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   BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 450/91   

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BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 450/91 (https://dejure.org/1993,807)
BAG, Entscheidung vom 10.02.1993 - 10 AZR 450/91 (https://dejure.org/1993,807)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 450/91 (https://dejure.org/1993,807)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BErzGG § 15; Tarifvertrag über Sonderzahlungen Metallindustrie Niedersachsen vom 6.5.1987 § 2
    Erziehungsurlaub: Kürzung einer tariflichen Sonderzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 221
  • BAGE 72, 222
  • MDR 1993, 771
  • NZA 1993, 801
  • FamRZ 1993, 951 (Ls.)
  • BB 1993, 1083
  • BB 1993, 507
  • DB 1993, 1090
  • DB 1993, 438
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Auszug aus BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 450/91
    Das Landesarbeitsgericht ist mit dieser Begründung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt (vgl. Urteile vom 10. Mai 1989, BAGE 62, 35 = AP Nr. 2 zu § 15 BErzGG und vom 7. Dezember 1989, BAGE 63, 375 = AP Nr. 3 zu § 15 BErzGG).

    Wenn nach der ständigen und unangefochtenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das Arbeitsverhältnis während des Erziehungsurlaubs ruht (BAGE 62, 35 = AP Nr. 2 zu § 15 BErzGG; BAGE 63, 375 = AP Nr. 3 zu § 15 BErzGG; Urteil vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 253/88 - AP Nr. 52 zu § 7 BUrlG Abgeltung), so deswegen, weil sich das aus der gesetzlichen Regelung und damit "kraft Gesetzes" ergibt, nicht aber, weil der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin Erziehungsurlaub auch gegen den Willen des Arbeitgebers in Anspruch nehmen kann.

  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 322/88

    Erziehungsurlaub: Rechtsnatur der Erklärung über die Inanspruchnahme -

    Auszug aus BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 450/91
    Das Landesarbeitsgericht ist mit dieser Begründung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt (vgl. Urteile vom 10. Mai 1989, BAGE 62, 35 = AP Nr. 2 zu § 15 BErzGG und vom 7. Dezember 1989, BAGE 63, 375 = AP Nr. 3 zu § 15 BErzGG).

    Wenn nach der ständigen und unangefochtenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das Arbeitsverhältnis während des Erziehungsurlaubs ruht (BAGE 62, 35 = AP Nr. 2 zu § 15 BErzGG; BAGE 63, 375 = AP Nr. 3 zu § 15 BErzGG; Urteil vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 253/88 - AP Nr. 52 zu § 7 BUrlG Abgeltung), so deswegen, weil sich das aus der gesetzlichen Regelung und damit "kraft Gesetzes" ergibt, nicht aber, weil der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin Erziehungsurlaub auch gegen den Willen des Arbeitgebers in Anspruch nehmen kann.

  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 253/88

    Kein Verfall des Urlaubsanspruchs während der Inanspruchnahme von

    Auszug aus BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 450/91
    Wenn nach der ständigen und unangefochtenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das Arbeitsverhältnis während des Erziehungsurlaubs ruht (BAGE 62, 35 = AP Nr. 2 zu § 15 BErzGG; BAGE 63, 375 = AP Nr. 3 zu § 15 BErzGG; Urteil vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 253/88 - AP Nr. 52 zu § 7 BUrlG Abgeltung), so deswegen, weil sich das aus der gesetzlichen Regelung und damit "kraft Gesetzes" ergibt, nicht aber, weil der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin Erziehungsurlaub auch gegen den Willen des Arbeitgebers in Anspruch nehmen kann.
  • BAG, 21.05.2008 - 5 AZR 187/07

    Nichtberücksichtigung von Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Hiervon wird der Erziehungsurlaub erfasst, denn während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes (BAG 10. Februar 1993 - 10 AZR 450/91 -BAGE 72, 222, 226 mwN).
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 826/13

    Einzelfallentscheidung zur Auslegung von Sozialplanbestimmungen über die

    Durch diese werden aufgrund des dem Arbeitnehmer eingeräumten Gestaltungsrechts unmittelbar die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses zum Ruhen gebracht (vgl. BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 360/08 - Rn. 25; 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 31 und 35, BAGE 126, 276; [zum Erziehungsurlaub] 10. Februar 1993 - 10 AZR 450/91 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 72, 222) .
  • BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93

    Betriebliche Altersversorgung und Erziehungsurlaub

    Es kommt nicht darauf an, ob das Arbeitsverhältnis kraft einseitiger Willenserklärung des Begünstigten (so BAGE 62, 35 und BAGE 63, 375 = AP Nr. 2 und 3 zu § 15 BErzGG) oder kraft Gesetzes ruht (so BAG Urteil vom 10. Februar 1993, BAGE 72, 221 = AP Nr. 7 zu § 15 BErzGG, und Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 511/94

    Jahressonderzahlung und Mutterschutzfristen

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß eine Sonderzahlung für Zeiten des Erziehungsurlaubs gekürzt werden oder - bei entsprechender Dauer des Erziehungsurlaubs - auch ganz entfallen kann (Urteil vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 450/91 - AP Nr. 7 zu § 15 BErzGG; Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP Nr. 158 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 24.05.1995 - 10 AZR 619/94

    Tarifliche Sonderzahlung - Erziehungsurlaub

    Der Senat hält daran fest, daß das Arbeitsverhältnis während des Erziehungsurlaubs kraft Gesetzes ruht (im Anschluß an das Senatsurteil vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 450/91 - AP Nr. 7 zu § 15 BErzGG).

