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   BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 511/94   

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BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 511/94 (https://dejure.org/1995,1536)
BAG, Entscheidung vom 12.07.1995 - 10 AZR 511/94 (https://dejure.org/1995,1536)
BAG, Entscheidung vom 12. Juli 1995 - 10 AZR 511/94 (https://dejure.org/1995,1536)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Jahressonderzahlung für eine Industriekauffrau - Beschäftigungsverbote während der Mutterschutzfristen als Zeit einer tatsächlichen Arbeitsleistung - Sinn und Zweck der Entgeltsicherung der schwangeren Arbeitnehmerin - Anspruchsmindernde oder ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jahressonderzahlung und Mutterschutzfristen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    MuSchG 1986 §§ 3 und 6; BGB § 611; Tarifvertrag über Jahressonderzahlung für die Textilindustrie Westfalens und des ehemaligen Regierungsbezirks Osnabrück vom 3.8.1990 (TV-JSZ) § 3 Abs. 3
    Jahressonderzahlung und Mutterschutzfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1077
  • NZA 1995, 1165
  • BB 1995, 2273
  • DB 1995, 2427
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 511/94
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 5. August 1992 (- 10 AZR 88/90 - BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation und von da an in ständiger Rechtsprechung) ausgesprochen, daß eine tarifliche Regelung über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung im einzelnen bestimmen könne, welche Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung sich anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend auf die Sonderzahlung auswirken sollen.

    Wie oben dargelegt, entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die Tarifvertragsparteien, die Betriebspartner oder auch der Arbeitgeber bestimmen können, inwieweit Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung sich anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend auf Sonderzahlungen auswirken können (BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 12.05.1993 - 10 AZR 528/91

    Tarifliche Jahresleistungsprämie - Mutterschutzfristen - Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 511/94
    An seiner gegenteiligen Entscheidung vom 12. Mai 1993 (- 10 AZR 528/91 - AP Nr. 156 zu § 611 BGB Gratifikation) hält der Senat nicht fest.

    In seiner Entscheidung vom 12. Mai 1993 (- 10 AZR 528/91 - AP Nr. 156 zu § 611 BGB Gratifikation) hat der Senat allerdings ausgesprochen, daß Fehlzeiten aufgrund der Mutterschutzfristen der §§ 3 und 6 MuSchG für die Zahlung einer tariflichen Jahressonderzahlung einer tatsächlichen Arbeitsleistung gleichzusetzen seien (so auch im Urteil vom 6. Oktober 1993 - 10 AZR 418/92 - n.v.).

  • BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 370/80

    Mutterschutz - Jahressonderzahlung

    Auszug aus BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 511/94
    Der Senat hat seine Entscheidung nicht näher begründet, sondern sich lediglich auf zwei Urteile des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts bezogen (Urteil vom 13. Oktober 1982 - 5 AZR 370/80 - AP Nr. 114 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 8. Oktober 1986 - 5 AZR 582/85 - AP Nr. 7 zu § 8 a MuSchG 1968).

    Er hat in seiner Entscheidung vom 13. Oktober 1982 (AP Nr. 114 zu § 611 BGB Gratifikation) einen anteiligen Anspruch auf die Sonderzuwendung für den Monat, in dem die Mutterschutzfrist endete mit der Begründung verneint, daß die Arbeitnehmerin deswegen in diesem Monat nicht mehr die geforderte Zahl von 12 tatsächlichen Arbeitstagen erreicht hat.

  • BAG, 18.01.1978 - 5 AZR 56/77

    Betriebliche Sonderzahlung und Krankheit

    Auszug aus BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 511/94
    In der Zeit vor der genannten Entscheidung des Senats vom 5. August 1992 ist die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stets davon ausgegangen, daß jeder Anspruch auf eine Sonderzahlung auch ohne eine entsprechende ausdrückliche Regelung ein Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung voraussetze (Urteile vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - und - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 92 und 93 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 07.09.1989 - 6 AZR 637/88

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung nur dann, wenn der Arbeitnehmer im

    Auszug aus BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 511/94
    In der Zeit vor der genannten Entscheidung des Senats vom 5. August 1992 ist die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stets davon ausgegangen, daß jeder Anspruch auf eine Sonderzahlung auch ohne eine entsprechende ausdrückliche Regelung ein Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung voraussetze (Urteile vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - und - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 92 und 93 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 381/88

