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   BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 506/91   

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https://dejure.org/1993,26649
BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 506/91 (https://dejure.org/1993,26649)
BAG, Entscheidung vom 07.04.1993 - 10 AZR 506/91 (https://dejure.org/1993,26649)
BAG, Entscheidung vom 07. April 1993 - 10 AZR 506/91 (https://dejure.org/1993,26649)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sozialkassentarifverträge - Betrieb eines Baugewerbes - Voraussetzungen für eine Verpflichtung zur Beitragszahlung nach Maßgabe der Sozialkassentarifverträge im Baugewerbe - Anforderungen an das Führen eines Betriebes i.R. einer auf nachhaltige Gewinnerzielung gerichtete ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 17/89

    Tarifvertrag: Auslegung - Begriff des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 506/91
    Danach ist unter einem Betrieb die organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb derer der Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 17/89 - AP Nr. 115 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Mit dem Begriff "fortgesetzt" soll eine nicht nur gelegentliche Tätigkeit bezeichnet werden (BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 17/89 - AP Nr. 115 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 06.03.1985 - 4 AZR 6/84

    Erstellen von Bauten - Eigener Grund und Boden - Vermietung - Geltungsbereich des

    Auszug aus BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 506/91
    Die Errichtung der Lagerhalle diente nicht der anschließenden persönlichen Nutzung durch den Beklagten, wie etwa der Bau eines Hauses durch einen Grundstückseigentümer zur privaten Nutzung (vgl. BAG Urteil vom 6. März 1985 - 4 AZR 6/84 - AP Nr. 64 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87

    Reichweite der Allgemeinverbindlichkeit bei fehlender Tarifzuständigkeit. -

    Auszug aus BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 506/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 58, 116 = AP Nr. 95 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) verwenden die Tarifvertragsparteien in § 1 Abs. 2 VTV den Begriff des Gewerbes in seiner allgemeinen Bedeutung als Fachbegriff des öffentlichen Rechts, insbesondere des Gewerberechts.
  • LAG Hessen, 26.08.1991 - 16 Sa 399/91

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Beitragsverpflichtungen eines Baubetriebes

    Auszug aus BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 506/91
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. August 1991 - 16 Sa 399/91 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93

    Baugewerbliche Tätigkeit - Arbeitszeit des Arbeitgebers

    Da die bauausführende Tätigkeit einen Zeitraum von 18 Monaten in Anspruch nahm, lag auch eine fortgesetzte, d.h. nicht nur gelegentliche, Tätigkeit vor (vgl. BAG Urteil vom 7. April 1993 - 10 AZR 506/91 - n.v.).
  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 180/05

    Baugewerbebetrieb - Bau von Wohnungen zur Vermietung

    Nur bei Ausübung einer baugewerblichen Tätigkeit wird ein Betrieb deshalb vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasst (BAG 3. August 2005 - 10 AZR 561/04 - 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 268, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - 12. August 1998 - 10 AZR 600/97 - 7. April 1993 - 10 AZR 506/91 -).

    Für die Frage der Gewinnerzielungsabsicht ist es unerheblich, ob und in welcher Höhe tatsächlich Gewinn erzielt wird (BAG 7. April 1993 - 10 AZR 506/91 -).

  • BAG, 16.09.2020 - 10 AZR 56/19

    Baugewerbe - Nutzung und Verwaltung eigener Immobilien

    Der Wiederaufbau einer abgebrannten Lagerhalle mit dem Ziel der anschließenden Vermietung durch den Eigentümer sei eine gewerbliche Tätigkeit, weil sie letztlich die nachhaltige Gewinnerzielung bezweckt habe (BAG 7. April 1993 - 10 AZR 506/91 - zu II 3 der Gründe) .
  • LAG Hessen, 25.11.1996 - 16 Sa 1732/95

    Tarifvertrag: Tarifgeltung - Bautarifverträge

    Weil die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes den im § 1 Abs. 2, VTV verwendeten Begriff des "Gewerbes" nicht selbst definiert haben, ist davon auszugehen, daß sie ihn in der allgemeinen Bedeutung als Fachbegriff des öffentlichen Rechts, insbesondere des Gewerberechts, verstanden wissen wollen (vgl. BAG 20.04.1988 aaO.; BAG 26.04.1989 AP Nr. 115 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 07.04.1993 - 10 AZR 506/91 ; Kammerurteil vom 19.08.1991 - 16 Sa 209/91).

    Entscheidend ist dabei, ob die jeweilige Tätigkeit seitens des Unternehmers in Erwerbsabsicht erfolgt, ihr Zweck also nachhaltig Gewinnerzielung ist, wobei es auf die jeweilige Absicht und Motivation des Betreibers ankommt (vgl. BAG 20.04.1988 und 07.04.1993 aaO.).

