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   BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 500/95   

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BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 500/95 (https://dejure.org/1995,3168)
BAG, Entscheidung vom 22.11.1995 - 10 AZR 500/95 (https://dejure.org/1995,3168)
BAG, Entscheidung vom 22. November 1995 - 10 AZR 500/95 (https://dejure.org/1995,3168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Beitragszahlung an eine Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - Baubetrieb im Sinne der Sozialkassentarifverträge (VTV) - Herstellung und Montage von Wintergärten als Unternehmensgegenstand - Ausnahmeregelungen für Betriebe des Glaserhandwerks oder des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.08.1993 - 10 AZR 273/91

    Einbau von Garagentoren als bauliche Leistung

    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 500/95
    Es muß also mit Werkstoffen, Arbeitsmitteln oder Arbeitsmethoden des Baugewerbes gearbeitet werden (BAG Urteil vom 18. August 1993 - 10 AZR 273/91 - AP Nr. 163 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Aus welchen Materialien die von der Beklagten zu 1) gefertigten Wintergärten bestehen, ist für die Beurteilung, ob die Beklagte zu 1) bauliche Leistungen erbringt, ebenfalls nicht von Bedeutung, da im Baugewerbe neben den klassischen Baustoffen auch die Werkstoffe Metall (BAG Urteil vom 18. August 1993, a.a.O.), Kunststoff und Glas in zunehmendem Maße als Baumaterialien eingesetzt werden.

    Daher kommt es auch nicht darauf an, in welchem zeitlichen Anteil die einzelnen Arbeitsvorgänge zur Gesamtarbeitszeit des Betriebes stehen (BAG Urteil vom 18. August 1993, a.a.O.; Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - AP Nr. 183 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 289/94

    Vorbeugender Brandschutz und Brandschutzsanierung als bauliche Leistungen -

    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 500/95
    Es ist darauf abzustellen, welchem Zweck die erledigten einzelnen Arbeitsvorgänge dienen (BAG Urteil vom 8. Februar 1995 - 10 AZR 289/94 -, n. v.) und nicht darauf, ob jeder für sich betrachtet eine bauliche Leistung im Sinne des VTV darstellt.
  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 646/93

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaser- oder Schreinerhandwerks

    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 500/95
    Eine Zusammenrechnung einzelner, verschiedenen Ausnahmetatbeständen des § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV zuzuordnender Tätigkeiten erfolgt nicht (BAG Urteil vom 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 - AP Nr. 180 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 20.03.1995 - 16 Sa 1777/94

    Kreis der beitragspflichtigen Personen Beiträgen gegenüber den Sozialkassen des

    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 500/95
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. März 1995 - 16 Sa 1777/94 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 105/95

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaserhandwerks

    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 500/95
    Werden Arbeiten ausgeführt, die sowohl als bauliche Leistungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschn. I bis V VTV als auch als solche eines der in § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV genannten Gewerke anzusehen sind, so kommt es für eine Ausnahme aus dem betrieblichen Geltungsbereich darauf an, ob neben diesen Arbeiten in nicht unerheblichem Umfange (mindestens 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit) Arbeiten ausgeführt werden, die ausschließlich dem vom betrieblichen Geltungsbereich ausgenommenen Gewerke zuzuordnen sind, die also für dieses Gewerk typisch sind, oder ob diese Arbeiten in nicht unerheblichem Umfange von gelernten Arbeitnehmern dieses Gewerkes ausgeführt werden oder eine entsprechende Aufsicht durch einen Fachmann, z.B. einen Meister, dieses Gewerkes besteht (BAG Urteil vom 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 466/86

    Arbeitnehmer mit einer arbeiterrentenversicherungspflichtigen Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 500/95
    Die Beklagte zu 1), die sich darauf beruft, als Betrieb des Schreiner- und Glaserhandwerks gemäß § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 4 und Nr. 11 (bis 30. Juni 1992: Nr. 3 und Nr. 8) VTV vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV ausgenommen zu sein, ist für das Vorliegen der Merkmale dieser Ausnahmetatbestände darlegungs- und beweispflichtig (BAG Urteil vom 3. Dezember 1986 - 4 AZR 466/86 - AP Nr. 73 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93

    Baugewerbliche Tätigkeit - Arbeitszeit des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 500/95
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (vgl. BAG Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 980/93 - AP Nr. 181 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 974/93

    Gutachtertätigkeit als bauliche Leistung

    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 500/95
    Daher kommt es auch nicht darauf an, in welchem zeitlichen Anteil die einzelnen Arbeitsvorgänge zur Gesamtarbeitszeit des Betriebes stehen (BAG Urteil vom 18. August 1993, a.a.O.; Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - AP Nr. 183 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 05.06.2019 - 10 AZR 214/18

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

    (2) Die Entscheidung des Senats vom 22. November 1995 (- 10 AZR 500/95 -) steht dem hier gefundenen Ergebnis ebenfalls nicht entgegen.