    Mit Urteil vom 10. Februar 1993 (- 10 AZR 450/91 - AP Nr. 7 zu § 15 BErzGG) hat der Senat entschieden, daß das Arbeitsverhältnis während des Erziehungsurlaubs kraft Gesetzes ruht (so auch Sowka, Anm. zu AP Nr. 2 und 3 zu § 15 BErzGG; Winterfeld, SAE 1989, 256).

  • BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 259/94

    Tarifliche Sonderzahlung bei Kurzarbeit mit "Null-Stunden"- Arbeitszeit

    Die Tarifvertragsparteien haben damit den Anspruch auf die Sonderzahlung nicht nur in den typischen Fällen des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes, wie beim Wehrdienst (§ 1 ArbPlSchG) oder beim Erziehungsurlaub (vgl. BAG Urteil vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 450/91 - AP Nr. 7 zu § 15 BErzGG) oder des Ruhens kraft Vereinbarung ausschließen wollen, sondern mit der Anknüpfung an alle "sonstigen Gründe" eine denkbar weitgefaßte Formulierung gewählt, die alle rechtlich möglichen Fallgestaltungen des Wegfalls der Arbeitsleistung erfaßt.
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.01.1995 - 2 Sa 440/94

    Weihnachtsgratifikation; Sonderzahlung; Gratifikation; Betriebstreue; Kündigung;

    In dem vom BAG am 10.02.1993 - 10 AZR 450/91 - entschiedenen Fall habe eine tarifvertragliche Vereinbarung vorgelegen, wonach für Zeiten des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes die Sonderzahlung nicht habe geleistet werden müssen; an einer derartigen Vereinbarung fehle es vorliegend: Es gebe weder eine entsprechende tarifvertragliche noch eine einzelvertragliche Vereinbarung.

    Aus dem Urteil des BAG vom 10.02.1993, - 10 AZR 450/91 - AP Nr. 7 zu § 15 BErzGG - ergibt sich nichts anderes; danach kann, wenn ein Tarifvertrag bestimmt, dass eine tarifliche Jahressonderzahlung für Zeiten gekürzt werden kann, in denen das Arbeitsverhältnis "kraft Gesetzes" ruht, die Jahressonderzahlung auch für die Zeit gekürzt werden, in der die Arbeitnehmerin sich im Erziehungsurlaub befindet.

  • BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 704/92

    Tarifliche Sonderzahlung anlässlich eines Erziehungsurlaubs - Ruhen des

    Diese Rechtsprechung hat der Senat mit Urteil vom 10. Februar 1993 (- 10 AZR 450/91 - DB 1993, 1090 [BAG 10.02.1993 - 10 AZR 450/91]) aufgegeben.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2022 - L 11 KR 1922/21

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder -

    Die Inanspruchnahme von Elternzeit führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis insoweit ruht (vgl BAG 10.02.1993, 10 AZR 450/91, juris; BAG 10.05.1989, 6 AZR 660/87, BAGE 62, 35) mit der Folge, dass für diese Zeit keine Vergütung zu zahlen ist.
  • BAG, 24.02.1999 - 10 AZR 5/98

    Zuwendung - Erziehungsurlaub und geringfügige Beschäftigung

    Mit der Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs durch die Klägerin ruhte dieses Arbeitsverhältnis (st. Rechtsprechung; vgl. BAG Urteil vom 24. Mai 1995 - 10 AZR 619/94 - AP Nr. 175 zu § 611 BGB Gratifikation und BAG Urteil vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 450/91 - AP Nr. 7 zu § 15 BErzGG).
  • LAG Saarland, 25.11.2009 - 2 Sa 36/09

    Eingruppierung einer Erzieherin nach Beendigung der Tätigkeit und Aufnahme bei

  • LAG Berlin, 28.10.1994 - 6 Sa 93/94

    Mutterschaftsgeld: Berechnung

  • LAG Düsseldorf, 10.09.1997 - 4 Sa 832/97

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Gratifikation während des Erziehungsurlaubs

  • BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 285/93

    Sonderzahlung bei Erziehungsurlaub

  • BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 644/92

    Kürzung einer tariflichen Jahressonderzahlung wegen der Inanspruchnahme von

  • LAG Berlin, 18.01.1999 - 9 Sa 107/98

    Abfindung: Verminderung wegen Erziehungsurlaubs - Gleichbehandlungsgebot

  • LAG Düsseldorf, 14.02.1995 - 8 Sa 1958/94

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Jubiläumszuwendung und Erziehungsurlaub

  • LAG Niedersachsen, 25.08.1994 - 7 Sa 1864/93

    Anspruch auf eine tarifliche Jahressonderzahlung ; Auslegung von Tarifverträgen ;

  • BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 482/91
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.1999 - L 3 RJ 201/98

    Rentenversicherung

  • LAG München, 27.02.1996 - 6 Sa 776/94

    Jahressonderzahlung: tariflicher Ausschluss - Erziehungsurlaub

  • BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 232/91
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