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   BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 481/06   

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https://dejure.org/2007,3453
BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 481/06 (https://dejure.org/2007,3453)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2007 - 10 AZR 481/06 (https://dejure.org/2007,3453)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2007 - 10 AZR 481/06 (https://dejure.org/2007,3453)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erstattung eines Lohnausgleichsbetrages und einer Urlaubsvergütung durch die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK); Bestehen einer Auskunftspflicht und Meldepflicht der Arbeitgeber; Notwendigkeit der Meldung der Bruttolohnsummen vor ...

  • Betriebs-Berater

    Erstattung für Lohnausgleich und Urlaubsvergütung

  • Betriebs-Berater

    Erstattung für Lohnausgleich und Urlaubsvergütung

  • Judicialis

    BGB § 242; ; VTV 1991/1992 § 34; ; VTV 1991/1992 § 43 Abs. 1; ; VTV ... 1991/1992 § 45; ; VTV 1991/1992 § 46 Abs. 1; ; VTV 1991/1992 § 46 Abs. 5; ; VTV 1991/1992 § 49 Abs. 1; ; VTV 1993/1994 § 43 Abs. 1; ; VTV 1993/1994 § 46 Abs. 1; ; VTV 1993/1994 § 48 Abs. 1; ; VTV 1993/1994 § 48 Abs. 3; ; VTV 1993/1994 § 49 Abs. 1; ; VTV 1993/1994 § 52 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsanspruch des Arbeitgebers für Lohnausgleich und ausgezahlte Urlaubsvergütung; Erfüllung der tariflichen Meldepflicht und ausgeglichenes Beitragskonto als Voraussetzungen für die Erstattung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 373/01

    Sozialkassenverfahren im Gerüstbaugewerbe; Tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 481/06
    Ein ausgeglichenes Beitragskonto im Sinne der tariflichen Regelung kann nur festgestellt werden, wenn der Arbeitgeber vollständig seiner Meldepflicht nachgekommen ist (vgl. zum Sozialkassenverfahren im Gerüstbaugewerbe: BAG 5. November 2002 - 9 AZR 373/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 256 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 160).

    Der Arbeitgeber hat damit so lange keinen Erstattungsanspruch, bis er die tariflich vorgesehenen und von ihm geschuldeten Beiträge entrichtet hat (vgl. BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 326/76 - AP TVG § 4 Gemeinsame Einrichtungen Nr. 1; vgl. zum Sozialkassenverfahren im Gerüstbaugewerbe: 5. November 2002 - 9 AZR 373/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 256 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 160).

    Diesem Regelungsziel würde es zuwiderlaufen, wenn das Beitragskonto des Arbeitgebers nur deshalb ausgeglichen ist, weil der Arbeitgeber seiner Meldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig vor dem Verfall der Beitragsansprüche der Einzugsstelle des Sozialkassenbeitrags nachgekommen ist (vgl. BAG 5. November 2002 - 9 AZR 373/01 - aaO).

  • BAG, 14.12.1977 - 5 AZR 326/76

    Tarifverträge - Bau - Verfahrenstarifvertrag für die Sozialkassen des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 481/06
    Der Arbeitgeber hat damit so lange keinen Erstattungsanspruch, bis er die tariflich vorgesehenen und von ihm geschuldeten Beiträge entrichtet hat (vgl. BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 326/76 - AP TVG § 4 Gemeinsame Einrichtungen Nr. 1; vgl. zum Sozialkassenverfahren im Gerüstbaugewerbe: 5. November 2002 - 9 AZR 373/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 256 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 160).

    Die Regelung will damit ersichtlich das Beitragsaufkommen der Sozialkasse sichern (BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 326/76 - aaO).

