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   BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11   

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BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11 (https://dejure.org/2012,45659)
BAG, Entscheidung vom 17.10.2012 - 10 AZR 500/11 (https://dejure.org/2012,45659)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 (https://dejure.org/2012,45659)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Betrieblicher Geltungsbereich - Fassadenbau - Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit

  • openjur.de

    Betrieblicher Geltungsbereich; Fassadenbau; Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betrieblicher Geltungsbereich - Fassadenbau - Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 VTV-Bau, § 18 VTV-Bau, § 1 Abs 3 S 1 AEntG, § 1 Abs 3 S 2 AEntG, § 101 Abs 2 SGB 3
    Betrieblicher Geltungsbereich - Fassadenbau - Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Betrieblicher Geltungsbereich - Fassadenbau - Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für eine Gruppe von entsandten Arbeitnehmern, die Fassaden an größeren Gebäuden anbringt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Allgemeinverbindlichkeit im Fassadenbau

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betrieblicher Geltungsbereich - Fassadenbau - Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 365
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 154/04

    Bauwirtschaft - Urlaubskassenverfahren - Betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11
    bb) Diese Auslegung steht entgegen der Rüge der Revision nicht in Widerspruch zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2005 (- 9 AZR 154/04 - AiB 2005, 697) .

    Dies ergebe sich aus Satz 1, Eingangssatz des Anhangs (BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 154/04 - zu I 2 a der Gründe, aaO) .

  • BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 845/09

    Bauliche Leistungen - Rohrleitungsbau

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11
    Die gesetzliche Erstreckung von tarifvertraglichen Normen, die aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung für inländische Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten, auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags beschäftigten Arbeitnehmer erfasst aber nur solche Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, deren Betrieb von einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag des Baugewerbes erfasst wird (st. Rspr., zB BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 19; 26. September 2007 - 10 AZR 415/06 - Rn. 13, NZA 2007, 1442) .

    Der Betrieb wird dann stets von dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasst, ohne dass die allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis III zusätzlich geprüft werden müssen (st. Rspr., zB BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 720/10 - Rn. 14; 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - Rn. 12; 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 21) .

  • BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 470/03

    Sozialkassen des Baugewerbes - Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung -

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11
    Diese Auslegung entspricht dem Sinn und Zweck einer Einschränkung der AVE, Tarifkonkurrenzen zu vermeiden oder sie aufzulösen (vgl. BAG 29. September 2010 - 10 AZR 523/09 - Rn. 17, NZA-RR 2011, 89; 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 - zu II 2 c cc der Gründe) .
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn mehrere baugewerblich tätige Arbeitnehmer in einer koordinierten Form baugewerbliche Arbeiten durchführen (BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - zu B I 1 a bb der Gründe, BAGE 113, 247) .
  • BAG, 15.02.2006 - 10 AZR 270/05

    Baugewerbe - Montage von Reinraumanlagen

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11
    Nach deren Absatz 2 wird in jedem Falle eine entsprechende Verbandsmitgliedschaft vorausgesetzt (vgl. BAG 15. Februar 2006 - 10 AZR 270/05 - Rn. 25) : Die Einschränkungen gelten demnach nur, wenn der jeweilige Arbeitgeber Mitglied in einem der näher aufgeführten Arbeitgeberverbände ist oder war.
  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 415/06

    Baugewerbe - Bergbau - Betriebsabteilung

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11
    Die gesetzliche Erstreckung von tarifvertraglichen Normen, die aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung für inländische Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten, auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags beschäftigten Arbeitnehmer erfasst aber nur solche Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, deren Betrieb von einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag des Baugewerbes erfasst wird (st. Rspr., zB BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 19; 26. September 2007 - 10 AZR 415/06 - Rn. 13, NZA 2007, 1442) .
  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 737/08

