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   BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 500/99   

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https://dejure.org/2000,23737
BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 500/99 (https://dejure.org/2000,23737)
BAG, Entscheidung vom 16.08.2000 - 10 AZR 500/99 (https://dejure.org/2000,23737)
BAG, Entscheidung vom 16. August 2000 - 10 AZR 500/99 (https://dejure.org/2000,23737)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 839/98

    13. Monatseinkommen - Tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 500/99
    Ferner gilt es, die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (st. Rspr.; vgl. BAG 22. September 1999 - 10 AZR 839/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 226 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 132 mwN).
  • BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 213/95
    Auszug aus BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 500/99
    Mit dem Begriff "beschäftigt sein" in einem Betrieb oder Unternehmen wird nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht nur eine tatsächliche Arbeitsleistung im Betrieb oder Unternehmen, sondern generell der Bestand des Arbeitsverhältnisses bezeichnet (BAG 18. Oktober 1995 - 10 AZR 213/95 - nv.; so im Ergebnis auch zum Begriff "Beschäftigungsmonat" in einem Tarifvertrag: BAG 20. Dezember 1995 - 10 AZR 742/94 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 141 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 135).
  • BAG, 20.12.1995 - 10 AZR 742/94

    Sonderzahlung für Zeiten der Streikteilnahme

    Auszug aus BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 500/99
    Mit dem Begriff "beschäftigt sein" in einem Betrieb oder Unternehmen wird nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht nur eine tatsächliche Arbeitsleistung im Betrieb oder Unternehmen, sondern generell der Bestand des Arbeitsverhältnisses bezeichnet (BAG 18. Oktober 1995 - 10 AZR 213/95 - nv.; so im Ergebnis auch zum Begriff "Beschäftigungsmonat" in einem Tarifvertrag: BAG 20. Dezember 1995 - 10 AZR 742/94 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 141 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 135).
  • BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 1080/79
    Auszug aus BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 500/99
    In seiner Entscheidung vom 19. Mai 1982 (- 5 AZR 1080/79 - nv.) ist der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts ebenfalls davon ausgegangen, daß ein unbezahlter Sonderurlaub einen Fall des vereinbarten Ruhens des Arbeitsverhältnisses darstellen kann.
  • BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89

    Erwerbsunfähigkeit und Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 500/99
    Eine solche Suspendierung der wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis führt regelmäßig zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses (BAG 7. Juni 1990 - 6 AZR 52/89 - BAGE 65, 187).
  • LAG Hessen, 19.05.1999 - 2 Sa 1285/98
    Auszug aus BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 500/99
    Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Mai 1999 - 2 Sa 1285/98 - aufgehoben.
  • BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 178/99

    Jubiläumszuwendung - Ruhendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 500/99
    Demzufolge hat auch der Senat in seinem Urteil vom 5. April 2000 (- 10 AZR 178/99 - AP BAT § 39 Nr. 2) angenommen, daß unbezahlter Sonderurlaub zum Ruhen eines Arbeitsverhältnisses führt.
  • LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09

    Tariflicher Ausschluss von Urlaubsabgeltungsansprüchen; Ausschluss des

    Über das Ruhen bestand, wie mangels anderer Anhaltspunkte das beiderseitige Erklärungsverhalten ab April 2003 belegt, zwischen den Parteien Übereinstimmung (vgl. BAG Urteil vom 16.08.2000, 10 AZR 500/99, zitiert nach juris, Rn. 60 dazu, dass unbezahlter Sonderurlaub ebenfalls zum Ruhen eines Arbeitsverhältnisses führt).
  • LAG Düsseldorf, 08.03.2006 - 12 Sa 1331/05

    Anteilige Kürzung von tariflicher Jahresleistung und Urlaubsgeld für Zeiten der

    Mit dem verwendeten Begriff der "unbezahlten Arbeitsbefreiung" wird ein Unterfall des Ruhens, nämlich der unbezahlte Sonderurlaub, angesprochen (vgl. BAG, Urteil vom 13.10.1982, 5 AZR 401/80, FamRZ 1983, 385, Urteil vom 16.08.2000, 10 AZR 500/99, n.v.).
  • LAG Hessen, 04.11.2013 - 17 Sa 344/13

    Unbewusste Regelungslücke - Tarifauslegung

    (ii) Grundlage der sog. Stufensteigerungen mag zwar primär die Dauer des Bestands des Arbeitsverhältnisses sein, wie das Abstellen auf Beschäftigungsjahre gemäß § 2 Abs. 2 VTV Nr. 3 bzw. VTV Nr. 4 zeigt, daneben aber auch, wie die Regelungen in § 2 Abs. 3 Unterabs. 1 und 2 VTV Nr. 3 bzw. VTV Nr. 4 zeigen, die durch die Berufsausübung gestiegene Erfahrung, Berufspraxis und Routine des Arbeitnehmers (vgl. BAG 16. August 2000 - 10 AZR 500/99 - nv., juris; zu VTV Nr. 30 Kabine) .
  • LAG Hessen, 15.10.2007 - 17 Sa 671/07

    Tarifauslegung - Übergangsversorgung - Flugbegleiter - Gesamtbeschäftigungszeit -

    Grundlage für die Stufensteigerungen ist nicht allein der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses, sondern die durch die Berufsausübung gestiegene Erfahrung, Berufspraxis und Routine des Arbeitnehmers (BAG 16. August 2000 - 10 AZR 500/99 - n.v.; juris) .
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