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   BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 45/00   

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https://dejure.org/2001,8399
BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 45/00 (https://dejure.org/2001,8399)
BAG, Entscheidung vom 21.03.2001 - 10 AZR 45/00 (https://dejure.org/2001,8399)
BAG, Entscheidung vom 21. März 2001 - 10 AZR 45/00 (https://dejure.org/2001,8399)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin eines Investmentunternehmens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin eines Investmentunternehmens; Definition des Begriffs der "EDV-Arbeitsvorbereitung" und der "EDV-Nachbereitung"; Definiton des Begriffs der Abstimmungstätigkeit; Definition des Begriffs der "Sachbearbeiterin"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin eines Investmentunternehmens; unschlüssige Eingruppierungsklage; Begriff der "EDV-Arbeitsvorbereitung" und der "EDV-Nachbereitung"; Begriff der Abstimmungstätigkeit; Begriff der "Sachbearbeiterin"; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92

    Eingruppierung eines Zollsachbearbeiters

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 45/00
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat die Klägerin einer Eingruppierungsklage nach den allgemeinen Grundsätzen des materiellen und des Verfahrensrechts diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Streitfalle zu beweisen, aus denen für das Gericht der rechtliche Schluß möglich ist, daß sie die tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluß der darin vorgesehenen Qualifizierungsmerkmale erfüllt (BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 486/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 10).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach allgemeine Merkmale einer Tarifgruppe nach dem Willen der Tarifvertragsparteien stets dann erfüllt sind, wenn der Arbeitnehmer eine der im Anschluß an die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale aufgeführten Beispielstätigkeiten ausübt (BAG 21. Juli 1993 aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.1987 - 3 Sa 457/87

    Konkretisierung des Arbeitsverhältnisses - Versetzung

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 45/00
    Buchhaltung und Arbeitsvorbereitung sind vielmehr sachlich-inhaltlich und nach hergebrachter Anschauung deutlich voneinander abgrenzbare kaufmännisch-verwaltende Tätigkeiten (LAG Rheinland-Pfalz 13. Oktober 1987 - 3 Sa 457/87 - NZA 1988, 471 f.).
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

    Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 45/00
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regeln des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und schlechter zu stellen (BAG 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 42).
  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen -

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 45/00
    Bauen die tariflichen Tätigkeitsmerkmale aufeinander auf, ist die Klage nur dann schlüssig, wenn zunächst Tatsachen für das Vorliegen der Ausgangsfallgruppen und danach für die qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale vorgetragen werden (BAG 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 30, 229, 236).
  • BAG, 27.01.1982 - 4 AZR 435/79

    Kassierer - Einfacher Kassenverkehr - Eingruppierung - Überwiegende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 45/00
    Es kann dahinstehen, ob der Begriff des "Gepräges" justiziabel ist (vgl. BAG 27. Januar 1982 - 4 AZR 435/79 - BAGE 37, 370), da keine der von der Klägerin geschilderten Tätigkeiten den in Anspruch genommenen Tarifgruppen 5 und 6 unterfällt.
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 45/00
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11 mwN).
  • BAG, 06.04.1977 - 4 AZR 723/75

    Tarifvertrag - Landwirtschaftliche Sachbearbeiter - Tätigkeitsmerkmale

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 45/00
    Auch wenn das Tarifbeispiel so zu verstehen sein sollte, daß nicht der Bestand einer besonderen Abteilung verlangt wird (vgl. BAG 6. April 1977 - 4 AZR 723/75 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 96), hat die Klägerin keine Tätigkeiten der EDV-Nachbereitung im Tarifsinne vorgetragen.
  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Arbeitsvertragliche Vereinbarung - Höhere

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 45/00
    Die Bezugnahme auf den Tarifvertrag bedeutet im Zweifel, daß sich die Mindestvergütung des Arbeitnehmers nach dem anzuwendenden Vergütungstarif richten soll (vgl. BAG 13. Februar 1985 - 4 AZR 154/83 - BAGE 48, 107).
  • LAG Hessen, 29.10.1999 - 2 Sa 3006/98

    Eingruppierung in Tarifgruppe nach Tätigkeit; Auslegung des Begriffs "erhöhte

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 45/00
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 1999 - 2 Sa 3006/98 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 5 Sa 660/15

    Einstufung - einschlägige Berufserfahrung - Unterbrechung - mittelbare

    Soweit die Einschlägigkeit bestimmter Tarifmerkmale zwischen den Parteien unstreitig bleiben, darf es das Gericht bei einer summarischen Feststellung belassen (BAG v. 17.04.2013 - 4 AZR 915/11, Rz. 20; BAG v. 21.03.2001 - 10 AZR 45/00, Rz. 87).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2008 - 11 Sa 157/08

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen des § 23 Abs 1 KSchG - neue Angriffs- und

    Der vorliegende Fall sei nicht mit der vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidung des BAG vom 21.03.2001, 10 AZR 45/00, NJOZ 2001, 1349, vergleichbar.

    Bauen die tariflichen Tätigkeitsmerkmale aufeinander auf, ist die Klage nur dann schlüssig, wenn zunächst Tatsachen für das Vorliegen der Ausgangsfallgruppen und danach für die qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale vorgetragen werden (BAG vom 21.03.2001, 10 AZR 45/00, NJOZ 2001, 1349 (1352, 1353)).

    Da der Tarifvertrag zwischen einfachen, qualifizierten und höherwertigen Tätigkeiten unterscheidet, hätte der Kläger, da die tariflichen Tätigkeitsmerkmale aufeinander aufbauen, zunächst Tatsachen für das Vorliegen der Ausgangsgruppe und danach für die qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale vortragen müssen (vgl. BAG vom 21.03.2001, 10 AZR 45/00, aaO).

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