    Weihnachtsgeld - Anwesenheitsprämie - Krankheit

    Auszug aus BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 511/94
    In dieser Entscheidung hat sich der Senat ausdrücklich der Rechtsprechung des Sechsten Senats angeschlossen (Urteil vom 15. Februar 1990 - 6 AZR 381/88 - BAGE 64, 179 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie), wonach die Entgeltsicherung im Krankheitsfalle nach dem Lohnausfallprinzip nur den Verdienst während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit umfaßt, nicht aber dem Arbeitnehmer einen allgemeinen Lebensstandard sichern wolle.
  • BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 704/92

    Tarifliche Sonderzahlung anlässlich eines Erziehungsurlaubs - Ruhen des

    Auszug aus BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 511/94
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß eine Sonderzahlung für Zeiten des Erziehungsurlaubs gekürzt werden oder - bei entsprechender Dauer des Erziehungsurlaubs - auch ganz entfallen kann (Urteil vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 450/91 - AP Nr. 7 zu § 15 BErzGG; Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP Nr. 158 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93

    Zulässigkeit von Anwesenheitsprämien

    Auszug aus BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 511/94
    Das gilt auch für Fehlzeiten, für die der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes hat (Urteil vom 26. Oktober 1994 - 10 AZR 482/93 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 418/92

    Zahlung eines tariflichen 13. Monatseinkommens

    Auszug aus BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 511/94
    In seiner Entscheidung vom 12. Mai 1993 (- 10 AZR 528/91 - AP Nr. 156 zu § 611 BGB Gratifikation) hat der Senat allerdings ausgesprochen, daß Fehlzeiten aufgrund der Mutterschutzfristen der §§ 3 und 6 MuSchG für die Zahlung einer tariflichen Jahressonderzahlung einer tatsächlichen Arbeitsleistung gleichzusetzen seien (so auch im Urteil vom 6. Oktober 1993 - 10 AZR 418/92 - n.v.).
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 511/94
    Wie oben dargelegt, entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die Tarifvertragsparteien, die Betriebspartner oder auch der Arbeitgeber bestimmen können, inwieweit Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung sich anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend auf Sonderzahlungen auswirken können (BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 450/91

    Jahressonderzahlung - Kürzung - Erziehungsurlaub - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 08.10.1986 - 5 AZR 582/85

    Auslegung der §§ 2, 2 und 5 des Tarifvertrages über betriebliche Sonderzahlungen

  • BAG, 18.01.1978 - 5 AZR 685/77

    Anspruch auf tarifliche Jahreszahlung bei ganzjähriger Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 595/97

    13. Monatsgehalt - Beschäftigungsverbote nach §§ 3 , 6 MuSchG

    Für die Zeit der Beschäftigungsverbote nach §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1 MuSchG folgt dies zwar nicht daraus, daß diese Zeiten einer tatsächlichen Arbeitsleistung gleichzustellen sind (BAG Urteil vom 12. Juli 1995 - 10 AZR 511/94 - AP Nr. 182 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Zwar hat der Senat eine solche Vereinbarung für krankheitsbedingte Zeiten, für die der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, für zulässig gehalten (BAGE 78, 174 = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie) und im Urteil vom 12. Juli 1995 (- 10 AZR 511/94 - AP Nr. 182 zu § 611 BGB Gratifikation) darauf hingewiesen, daß nicht erkennbar sei, warum der Entgeltsicherung der schwangeren Arbeitnehmerin während der Schutzfristen nach § 14 MuSchG eine weitergehende Schutzfunktion zukommen solle als der Entgeltsicherung im Krankheitsfalle.

  • BAG, 25.02.2004 - 5 AZR 160/03

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - unbezahlter Sonderurlaub

    Es soll den Unterhalt der (werdenden) Mutter für diesen Zeitraum sichern (BSG 17. April 1991 - 1/3 RK 26/89 - SozR 3-2200 RVO § 200 Nr. 1; 20. März 1984 - 7 RAr 40/83 - SozR 2-4100 AFG § 113 Nr. 3; BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 - BAGE 96, 34, 39 ff.; 12. Juli 1995 - 10 AZR 511/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 182 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 129).
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 578/01

    Kürzung einer tariflichen Sonderzahlung bei Krankengeldbezug für die Pflege eines

    Eine solche Regelung ist grundsätzlich zulässig; Tarifvertragsparteien können im einzelnen bestimmen, welche Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung sich anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend auf die Sonderzahlung auswirken sollen (BAG 12. Juli 1995 - 10 AZR 511/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 182 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 129).
  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 110/06

    Sonderzahlung - Kürzung bei Bezug von Verletztengeld

    Eine solche Regelung ist grundsätzlich zulässig; Tarifvertragsparteien können im Einzelnen bestimmen, welche Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung sich anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend auf die Sonderzahlung auswirken sollen (BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 578/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Wohnungswirtschaft Nr. 3 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 167; 12. Juli 1995 - 10 AZR 511/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 182 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 129).
  • BAG, 14.12.1995 - 6 AZR 297/95