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11
    Als selbstständige Betriebsabteilung gilt auch eine bloße Gesamtheit von Arbeitnehmern außerhalb der stationären Betriebsstätte, wenn in dem Mischbetrieb die Selbstständigkeit der betreffenden Betriebsabteilung nicht festgestellt werden kann (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - Rn. 21, BAGE 132, 283) .
  • BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 523/09

    Einschränkung der AVE - Holz-Kunststoff

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11
    Diese Auslegung entspricht dem Sinn und Zweck einer Einschränkung der AVE, Tarifkonkurrenzen zu vermeiden oder sie aufzulösen (vgl. BAG 29. September 2010 - 10 AZR 523/09 - Rn. 17, NZA-RR 2011, 89; 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 - zu II 2 c cc der Gründe) .
  • BAG, 15.06.2011 - 10 AZR 861/09

    Sozialkassenverfahren - bauliche Leistung - Erstellen von Lüftungs- und

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11
    Der Betrieb wird dann stets von dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasst, ohne dass die allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis III zusätzlich geprüft werden müssen (st. Rspr., zB BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 720/10 - Rn. 14; 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - Rn. 12; 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 21) .
  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 720/10

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - bauliche Leistung -

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11
    Der Betrieb wird dann stets von dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasst, ohne dass die allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis III zusätzlich geprüft werden müssen (st. Rspr., zB BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 720/10 - Rn. 14; 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - Rn. 12; 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 21) .
  • LAG Hessen, 18.05.2011 - 18 Sa 125/10

    Fassadenbau - selbständige Betriebsabteilung -

  • LAG Hessen, 04.06.2014 - 18 Sa 1325/13

    AVE-Einschränkung - Betriebsabteilung - Metall- und Elektroindustrie -

    Im Rechtsstreit um Beitragsforderungen für die Monate Januar bis August 2006 bejahte das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 17. Oktober 2012 (- 10 AZR 500/11 - veröffentlicht in juris) eine Zahlungspflicht der Beklagten.

    Im Übrigen hat sich der Kläger auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2012 (- 10 AZR 500/11 - veröffentlicht in juris) bezogen.

    Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat die Klage durch am 31. Juli 2013 verkündetes Urteil abgewiesen, nachdem das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem Vorverfahren ( BAG - 10 AZR 500/11 , Beitragszeiten 2006) ausgesetzt war (vgl. Sitzungsniederschrift vom 29. Juni 2012, Bl. 52 d.A.).

    Das von der Beklagten geforderte Kriterium der organisatorischen Abgrenzbarkeit vom Hauptbetrieb muss nicht erfüllt sein (BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - NZA 2010, 518).

    Dies gilt auch für den von der Beklagen als "konstruktiven Fassadenbau" beschriebenen Fassadenbau, wenn zunächst die Stahlkonstruktionen montiert und mit dem Rohbau verbunden werden müssen, auf welche die Fassadenelemente aus Metall, Glas oder sonstigen Materialien aufgebracht werden (BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - veröffentlicht in juris).

    Die jeweilige Einschränkung der AVE war nur bezogen auf die Betriebsabteilung, nicht auf den Betrieb als Ganzes, anzuwenden und zu prüfen (BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - veröffentlicht in juris).

    Entgegen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2012 ( - 10 AZR 500/11, Rz 30 ) kann jedoch Absatz IV. der von 01. Januar 2006 bis 30. September 2007 maßgeblichen AVE-Einschränkung nicht so verstanden werden, dass dieser für ausländische Arbeitgeber auf § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV verweist.

  • BAG, 19.11.2014 - 10 AZR 787/13

    Selbständige Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV

    geführt und geleitet, arbeitszeitlich überwiegend außerhalb der stationären Betriebsstätte baugewerbliche Arbeiten ausführt (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - Rn. 17) .

    geführt und geleitet in einer geplanten, arbeitsteiligen und aufeinander abgestimmten Kooperation, zusammenwirken (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - Rn. 17) .