    Aber selbst wenn man davon ausgeht, das Merkmal "gewerblich" könne auch dadurch erfüllt werden, daß bei Durchführung der baulichen Tätigkeiten die Absicht bestand, mittelbar aus der Erbringung baulicher Leistungen, nämlich durch anschließende Vermietung oder Verpachtung, Gewinn zu erzielen (so insbes. BAG 26.04.1989 AP Nr. 115 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 07.04.1993 - 10 AZR 506/91 ), handelte der Beklagte hier nicht gewerblich.

  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 561/04

    Baugewerbe - Bohrarbeiten zur Durchführung von Sprengungen in Steinbrüchen

    a) Zur Anwendbarkeit des VTV gehört (neben der allgemein erforderlichen Tarifzuständigkeit der Tarifvertragsparteien - vgl. dazu BAG 22. September 1993 - 10 AZR 535/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 168 = EzA ArbGG 1979 § 97 Nr. 1 - und der Notwendigkeit der Existenz eines Betriebes - vgl. dazu BAG 7. April 1993 - 10 AZR 506/91 -) nach dem Wortlaut des § 1 Abs. 2 Abschn. I bis III VTV auch, dass die entsprechende Arbeit "gewerblich" geleistet wird.

    Die Gewerbsmäßigkeit der Tätigkeit ist damit ein allgemeines Tatbestandsmerkmal des betrieblichen Geltungsbereichs, das unabhängig von den Detailregelungen in den Abschnitten I bis V vorliegen muss (BAG 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 - BAGE 58, 116, 128 f.; 7. April 1993 - 10 AZR 506/91 - 12. August 1998 - 10 AZR 600/97 - 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 268, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 11.03.1998 - 10 AZR 220/97

    Gewerbliche Erbringung baulicher Leistungen

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verwaltung bzw. die Vermietung des Bauwerks eine besonders umfangreiche berufsmäßige Tätigkeit erfordert, so daß die zu beurteilende Tätigkeit nach ihrem Gesamtbild den allgemeinen Vorstellungen von einem Gewerbe entspricht (vgl. BAG Urteile vom 17. Februar 1987 - 3 AZR 197/85 - AP Nr. 9 zu § 161 HGB; vom 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 - BAGE 58, 116 = AP Nr. 95 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 26. April 1989 - 4 AZR 17/89 - AP Nr. 115 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und vom 7. April 1993 - 10 AZR 506/91 - n.v.; BVerwG Urteil vom 24. Juni 1976 - I C 56/74 - NJW 1977, 772; vom 26. Januar 1993 - I C 25/91 - DÖV 1993, 616 und vom 19. Dezember 1995 - I C 3/93 - BVerwGE 100, 187 = DÖV 1996, 962; BGHZ 74, 273, 276, m.w.N.; BGH Urteile vom 18. April 1963 - VII ZR 37/62 - LM Nr. 9 zu § 196 BGB; vom 8. Juli 1968 - VII ZR 65/66 - NJW 1968, 1962 und vom 12. März 1981 - VII ZR 117/80 - NJW 1981, 1665).
  • LAG Hessen, 06.12.2004 - 16 Sa 727/04
    Denn diese war dazu geeignet und wurde auch von der Beklagten in der Absicht betrieben, ohne weitere unternehmerische Tätigkeit Gewinn zu erzielen (vgl. BAG 07. April 1993 - 10 AZR 506/91 ; Kammerurteil vom 15. September 1997 - 16 Sa 528/97): Ob sich diese Absicht tatsächlich verwirklichte, ist ohne Belang.
  • BAG, 01.03.1994 - 10 AZR 207/93

    Beitragspflicht zu den Sozialkassen des Baugewerbes - Gemeinsamer Betrieb

    Danach ist unter einem Betrieb die organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb derer der Unternehmer alleine oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 17/89 - AP Nr. 115 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 7. April 1993 - 10 AZR 506/91 -, nicht veröffentlicht).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2011 - 20 Sa 2526/10

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV-Bau - Vorliegen eines Baugewerbes -

    Für die Frage der Gewinnerzielungsabsicht sei es unerheblich, ob und in welcher Höhe tatsächlich Gewinn erzielt werde (BAG Urteil vom 07.04.1993 - 10 AZR 506/91 -juris).
  • LAG Hessen, 02.06.1997 - 10 Sa 2274/95

    Beschäftigung von Arbeitnehmern als Bauarbeiter im Betrieb einer GbR ; Begriff

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