    Die Zweckbestimmung ihres Betriebs war daher eindeutig baulich geprägt (vgl. BAG 22. November 1995 - 10 AZR 500/95 - zu II 2 der Gründe) .

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96

    Einweisung und Überwachung der Arbeitnehmer von Nachunternehmen als

    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen hat, ist maßgeblich auf die Zweckbestimmung des Betriebes abzustellen (BAG Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - AP Nr. 183 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 22. November 1995 - 10 AZR 500/95 - n.v.).

    Die Qualifizierung eines Betriebes als Betrieb des Baugewerbes i.S. des § 1 Abs. 2 VTV erfordert nicht, daß die Bautätigkeiten ausschließlich oder überwiegend "vor Ort" erfolgen (BAG Urteil vom 22. November 1995 - 10 AZR 500/95 - n.v.).

  • BAG, 08.05.2019 - 10 AZR 559/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

    Daher kann es sich auch dann um einen baugewerblichen Betrieb handeln, wenn die für die Änderung eines Bauwerks erforderlichen Tätigkeiten nicht ausschließlich auf der Baustelle selbst, sondern zum überwiegenden Teil in der Werkstatt des Arbeitgebers durchgeführt werden (vgl. BAG 22. November 1995 - 10 AZR 500/95 - zu II 2 a der Gründe) .

    Ohne Bedeutung ist daher, welchen Anteil die einzelnen Arbeitsschritte an der Gesamtarbeitszeit des Betriebs einnehmen (BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 24; 22. November 1995 - 10 AZR 500/95 - zu II 2 b der Gründe) .

  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 358/07

    Baugewerbe - Montage von Gewächshäusern - Urproduktion

    Im Baugewerbe finden diese Materialen neben den klassischen Baustoffen seit langem Verwendung (vgl. BAG 22. November 1995 - 10 AZR 500/95 -).

    Es ist darauf abzustellen, welchem Zweck die erledigten Arbeitsvorgänge dienen (BAG 22. November 1995 - 10 AZR 500/95 -).

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09

    Baugewerbe - Gewerbe "Installateur und Heizungsbauer

    aa) Allerdings ist ein Betrieb, der baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet, nur dann aufgrund der Ausnahmebestimmungen des § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV/1986 und VTV/1999 vom betrieblichen Geltungsbereich dieser Tarifverträge ausgenommen, wenn in ihm zu über 50 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit Tätigkeiten ausgeübt werden, die einem der Ausnahmetatbestände des Ausnahmekatalogs zuzuordnen sind (BAG 9. Dezember 1998 - 10 AZR 248/98 - 22. November 1995 - 10 AZR 500/95 - 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 180).
  • LAG Hessen, 18.08.2008 - 16 Sa 2180/06

    Arbeitnehmerentsendung - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Geltungsbereich

    Daraus folgt gleichzeitig, dass eine Zusammenrechnung verschiedener, unterschiedlichen Ziffern zugeordneter Gewerbezweige des § 1 Abs. 2 Abschnitt VII VTV nicht erfolgen darf, um einen Ausnahmetatbestand zu begründen (vgl. BAG 18.05.1994 aaO.; BAG 22. November 1995 - 10 AZR 500/95).
  • LAG Hessen, 18.03.1996 - 16 Sa 846/95

