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   BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 438/00   

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BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 438/00 (https://dejure.org/2001,2205)
BAG, Entscheidung vom 16.05.2001 - 10 AZR 438/00 (https://dejure.org/2001,2205)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 10 AZR 438/00 (https://dejure.org/2001,2205)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) § 1 Abs. 2 Abschnitt II; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr... . 1; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 11; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung: Baugewerbe; Dachdeckerhandwerk - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe, Betrieb des Dachdeckerhandwerks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 1690
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 314/88

    Tarifliche Zuordnung der Abdichtung von Flachdächern zum Dachdeckerhandwerk -

    Auszug aus BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 438/00
    Hierzu gehören alle Arbeiten, die den arbeitstechnischen Zweck verfolgen, Bauwerke, Bauwerksteile, Gebäude oder Gebäudeteile gegen Erd- und Luftfeuchtigkeit zu schützen (BAG 23. November 1988 - 4 AZR 314/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Dachdecker Nr. 3).

    Dabei reicht das Anlernen zu einem bestimmten Klebeverfahren nicht aus (BAG 23. November 1988 - 4 AZR 314/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Dachdecker Nr. 3 mwN).

    Beaufsichtigender Fachmann des Dachdeckerhandwerks im Sinne dieser Rechtsprechung kann zB auch ein als Ingenieur ausgebildeter technischer Betriebsleiter sein (BAG 23. November 1988 - 4 AZR 314/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Dachdecker Nr. 3).

  • BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 105/95

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaserhandwerks

    Auszug aus BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 438/00
    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß es für die Entscheidung des Rechtsstreits darauf ankommt, ob im Anspruchszeitraum im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfaßte Tätigkeiten verrichtet worden sind, wobei auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen ist (st. Rspr., vgl. zB BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79).

    Werden Arbeiten ausgeführt, die sowohl als baugewerbliche Leistungen iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. I - V VTV als auch als solche eines der in § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV genannten Gewerke anzusehen sind, so kommt es für die Ausnahme aus dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV darauf an, ob neben diesen "Sowohl-als-auch-Arbeiten" in nicht unerheblichem Umfang (mindestens 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit) Arbeiten durchgeführt werden, die ausschließlich dem vom betrieblichen Geltungsbereich ausgenommenen Gewerk zuzuordnen sind, die also für dieses Gewerk typisch sind, oder ob diese Arbeiten in nicht unerheblichem Umfang (ebenfalls 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit) von gelernten Arbeitnehmern dieses Gewerkes ausgeführt werden oder eine entsprechende Aufsicht durch einen Fachmann, zB Meister dieses Gewerkes besteht (BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79; 22. Januar 1997 aaO).

    Soweit der Senat im Urteil vom 23. August 1995 (- 10 AZR 105/95 - aaO) ausgeführt hat, daß ein Betrieb, der arbeitszeitlich überwiegend Anschlußverfugungs- und Glasversiegelungsarbeiten ausführt, nur dann als Betrieb des Glaserhandwerks vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV ausgenommen sei, wenn in ihm die Arbeiten in nicht unerheblichem Umfange von gelernten Arbeitnehmern des Glaserhandwerks (Glasergesellen) ausgeführt oder von einem Fachmann des Glaserhandwerks (Glasermeister) beaufsichtigt werden, bedeutet dies keine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung.

  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Bautenschutzarbeiten - Betrieb des Maler- und

    Auszug aus BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 438/00
    sie gehören zu den sogenannten "Sowohl-als-auch"-Tätigkeiten, für die das Bundesarbeitsgericht zu Abgrenzungszwecken mehrere Kriterien entwickelt hat, die in ständiger Rechtsprechung angewandt und weiterentwickelt worden sind (vgl. nur BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - BAGE 85, 81 ff. mwN).

    Werden Arbeiten ausgeführt, die sowohl als baugewerbliche Leistungen iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. I - V VTV als auch als solche eines der in § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV genannten Gewerke anzusehen sind, so kommt es für die Ausnahme aus dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV darauf an, ob neben diesen "Sowohl-als-auch-Arbeiten" in nicht unerheblichem Umfang (mindestens 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit) Arbeiten durchgeführt werden, die ausschließlich dem vom betrieblichen Geltungsbereich ausgenommenen Gewerk zuzuordnen sind, die also für dieses Gewerk typisch sind, oder ob diese Arbeiten in nicht unerheblichem Umfang (ebenfalls 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit) von gelernten Arbeitnehmern dieses Gewerkes ausgeführt werden oder eine entsprechende Aufsicht durch einen Fachmann, zB Meister dieses Gewerkes besteht (BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79; 22. Januar 1997 aaO).