  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    Auszug aus BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 481/06
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. 17. Mai 1994 - X ZR 82/92 - BGHZ 126, 109 mwN) und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - AP HGB § 60 Nr. 6 = EzA HGB § 60 Nr. 6 mwN) besteht nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine Auskunftspflicht, wenn die Rechtsbeziehungen der Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchsetzung seiner Ansprüche notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer, dh.
  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 483/00

    Treppenbauarbeiten als bauliche Leistung - Modellbauer

    Auszug aus BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 481/06
    Der Senat hat mit Urteil vom 25. Juli 2001 (- 10 AZR 483/00 - BAGE 98, 250) der Klage der ZVK stattgegeben.
  • BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 401/71

    Kaufmännische Angestellte - Wettbewerbshandlung - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 481/06
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. 17. Mai 1994 - X ZR 82/92 - BGHZ 126, 109 mwN) und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - AP HGB § 60 Nr. 6 = EzA HGB § 60 Nr. 6 mwN) besteht nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine Auskunftspflicht, wenn die Rechtsbeziehungen der Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchsetzung seiner Ansprüche notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer, dh.
  • BAG, 04.05.1994 - 10 AZR 46/91

    Betrieblicher Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Verfahren für den

    Auszug aus BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 481/06
    Von diesem Grundsatz sind auch die Tarifvertragsparteien des VTV ausgegangen, als sie im Rahmen ihrer Rechtssetzungsautonomie eigenständige Auskunfts- und Meldepflichten der tarifunterworfenen Arbeitgeber begründet haben (vgl. zur Zulässigkeit tariflicher Meldepflichten gegenüber gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien: BAG 4. Mai 1994 - 10 AZR 46/91 -).
  • LAG Berlin, 12.12.2005 - 11 Sa 910/05
    Auszug aus BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 481/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 12. Dezember 2005 - 11 Sa 910/05 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 19.08.2016 - 10 Sa 1023/15

    1. Der Arbeitgeber kann über seine Erstattungsforderungen nach § 15 Abs. 5

    Ein ausgeglichenes Beitragskonto im Sinne der tariflichen Regelung kann nur festgestellt werden, wenn der Arbeitgeber vollständig seiner Meldepflicht nachgekommen ist (vgl. BAG 21. November 2007 - 10 AZR 481/06 - Rn. 20, AP Nr. 296 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Dieser Zusammenhang von tariflicher Meldepflicht und ausgeglichenem Beitragskonto macht deutlich, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der tariflichen Meldepflicht wesentliche Voraussetzung für den Erstattungsanspruch ist (vgl. BAG 21. November 2007 - 10 AZR 481/06 - Rn. 20, AP Nr. 296 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Für die Höhe der Sozialkassenbeiträge ist nach der tariflichen Regelung die tatsächlich angefallene Bruttolohnsumme maßgebend (vgl. BAG 21. November 2007 - 10 AZR 481/06 - Rn. 21, AP Nr. 296 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Die Regelung will damit ersichtlich das Beitragsaufkommen der Sozialkasse sichern (vgl. BAG 21. November 2007 - 10 AZR 481/06 - Rn. 21, AP Nr. 296 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Hess. LAG 23. Juli 2014 - 12 Sa 82/13 - Rn. 25, Juris).

    Das Bundesarbeitsgericht hat erkannt, dass Erstattungen dann nicht auszuzahlen sind, wenn der Arbeitgeber zu niedrige Bruttolöhne - in dem Fall nur Mindestbeiträge - gemeldet hat, so dass nicht sämtliche tarifvertraglich geschuldeten Beiträge an die Kasse abgeführt worden sind (vgl. BAG 21. November 2007 - 10 AZR 481/06 - Rn. 16 ff., AP Nr. 296 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 134/08

    Sozialkassenverfahren - Erstattung von Urlaubsvergütungen

    Die fristgerechte Abgabe der Beitragsmeldungen in der tariflich festgelegten Art und Weise ist kein Selbstzweck, sondern dient der Berechnung und dem rechtzeitigen Einzug der Beiträge (BAG 21. November 2007 - 10 AZR 481/06 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 296).

    Auch diesbezüglich gilt, dass der Arbeitgeber die erforderlichen Angaben jedenfalls so rechtzeitig vor dem Verfall oder der Verjährung der Beitragsansprüche mitteilen muss, dass die ULAK die geschuldeten Beiträge davor noch berechnen und geltend machen kann (vgl. für die Verfallfrist: BAG 21. November 2007 - 10 AZR 481/06 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 296).

  • LAG Hessen, 30.06.2010 - 10 Sa 1113/08

    Mehrarbeitsklage

    Sind die Meldepflichten nach § 6 VTV und § 21 VTV nicht erfüllt worden, ist für Ansprüche der Urlaubskasse oder der Zusatzversorgungskasse akzeptiert, dass Beitragsansprüche im Wege einer so genannten Mindestbeitragsklage gefordert werden können ( BAG Urteil vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - NZA 1997, 1353; BAG Urteil vom 21. November 2007 - 10 AZR 481/06 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Bau, Nr. 296 ).

