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   BAG, 30.09.1998 - 10 AZR 441/97   

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BAG, 30.09.1998 - 10 AZR 441/97 (https://dejure.org/1998,48598)
BAG, Entscheidung vom 30.09.1998 - 10 AZR 441/97 (https://dejure.org/1998,48598)
BAG, Entscheidung vom 30. September 1998 - 10 AZR 441/97 (https://dejure.org/1998,48598)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 10 AZR 441/97
    Dabei ist der Arbeitgeber grundsätzlich frei in der Bestimmung des Zwecks, den er mit einer bestimmten Leistung erreichen will (ständige Rechtsprechung vgl. BAGE 33, 57; 45, 66; 45, 76; 45, 86 = AP Nr. 44, 66, 67 und 68 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 10. März 1998 - 1 AZR 509/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Der Senat kann vorliegend dahingestellt sein lassen, ob den Entscheidungen des Fünften und Dritten Senates (BAG Urteile vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung und vom 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) zu folgen ist, daß die alsbaldige Offenlegung der nicht ohne weiteres erkennbaren Gründe für eine Differenzierung Voraussetzung dafür ist, daß sich der Arbeitgeber auf diese Gründe berufen kann.

  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 10 AZR 441/97
    Auch eine geschlechtsspezifische Benachteiligung ist bei Vorliegen eines Sachgrundes nicht zu beanstanden (EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - Bilka, EuGHE 186, 1607 = AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag).
  • BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 697/93

    Erziehungsurlaub - tarifliche Sonderzahlung

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 10 AZR 441/97
    Besteht ein sachliches Bedürfnis für eine unterschiedliche Behandlung, so ist eine differenzierte Behandlung bei der Bonusgewährung wegen Urlaubs, und schwangerschaftsbedingter Krankheit nicht sachwidrig (BAG Urteile vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - und vom 28. September 1994-10 AZR 697/93 - AP Nr. 158 und 165 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 450/92

    Sonderzuwendung für wissenschaftliche Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 10 AZR 441/97
    Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern nach einem erkennbaren generali sierenden Prinzip freiwillig Leistungen, so muß er die Leistungsvoraussetzung zweckbestimmt so abgrenzen, daß kein Arbeitnehmer hiervon aus sachfremden oder willkürlichen Gründen ausgeschlossen wird (BAG Urteil vom 6. Oktober 1993 - 10 AZR 450/92 - AP Nr. 107 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 20. Dezember 1995 - 10 AZR 12/95 - n.v.).
  • LAG Hessen, 20.05.1997 - 7 Sa 2160/96

    Differenzierung bei der Bonuszahlung zwischen zeitlich und sachlich verschiedenen

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 10 AZR 441/97
    hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 30. September 1998 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Freitag, die Richter Prof. Dr. Jobs und Böck sowie den ehrenamtlichen Richter von Baumgarten und die ehrenamtliche Richterin Trümner für Recht erkannt: 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Mai 1997 - 7 Sa 2160/96 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 208/94

    Sonderzahlung bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 10 AZR 441/97
    Dies gilt auch für freiwillige Leistungen (BAG Urteil vom 8. März 1995 -10 AZR 208/94 - AP Nr. 184 zu § 611 BGB Gratifikation m.w.N.).
  • BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 704/92

    Tarifliche Sonderzahlung anlässlich eines Erziehungsurlaubs - Ruhen des

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 10 AZR 441/97
    Besteht ein sachliches Bedürfnis für eine unterschiedliche Behandlung, so ist eine differenzierte Behandlung bei der Bonusgewährung wegen Urlaubs, und schwangerschaftsbedingter Krankheit nicht sachwidrig (BAG Urteile vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - und vom 28. September 1994-10 AZR 697/93 - AP Nr. 158 und 165 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 509/97

    Gleichbehandlung bei freiwilliger Leistung als "Motivationszulage"

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 10 AZR 441/97
    Dabei ist der Arbeitgeber grundsätzlich frei in der Bestimmung des Zwecks, den er mit einer bestimmten Leistung erreichen will (ständige Rechtsprechung vgl. BAGE 33, 57; 45, 66; 45, 76; 45, 86 = AP Nr. 44, 66, 67 und 68 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 10. März 1998 - 1 AZR 509/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83

    Gehaltserhöhung - Gleichbehandlung - Kaufkraftverlust

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 10 AZR 441/97
    1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verwehrt es der Gleichbehandlungsgrundsatz dem Arbeitgeber, eine Gruppe von Arbeitnehmern oder einzelne Arbeitnehmer ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen auszunehmen und schiechterzu stellen (BAGE 49, 346 = AP Nr. 76 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 20.12.1995 - 10 AZR 12/95

    Anspruch einer wissenschaftlichen Hilfskraft auf Zahlung der anteiligen

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 10 AZR 441/97
    Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern nach einem erkennbaren generali sierenden Prinzip freiwillig Leistungen, so muß er die Leistungsvoraussetzung zweckbestimmt so abgrenzen, daß kein Arbeitnehmer hiervon aus sachfremden oder willkürlichen Gründen ausgeschlossen wird (BAG Urteil vom 6. Oktober 1993 - 10 AZR 450/92 - AP Nr. 107 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 20. Dezember 1995 - 10 AZR 12/95 - n.v.).
  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer

  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 251/82

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer

  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 44/82

    Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte bei Gratifikation

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

    (2) Ob und inwieweit eine fehlende oder verspätete Offenlegung sachlich gerechtfertigter Differenzierungskriterien dazu führt, daß der Arbeitgeber sich auf diese Kriterien nicht berufen kann, hat das Bundesarbeitsgericht zuletzt wiederholt in Frage gestellt, jedoch letztlich offengelassen (8. März 1995 - 10 AZR 208/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 184 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 131; 30. September 1998 - 10 AZR 441/97 -).
  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 613/98

    Weihnachtszuwendung bei Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit - Sachliche

    Ob ein sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen vorliegt, hängt vom Zweck der Leistung ab (st. Rspr. vgl. BAG 30. September 1998 - 10 AZR 441/97 - nv.; 19. Februar 1998 - 6 AZR 460/96 - AP BAT § 40 Nr. 12 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 56 mwN; 22. Mai 1996 - 10 AZR 618/95 -AP BAT § 39 Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 45 und 11. Juni 1997 - 10 AZR 784/96 - AP BMT-G II § 24 Nr. 2, jeweils zum sachlichen Grund iS des Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG).
  • LAG Hessen, 20.05.1997 - 7 Sa 2160/96
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