    Auch im Urteil vom 22. Januar 1997 (- 10 AZR 223/96 - BAGE 85, 81) ist der Senat nicht von der bisherigen Rechtsprechung abgegangen.

  • LAG Hessen, 14.02.2000 - 16 Sa 1295/99

    Streitigkeit über Auskunftsverpflichtung und Zahlungsverpflichtungen nach

    Auszug aus BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 438/00
    10 AZR 438/00 16 Sa 1295/99.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Februar 2000 - 16 Sa 1295/99 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 401/91

    Flachdachabdichtungsarbeiten als Baugewerbe - Zuordnung von Betrieben, die

    Auszug aus BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 438/00
    Im Urteil vom 22. September 1993 (- 10 AZR 401/91 - nv.) ist dies hinsichtlich der Zuordnung von Betrieben, die Flachdachabdichtungsarbeiten ausführen, ausdrücklich geschehen.
  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 512/17

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV - SokaSiG

    Das gilt auch für Klempnerarbeiten und Reparaturen an Dächern (vgl. für Klempnerarbeiten BAG 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 - zu II 2 a der Gründe; für Arbeiten an Dächern BAG 16. Mai 2001 - 10 AZR 438/00 - zu II 2 der Gründe) .

    (b) Soweit die nach dem Vortrag des Beklagten ausgeführten Arbeiten auch dem Dachdeckerhandwerk, dem Maler- und Lackiererhandwerk sowie dem Klempnerhandwerk zuzurechnen sind, handelt es sich um "Sowohl-als-auch-Tätigkeiten" (vgl. für Tätigkeiten des Dachdeckerhandwerks BAG 16. Mai 2001 - 10 AZR 438/00 - zu II 3 c der Gründe; für Tätigkeiten des Malerhandwerks BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 351/09 - Rn. 19 f.; für Tätigkeiten des Klempnerhandwerks BAG 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - Rn. 29) .

  • LAG Hessen, 25.09.2015 - 10 Sa 288/15

    Abdichtungsarbeiten an Flachdächern sind baulicher Natur, da sie von § 1 Abs. 2

    Dies gilt nach gefestigter Rechtsprechung gerade auch dann, wenn sich die Abdichtungsarbeiten auf Flachdächer beziehen (vgl. BAG 16. Mai 2001 7 10 AZR 438/00 7 zu 2 der Gründe, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker; BAG 22. September 1993 7 10 AZR 401/91 7 zu II a der Gründe, Juris; BAG 23. November 1988 7 4 AZR 314/88 7 AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker) .

    Zu den Abdichtungsarbeiten gehören alle Arbeiten, die den arbeitstechnischen Zweck verfolgen, Bauwerke, Bauwerksteile, Gebäude oder Gebäudeteile gegen Erd- und Luftfeuchtigkeit zu schützen (BAG 16. Mai 2001 7 10 AZR 438/00 7 zu 2 der Gründe, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker) .

    Im berufskundlichen Schrifttum wird die Tätigkeit eines Dachdeckers nicht nur mit der Abdichtung und Deckung von Steildächern beschrieben, sondern auch von Flachdächern, weiterhin das Abdichten von Bauwerken und Bauwerksteilen, weil es mit der Technik der Dachabdichtung verwandt ist ( vgl. näher BAG 16. Mai 2001 7 10 AZR 438/00 7 zu 3 b der Gründe, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker) .

    Auch die berufsrechtlichen Vorschriften (Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Dachdecker7Handwerk, BGBl. I 2006, 1263) umfassen in § 2 Abs. 2 Nr. 11 "Dachdeckungen, Dachabdichtungen und Außenwandbekleidungen mit allen funktionsbedingten Schichten unter Berücksichtigung von Unterkonstruktionen, insbesondere Schalungen und Lattungen, planen berechnen ausführen und instand setzen" als dem Dachdeckerhandwerk zuzurechnende Tätigkeiten (vgl. BAG 16. Mai 2001 7 10 AZR 438/00 7 zu 3 b der Gründe, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker; Hess. LAG 10. April 2015 7 10 Sa 1097/14 7 n.v.) .