  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 55/14

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Druckrohrsystem

    Die gesetzliche Erstreckung von tarifvertraglichen Normen, die aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung für inländische Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten, auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags beschäftigten Arbeitnehmer erfasst allerdings nur solche Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, deren Betrieb von einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag des Baugewerbes erfasst wird (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - Rn. 13) .

    a) Das Landesarbeitsgericht hat für den Begriff der selbständigen Betriebsabteilung in der AVE-Bekanntmachung und den darin enthaltenen Regelungen über Einschränkungen zutreffend auf die Gesamtheit von Arbeitnehmern abgestellt (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - Rn. 22) .

  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1735/14

    Darlegungslast des Arbeitgebers für Überwiegen der Abbrucharbeiten bei

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn mehrere baugewerblich tätige Arbeitnehmer in koordinierter Form baugewerbliche Arbeiten durchführen (BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 & 10 AZR 500/11 & AP Nr. 345 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 25. November 2009 & 10 AZR 737/08 & AP Nr. 317 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 25. Januar 2005 & 9 AZR 44/04 & AP Nr. 22 zu § 1 AEntG).

    Mit der Einschränkung einer AVE soll Rechtssicherheit für solche Betriebe hergestellt werden, bei denen sowohl die Zuordnung zum betrieblichen Geltungsbereich des VTV wie auch zu dem eines anderen Tarifvertrags möglich ist (BAG Urteil vom 17. Dezember 2012 & 10 AZR 500/11 & NZA&RR 2013, 356).

    Das Bundesarbeitsgericht hat aber für die bei Geltung der AVE-Einschränkung für Abbruchbetriebe nach der bis 31. Dezember 2005 maßgeblichen Einschränkung immer gefordert, dass die Abbrucharbeiten arbeitszeitlich überwiegend (Unterstreichung nicht im Original) ohne unmittelbaren Zusammenhang mit anderen in erheblichem Umfang anfallenden baulichen Leistungen ausgeführt wurden (BAG Urteil vom 17. Dezember 2012 & 10 AZR 500/11 & NZA&RR 2013, 356; BAG Urteil vom 02. Februar 1994 & 10 AZR 344/93 & veröffentlicht in [...]; BAG Urteil vom 14. Oktober 1987 & 4 AZR 342/87 & AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Die der Beklagten durch das vorgelegte Schreiben des Deutschen Abbruchverbandes vom 24. März 2014 (Anlage zum Schriftsatz der Beklagten vom 12. April 2014, Bl. 238-240 d.A.) erteilte Auskunft, die Tarifparteien hätten durch die Änderung der AVE-Einschränkung eine Vereinfachung der Regelung auf ein Tatbestandsmerkmal beabsichtigt, bezieht sich nur auf die bis Ende 2005 erforderliche Abgrenzung zwischen Abbrucharbeiten einerseits und Durchbrucharbeiten andererseits (vgl. BAG Urteil vom 17. Dezember 2012 - 10 AZR 500/11 - NZA-RR 2013, 356).

  • LAG Hessen, 13.11.2013 - 18 Sa 366/13

    Sozialkassenverfahren - industrieller Rohrleitungsbau

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn mehrere baugewerblich tätige Arbeitnehmer einer koordinierten Form baugewerbliche Arbeiten durchführen (BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - NZA-RR 2013, 365, Rz 17; BAG Urteil vom 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - NZA 2010, 518 Rz 21).

    Für die Reichweite der AVE ist auf die jeweilige selbständige Betriebsabteilung im tariflichen Sinne abzustellen, einschließlich der Gesamtheiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV (vgl. BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - NZA-RAO 2013, 365, Rz 22 f.) .

    Dies gilt seit den seit 01. Januar 2006 maßgeblichen AVE-Einschränkungen auch für die Tarifverträge der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie (BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - NZA-RR 2013, 365, Rz 24 f.; BAG Urteil vom 20. Januar 2005 - 9 AZR 154/04 - NZA 2005, 1376) .

