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   BAG, 11.03.1998 - 10 AZR 505/97   

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https://dejure.org/1998,39193
BAG, 11.03.1998 - 10 AZR 505/97 (https://dejure.org/1998,39193)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1998 - 10 AZR 505/97 (https://dejure.org/1998,39193)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1998 - 10 AZR 505/97 (https://dejure.org/1998,39193)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Abfindung - Sozialplan -

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 10 AZR 505/97
    l.a) Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht von der Rechtsprechung des Senats ausgegangen, wonach es grundsätzlich mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zwar vereinbar ist, wenn die Betriebspartner bei der Zuerkennung von Artsprüchen auf eine Abfindung in einem Sozialplan zwischen Arbeitnehmern, denen infolge der Betriebsänderung gekündigt worden ist, und solchen, die ihr Arbeitsverhälthis durch eine Eigenkündigung (oder einen Aufhebungsvertrag) beendet haben, unterscheiden (siehe dazu das die Rechtsprechung des Senats zusammenfassende Urteil vom 19. Juli 1995 - 1 0 AZR 885/94 - BAGE 80, 286 = AP Nr. 9« zu § 112 BetrVG 1972 mit Anmerkung von Hoyningen-Huene).
  • LAG Niedersachsen, 01.07.1997 - 13 Sa 336/97

    Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung; Unterscheidung zwischen

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 10 AZR 505/97
    hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11. März 1998 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Freitag, die Richter Prof. Dr. Jobs und Hauck sowie den ehrenamtlichen Richter Staedtler und die ehrenamtliche Richterin Tirre für Recht erkannt: 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. Juli 1997 - 13 Sa 336/97 - aufgehoben.
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 323/93

    Sozialplanabfindung - betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 10 AZR 505/97
    In einem solchen Fall sind die durch eine Eigenkündigung ausgeschiedenen Arbeitnehmer mit den gekündigten Arbeitnehmern gleichzubehandeln (Senatsurteil vom 20. April 1994 - 10 AZR 323/93 - AP Nr. 77 zu § .112 BetrVG 1972).
  • LAG Düsseldorf, 09.05.2001 - 1 Sa 1738/00

    Auslegung Sozialplan

    Eine Eigenkündigung ist in der Regel erst dann durch eine geplante Betriebsänderung veranlasst, wenn der Arbeitgeber diese zumindest in Umrissen dargelegt hat und den betreffenden Arbeitnehmer darauf hinweist, dass auch in dem Bereich, in dem er tätig ist, ein möglicherweise auch ihn betreffender Personalabbau zu erwarten ist (BAG, Urteil vom 25.02.1998 - 10 AZR 453/97 - n. v.; BAG, Urteil vom 17.04.1996 - 10 AZR 560/95 - n. v.; BAG, Urteil vom 19.07.1995, a. a. O.; BAG, Urteil vom 20.04.1994, a. a. O.; vgl. auch: BAG, Urteil vom 11.03.1998 - 10 AZR 505/97 -n. v.).
  • LAG Nürnberg, 05.09.2006 - 6 Sa 177/06

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Sozialplan - Eigenkündigung - Stichtagsprüfung

    Ähnliches gilt für die dem Urteil vom 11.03.1998 (10 AZR 505/97, zitiert nach juris) zugrunde liegende Konstellation.
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