    Ob dieser Geselle ist oder nur angelernt - was ebenfalls ausreichend sein kann (vgl. BAG 16. Mai 2001 7 10 AZR 438/00 7 zu 3 b dd der Gründe, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker; BAG 24. November 2004 7 10 AZR 169/04 7 zu II 4 der Gründe, NZA 2005, 362 [BAG 24.11.2004 - 10 AZR 169/04] ) - wird indes nicht mitgeteilt.

    Falls er lediglich angelernt worden ist, müsste aber deutlich sein, dass er von einem Meister angelernt worden ist (vgl. BAG 22. September 1993 7 10 AZR 401/91 7 zu II b der Gründe, Juris) und nicht nur punktuell auf einem kleinen Gebiet des Dachdeckerhandwerks, z.B. zu einem bestimmten Klebeverfahren, angelernt worden ist (vgl. BAG 16. Mai 2001 7 10 AZR 438/00 7 zu 3 b dd der Gründe, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker; BAG 24. November 2004 7 10 AZR 169/04 7 zu II 4 der Gründe, NZA 2005, 362 [BAG 24.11.2004 - 10 AZR 169/04] ) .

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Für diese hat das Bundesarbeitsgericht zu Abgrenzungszwecken mehrere Kriterien entwickelt, die in ständiger Rechtsprechung angewandt und weiterentwickelt worden sind (14. Oktober 1987 - 4 AZR 317/87 - BAGE 56, 214; 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79; 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - BAGE 85, 81 mwN; 16. Mai 2001 - 10 AZR 438/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Dachdecker Nr. 7 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 106; 25. Juli 2001 - 10 AZR 483/00 - BAGE 98, 250, 256; 14. Dezember 2005 - 10 AZR 115/05 -).
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 169/04

    Baugewerbe - Auskunftsklage

    Das Landesarbeitsgericht hat es dahinstehen lassen, ob der Zeuge M als Meister anzusehen ist und damit als Fachmann des Glaserhandwerks (vgl. BAG 16. Mai 2001 - 10 AZR 438/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Dachdecker Nr. 7 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 106).

    Die Verfugungsarbeiten beziehen sich nur auf einen kleinen Teil des Glaserhandwerks (vgl. zu Klebeverfahren bei Flachdachisolierungen BAG 16. Mai 2001 - 10 AZR 438/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Dachdecker Nr. 7 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 106).

  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Darlegung

    b) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass es für die Entscheidung des Rechtsstreits darauf ankommt, ob im Anspruchszeitraum im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, wobei auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien, wie zB die Eintragung in das Handelsregister oder in eine Handwerksrolle mit einem bestimmten Inhalt abzustellen ist (st. Rspr., vgl. BAG 16. Mai 2001 - 10 AZR 438/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Dachdecker Nr. 7 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 106).
  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 483/00

    Treppenbauarbeiten als bauliche Leistung - Modellbauer

    Für diese sog. "Sowohl-als-auch"-Tätigkeiten hat das Bundesarbeitsgericht zu Abgrenzungszwecken mehrere Kriterien entwickelt, die in ständiger Rechtsprechung angewandt und weiterentwickelt worden sind (BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - BAGE 85, 81 ff. mwN; zuletzt 16. Mai 2001 - 10 AZR 438/00 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Zum einen handelt es sich bei diesen Mitarbeitern nicht um Meister oder entsprechend ausgebildete Fachleute (beispielsweise Ingenieure), wie dies nach der ständigen Senatsrechtsprechung erforderlich ist (BAG 16. Mai 2001 - 10 AZR 438/00 - mwN zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 413/04

    Baugewerbe - Tiefbauarbeiten - Beweiserhebung

    bb) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass es für die Entscheidung des Rechtsstreits darauf ankommt, ob im Anspruchszeitraum im Betrieb des Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, wobei auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit des Arbeitnehmers des Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien, wie zB die Eintragung in das Handelsregister oder eine Handwerksrolle mit einem bestimmten Inhalt abzustellen ist (st. Rspr. vgl. BAG 16. Mai 2001 - 10 AZR 438/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Dachdecker Nr. 7 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 106).
  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 382/04