    Einmalzahlung - Verminderung für Zeiten ohne Bezüge

    Doch soll damit nicht während der auf der Mutterschaft beruhenden Freistellung von der Arbeit der bisherige, aus der Berufstätigkeit herrührende Lebensstandard gesichert werden (vgl. BAG Urteil vom 12. Juli 1995 - 10 AZR 511/94 - NZA 1995, 1165, unter Aufgabe der früheren, vom Berufungsgericht herangezogenen gegenteiligen Rechtsprechung).
  • LAG Niedersachsen, 07.06.2002 - 16 Sa 1542/01

    Abfindung wegen Arbeitsplatzverlust durch Kündigung; Bemessungen im Sozialplan;

    Bei diesen Zahlungen handelt es sich gerade auch um eine Vergütung für geleistete Dienste in der Vergangenheit, so dass für diese Fälle gerade Zeiten, in denen eine Arbeitnehmerin tatsächlich nicht tätig gewesen ist, diese Zahlung beeinflussen können (vgl. hierzu Urteil des BAG vom 12.07.1995, Az. 10 AZR 511/94 in NZA 95, 1165 ff., EuGH vom 21.10.1999, Az. Rs. C-333/97 in NZA 99, 1325 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 Sa 1247/02

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG bei Beginn des

    Das nach dieser Vorschrift zu gewährende Mutterschaftsgeld ersetzt zusammen mit dem Zuschuss hierzu nach § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG a. F. das Arbeitsentgelt, das wegen und während der Beschäftigungsverbote nach § 3 Abs. 2 MuSchG bzw. § 6 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ausfällt und soll damit den Unterhalt der werdenden Mutter für diesen Zeitpunkt sichern (vgl. BSG 17.04.1991 - 1/3 RK 26/89 - a. a. O.; BAG 12.07.1995 -10 AZR 511/94 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 129; BAG 11.10.2000 - 5 AZR 240/99 - EzA § 14 MuSchG Nr. 15).
  • LAG Hessen, 15.04.2015 - 18 Sa 1525/13

    Die Tätigkeit des Betriebsinhabers kann zur Entscheidung der Frage erheblich

    Sie kann nur im Einzelfall zu berücksichtigen sein, wenn in einem Mischbetrieb bereits von den Arbeitnehmern unterschiedliche Betriebszwecke mit gleichem Arbeitszeitaufwand ausgeführt werden (BAG Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 980/93 - NZA 1995, 1165, [BAG 12.07.1995 - 10 AZR 511/94] Rz 25 ff., 30 f.).

    Damit ist es auch geboten, die vom Arbeitgeber selbst oder - bei juristischen Personen oder Personengesellschaften - von dessen gesetzlichem Vertreter erbrachten Arbeitsleistungen grundsätzlich auszublenden (BAG Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 980/93 - NZA 1995, 1165, [BAG 12.07.1995 - 10 AZR 511/94] Rz 25 ff.; Hessisches LAG Urteil vom 01. September 2008 -16 Sa 591/08 - veröffentlicht in [...], Rz 23).

  • LAG Düsseldorf, 13.09.2001 - 15 Sa 432/01

    Tarifliche Sonderzahlung Beschränkkung des Anspruchs auf volle Monate mit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. so z.B. Urteil v. 12.07.1995 -10 AZR 511/94 - AP Nr. 182 zu § 611 BGB Gratifikation m.w.N.) können die Tarifvertragsparteien, die Betriebspartner oder auch der Arbeitgeber bestimmen, inwieweit Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung sich anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend auf Sonderzahlungen auswirken können.
  • LAG Berlin, 06.03.2001 - 3 Sa 2255/00

    Voraussetzungen für das Entstehen eines Anspruches auf Zahlung eines tariflichen

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  • LAG Düsseldorf, 22.10.1997 - 11 Sa 1053/97

    Tarifliche Sonderzahlung ohne Arbeitsleistung - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

  • ArbG Gelsenkirchen, 29.08.1997 - 3 Ca 123/97

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Weihnachtsgratifikation ;

  • LAG Düsseldorf, 04.03.1996 - 11 (8) Sa 1418/95

    Arbeitsentgelt: Voraussetzungen der tariflichen Jahressonderzahlung

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.07.1996 - 1 Sa 126/96

    Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld; Eingruppierung des Anspruchs auf

  • BAG, 12.05.1993 - 10 AZR 528/91
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