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BAG, 22.02.1995 - 10 AZR 500/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betrieblicher Zuschuss zum Altersübergangsgeld - Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung eines Ausgleichsbetrags zum Altersübergangsgeld - Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AFG § 249e; EinigungsV Art. 30 Abs. 2; SGB VI § 38
Betrieblicher Zuschuß zum Altersübergangsgeld - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Einigungsvertrag Art. 30 Abs. 2; AFG § 249e; SGB VI § 38
Neue Bundesländer: Betrieblicher Zuschuß zum Übergangsgeld - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Oder, 08.06.1993 - 4 Ca 697/93
- LAG Brandenburg, 13.01.1994 - 3 Sa 577/93
- LAG Brandenburg, 17.02.1994 - 3 Sa 577/93
- BAG, 22.02.1995 - 10 AZR 500/94
Papierfundstellen
- NZA 1995, 892
- NJ 1995, 556
- BB 1995, 1413
- DB 1995, 2223
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit
Auszug aus BAG, 22.02.1995 - 10 AZR 500/94
Abzustellen ist dabei auf den Gesamtzusammenhang der Regelung, der schon deswegen einzubeziehen ist, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen und nur so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAGE 60, 94 = AP Nr. 48 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 721/87
Auslegung eines Sozialplans
Auszug aus BAG, 22.02.1995 - 10 AZR 500/94
Abzustellen ist dabei auf den Gesamtzusammenhang der Regelung, der schon deswegen einzubeziehen ist, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen und nur so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAGE 60, 94 = AP Nr. 48 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
- BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 649/96
Zuschuß zum Altersübergangsgeld
Dieser Zweck kann aber nicht mehr verfolgt werden, wenn der Arbeitnehmer nach Ausscheiden aus dem Erwerbsleben eine Rente bezieht (vgl. BAG Urteil vom 22. Februar 1995 - 10 AZR 500/94 - AP Nr. 1 zu Art. 30 Einigungsvertrag, unter II 3 c der Gründe). - LAG Berlin, 25.09.1996 - 13 Sa 77/96
Sozialplan; Auslegung; Projektzulage; Abordnungsvertrag; Fahrtkostenpauschale; …
Abzustellen ist dabei auf den Gesamtzusammenhang der Regelung, der schon deswegen einzubeziehen ist, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen und nur so der Sinn und Zweck der Regelung ermittelt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 4. Juni 1987 - 2 AZR 393/86 - n.v.; Urteil vom 27. August 1975 - 4 AZR 454/74 -, AP Nr. 2 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 -, DB 1994, 2635 ; Urteil vom 22. Februar 1995 - 10 AZR 500/94 - zu II. 1 d. Gr.).