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   BAG, 04.05.1994 - 10 AZR 46/91   

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https://dejure.org/1994,19851
BAG, 04.05.1994 - 10 AZR 46/91 (https://dejure.org/1994,19851)
BAG, Entscheidung vom 04.05.1994 - 10 AZR 46/91 (https://dejure.org/1994,19851)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 1994 - 10 AZR 46/91 (https://dejure.org/1994,19851)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betrieblicher Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Verfahren für den Urlaub, den Lohnausgleich, die Berufsbildung und die Zusatzversorgung im Gerüstbaugewerbe (Verfahrens-TV) - Tarifliche Auskunftsverpflichtung - Verletzung von Betriebsgeheimnissen - Verletzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 04.10.1989 - 4 AZR 396/89

    Auskunftsanspruch - Fortgeltung - Umwandlung

    Auszug aus BAG, 04.05.1994 - 10 AZR 46/91
    Zutreffend führt das Landesarbeitsgericht weiter aus, daß die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer Rechtssetzungsautonomie mit der tariflichen Bestimmung des § 15 Abs. 1 Verfahrens-TV eine eigenständige Auskunftsverpflichtung der tarifunterworfenen Arbeitgeber begründet haben (vgl. BAG Urteil vom 4. Oktober 1989, BAGE 63, 91, 96 = AP Nr. 9 zu § 61 ArbGG 1979).
  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 371/92

    Allgemeinverbindlicherklärung - Sozialkassen des Gerüstbaugewerbes

    Auszug aus BAG, 04.05.1994 - 10 AZR 46/91
    Wie der Senat im Urteil vom 22. September 1993 (- 10 AZR 371/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im einzelnen ausgeführt hat, verstieß die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Gerüstbaugewerbe vom 21. September 1987 nicht gegen die negative Koalitionsfreiheit von Außenseitern nach Art. 9 Abs. 3 GG.
  • BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 481/06

    Erstattung für Lohnausgleich und Urlaubsvergütung

    Von diesem Grundsatz sind auch die Tarifvertragsparteien des VTV ausgegangen, als sie im Rahmen ihrer Rechtssetzungsautonomie eigenständige Auskunfts- und Meldepflichten der tarifunterworfenen Arbeitgeber begründet haben (vgl. zur Zulässigkeit tariflicher Meldepflichten gegenüber gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien: BAG 4. Mai 1994 - 10 AZR 46/91 -).
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