    Tarifgeltung: Bautarifverträge - Subunternehmer - Überwachung

    Die Qualifizierung von Arbeitsleistungen als baulich oder nichtbaulich ist nämlich vom Zweck der Tätigkeit abhängig, es ist darauf ab zustellen, welchem Zweck die erledigten Arbeitsvorgänge dienen (vgl. BAG vom 08.02.1995 - 10 AZR 289/94 - BAG vom 22.11.1995 - 10 AZR 500/95 - vgl. auch BAG vom 24.08.1994, AP Nr. 183 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Denn diese zeigen jedenfalls, dass Bautätigkeiten nach dem ausdrücklich erklärten Willen der Tarifvertragsparteien nicht ausschließlich oder überwiegend an Bau stellen erfolgen müssen; vielmehr gegen die Tarifvertragsparteien im Gegenteil davon aus, dass Arbeiten in Betrieb oder Werkstatt dann kraft Sachzusammenhangs mit zu den baulichen Tätigkeiten zählen, wenn sie der Sache nach nichts anderes sind als eine aus arbeitstechnischen oder organisatorischen Gründen erfolgende Vorfertigung von Materialien, die anschließend vom Betrieb an der konkreten Baustelle baulich verarbeitet werden (vgl. BAG vom 22.11.1995 - 10 AZR 500/95; Kammerurteil vom 05.04.1993 - 16 Sa 522/91 - wohl auch Hess.LAG vom 29.03.1993 - 10 Sa 532/92 -).

  • LAG Hessen, 12.09.2017 - 12 Sa 92/14

    Teilnahme eines Unternehmens, das Windergärten herstellt, am

    Die überwiegend ausgeführte Tätigkeit des Erstellens von Wintergärten führt zur Änderung eines bestehenden Bauwerks und stellt damit eine baugewerbliche Tätigkeit im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt II VTV dar (BAG 22. November 1995 - 10 AZR 500/95 - Juris) .
  • LAG Hessen, 26.05.2008 - 16 Sa 1486/07

    Sozialkassenverfahren - Geltung der Bautarifverträge für Kanalrohrsanierer -

    Ob es sich bei einer Tätigkeit um die Erbringung baulicher Leistungen handelt, bestimmt sich danach, welchem Zweck die erledigten Arbeitsvorgänge dienen (vgl. BAG 24. April 1999 AP Nr. 183 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 22. November 1995 - 10 AZR 500/95).
  • LAG Hessen, 16.02.2007 - 10 Sa 2262/05

    Zur Geltung des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für

    Im Übrigen hat der Beklagte keine Tatsachen behauptet, aus denen sich ergibt, dass er zu 20% typische Glaserarbeiten verrichtet (vgl. zu dem vergleichbaren Problem der Erstellung von Wintergärten: BAG 22. November 1995 - 10 AZR 500/95 - Juris).
  • BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 104/19

    Baubetrieb - Herstellung und Montage von mobilen Trennwänden

  • LSG Bayern, 19.10.2000 - L 8 AL 28/98

    Verpflichtung zur Zahlung der Winterbauumlage; Voraussetzungen für die Einordnung

  • LAG Hessen, 26.05.2008 - 16 Sa 1627/07

    Zur Geltung des VTV-Bau für einen im Hausbau tätigen Arbeitgeber - Merkmale einer

  • LAG Hessen, 14.05.2007 - 16 Sa 1155/06

    Bauliche Leistungen, Bautarifvertrag, Geltungsbereich, Installationsarbeiten

  • LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1558/07

    Bauliche Leistung - Gleisbau - Vormontage von Gleisweichen - Geltungsbereich des

  • LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1559/07

    Bauliche Leistung - Gleisbau - Vormontage von Gleisweichen - Geltungsbereich des

  • LAG Hessen, 05.04.2004 - 16 Sa 1504/03

    Arbeitnehmerentsendung; Lüftungsbaugewerbe

  • LAG Hessen, 14.02.2000 - 16 Sa 1295/99

    Streitigkeit über Auskunftsverpflichtung und Zahlungsverpflichtungen nach

  • LAG Hessen, 13.03.2015 - 10 Sa 1143/14

    Einordnung eines Mischbetriebs in den betrieblichen Geltungsbereich des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2011 - L 7 AL 113/09
  • LAG Hessen, 30.08.1999 - 16 Sa 2977/98

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Fertigbauarbeiten

  • LAG Hessen, 19.03.2001 - 16 Sa 1545/00

    Geltungsbereich der Bautarifverträge für Gleisbauarbeiten

  • LAG Brandenburg, 30.03.1999 - 2 TaBV 11/98

    Ersetzung einer betriebsratlichen Zustimmung zur Umgruppierung; Fehlerhafte

  • LAG Hessen, 21.09.1998 - 16 Sa 2553/97

    Einordnung von Arbeiten mit Naßbaggern als bauliche Leistungen

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