    Baugewerbe - Garten- und Landschaftsbau

    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht zunächst davon ausgegangen, dass es für die Frage, ob im Anspruchszeitraum im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, auf die arbeitszeitlich überwiegenden Tätigkeiten der Arbeitnehmer der Beklagten ankommt und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien wie zB die Eintragung in das Handelsregister oder in die Handwerksrolle mit einem bestimmten Inhalt abzustellen ist (st. Rspr., vgl. BAG 16. Mai 2001 - 10 AZR 438/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Dachdecker Nr. 7 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 106).
  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 321/05

    Holztreppenbauarbeiten als bauliche Leistung

    Für diese sog. "So-wohl-als-auch-Tätigkeiten" hat das Bundesarbeitsgericht zu Abgrenzungszwecken mehrere Kriterien entwickelt, die in ständiger Rechtsprechung angewandt und weiterentwickelt worden sind (14. Oktober 1987 - 4 AZR 317/87 - BAGE 56, 214; 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79; 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - BAGE 85, 81 mwN; 16. Mai 2001 - 10 AZR 438/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Dachdecker Nr. 7 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 106; 25. Juli 2001 - 10 AZR 483/00 - BAGE 98, 250, 256).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2013 - 5 Sa 1071/12

    Geltungsbereich des VTV - keine Notwendigkeit der Beschäftigung eines

    Zuletzt beruft sich der Beklagte auf eine Entscheidung des BAG vom 16.05.2001 - 10 AZR 438/00 -, wonach es ausreiche, dass mindestens 20 % der in der betrieblichen Gesamtarbeitszeit ausgeführten "Sowohl-als-auch-Tätigkeiten" von im Dachdeckerhandwerk qualifizierten Arbeitnehmern ausgeführt worden seien, was zwischen den Parteien unstreitig sei.

    Der Begriff des die Arbeiten ausführenden "gelernten Arbeitnehmers" umfasst dabei nicht nur Gesellen, sondern auch solche Arbeitnehmer, die durch fachkundige Einweisung Kenntnisse und Fertigkeiten über einen eng begrenzten Teil des ausgenommenen Gewerkes hinaus erworben haben (vgl. Urteil des BAG vom 16.05.2001 - 10 AZR 438/00 -, EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 106).

  • LAG Hessen, 18.11.2003 - 15 Sa 2747/98

    Ermittlung des Geltungsbereichs des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren

  • BAG, 03.12.2003 - 10 AZR 107/03

    Sozialkassen des Baugewerbes - Sanierung von eigenen Gebäuden zum Zwecke der

  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 582/03

    Sozialkassen - Baugewerbe - Garten- und Landschaftsbau

  • BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 488/03

    Sozialkassen - Baugewerbe - Tiefbau

  • LAG Hessen, 12.11.2001 - 16 Sa 806/00

    Auskunftsverlangen eines nicht tarifgebundenen Arbeitnehmers im Baugewerbe aus

  • LAG Hessen, 24.01.2020 - 10 Sa 71/19

    Zuordnung von 'Sowohl-als-auch-Tätigkeiten' unter den VTV Baugewerbe

  • LAG Hessen, 31.10.2005 - 16 Sa 654/05

    Geltungsbereich der Bautarifverträge

  • LAG Hessen, 11.08.2017 - 10 Sa 123/17

    Werden an Biogasanlagen und Güllebehälter nach dem Wasserhaushaltsgesetz

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 16 Sa 1610/07

    Tarifauslegung - Sozialkasse - Glaserhandwerk - Baugewerbe

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 115/05

    Holztreppenbauarbeiten als bauliche Leistung

  • LAG Hessen, 31.07.2006 - 16 Sa 1889/05

    Betrieblicher Geltungsbereich der Bautarifverträge - Fenstereinbau - Türeinbau

  • LAG Hessen, 10.12.2002 - 15 Sa 252/02

    MTV 1991 für das holz- und kunststoffverarbeitende Handwerk im nordwestdeutschen

  • LAG Hessen, 29.05.2013 - 18 Sa 1316/12

    Verfall - Verjährung; Verfall - Verjährung

  • LAG Hessen, 16.09.2003 - 15 Sa 309/03

    Geltungsbereich VTV-Bau, Tarifpluralität; MTV für das holz- und

  • LAG Hessen, 16.09.2003 - 15 Sa 109/03
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