    Insoweit unterscheidet sich die Erstreckung der Regelung für ausländische Arbeitgeber in den Einschränkungen vom 15. Mai 2008 (veröffentlicht am 15. Juli 2008, BAnz. Nr. 104, S. 2540 ff.) von der noch ab 01. Januar 2006 maßgeblichen Einschränkung (vgl. BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - NZA-RR 2013, 365, Rz 28) .

  • BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 536/14

    Baugewerbe - Fassadenbau - ausländischer Arbeitgeber - Verbandsmitglied

    Diesem Ziel dient sowohl die Montage der metallenen Unterkonstruktionen als auch das nachfolgende Anbringen von Fassadenelementen (vgl. dazu im Einzelnen BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - Rn. 20 mwN).

    Diese Auslegung entspricht dem Sinn und Zweck einer Einschränkung der AVE, Tarifkonkurrenzen zu vermeiden oder sie aufzulösen (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - Rn. 23) .

    Den Entscheidungen des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2005 (- 9 AZR 154/04 - zu I 2 a der Gründe; - 9 AZR 44/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 113, 247) , auf die sich die Beklagte zur Stützung ihrer gegenteiligen Auffassung beruft, lag eine andere Tarifregelung zugrunde (vgl. bereits BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - Rn. 24) .

  • LAG Hessen, 19.03.2014 - 18 Sa 791/13

    Selbständige Betriebsabteilung

    Der betriebliche Geltungsbereich war und wird auch eröffnet, wenn solche Bauleistungen lediglich in einer selbständigen Betriebsabteilung gemäß § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs.1 Satz 2 oder Satz 3 VTV eines im Übrigen baufremden Betriebs oder Mischbetriebs ausgeübt werden (vgl. BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - AP Nr. 345 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn mehrere baugewerblich tätige Arbeitnehmer in koordinierter Form baugewerbliche Arbeiten durchführen ( BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - AP Nr. 345 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - AP Nr. 317 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - AP Nr. 22 zu § 1 AEntG ).

    Typischerweise kann eine Gesamtheit iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI. Unterabs. 1 Satz 3 VTV angenommen werden, wenn ein ausländischer Arbeitgeber seine Arbeitnehmer auf eine oder mehrere Baustellen nach Deutschland entsendet, diese nicht nur wenige Tage in Deutschland arbeiten und ihr Einsatz auf den Auftragsbaustellen zentral (vom Unternehmenssitz oder auch aus dem Inland) gesteuert und koordiniert wird (vgl. BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11- AP Nr. 345 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).

    Etwas anders kommt nur in Betracht, wenn voneinander trennbare und nicht gemeinsam koordinierte Arbeitnehmergruppen entsandt werden (vgl. dazu den Sachverhalt, der dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2012 zu Grunde lag - 10 AZR 500/11 - AP Nr. 345 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).

  • LAG Hessen, 18.09.2015 - 10 Sa 1780/14

    Für die Frage, wie groß die personelle Fluktuation innerhalb einer "Gesamtheit

    aa) Eine Gesamtheit i.S.v. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV ist eine Gruppe von Arbeitnehmern, die koordiniert, d.h. geführt und geleitet, arbeitszeitlich überwiegend außerhalb der stationären Betriebsstätte baugewerbliche Arbeiten ausführt (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - Rn. 17, NZA-RR 2013, 365 [BAG 17.10.2012 - 10 AZR 500/11] ) .

    Klargestellt ist damit, dass die der "Gesamtheit" zuzurechnenden Arbeitnehmer nicht ständig zusammenarbeiten müssen, sondern sich durchaus auf verschiedene Baustellen aufteilen können (so auch die Konstellation in BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - Rn. 19, AP Nr. 345 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Werden in einer solchen Betriebsabteilung überwiegend Arbeiten erbracht, die unter den fachlichen Geltungsbereich der Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie fallen, findet die AVE bei einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland keine Anwendung (vgl. BAG 21. Januar 2015 - 10 AZR 55/14 - Rn. 32 NZA-RR 2015, 307 [BAG 21.01.2015 - 10 AZR 55/14] ; BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - Rn. 12, AP Nr. 345 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 17.06.2015 - 10 AZR 257/14

