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   BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 503/99   

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https://dejure.org/2000,712
BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 503/99 (https://dejure.org/2000,712)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2000 - 10 AZR 503/99 (https://dejure.org/2000,712)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 10 AZR 503/99 (https://dejure.org/2000,712)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Anteiliges 13. Monatseinkommen - Arbeiter/Angestellte

  • Judicialis

    Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21. Mai 1997 § 2 Abs. 3; ; Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für die Angestell... ten des Baugewerbes vom 21. Mai 1997 § 2 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anteiliges 13. Monatseinkommen - Arbeiter/Angestellte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Wegfall 13. Monatsgehalt Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21. 5. 1997 § 2 Abs. 3; Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für die Angestellten... des Baugewerbes vom 21. 5. 1997 § 2 Abs. 3
    13. Monatseinkommen: Unterschiedliche tarifliche Stichtagsregelungen bei Arbeitern und Angestellten - Kein Verstoss gegen Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 96, 72
  • ZIP 2001, 716
  • MDR 2001, 574
  • NZA 2001, 508
  • BB 2001, 420
  • BB 2001, 421
  • DB 2001, 710
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.1999 - 8 Sa 77/98

    Anteiliges 13. Monatseinkommen - Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 503/99
    Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - 8 Sa 77/98 -.

    10 AZR 503/99 8 Sa 77/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. Juli 1999 - 8 Sa 77/98 - wird zurückgewiesen.

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 503/99
    Eine Verletzung des Art. 3 GG liegt vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird als eine andere, obwohl zwischen den Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, daß sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BVerfG 1. September 1997 - 1 BvR 1929/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 203; 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 - BVerfGE 82, 126).

    Bei Regelungen, die - wie hier - Personengruppen verschieden behandeln, müssen für die Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfG 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 - BVerfGE 82, 126, 146).

  • BVerfG, 01.09.1997 - 1 BvR 1929/95

    Gleichbehandlungsgebot: Kürzung eines 13. Monatsentgelts aufgrund

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 503/99
    Eine Verletzung des Art. 3 GG liegt vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird als eine andere, obwohl zwischen den Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, daß sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BVerfG 1. September 1997 - 1 BvR 1929/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 203; 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 - BVerfGE 82, 126).
  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 509/97

    Gleichbehandlung bei freiwilliger Leistung als "Motivationszulage"

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 503/99
    Liegt ein solcher Grund nicht vor, kann der übergangene Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der allgemeinen Regelungen behandelt zu werden (ständige Rechtsprechung BAG 10. März 1998 - 1 AZR 509/97 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 207 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 40).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 809/96

    Einseitige Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 503/99
    Der Gleichheitsgrundsatz verbietet es den Tarifvertragsparteien, in einem oder in getrennten Tarifverträgen gleiche Sachverhalte ohne sachlichen Grund unterschiedlich zu behandeln (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 809/96 - BAGE 87, 210; 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - BAGE 50, 137, 141 ff.).
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 503/99
    Der Gleichheitsgrundsatz verbietet es den Tarifvertragsparteien, in einem oder in getrennten Tarifverträgen gleiche Sachverhalte ohne sachlichen Grund unterschiedlich zu behandeln (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 809/96 - BAGE 87, 210; 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - BAGE 50, 137, 141 ff.).
  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03

    Sozialkassen - Auskunftsklage - Entschädigungshöhe

    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird als eine andere, obwohl zwischen den Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BAG 18. Oktober 2000 - 10 AZR 503/99 - BAGE 96, 72 mwN).

    Ob Arbeiter und Angestellte in unterschiedlichem Maße ihren Arbeitsplatz wechseln, ist solange unerheblich, wie die Tarifvertragsparteien das Ziel verfolgen, eine höhere Fluktuation der gewerblichen Arbeitnehmer zu ermöglichen und Angestellte stärker an den Betrieb zu binden (BAG 18. Oktober 2000 - 10 AZR 503/99 - BAGE 96, 72).

  • BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Installationsarbeiten

    Dieses Ziel rechtfertigt die Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten auch im Sozialkassenverfahren, weil damit etwaige negative soziale Folgen für gewerbliche Arbeitnehmer ausgeglichen werden (vgl. BAG 18. Oktober 2000 - 10 AZR 503/99 - BAGE 96, 72; 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 537/02

    Massenentlassung

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die Tarifvertragsparteien bei ihrer Normsetzung an die Grundrechte und damit an den Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (vgl. nur 18. Oktober 2000 - 10 AZR 503/99 - BAGE 96, 72; 27. Januar 2000 - 6 AZR 471/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 33 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 22; 19. Oktober 2000 - 6 AZR 244/99 - ZTR 2001, 362).
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