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   BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 47/99   

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https://dejure.org/2000,14498
BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 47/99 (https://dejure.org/2000,14498)
BAG, Entscheidung vom 05.04.2000 - 10 AZR 47/99 (https://dejure.org/2000,14498)
BAG, Entscheidung vom 05. April 2000 - 10 AZR 47/99 (https://dejure.org/2000,14498)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Wasserbauarbeiten - Entfernung von Ablagerungen in einem Hochwasserrückhaltebecken

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entfernung von Ablagerungen in einem Hochwasserrückhaltebecken; Zahlungsverpflichtungen nach dem Verfahrenstarifvertrag des Baugewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96

    Einweisung und Überwachung der Arbeitnehmer von Nachunternehmen als

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 47/99
    Ob ein Betrieb unter den betrieblichen Geltungsbereich der Bautarifverträge fällt, richtet sich danach, ob die Arbeitnehmer arbeitszeitlich überwiegend bauliche Tätigkeiten im Sinne des Tarifvertrages erbringen (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 11. Juni 1996 - 10 AZR 525/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 200 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 85).
  • LAG Hessen, 21.09.1998 - 16 Sa 2553/97

    Einordnung von Arbeiten mit Naßbaggern als bauliche Leistungen

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 47/99
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 21. September 1998 - 16 Sa 2553/97 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 26.02.2008 - 15 Sa 724/03

    Zur Geltung des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für

    Mit dem Bundesarbeitsgericht geht die Berufungskammer davon aus, dass Wasserbauarbeiten im Sinne dieser Bestimmung mangels einer Definition im Tarifvertrag nach dem allgemeinen Sprachgebrauch zu verstehen sind (BAG Urteil vom 05. April 2000 - 10 AZR 47/99 - BAG Urteil vom 08. März 2006 - 10 AZR 392/05 -).

    Danach ist unter Wasserbau der Bau von Anlagen im Wasser zu verstehen (BAG Urteil vom 08. März 2006 - 10 AZR 392/05 -), wobei diese Anlagen unterschiedlichen Zielen der Wasserwirtschaft dienen können (BAG Urteil vom 05. April 2000 - 10 AZR 47/99 - BAG Urteil vom 08. März 2006 - 10 AZR 392/05 -).

    Anders definiert (in Übereinstimmung mit BAG Urteil vom 05. April 2000 - 10 AZR 47/99 -): Unter Wasserbau sind bauliche Maßnahmen für die Zwecke der Wasserwirtschaft, zum Schutz vor Naturkatastrophen, zur Minimierung von Landverlusten, zur Vermeidung von Wassermangel, zur Regulierung des Bodenwasserhaushalts, zur Reduzierung oder Verhinderung von Wasserverschmutzungen, zum Landschafts- und Umweltschutz, zur Energieerzeugung, für die Belange der Schifffahrt und der Fischerei sowie für Erholungszwecke zu verstehen.

  • LAG Hessen, 14.11.2017 - 12 Sa 1426/16

    § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 41 VTV-Bau, § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 41 VTV-Bau

    (1) Da die Tarifvertragsparteien zur Erläuterung des Begriffs der Wasserbauarbeiten zwar mehrere Beispielsfälle genannt, den Begriff aber nicht ausdrücklich definiert haben, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 05. April 2000 - 10 AZR 47/99 - dokumentiert in Juris; BAG 08. März 2006 - 10 AZR 392/05 - dokumentiert in Juris) davon auszugehen, dass sie ihn in seiner allgemeinen Bedeutung verstanden wissen wollten.

    Hierfür werden neben einer Reihe anderer Maßnahmen beispielsweise auch Hochwasserrückhaltebecken errichtet (BAG 05. April 2000 - 10 AZR 47/99 - dokumentiert in Juris; BAG 08. März 2006 - 10 AZR 392/05 - dokumentiert in Juris).

    Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen verbietet sich eine Übertragung des Sachverhalts, welcher der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05. April 2000 (10 AZR 47/99) zugrunde lag.

  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 392/05

    Baugewerbe - Wasserbauarbeiten durch Taucher

    Die Tarifvertragsparteien haben zwar für Wasserbauarbeiten mehrere Beispielsfälle genannt, den Begriff "Wasserbauarbeiten" jedoch nicht selbst bestimmt, so dass davon auszugehen ist, dass sie diesen Begriff in seiner allgemeinen Bedeutung verstanden wissen wollen (BAG 5. April 2000 - 10 AZR 47/99 -).

    Unter Wasserbau fällt auch Küstenschutz (BAG 5. April 2000 - 10 AZR 47/99 -).

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 66/06

    Jahressonderzuwendung - Begriff des Monatsverdienstes

    Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff "Monatsverdienst" in dieser Tarifvorschrift nicht selbst bestimmt, so dass davon auszugehen ist, dass sie diesen Tarifbegriff in seiner allgemeinen Bedeutung verstanden wissen wollen (vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 769/05 - 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 5. April 2000 - 10 AZR 47/99 - 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 4).
  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 246/06

    Baugewerbe - Wasserbau - Verlegen und Verschweißen von Folien

    Dafür erstellte Bauten sind ua. Kanalisationen und Kläranlagen, Wasserwerke und Wasserversorgungssysteme, Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken, Schifffahrtsstraßen und Häfen usw. (BAG 5. April 2000 - 10 AZR 47/99 - Brockhaus Enzyklopädie 21. Aufl.; so auch Peter Lexikon Bautechnik, jeweils Stichwort "Wasserbau").
  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 769/05

    Tariflicher Erschwerniszuschlag - Reinigen von Toiletten

    a) Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff "öffentliche Bedürfnisanstalt" nicht selbst bestimmt, so dass davon auszugehen ist, dass sie diesen Tarifbegriff in seiner allgemeinen Bedeutung verstanden wissen wollen (vgl. BAG 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 5. April 2000 - 10 AZR 47/99 - 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 4).
  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 415/06

    Baugewerbe - Bergbau - Betriebsabteilung

    (8) Auch die Entscheidung des Senats vom 5. April 2000 (- 10 AZR 47/99 -) steht dem gefundenen Ergebnis nicht entgegen.
  • LAG Hessen, 15.06.2016 - 12 Sa 1507/13

    Anwendbarkeit des Sozialkassenverfahrens für das Baugewerbe auf

    Da wie bei Wasserbauarbeiten (vgl. dazu BAG, Urteil vom 05. April 2000 - 10 AZR 47/99 -, juris, Rn. 19f) die Tarifvertragsparteien den Begriff Straßenbauarbeiten nicht ausdrücklich bestimmt haben, ist davon auszugehen, dass sie ihn in seiner allgemeinen Bedeutung verstanden wissen wollten.
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