    Selbständige Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV

    Die gesetzliche Erstreckung von tarifvertraglichen Normen, die aufgrund einer AVE für inländische Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten, auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags beschäftigten Arbeitnehmer erfasst nur solche Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, deren Betrieb von einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag des Baugewerbes erfasst wird (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - Rn. 13) .

    geführt und geleitet in einer geplanten, arbeitsteiligen und aufeinander abgestimmten Kooperation zusammenwirken (BAG 19. November 2014 - 10 AZR 787/13 - Rn. 16; vgl. auch BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - Rn. 17) .

  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 744/11

    Abbruchgewerbe - rückwirkende Allgemeinverbindlicherklärung

    Dementsprechend hat der Senat die Rückwirkung der hier streitgegenständlichen Allgemeinverbindlicherklärung auch in früheren Entscheidungen nicht beanstandet (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 -; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 351/09 -; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 27 f., AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 328) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 26 Sa 1058/15

    Sozialkassenbeiträge bei koordiniertem Einsatz einer Gesamtheit von Arbeitnehmern

  • LAG Hessen, 17.12.2014 - 18 Sa 151/14

    Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte, ein Zeitarbeitsunternehmen, für in

  • LAG Hessen, 23.06.2020 - 12 Sa 82/20

    Gesamtheit von Arbeitnehmern i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschnitt VI Unterabschnitt 1 Satz

  • LAG Hessen, 19.02.2014 - 18 Sa 462/13

    Urlaubskassensystem der Bauwirtschaft

  • LAG Hessen, 25.06.2014 - 18 Sa 1031/13

    Selbständige Betriebsabteilung

  • LAG Hessen, 02.10.2013 - 18 Sa 230/13

    Mindestbeiträge für Mischbetrieb, 2005 und 2005; Mindestbeiträge für

  • LAG Hessen, 02.10.2013 - 18 Sa 229/13

    Mindestbeiträge für Mischbetrieb, 2005 bis 2009; Mindestbeiträge für

  • LAG Hessen, 14.11.2012 - 18 Sa 1479/11

    Sozialkassenverfahren - Geltung des VTV-Bau für selbstständige Betriebsabteilung

  • BAG, 16.11.2022 - 10 AZR 458/21

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Herstellen von Fertigbauteilen -

  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 548/14

    Selbständige Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV

  • LAG Hessen, 17.01.2020 - 10 Sa 755/19

    1. Vergibt ein Bauträger die eigentlichen baulichen Arbeiten an ein

  • LAG Saarland, 28.10.2015 - 1 Sa 51/14

    Betrieblicher Geltungsbereich - Gebäudereinigung

  • LAG Hessen, 08.05.2013 - 12 Sa 1170/12

    Zu den Voraussetzungen der Fiktion einer selbständigen Betriebsabteilung nach § 1

  • LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 316/17

    Das SokaSiG ist wirksam und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Beruft

  • LAG Hessen, 02.03.2018 - 10 Sa 1248/17

    Das Aufstellen von Freiflächensolaranlagen fällt grundsätzlich unter § 1 Abs. 2

  • LAG Hessen, 25.06.2021 - 10 Sa 1343/20

    Anwendungsbereich des Mustertarifvertrags Metallbauhandwerk Ansprüche nach

  • LAG Hessen, 20.11.2015 - 10 Sa 1131/13

    Werden Arbeitnehmer in einem nicht unerheblichen Umfang auch zu Arbeiten in der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2013 - 5 Sa 1071/12

    Geltungsbereich des VTV - keine Notwendigkeit der Beschäftigung eines

  • LAG Hessen, 15.05.2015 - 10 Sa 481/14

    Das tarifliche Merkmal "Gesamtheit von Arbeitnehmern" ist als vereinbar mit dem

  • LAG Hessen, 01.09.2014 - 12 Ta 417/12

    Zugehörigkeit zum Sozialkassentarifvertrag des Baugewerbes - Zu den

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