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   BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00   

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https://dejure.org/2001,861
BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00 (https://dejure.org/2001,861)
BAG, Entscheidung vom 27.06.2001 - 10 AZR 488/00 (https://dejure.org/2001,861)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 10 AZR 488/00 (https://dejure.org/2001,861)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Betriebliche Übung - Trennungsentschädigung bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Übung; Trennungsentschädigung bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis; Konkludente Annahme der Willenserklärung durch Arbeitnehmer ; Gleichbehandlungsgrundsatz; Änderung der betrieblichen Übung als verschlechterndes Änderungsangebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611, § 242 (Betriebliche Übung)
    Beseitigung eines Anspruchs aus betrieblicher Übung durch eine sogenannte negative Übung bei Einmalzahlungen; Betriebliche Übung; Trennungsentschädigung bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis; Gratifikationen; Sondervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 54 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.07.1968 - 5 AZR 400/67

    Betriebsübung - Übung - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00
    Eine vorhandene betriebliche Übung begründet eine vertragliche Anspruchsgrundlage und mit Eintritt der weiteren Anspruchsvoraussetzungen die Entstehung des Anspruchs auch für neu eingetretene Arbeitnehmer (BAG 18. Juli 1968 - 5 AZR 400/67 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 8 = EzA BGB § 242 Nr. 19; 5. Februar 1971 - 3 AZR 28/70 - BAGE 23, 213).

    Entspricht es der bisherigen Praxis des Arbeitgebers, ausscheidenden Arbeitnehmern eine besondere Zahlung zukommen zu lassen, so wird mit dem Bekanntwerden der auf einem generalisierenden Prinzip beruhenden Einzelleistungen in Verbindung mit dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes ein zurechenbarer objektiver Bindungswille des Arbeitgebers deutlich (BAG 18. Juli 1968 - 5 AZR 400/67 - aaO; Seiter Die Betriebsübung S 80 f., 134; MünchArbR/Richardi 2. Auflage § 13 Rn. 22).

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung bei wiederholten Leistungen auch durch eine geänderte betriebliche Übung aufgehoben werden (BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - aaO; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - aaO; 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 47 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 144; 18. Juli 1968 - 5 AZR 400/67 - aaO).

  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98

    Änderung einer betrieblichen Übung

    Auszug aus BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00
    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muß deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38 mwN).

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung bei wiederholten Leistungen auch durch eine geänderte betriebliche Übung aufgehoben werden (BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - aaO; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - aaO; 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 47 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 144; 18. Juli 1968 - 5 AZR 400/67 - aaO).

  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00
    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muß deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38 mwN).

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung bei wiederholten Leistungen auch durch eine geänderte betriebliche Übung aufgehoben werden (BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - aaO; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - aaO; 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 47 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 144; 18. Juli 1968 - 5 AZR 400/67 - aaO).

  • BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 69/96

    Verzicht auf Anspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung bei wiederholten Leistungen auch durch eine geänderte betriebliche Übung aufgehoben werden (BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - aaO; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - aaO; 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 47 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 144; 18. Juli 1968 - 5 AZR 400/67 - aaO).

    Nur unter besonderen Umständen kann ausnahmsweise ein Schweigen als Annahme zu werten sein, nämlich dann, wenn der Erklärende nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte und der Besonderheiten des Einzelfalls annehmen darf, der andere Vertragsteil werde der angebotenen Vertragsänderung widersprechen, wenn er ihr nicht zustimmen wolle (BAG 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - aaO).

  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00
    Eine vorhandene betriebliche Übung begründet eine vertragliche Anspruchsgrundlage und mit Eintritt der weiteren Anspruchsvoraussetzungen die Entstehung des Anspruchs auch für neu eingetretene Arbeitnehmer (BAG 18. Juli 1968 - 5 AZR 400/67 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 8 = EzA BGB § 242 Nr. 19; 5. Februar 1971 - 3 AZR 28/70 - BAGE 23, 213).
  • LAG Hamburg, 24.05.2000 - 4 Sa 103/98
    Auszug aus BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 24. Mai 2000 - 4 Sa 103/98 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 595/97

    13. Monatsgehalt - Beschäftigungsverbote nach §§ 3 , 6 MuSchG

    Auszug aus BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00
    Die mit diesem Ergebnis vorgenommene Auslegung des Landesarbeitsgerichts ist revisionsrechtlich nur beschränkt zu überprüfen und begegnet keinen Beanstandungen (BAG 25. November 1998 - 10 AZR 595/97 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 212 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 152).
  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07

    Jubiläumszuwendung - Betriebliche Übung

    Eine Bindung des Arbeitgebers durch betriebliche Übung kann auch bezüglich Einmalleistungen entstehen (BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2; 27. Juni 2001 - 10 AZR 488/00 - EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 44).

    Will ein Arbeitgeber die Zahlung einer Vergünstigung von einer Entscheidung im jeweiligen Einzelfall abhängig machen, muss er dies nach außen hin erkennbar zum Ausdruck bringen (BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2; 27. Juni 2001 - 10 AZR 488/00 - EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 44).

    Ebenso wie bei der Begründung eines Anspruchs aus betrieblicher Übung kommt es nicht auf einen tatsächlich vorhandenen Verpflichtungswillen an, soweit ein entsprechender Rechtsbindungswille des Arbeitnehmers jedenfalls aus objektiver Sicht des Erklärungsempfängers erkennbar ist (BAG 27. Juni 2001 - 10 AZR 488/00 - EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 44 mwN).

  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04

    Jubiläumszuwendung

    Eine Bindung des Arbeitgebers durch betriebliche Übung kann auch bezüglich Einmalleistungen entstehen (BAG 27. Juni 2001 - 10 AZR 488/00 - EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 44).

    Es ist von dem allgemeinen Erfahrungssatz auszugehen, dass derartige begünstigende Leistungen allgemein bekannt werden (BAG 27. Juni 2001 - 10 AZR 488/00 - EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 44).

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Deshalb kann eine Bindung des Arbeitgebers durch betriebliche Übung auch bei Einmalleistungen entstehen ( BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04  - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2; 27. Juni 2001 -  10 AZR 488/00  - EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 44) .
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