    Allerdings ist die Entrichtung nur von Mindestbeiträgen tariflich nicht vorgesehen und entspricht nicht dem Zweck des Urlaubsverfahrens, welches auf die tatsächlich gezahlten Bruttolöhne und Bruttolohnsummen abstellt (so ausdrücklich BAG Urteil vom 21. November 2007 - 10 AZR 481/06 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Bau, Nr. 296 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2010 - 1 L 2/10

    Gewerbeteiluntersagung in Form eines Beschäftigungsverbots für Arbeitnehmer

    Hierbei hätte sich der Kläger auch mögliche Ansprüche auf Erstattungsleistungen gegen die J-Gewerbe nutzbar machen können; das BAG hat mit Urteil vom 21. November 2007 (- 10 AZR 481/06 - juris) festgestellt, dass ein Arbeitgeber solange keine Erstattungsansprüche für Lohnausgleich und ausgezahlte Urlaubsvergütung hat, bis er die tariflich vorgesehenen und von ihm geschuldeten Beiträge entrichtet hat.

    Auch würde die Funktionsfähigkeit des Sozialkassenverfahrens in Frage gestellt, wenn ein nicht unerheblicher Teil von Arbeitgebern seiner Beitragspflicht nicht nachkäme, zumal die Sozialkassen über sonstige Einkünfte nicht verfügen (vgl. BAG, Urt. v. 21.11.2007 - 10 AZR 481/06 - juris).

  • LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 637/10

    Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft - Beitragsnachforderung infolge

    Sind die Meldepflichten nach § 6 VTV und § 21 VTV nicht erfüllt worden, ist für Ansprüche der Urlaubskasse oder der Zusatzversorgungskasse akzeptiert, dass Beitragsansprüche im Wege einer so genannten Mindestbeitragsklage gefordert werden können ( BAG Urteil vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - NZA 1997, 1353; BAG Urteil vom 21. November 2007 - 10 AZR 481/06 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Bau, Nr. 296 ).
  • LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 635/10

    Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft - Beitragsnachforderung infolge

    Sind die Meldepflichten nach § 6 VTV und § 21 VTV nicht erfüllt worden, ist für Ansprüche der Urlaubskasse oder der Zusatzversorgungskasse akzeptiert, dass Beitragsansprüche im Wege einer so genannten Mindestbeitragsklage gefordert werden können ( BAG Urteil vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - NZA 1997, 1353; BAG Urteil vom 21. November 2007 - 10 AZR 481/06 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Bau, Nr. 296 ).
  • LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 636/10

    Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft - Beitragsnachforderung infolge

    Sind die Meldepflichten nach § 6 VTV und § 21 VTV nicht erfüllt worden, ist für Ansprüche der Urlaubskasse oder der Zusatzversorgungskasse akzeptiert, dass Beitragsansprüche im Wege einer so genannten Mindestbeitragsklage gefordert werden können ( BAG Urteil vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - NZA 1997, 1353; BAG Urteil vom 21. November 2007 - 10 AZR 481/06 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Bau, Nr. 296 ).
  • LAG Hessen, 18.02.2008 - 16 Sa 1426/07

    Baugewerbe - ungerechtfertigte Bereicherung

    Das ändert zwar nichts daran, dass Erstattungsansprüche, soweit die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind, auch bei einer Nichterfüllung von Meldepflichten und einem Debetsaldo fällig sind (vgl. BAG 05. November 2002 AP Nr. 256 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; unklar BAG 21. November 2007 - 10 AZR 481/06).
  • LAG Hessen, 23.07.2014 - 12 Sa 82/13

    Verbot der Aufrechnung von Beitragsforderungen mit Erstattungsansprüchen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 21.11.2007 - 10 AZR 481/06 - juris) sind nach dieser Vorschrift (früher gleichlautend §§ 48 Abs. 3 S.1 VTV 1993/1994) Erstattungsforderungen des Arbeitgebers mit der Maßgabe zweckgebunden, dass der Arbeitgeber über sie nur verfügen kann, wenn das bei der Einzugsstelle bestehende Konto keinen Debetsaldo aufweist und der Arbeitgeber seiner Meldepflicht entsprochen hat.
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