundschaftspionierleiters

  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 432/99

    Eingruppierung einer Freundschaftspionierleiterin in Sachsen - Lehrerin in einer

    Diese Besitzstandsregelung bezieht sich nur auf eine Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe, die der Lehrkraft bei zutreffender Eingruppierung nach den bis zum 30. Juni 1995 geltenden Richtlinien zustand (BAG 13. Mai 1998 - 10 AZR 421/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 66).

    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann der Arbeitnehmer des öffentliches Dienstes der Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag schon deswegen nicht eine eigenständig bindende Bedeutung beimessen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169; 13. Mai 1998 - 10 AZR 421/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 66 mwN).

    "Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats aus dem Urteil vom 13. Mai 1998 - 10 AZR 421/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 66 - zur Bewertung des Abschlusses "Diplompädagoge" bei der Eingruppierung; Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag (im Anschluß an BAG Urteil vom 27. September 2000 - 10 AZR 146/00 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt)".

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 460/01

    Eingruppierung einer Lehrerin

    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag schon deswegen keine konstitutive Bedeutung beimessen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (st. Rspr. vgl. BAG 27. September 2000 - 10 AZR 146/00 - BAGE 96, 1 = AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 15; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3; 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169; 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 46; 24. Oktober 1996 - 6 AZR 410/95 - nv.; 13. Mai 1998 - 10 AZR 421/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 69 mwN; 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - ZTR 1997, 457; 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 233 = EzA KSchG § 2 Nr. 27; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 239).
  • ArbG Essen, 04.10.2018 - 1 Ca 1124/18

    Verfahren zur Überzahlung eines Betriebsratsvorsitzenden

    Fehlt es an einer Vereinbarung, kann ohne Änderungskündigung korrigierend rückgruppiert werden (BAG 13.5.1998 NZA-RR 1998, 523; ErfK/Koch ArbGG § 46 Rn. 35-36, beck-online).
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01

    Eingruppierung einer Sprachlehrerin an einer Hochschule, Bewährungsaufstieg

    Es kann dabei dahinstehen, ob die Beachtung dieses Besitzstandes auf der Regelung in Abschnitt II Abs. 3 der LSA-Richtlinien beruhte und ob eine hierauf beruhende Besitzstandswahrung nur für zutreffende Eingruppierungen gilt (vgl. BAG 13. Mai 1998 - 10 AZR 421/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 66, zu einer entsprechenden Besitzstandsklausel).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2005 - 5 L 6/04

    Rückgruppierung, korrigierende Hochschuldienst : Lehrer, im Einigungsstelle,

    Die Dienststelle kann sich deshalb im Rahmen des Direktionsrechts von ihr lösen (BAG, Urt. v. 13.5.1998 - 10 AZR 421/97 -, juris, S. 3 UA).

    Im Übrigen ist die Besitzstandsklausel nur auf rechtmäßig erlangte Besitzstände zu beziehen (BAG, Urt. v. 13.5.1998 - 10 AZR 421/97 - a. a. O.).

  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02

    Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung;

    Die Vorschrift enthält kein allgemeines Verbot einer korrigierenden Rückgruppierung (BAG 6. September 2001 - 8 AZR 26/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 92; 13. Mai 1998 - 10 AZR 421/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 69; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 432/99 -).
  • BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 146/00

    Eingruppierung - Freundschaftspionierleiterin

    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag schon deswegen nicht eine solche Bedeutung beimessen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (vgl. BAG 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169; 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 46; 24. Oktober 1996 - 6 AZR 410/96 - nv.; 13. Mai 1998 - 10 AZR 421/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 69 mwN; 16. September 1998 - 10 AZR 486/97 - nv.).
  • BAG, 18.06.2001 - 8 AZR 145/00

    Eingruppierung einer Mittelschullehrerin in Sachsen

    Die Besitzstandsregelung hindert nicht eine korrigierende Rückgruppierung nach irrtümlicher Eingruppierung (vgl. BAG 13. Mai 1998 - 10 AZR 421/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 69).
  • LAG Sachsen, 15.05.2000 - 3 Sa 389/99
    Danach besteht Bestandsschutz für eine bis zum In-Kraft-Treten der neuen TdL-Richtlinien, gültig ab 01.07.1995, zutreffende Eingruppierung (vgl. BAG, Urteil vom 13.05.1998 -- 10 AZR 421/97 --).
  • BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 498/99

    Eingruppierung - Lehrerin mit Lehrbefähigung für die unteren Klassen der

    Ohne das Hinzutreten weiterer Umstände kann der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Angabe der Vergütungsgruppe in seinem Arbeitsvertrag schon deswegen nicht eine solche Bedeutung beimessen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern lediglich das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (vgl. BAG 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169; 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 46; 24. Oktober 1996 - 6 AZR 410/95 - nv.; 13. Mai 1998 - 10 AZR 421/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 66 mwN; 16. September 1998 - 10 AZR 486/97 - nv.).
  • LAG Sachsen, 20.10.1999 - 2 Sa 43/99

    Rückforderung überzahlten Gehaltes von Lehrer mit Ausbildung zum

  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 544/98

    Voraussetzungen der Eingruppierung eines Musiklehrers - Vorliegen einer

  • LAG Hamm, 19.05.1999 - 18 Sa 847/98

    Zulässigkeit einer Eingruppierungsfeststellungsklage im öffentlichen Dienst ;

  • BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 667/99
  • BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 666/99
  • BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 505/99
  • BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 539/99
  • ArbG Hagen, 02.04.2015 - 4 Ca 6/15

    Überprüfung der tarifgerechten Eingruppierung durch den Arbeitnehmer im Wege der

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